Rechtsverordnungen, Satzungen, Gewohnheitsrecht, Aufbau Bundesregierung Flashcards

1
Q

Wer erlässt Rechtsverordnungen?

A

Die Bundesregierung, eine Landesregierung oder ein Minister des Bundes oder eines Landes.

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2
Q

Woraus besteht die Bundesregierung? Und die Landesregierung?

A

Aus den Bundesministern und dem Bundeskanzler (Art. 62 GG). Die Landesregierung besteht aus Ministerpräsident:in und Landesminister:innen.

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3
Q

Wofür ist die Bundesregierung zuständig?

A

Die Bundesregierung setzt die Entscheidungen um und macht ihm Vorschläge für Gesetze und Verträge. Die Bundesregierung schlägt Bundesrat und Bundestag auch Gesetze vor.
Oder sie bereitet in Verhandlungen mit anderen Ländern Verträge vor.

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4
Q

Was sind alle fünf Verfassungsorgane?

A

Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident, Bundesregierung, Bundesverfassungsgericht.

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5
Q

Wofür ist der Bundesrat zuständig?

A

Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union. (Art. 50 GG)

Die 16 Bundesländer sind im Bundesrat vertreten. Im Bundesrat entscheiden die Bundesländer in der Bundespolitik mit.

Der Bundesrat besteht aus Mitgliedern der Landesregierungen.

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6
Q

Wer ist ausführende Gewalt auf Bundesebene? Wie verhalten sich die Ministerien zueinander (Also, Landes- und Bundesebene)

A

Ausführende Gewalt ist auf Bundesebene die Bundesregierung, die gem. Art. 62 GG aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern besteht.

Den Bundesministerien unterstehen jeweils die einzelnen Bundesbehörden, beispielsweise die Finanzbehörden des Bundes dem Finanzministerium, die Justizbehörden des Bundes dem Justizministerium oder die Polizei- und Sicherheitsbehörden des Bundes dem Innenministerium.

Ähnlich verhält es sich mit der Landesverwaltung der einzelnen Bundesländer. Ausführende Gewalt ist hier der Ministerpräsident als Vertreter des Bundeslandes. Dieser verteilt seine Befugnisse auf die einzelnen Ministerien, etwa auf das Landesinnenministerium, das Landesfinanzministerium oder das Landesjustizministerium.

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7
Q

Was war Montesquieus Vorstellung i.S. wie die ausführende Gewalt gestaltet werden soll?

A

Die ausführende Gewalt sollte nach der traditionellen Vorstellung Montesquieus nach wie vor beim König liegen.

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8
Q

Was macht die Verwaltung aus? Was ist die Eigenschaft, die unentbehrlich ist?

A

Das Grundgesetz bindet nach Art. 1 Abs. 3 GG alle Staatsgewalt und damit auch die Verwaltung und die Rechtsprechung. Auch bei der Ausführung von Recht und Gesetz müssen die Grundsätze der Verfassung daher gewahrt werden.

Die Verwaltung ist Rechtsanwenderin.

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9
Q

Erkläre den Vorrang der Verfassung

A

In der Hierarchie der Rechtsnormen ist also der Verfassung der Vorrang vor den einfachen Gesetzen eingeräumt. Folglich ist die Staatsgewalt an die Verfassung und die durch sie bestimmten Grundrechte und grundrechtsgleichen Rechte gebunden.

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10
Q

Was ist in § 11 HSOG zu finden? (§ 9 POG in Rheinland-Pfalz etc.)

A

Eine Generalklausel. „Die Gefahrenabwehr- und die Polizeibehörden können die erforderlichen Maßnahmen treffen, um eine im einzelnen Falle bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung (Gefahr) abzuwehren, soweit nicht die folgenden Vorschriften die Befugnisse der Gefahrenabwehr- und der Polizeibehörden besonders regeln“

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11
Q

Was regelt Art. 31 GG?

A

Darüber hinaus gilt nach Art. 31 GG der Grundsatz Bundesrecht bricht Landesrecht.

Gleiches gilt selbstverständlich auch für den Vorrang von Bundesverfassungsrecht vor dem Landesverfassungsrecht (Art. 28 Abs. 1 und 2 GG). Sogar einfache Gesetze des Bundestags gehen den Bestimmungen der Landesverfassung im Zweifel vor (Art. 31 GG).

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12
Q

Nach Art. 102 GG wurde was abgeschafft?

A

Die Todesstrafe.

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13
Q

Erkläre, wer sich um die Verkehrssicherheit oder Gesundheitsfürsorge kümmert

A

So untersteht etwa die Sicherheit des Straßenverkehrs dem Zuständigkeitsbereich des Bundesverkehrsministers oder die Gesundheitsfürsorge dem Gesundheitsministerium etc.

