Rb Verfahren Flashcards
Zulässigkeit Einspruch §§
§358
§§ EE unzulässig
§358 S.2
§367 (1) S.1
§366
§§ EE zulässig
§367 (1) S.1
§366
§§ Abhilfebescheid
§367 (2) S.3
§172 (1) Nr. 2a) oder §164 (2)
Überprüfung im volln Umfang
§367 (2) S.1
Anwendung Verfahrensvorschriften sinngemäß die für Erlass VA gelten
§365 (1)
Untersuchungsgrundsatz
§88
Beratungs-& Auskunftspflicht
§89
Gewährung rechtliches Gehörs
§91
Vorschriften Beweismittel/ Beweiserhebung
§§92 ff.
§§ Verböserung
HW gem. §367 (2) S.2 (auch Verschlechterung der Verfahrensposition)
Bei fehlen: rechtswidrig, aber wirksam
(Fehlen unschädlich, wenn VA aufgrund Korrekturnorm geändert werden könnte)
Rücknahme §§
§362
Änderung VA während Einspruchsverfahren
§132
Erlass Vollabhilfebeschedi
Beendet Einspruchsverfahren, §367 (2) S.3
-> Einspruch möglich
Erlass Teilabhilfebescheid
Geänderte Bescheid wird zum Gegenstand des Einspruchsverfahrens, §365 (3) S.1 1. Alt
Einspruch nicht möglich
Anfechtungsbeschränkung Änderungsbescheid
- angefochtene Änderungsbeshceid wird im vollem Umfang auf Rechtmäßigkeit geprüft, §367 (2) S.1
- > ist Änderung gemäß korrekturnorm gedeckt?
- > ist Bescheid im übrigen materiell-rechtlich zutreffend
§351 (1) 1.HS: Steuerherabsetzung nur betragsmäßig bis zur Höhe der im Erstbescheid festgesetzten Steuer
2.HS: es sei denn, andere Änderungsvorschriften greifen im Ausgangsbescheid
§351 (2)Grundlagenbescheid nur durch Anfechtung dieses angegriffen werden (Bindungswirkung, §182 (1)), da keine eigene Entscheidungen
gilt nicht bei VdN