Audit - Prüfungsfragen Flashcards
2016: Weshalb ist eine Aufteilung in bedeutsame und sonstige Risiken notwendig bzw. was sind die Auswirkungen hinsichtlich der Prüfsstrategie und den Prüfungshandlungen? (4 Punkte)
Die PS verlangen die Aufteilung der Risiken, wo ein erhöhtes Risiko wesentlicher Fehldarstellung vorhanden ist (bedeutsame Risiken) und wo nicht (1 Punkt). Dies soll den Abschlussprüfer ermöglichen seine Prüfungshandlung mit entsprechenden Aufwand zu planen (1 Punkt) bzw. auf die wesentlichen Risiken zu fokusieren (1 Punkt). Gemäss PS 315 müssen für bedeutsame Risiken die unterliegenden Kontrollen erhoben werden (1 Punkt).
2016: Wie Sie aus dem letzten Protokoll und den Prüfungsnotizen entnehmen können, hat der Kunde im letzten Jahr nicht verstanden, was die von den Prüfungsstandards aufgebrachten beiden „bedeutsamen Standard-Risiken“ bedeuten. Erklären Sie dem Kunden, wes-halb die Risiken „ Das Management übersteuert vorhandene Kontrollen“ bzw. „Die Umsatzerfassung ist falsch“ als bedeutsame Risiken zu qualifizieren sind. Begründen Sie Ihre Antworten
Die Übersteuerung von Kontrollen kann das IKS (1 Punkt) und somit vom VR bestimmte Überwachung ausser Kraft setzen. Dies kann sich insbesondere bei Schätzungen in Bezug auf Bewertungsfragen etc. äussern (1 Punkt). Die Auswirkungen beschränken sich somit nicht nur auf eine Position der Jahresrechnung, sondern auf mehrere (1 Punkt).
Der Umsatz ist für viele Unternehmen eine wichtige Kenngrösse, welche insbesondere für Unternehmen in der Aufbauphase von Bedeutung ist (1 Punkt). Zudem können die Ertragsströme sehr komplex sein (z. B. Entwicklung von Medikamenten) (1 Punkt). Prüfungshandlungen für die Aussagen Abgrenzung und Vollständigkeit reichen in diesen Situationen nicht aus (1 Punkt).
2016: Welches sind die Einflussfaktoren, wonach eine Aufteilung in bedeutsame und sonstige Risiken erfolgen soll? Nennen Sie 4 Einflussfaktoren und erklären Sie, weshalb diese zu bedeutsamen Risiken führen können. (8 Punkte)
- Risiko doloser Handlungen ¦ Wesentliche Fehlaussagen sind denkbar, weitere Verletzung der Aufsichtspflicht, Auswirkungen auf übrige Positionen denkbar, Auswirkungen auf Kontrollumfeld
- Neue Entwicklungen (z B. Verkauf oder Zukauf) / Neue Bilanzpositionen, Neue Prozesse, evtl. Darstellung in JR
- Komplexe Geschäftsfälle ¦ Darstellung in JR anspruchsvoll, Beschaffung der Unterlagen, Know-how vorhan-den, etc.
- Transaktionen mit nahestehenden oder verbundenen Unternehmen/Personen ¦ Drittvergleich, Bevorzugung von Nahestehenden, Offenlegungspflichten
- Hoher Grad an Subjektivität ¦ Schätzungen abhängig von Fähigkeit und Datenbasis, Überprüfung benötigt mehr Kenntnisse und Wissen
- Geschäftsvorfälle ausserhalb der gewöhnlichen Tätigkeit ¦ Wenig Know-how, Schlechtere Überwachung, etc.
2016: Die Umschreibung der Meister AG enthält auch Angaben zur Dokumentation des IKS. Gemäss der Ausgangslage ist das IKS nicht ausreichend dokumentiert.
Was sind die Auswirkungen auf die Prüfungsstrategie? Ist es möglich für einzelne Teilbereiche des IKS, z.B. Sachanlagen, Wirksamkeitsprüfungen des IKS durchzuführen oder macht dies keinen Sinn? Begründen Sie Ihre Antwort.
Das Fehlen einer Dokumentation ist nicht alleine entscheidend, ob Wirksamkeitsprüfungen durchgeführt werden sollen oder nicht (1 Punkt). So ist miteinzubeziehen, wie das Kontrollumfeld und die Einstellung der Unternehmung gegenüber Kontrollen beurteilt wird (1 Punkt). Hat der Prüfer einen grundsätzlich positiven Eindruck vom Kontrollumfeld (1 Punkt) und es fehlt nur die Dokumentation vor allem auf Prozessebene (1 Punkt), so kann es durchaus sinnvoll sein, auch Wirksamkeitsprüfungen durchzuführen (1 Punkt). Voraussetzung dafür ist die Dokumentation und Prüfung der Kontrollen durch den Prüfer (1 Punkt)
2016: Die Umschreibung der Meister AG enthält auch Angaben zur Dokumentation des IKS. Gemäss der Ausgangslage ist das IKS nicht ausreichend dokumentiert.