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14
Q

Was sind Rechtsverordnungen?

A

Rechtsverordnungen sind Normen, die von einem Ministerium oder der Regierung erlassen werden und damit nicht vom Parlament.

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15
Q

Was ist besonders an Rechtsverordnungen?

A

Rechtsverordnungen durchbrechen grundsätzlich das Gewaltenteilungsprinzip.

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16
Q

Dürfen Rechtsverordnungen ohne eine Ermächtigung erlassen werden?

A

Unter der Voraussetzung des Art. 80 GG ist eine derartige „Gesetzgebung“ durch die Exekutive ausnahmsweise erlaubt, sofern ein Parlamentsgesetz existiert, das die Ermächtigung der Exekutive nach Inhalt, Zweck und Ausmaß genau bestimmt. Durch die Verordnung darf also nur geregelt werden, was der parlamentarische Gesetzgeber ausdrücklich auf die Exekutive delegiert hat.

Zum Beispiel: In § 6 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ist eine Ermächtigung an das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung vorgesehen, um für bestimmte Fälle eine Rechtsverordnung zu erlassen.

17
Q

Erkläre Satzungen und was Satzungen nicht sind

A

Satzungen werden von einer juristischen Person des Öffentlichen Rechts zur Regelung ihrer eigenen Angelegenheiten erlassen. Das wohl bekannteste Satzungsrecht ist das der Gemeinden, welches durch Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG geschützt ist.

Man spricht auch vom kommunalen Selbstverwaltungsrecht durch die sogenannte Satzungsautonomie der Gemeinden (vgl. auch § 24 Abs. 1 S. 1 GemO-Rhl-Pfl., § 17 Abs. 1 S. 1 LKO-Rhl-Pfl.). Gemeinden erlassen etwa Beitrags- oder Gebührensatzungen für Leistungen der Daseinsfürsorge oder Bebauungspläne (vgl. § 10 BauGB).

Er kann von der zuständigen Bauordnungsbehörde mit entsprechenden Sanktionen bis hin zum Abriss des Gebäudes belangt werden.

Satzungen sind kein unmittelbar staatlich gesetztes Recht, sondern Recht von rechtlich selbstständigen oder verselbstständigten Verwaltungsträgern.

18
Q

Welches Recht haben Gemeinden?

A

Die Gemeinden haben das verfassungsrechtlich garantierte Recht, sich in bestimmten Bereichen selbst zu verwalten und selbst Recht zu setzen. Dieses Recht üben sie durch Satzungen aus, die dann wiederum eigenständige Rechtsquelle der Verwaltung sein können.

19
Q

Wer hat noch das Satzungsrecht? (Träger funktionaler Selbstverwaltung)

A

Neben der Selbstverwaltung der Gebietskörperschaften ist auch das Satzungsrecht der Träger sogenannter funktionaler Selbstverwaltung anerkannt. Hierzu zählen Industrie- und Handelskammern, Rundfunkanstalten, Sozialversicherungsträger und Hochschulen. So werden etwa universitäre Studien- und Prüfungsordnungen in der Form einer Satzung beschlossen.

20
Q

Erkläre Satzungsautonomie, demokratische Struktur und mittelbare Staatsverwaltung

A

So sind etwa die Gemeinde- und Stadträte selbst demokratisch von den Bürgern der Gemeinde gewählt. Daher können sie im Rahmen der Satzungsautonomie selbst wie ein demokratisch legitimierter Gesetzgeber Normen in Form von Satzungen erlassen. Dies wird als mittelbare Staatsverwaltung bezeichnet.

Anders ist dies bei der autonomen Satzungsgebung, also etwa bei Prüfungsordnungen von Hochschulen. Hier ist niemand demokratisch gewählt worden. Um dieses Defizit auszugleichen, muss das Recht der autonomen Satzungsgebung daher staatlich verliehen werden.

21
Q

Gibt es einen Grundsatz für den Eingriff in Grundrechte?

A

Ja. Allgemein gilt der Grundsatz: Je höher der potenzielle Eingriff in Grundrechte, desto größer sind die Anforderungen an die Ermächtigungsgrundlage.

22
Q

Gibt es ein Gewohnheitsrecht im Öffentlichen Recht?

A

Ja. Allerdings handelt es sich bei Gewohnheitsrecht nicht nur um eine seltene, sondern auch um die mit Abstand geringwertigste Rechtsquelle. Jegliches geschriebenes Recht geht ihm vor.