Rechtsbehelf Vollstreckung Flashcards
1
Q
Einwendungen gegen Rechtmäßigkeit vollstreckender VA
A
- können nicht im VollStrVerfahren geltend gemacht
8z. B. StBescheid rechtswidrif -> Einspruch gegen StBescheid)
2
Q
Einwendungen VollStrSchuldner gegen Maßnahmen im VollStrVerfahren
A
- Einwand: Rechtswidrigkeit der jeweiligen Vollstrmaßnahme (z.B. Nicht alle Voraussetzungen erfüllt, nicht pfändbare Sache)
- Einspruch statthaft, §347 (1) Nr.1
- unzulässig vor und nach Beginn der Vollstrmaßnahme
- vorläufiger Rechtsschutz durh AdV der Vollstrmaßnahme
3
Q
Einwendungen Dritter gegen VollStrMaßnahme
A
Dritter = nicht Vollstrschuldner (-gläubiger)
- Drittwiderspruch, §262 AO iVm §771 ZPO
- Einspruch des Dritten nach §347 AO
4
Q
Drittwiderspruch
A
§262 AO iVm §771 ZPO:
- insb. bei Veräußerung hinderenden Rechts = Eigentum
- nicht ausreichend: schuldrechtliche Ansprüche
- nach Verwertung nicht mehr möglich
- Verfahren:
Zunächst Drittwiderspruch = Freigabeverlangen (formlos) bei FA
Damach Drittwiderspruchsklage -> Zivilgericht
5
Q
Einspruch des Dritten nach §347
A
- Nicht zur Geltendmachung eines die Veräußerung hindernden Rechts
- zur Geltendmachung von Einwendungen gegen Rechtmäßigkeit der Vollstrmaßnahme (Voraussetzung: Beschwer des Dritten durch VOllStrMaßnahme)
- Beispiele: Pfändung trotz evidentem Dritteigentum, keine Zustimmung des Dritten als Mitgewahrsamsinhaber, §286 (4)