Die Meister AG verfügt über kein integriertes Informatik-System (ERP-System). Wie wirkt sich dies auf Ihre Prüfung bzw. die Prüfung der Generellen Informatik-Kontrollen aus? (4 Punkte)
Der Vorteil eines ERP-System ist, dass Schnittstellen integriert sind und somit die Datenintegrität zwischen Haupt – und Nebenbuch sichergestellt ist (1 Punkt). Bei der Meister AG fehlt dies. Die Organisation, insbesondere die Erhebung und Überprüfung der Schnitt-stellen ist zusätzlich zu prüfen (1 Punkt). Die Tatsache, dass mehrere Systeme finanzrelevant sind, hat zur Folge, dass Berechtigungskonzepte doppelt bzw. aufgeteilt geprüft werden müssen (1 Punkt). Gesamthaft ist das Risiko gegenüber einem ERP-System generell als erhöht zu betrachten (1 Punkt).
2016: Der Assistent hat in den Prüfungsnotizen des Vorjahres gelesen, dass sein Vorgänger die Prüfungsnachweise als „ausreichend“ und „geeignet“ bezeichnet. Er fragt Sie, was man darunter zu verstehen hat. (3 Punkte)
Eignung (von Prüfungsnachweisen) – Das Mass für die Qualität von Prüfungsnachweisen, d. h. ihre Relevanz und Verlässlichkeit, die Schlussfolgerungen zu untermauern, auf denen das Prüfungsurteil basiert (1 Punkt).
Ausreichender Umfang (von Prüfungsnachweisen) – Das Mass für die Quantität der Prüfungsnachweise (1 Punkt). Die Quantität der benötigten Prüfungsnachweise wird sowohl durch die vom Abschlussprüfer vorgenommene Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen als auch durch die Qualität dieser Prüfungsnachweise beeinflusst. (1 Punkt)
2016: Der Kunde hat nachgelesen und gesehen, dass keine Angaben mehr zum Risikobeurteilungsprozess im Anhang erfolgen müssen. Er hat deshalb für nächstes Jahr nicht mehr vorgesehen, einen solchen Prozess durchzuführen und zu dokumentieren. Was antworten Sie ihm? (4 Punkte)
Richtig ist, dass keine Angaben im Anhang mehr erfolgen müssen (1 Punkt). Nicht richtig ist jedoch die Aussage, dass kein solcher Prozess mehr durchzuführen ist (1 Punkt). Da es sich um eine grosse Gesellschaft handelt, sind im Lagebericht die Angaben zur Durchführung einer Risikobeurteilung zu machen (1 Punkt). Zudem ist die Risikobeurteilung ein wichtiger Entschei-dungsprozess für die Unternehmungsleitung (1 Punkt).
2016: Der Kunde hat sich entschieden, die Vorjahreszahlen anzupassen und ebenfalls im Anhang offenzulegen. Der Assistent frägt sie nun, ob und wie er diese zu prüfen habe. (6 Punkte)
Ja, diese Angaben sind prüfungspflichtig (1 Punkt). Für Angaben in Bezug auf die Bilanz müssen diese Angaben so oder so geprüft werden, da diese den Ausgangspunkt für die ER des laufenden Jahres bilden (1 Punkt) Evtl. ist die Zusammensetzung im Detail zusätzlich zu prüfen (1 Punkt). Schwieriger sind die Positionen der Erfolgsrechnung zu prüfen, da für deren Prüfung eigentlich die Anfangsbestände des Vorvorjahres (2013) relevant sind (1 Punkt). Diese können für das erste Jahr auch summarisch geprüft werden (1 Punkt). Es wäre auch möglich, die Vorjahreswerte nur bei Bilanzpositionen anzugeben und auf die Angaben der ER zu verzichten (1 Punkt).
2016: Erklären Sie dem CFO was die Unterschiede bzw. Gemeinsamkeiten aus Sicht der Prüfung für diese
Service Centers sind. Wo ist die Zusammenarbeit bzw. die Prüfung geregelt.
- Service Center des Kunden in Indien
- Service Center Revisionsgesellschaft in Rumänien
Das Service Center des Kunden ist Teil des Rechnungswesens und somit Prüfungsgegenstand (1 Punkt). Die Prüfungstiefe ist abhängig von der Bedeutung der ausgelagerten Dienstleistungen für den Abschluss (1 Punkt). Massgebend ist PS 402 (1 Punkt), wobei insbesondere das IKS im Vordergrund steht (1 Punkt). Es gibt grundsätzlich 3 mögliche Prüfungsarten für das IKS (0.5 Punkte), Prüfung selbst vor Ort (0.5 Punkte), Bericht Typ 1 Aufnahme der bestehenden Kontrollen (0.5 Punkte) und Bericht Typ 2 Aufnahme und Beurteilung der Wirksamkeit der be-stehenden Kontrollen (0.5 Punkte).
