Rechtsbehelf Vollstreckung Flashcards

1
Q

Einwendungen gegen Rechtmäßigkeit vollstreckender VA

A
  • können nicht im VollStrVerfahren geltend gemacht

8z. B. StBescheid rechtswidrif -> Einspruch gegen StBescheid)

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2
Q

Einwendungen VollStrSchuldner gegen Maßnahmen im VollStrVerfahren

A
  • Einwand: Rechtswidrigkeit der jeweiligen Vollstrmaßnahme (z.B. Nicht alle Voraussetzungen erfüllt, nicht pfändbare Sache)
  • Einspruch statthaft, §347 (1) Nr.1
  • unzulässig vor und nach Beginn der Vollstrmaßnahme
  • vorläufiger Rechtsschutz durh AdV der Vollstrmaßnahme
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3
Q

Einwendungen Dritter gegen VollStrMaßnahme

A

Dritter = nicht Vollstrschuldner (-gläubiger)

  1. Drittwiderspruch, §262 AO iVm §771 ZPO
  2. Einspruch des Dritten nach §347 AO
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4
Q

Drittwiderspruch

A

§262 AO iVm §771 ZPO:
- insb. bei Veräußerung hinderenden Rechts = Eigentum
- nicht ausreichend: schuldrechtliche Ansprüche
- nach Verwertung nicht mehr möglich
- Verfahren:
Zunächst Drittwiderspruch = Freigabeverlangen (formlos) bei FA
Damach Drittwiderspruchsklage -> Zivilgericht

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5
Q

Einspruch des Dritten nach §347

A
  • Nicht zur Geltendmachung eines die Veräußerung hindernden Rechts
  • zur Geltendmachung von Einwendungen gegen Rechtmäßigkeit der Vollstrmaßnahme (Voraussetzung: Beschwer des Dritten durch VOllStrMaßnahme)
  • Beispiele: Pfändung trotz evidentem Dritteigentum, keine Zustimmung des Dritten als Mitgewahrsamsinhaber, §286 (4)
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