Prüfungsdurchführung (Phase 3) Flashcards

1
Q

PS 500 Prüfungsnachweise

Was ist das Ziel des Abschlussprüfers?

A

Ziel des Abschlussprüfers: Prüfungshandlungen so zu planen und durchzuführen, dass er ausreichende geeignete Prüfungsnachweise erlangen kann, um begründete Schlussfolgerungen als Grundlage für das
Prüfungsurteil zu ziehen.

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2
Q

Definition ausreichend

A
  • Mass für die Quantität der Prüfungsnachweise
  • beeinflusst durch das Risiko wesentlich falscher Darstellungen sowie die Qualität der Prüfungsnachweise

Wechselbeziehung zwischen ausreichend und geeignete Nachweise

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3
Q

Definition geeignet

A
  • Mass für die Qualität der Prüfungsnachweise
  • d.h. ihre Relevanz und Verlässlichkeit zur Unterstützung der Schlussfolgerungen

Wechselbeziehung zwischen ausreichend und geeignete Nachweise

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4
Q

PS 500 Prüfungsnachweise:

Prüfer muss Relevanz und Verlässlichkeit der Informationen berücksichtigen, die als Prüfungsnachweise verwendet werden. (PS 500 Tz. 7- 9)

Erstellung Prüfungsnachweis unter Verwendung der Tätigkeit eines Sachverständigen des Managements
–> Welche Elemente muss der AP berücksichtigen?

A

Prüfer muss:

  • Kompetenz, Fähigkeiten und Objektivität beurteilen
  • Verständnis von dessen Tätigkeit gewinnen
  • Eignung der Tätigkeit als Prüfungsnachweis für die relevante Aussage beurteilen

Prüfer muss seine Prüfungshandlungen anpassen oder ergänzen, wenn 1. Prüfungsnachweise aus 2 verschiedenen Quellen widersprüchlich sind 2. er Zweifel an der Verlässlichkeit der Informationen hat

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5
Q

PS 500 Prüfungsnachweise:

Prüfer muss Relevanz und Verlässlichkeit der Informationen berücksichtigen, die als Prüfungsnachweise verwendet werden. (PS 500 Tz. 7- 9)

Erstellung Prüfungsnachweis durch die Einheit
–> Welche Elemente muss der AP berücksichtigen?

A

Prüfer muss:

  • ausreichende Verlässlichkeit prüfen
  • Prüfungsnachweise über Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen einholen
  • beurteilen, ob sie für seine Ziele ausreichend genau und detailliert sind

Prüfer muss seine Prüfungshandlungen anpassen oder ergänzen, wenn 1. Prüfungsnachweise aus 2 verschiedenen Quellen widersprüchlich sind 2. er Zweifel an der Verlässlichkeit der Informationen hat

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6
Q

PS 501 Tz. 4-8 (Vorräte)

Bei einer Inventurteilnahme müssen sollen ausreichend geeignete Prüfungsnachweise erlangt werden für welche Punkte?

A
  • Beurteilung Anweisungen und Verfahren
  • Beobachtung der Durchführung der Zählung
  • Inaugenscheinnahme Vorräte
  • Durchführung von Testzählungen
  • Durchführung von Prüfungshandlungen zu den
    endgültigen Inventuraufzeichnungen
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7
Q

PS 501 Tz. 4-8 (Vorräte)

Sind Vorräte für den Abschluss unwesentlich, welche speziellen Prüfungsvorschriften sind dann zu beachten?

A

Nein, wenn die Vorräte nicht wesentlich sind, gibt es keine speziellen Prüfungsvorschriften

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8
Q

Was ist das Ziel einer Inventurbeobachtung?

A
  • Existenz überprüfen
  • Ladenhüter identifizieren
  • Beschädigte Vorräte identifizieren
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9
Q

Gemäss PS 501, Tz. 4 sind zwei PH zwingend durchzuführen, falls die Vorräte wesentlich sind.
Welche 2 PH sind gemeint?

