Prüfungsdurchführung (Phase 3) Flashcards
PS 500 Prüfungsnachweise
Was ist das Ziel des Abschlussprüfers?
Ziel des Abschlussprüfers: Prüfungshandlungen so zu planen und durchzuführen, dass er ausreichende geeignete Prüfungsnachweise erlangen kann, um begründete Schlussfolgerungen als Grundlage für das
Prüfungsurteil zu ziehen.
Definition ausreichend
- Mass für die Quantität der Prüfungsnachweise
- beeinflusst durch das Risiko wesentlich falscher Darstellungen sowie die Qualität der Prüfungsnachweise
Wechselbeziehung zwischen ausreichend und geeignete Nachweise
Definition geeignet
- Mass für die Qualität der Prüfungsnachweise
- d.h. ihre Relevanz und Verlässlichkeit zur Unterstützung der Schlussfolgerungen
Wechselbeziehung zwischen ausreichend und geeignete Nachweise
PS 500 Prüfungsnachweise:
Prüfer muss Relevanz und Verlässlichkeit der Informationen berücksichtigen, die als Prüfungsnachweise verwendet werden. (PS 500 Tz. 7- 9)
Erstellung Prüfungsnachweis unter Verwendung der Tätigkeit eines Sachverständigen des Managements
–> Welche Elemente muss der AP berücksichtigen?
Prüfer muss:
- Kompetenz, Fähigkeiten und Objektivität beurteilen
- Verständnis von dessen Tätigkeit gewinnen
- Eignung der Tätigkeit als Prüfungsnachweis für die relevante Aussage beurteilen
Prüfer muss seine Prüfungshandlungen anpassen oder ergänzen, wenn 1. Prüfungsnachweise aus 2 verschiedenen Quellen widersprüchlich sind 2. er Zweifel an der Verlässlichkeit der Informationen hat
PS 500 Prüfungsnachweise:
Prüfer muss Relevanz und Verlässlichkeit der Informationen berücksichtigen, die als Prüfungsnachweise verwendet werden. (PS 500 Tz. 7- 9)
Erstellung Prüfungsnachweis durch die Einheit
–> Welche Elemente muss der AP berücksichtigen?
Prüfer muss:
- ausreichende Verlässlichkeit prüfen
- Prüfungsnachweise über Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen einholen
- beurteilen, ob sie für seine Ziele ausreichend genau und detailliert sind
Prüfer muss seine Prüfungshandlungen anpassen oder ergänzen, wenn 1. Prüfungsnachweise aus 2 verschiedenen Quellen widersprüchlich sind 2. er Zweifel an der Verlässlichkeit der Informationen hat
PS 501 Tz. 4-8 (Vorräte)
Bei einer Inventurteilnahme müssen sollen ausreichend geeignete Prüfungsnachweise erlangt werden für welche Punkte?
- Beurteilung Anweisungen und Verfahren
- Beobachtung der Durchführung der Zählung
- Inaugenscheinnahme Vorräte
- Durchführung von Testzählungen
- Durchführung von Prüfungshandlungen zu den
endgültigen Inventuraufzeichnungen
PS 501 Tz. 4-8 (Vorräte)
Sind Vorräte für den Abschluss unwesentlich, welche speziellen Prüfungsvorschriften sind dann zu beachten?
Nein, wenn die Vorräte nicht wesentlich sind, gibt es keine speziellen Prüfungsvorschriften
Was ist das Ziel einer Inventurbeobachtung?
- Existenz überprüfen
- Ladenhüter identifizieren
- Beschädigte Vorräte identifizieren
Gemäss PS 501, Tz. 4 sind zwei PH zwingend durchzuführen, falls die Vorräte wesentlich sind.
Welche 2 PH sind gemeint?
1) Teilnahme an der Inventur (PS 501, Tz. 4a)
2) PH zu den endgültigen Inventuraufzeichnungen, um festzustellen, ob diese tatsächlich das Intenturergebnis wiederspiegeln (PS 501, Tz. 4b)
Welche Aussagen werden mit den spezifischen PH für die Vorräte abgedeckt?
Beschaffenheit (Richtigkeit)
Vorhandensein
Rechtsstreitigkeiten und Ansprüche PS 501, Tz. 9-12
Welche zwingenden PH müssen durchgeführt werde?
a. Befragung Management und ggf. anderer Personen inkl. interner Rechtsberater
b. Durchsicht der Protokolle von GL und VR sowie Schriftverkehr mit Rechtsberater
c. Durchsicht von Aufwandskonten für Rechtsberatung
sowie schriftliche Erklärung des Managements/VR zur Offenlegung aller bekannten tatsächlichen oder möglichen Rechtsstreitigkeiten und Ansprüche (Vollständigkeitserklärung)
Rechtsstreitigkeiten und Ansprüche PS 501, Tz. 9-12
Falls Indikatoren für wesentliche Rechtsstreitigkeiten und Ansprüche festgestellt wurden, resp. eine Risiko identifiziert wurde. Was ist zu tun?
Zwingend direkte Kommunikation mit den externen Rechtsberatern aufzunehmen durch eine vom Management erstellte und vom Prüfer versandte Anfrage, in der Rechtsberater aufgefordert wird, direkt Kontakt aufzunehmen
Falls bei den spezifischen PH keine Indikatoren entdeckt wurden, dann sind keine weiteren PH notwenig
Segmentinformationen PS 501, Tz. 13
Welche PH sind notwendig, falls Segmentinformationen für den Abschluss wesentlich sind?
a. Gewinnung eines Verständnisses der vom Management angewandten Methoden (Beurteilung Angemessenheit und Prüfung Anwendung)
b. Durchführung von analytischen oder anderen angemessenen Prüfungshandlungen
Beachte: Pflicht zur Prüfung bezieht sich auf Abschluss als Ganzes –> keine Prüfungshandlungen durchzuführen, die notwendig wären um Urteil über die Segmentinformationen für sich allein abzugeben
Die Prüfungshandlungen sind auch stark vom Rechnungslegungsstandards abhängig, da z.B. IFRS8 Geschäftssegmente sehr spezifischen Anforderungen beinhaltet.
–> falls Segementinformationen, nicht gefordert oder nicht wesentlich –> keine speziellen Prüfungsvorschriften
Welche Aussagen werden durch das Versenden von externen Bestätigungen (PS 505) abgedeckt?
Vorhandensein
Richtigkeit
PS 505 - Externe Bestätigungen
Was ist zu tun, wenn man keine Antwort erhält?
Durchführung von alternativen Prüfungshandlungen um relevante verlässliche Prüfungsnachweise zu erlangen
(PS 505, Tz 12/A18/A19)
Risikobeurteilung ggf. anpassen