A

1) Teilnahme an der Inventur (PS 501, Tz. 4a)
2) PH zu den endgültigen Inventuraufzeichnungen, um festzustellen, ob diese tatsächlich das Intenturergebnis wiederspiegeln (PS 501, Tz. 4b)

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10
Q

Welche Aussagen werden mit den spezifischen PH für die Vorräte abgedeckt?

A

Beschaffenheit (Richtigkeit)

Vorhandensein

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11
Q

Rechtsstreitigkeiten und Ansprüche PS 501, Tz. 9-12

Welche zwingenden PH müssen durchgeführt werde?

A

a. Befragung Management und ggf. anderer Personen inkl. interner Rechtsberater
b. Durchsicht der Protokolle von GL und VR sowie Schriftverkehr mit Rechtsberater
c. Durchsicht von Aufwandskonten für Rechtsberatung

sowie schriftliche Erklärung des Managements/VR zur Offenlegung aller bekannten tatsächlichen oder möglichen Rechtsstreitigkeiten und Ansprüche (Vollständigkeitserklärung)

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12
Q

Rechtsstreitigkeiten und Ansprüche PS 501, Tz. 9-12

Falls Indikatoren für wesentliche Rechtsstreitigkeiten und Ansprüche festgestellt wurden, resp. eine Risiko identifiziert wurde. Was ist zu tun?

A

Zwingend direkte Kommunikation mit den externen Rechtsberatern aufzunehmen durch eine vom Management erstellte und vom Prüfer versandte Anfrage, in der Rechtsberater aufgefordert wird, direkt Kontakt aufzunehmen

Falls bei den spezifischen PH keine Indikatoren entdeckt wurden, dann sind keine weiteren PH notwenig

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13
Q

Segmentinformationen PS 501, Tz. 13

Welche PH sind notwendig, falls Segmentinformationen für den Abschluss wesentlich sind?

A

a. Gewinnung eines Verständnisses der vom Management angewandten Methoden (Beurteilung Angemessenheit und Prüfung Anwendung)
b. Durchführung von analytischen oder anderen angemessenen Prüfungshandlungen

Beachte: Pflicht zur Prüfung bezieht sich auf Abschluss als Ganzes –> keine Prüfungshandlungen durchzuführen, die notwendig wären um Urteil über die Segmentinformationen für sich allein abzugeben
Die Prüfungshandlungen sind auch stark vom Rechnungslegungsstandards abhängig, da z.B. IFRS8 Geschäftssegmente sehr spezifischen Anforderungen beinhaltet.

–> falls Segementinformationen, nicht gefordert oder nicht wesentlich –> keine speziellen Prüfungsvorschriften

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14
Q

Welche Aussagen werden durch das Versenden von externen Bestätigungen (PS 505) abgedeckt?

A

Vorhandensein

Richtigkeit

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15
Q

PS 505 - Externe Bestätigungen

Was ist zu tun, wenn man keine Antwort erhält?

A

Durchführung von alternativen Prüfungshandlungen um relevante verlässliche Prüfungsnachweise zu erlangen
(PS 505, Tz 12/A18/A19)
Risikobeurteilung ggf. anpassen

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16
Q

PS 505 - Externe Bestätigungen

Was sind die Merkmale einer negativen Bestätigung?

A

Bei dieser Anfrage wurde bestätigende Partei aufgefordert, dem Prüfer nur im Falle der „Nicht Zustimmung“ zu antworten tiefere Verlässlichkeit (da Grund für Nicht Beantwortung nicht eindeutig klar) und somit i.d.R. keine alleinige aussagebezogene Prüfungshandlung (Ausnahme vgl. PS 505.15)

17
Q

PS 505 - Externe Bestätigungen

Was sind die Merkmale einer positiven Bestätigung?

A

Bei dieser Anfrage wurde bestätigende Partei aufgefordert, dem Prüfer direkt zu antworten, in jedem Fall höhere Verlässlichkeit.

18
Q

PS 505 - Externe Bestätigungen

Was ist zu tun, bei einer Abweichung?

A

Abweichungen sind zu untersuchen; Klärung ob sie auf falsche Darstellung hindeuten oder nicht

Falls es eine effektive Fehldarstellung ist, dann deutet dies vielleicht auf PS 240 hind dolose Handlungen und evtl. auch Mängel im IKS.

19
Q

Kann in einem Unternehmen bei dem sämtliche Schlüsselkontrollen implementiert und
effektiv sind gänzlich auf aussagebezogene Prüfungshandlungen verzichtet werden?

A

Nein, generell obligatorische aussagebezogene PH, ungeachtet der Einschätzung des Risikos einer wesentlich falschen Darstellung (PS 330.A42):

  • Abstimmung der Jahresrechnung
  • Prüfung wesentlicher Geschäftsvorfälle
  • Prüfung wesentlicher Kontensalden
  • Wesentliche Positionen der Jahresrechnung (betrifft auch Angaben des Anhangs)
  • aufgrund von inhärenten Grenzen des IKS (bspw. «management override of controls »)

Bei Vorliegen eines „bedeutsamen sind grundsätzlich aussagebezogene Prüfungshandlungen durchzuführen, die speziell auf dieses Risiko ausgerichtet sind (PS 330.21) (vgl. auch HWP II, S. 227ff.)

20
Q

Muss der Abschlussprüfer grundsätzlich an der Inventur teilnehmen? Was sind die
Konsequenzen, wenn er an dieser nicht teilnehmen kann?

A

Gem. PS 501 gilt: wenn Vorräte wesentlich , dann Teilnahme an Inventur zur Erlangung ausreichend geeigneter Prüfungsnachweise hinsichtlich Vorhandensein und Beschaffenheit der Vorräte obligatorisch:

  • Beurteilung Anweisungen und Verfahren
  • Beobachtung der Durchführung der Zählung
  • Inaugenscheinnahme Vorräte
  • Durchführung von Testzählungen
  • Durchführung von Prüfungshandlungen zu den endgültigen Inventuraufzeichnungen

wenn Teilnahme an Inventur nicht möglich:
HWP II S. 236; PS 501:
- Eigene Bestandsaufnahmen sind zu einem anderen Zeitpunkt durchzuführen.
- Wenn dies nicht praktikabel ist, hat der Abschlussprüfer alternative PH durchzuführen. Dazu kann beispielsweise bei Handelswaren die Einsichtnahme in die Unterlagen zum Verkauf der entsprechenden Warenvorräte, die vor der Bestandsaufnahme erworben wurden, zählen.
- Befinden sich Vorräte im Besitz von Drittparteien (Konsignationslager, etc.) lässt sich der Abschlussprüfer das Eigentum üblicherweise mittels schriftlicher Bestätigungen der Drittparteien nachweisen.

21
Q

Was ist bei der Erstellung und dem Versand von Bestätigungsanfragen besonders zu
beachten?

A

HWP II S. 237ff.; PS 505:

  • die Erstellung der Bestätigungsanfragen erfolgt unter der Kontrolle des Abschlussprüfers
  • die Anfragen können zwar vom Kunden erstellt werden, aber sie sind dem Abschlussprüfer zu übergeben, um Adresse und Art des angefragten Sachverhaltes zu überprüfen
  • der Abschlussprüfer selbst nimmt den Versand der Bestätigungsanfragen an die von ihm zuvor überprüften Adressaten vor
  • die Überwachung des Rücklaufes erfolgt in der Regel durch ein an den Prüfer adressiertes Antwortcouvert
  • der Abschlussprüfer stellt fest, ob aus seiner Sicht die Verlässlichkeit der erhaltenen Antworten auf Bestätigungsanfragen gewährleistet ist
  • die Antworten der Drittparteien werden in die Arbeitspapiere aufgenommen
22
Q

Reichen ausschließlich analytische Prüfungshandlungen aus, um das Risiko wesentlicher
falscher Angaben auf ein vertretbares Maß zu reduzieren?

A

HWP II; S.230; PS 520:

Dies hängt vom einzelnen Prüfziels (z.B. Vollständigkeit) ab und liegt im Ermessen des Abschlussprüfers.

Dabei sind Qualität und die Aggregation der Daten für aussagekräftige Ergebnisse entscheidend. Grundsätzlich sind analytische Prüfungshandlungen nicht für die Erreichung aller Prüfungsziele geeignet (z.B. korrekte Genehmigung der Geschäftsvorfälle).

Für den Fall, dass einem bedeutsamen Risiko ausschliesslich mit aussagebezogenen Prüfungshandlungen begegnet werden soll (keine Wirksamkeitsprüfungen), müssen diese
Prüfungshandlungen zwingend auch Einzelfallprüfungen umfassen (PS 330.21).

23
Q

Was ist der grundlegende Unterschied zwischen interner und externer Revision?

A

PS 610:
Interne Revision: Führungsinstrument des VR und GL; u.a. Untersuchung,
Beurteilung und Überwachung von Angemessenheit und Wirksamkeit des IKS (Beratungsfunktion)

Externe Revision: Organ der Gesellschaft;

Ziel: Aussage, ob Jahresrechnung frei von wesentlichen Fehlaussagen ist (trägt trotz interner Revision die alleinige Verantwortung für das abgegebene Prüfurteil)

24
Q

Kann der Abschlussprüfer die Arbeiten der internen Revision direkt als hinreichende und
angemessene Prüfungsnachweise übernehmen?

A

HWP II; S.316ff:
Der Abschlussprüfer wird bei der Verwendung der Arbeit der internen Revision je nach Risikolage und Umfang nicht umhinkommen, selbst Prüfungshandlungen der internen Revision zu wiederholen, eigene unabhängige Prüfungshandlungen durchzuführen und Prüfungsergebnisse mit den Mitarbeitenden des Kunden zu besprechen.

Zudem muss er folgendes beurteilen (PS 610.9- 12)

a) Objektivität der internen Revision
b) fachliche Kompetenz der internen Prüfer
c) ob die Arbeit der internen Prüfer mit dem erforderlichen Mass an beruflicher Sorgfalt ausgeführt wird
d) ob eine wirksame Kommunikation zwischen dem Abschlussprüfer und der internen Revision besteht
e) ob die Arbeiten für die Zwecke der Abschlussprüfung angemessen sind

25
Q

Unter welchen Voraussetzungen kann der Abschlussprüfer Arbeiten der internen Revision
verwenden?

A

Arbeit der internen Revision ist für Zwecke der Abschlussprüfung angemessen (PS 610.12):

  • Arbeit der internen Revision wurden von Mitarbeitenden mit fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten durchgeführt
  • die Arbeit wurde ordnungsgemäss überwacht, überprüft und dokumentiert
  • Schlussfolgerungen der internen Revision basieren auf angemessenen Prüfungsnachweisen und stehen mit den Ergebnissen der Prüfungshandlungen in Einklang
  • Prüfungsfeststellungen der internen Revision sind behoben oder durch die Unternehmensleitung angemessen kommentiert
  • Schlussfolgerungen des Abschlussprüfers aus der Beurteilung und Überprüfung der Arbeiten der internen Revision sind dokumentiert
  • Durchsicht der Arbeitspapiere der internen Revision
26
Q

Der Verwaltungsrat möchte von Ihnen wissen, ob er im Jahr 20xx+1 aufgrund der
guten finanziellen Lage weitere Ausschüttungen unter dem Jahr vornehmen kann? Welche Antwort geben Sie ihm auf diese „offene“ Frage?

A

Grundsätzlich kann auch unter dem Jahr eine Dividendenausschüttung erfolgen

  • Auch eine Ausschüttung unter dem Jahr muss Gesetz und Statuten entsprechen: Zuweisungen, Statutenkonformität, ausreichende Liquidität usw. Faktisch ist das Vorliegen eines Zwischenabschlusses erforderlich
  • Es darf aber keine Interimsdividende ausgeschüttet werden (keine Ausschüttung des laufenden Gewinns)
  • Formelle Voraussetzungen müssen gegeben sein, wie ein formeller Antrag des VR an die GV, eine Prüfung der Revisionsstelle sowie ein GV Beschluss