Das Service Center der Prüfgesellschaft untersteht den Vorschriften von ISQC 1 bzw. QS 1 (1 Punkt), ist somit Teil des Qualitätsicherungsprozesses der Revisionsgesellschaft (1 Punkt). Die Mitarbeiter, die Dienstleistungen für Revisionskunden erbringen, unterliegen grundsätzlich den gleichen Unabhängigkeit und Verschwiegenheitsbedingungen wie alle übrigen Teammitglieder (1 Punkt). Zudem gelten die Anforderung von PS 500 bzw. PS 220 (1 Punkt)
2016: Gründungsprüfung
Was sind die Anforderungen, dass Sacheinalgen eingebracht werden können? (4Punkte)
Die Bilanzierungsfähigkeit von Sachanlagen ist gegeben, wenn diese
- aktivierbar
- verfügbar
- verwertbar sind
Sacheinlagen müssen bilanzfähig bzw. aktivierbar sein. Ihr wirtschaftlicher Wert muss feststellbar sein (1 Punkt). Um die Verfügungsgewalt über die Sacheinlage erlangen zu können, muss diese übertragbar sein (1 Punkt). Zudem muss die Sacheinlage einen Wert für das Unternehmen darstellen, d.h. der Erreichung des Geschäftszweckes dienen (1 Punkt). Damit ein Gegenstand sacheinlagefähig ist, muss die Gesellschaft sofort nach ihrer Eintragung ins Handelsregister darüber verfügen können (1 Punkt).
2016: Gründungsprüfung
Gründung einer AG mit dem Ziel Architekturdienstleistungen unterstützt durch 3D Drucker zu erbringen
Kann die folgende Sache, bei der Gründung eingebracht werden?
1) Persönliches Know-how in Bezug auf die Nutzung von 3D-Drucker / CHF 15’000
1) Persönliches Know-how in Bezug auf die Nutzung von 3D-Drucker
Das Know-how zählt grundsätzlich zu den bilanzfähigen immateriellen Vermögenswerten. Es ist jedoch schwierig, das Know-how zu bewerten. Über die früher realisierten Erträge sind keine Informationen verfügbar; derzeit besteht keine Möglichkeit der Nutzung; es gibt keine Kosten-aufstellung; es ist nicht möglich, den Geschäftswert zu ermitteln. Gestützt auf die Bestimmun-gen des OR scheint die Bilanzfähigkeit dieses Sachwerts nicht gegeben.
2016: Gründungsprüfung
Gründung einer AG mit dem Ziel Architekturdienstleistungen unterstützt durch 3D Drucker zu erbringen
Kann die folgende Sache, bei der Gründung eingebracht werden?
2) Anwartschaftsrechte auf eine Lebensversicherung (fällig in 5 Jahren) / CHF 5’000
2) Anwartschaftsrechte auf eine Lebensversicherung (fällig in 5 Jahren)
Künftige Rechte sind nicht aktivierbar, sie stellen keine Sacheinlage dar.
2016: Gründungsprüfung
Gründung einer AG mit dem Ziel Architekturdienstleistungen unterstützt durch 3D Drucker zu erbringen
3) Laptop und 3D- Drucker / CHF 10’000
4) Oldtimer, in sehr gutem Zustand / CHF 7’500
3) Laptop und 3 D-Drucker
Bilanzfähige Sacheinlage, wenn für die neue Gesellschaft effektiv ein Geschäftswert besteht und die Gegenstände nicht veraltet sind
4) Oldtimer, in sehr gutem Zustand
Kann grundsätzlich eine Sacheinlage bilden. Das Fahrzeug muss auf den Namen der neuen Gesellschaft eingetragen werden. Die Bewertung muss dem aktuellen Marktwert entsprechen. Das Fahrzeug muss für die Gesellschaft von Nutzen sein.
2016: Gründungsprüfung
Gründung einer AG mit dem Ziel Architekturdienstleistungen unterstützt durch 3D Drucker zu erbringen
Kann die folgende Sache, bei der Gründung eingebracht werden?
5) Wertschriften mit Kurswert / CHF 4‘000
6) Forderung aus einem gewährten Darlehen (fällig in einem Jahr) / CHF 6’000
5) Wertschriften mit Kurswert
Bilanzfähigkeit gegeben
6) Forderung aus einem gewährten Darlehen (fällig in einem Jahr)
Die fälligen Ansprüche sind aktivierbar und bilanzfähig.
2016: Fusionsgesetz
Im Rahmen des Fusionsgesetzes habe er gehört, dass man zwischen Fusionsbericht und Fusionsvertrag unterscheidet. Nennen Sie ihm die Gemeinsamkeiten und die Unterschiede. (4 Punkte)
Der Fusionsvertrag muss von den obersten Leitungs oder Verwaltungsorganen der an der Fusion beteiligten Gesellschaften abgeschlossen werden (1 Punkt). Er bedarf der schriftlichen Form und der Zustimmung der Generalversammlung, beziehungsweise der Gesellschafterinnen und Gesellschafter der beteiligten Gesellschaften. (1 Punkt) Er ist Teil des Fusionsberichtes, muss aber in jedem Fall erstellt werden (1 Punkt). Die obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgane der beteiligten Gesellschaften müssen einen schriftlichen Bericht über die Fusion erstellen. Sie können den Bericht auch gemeinsam verfassen (1 Punkt).
2016: Fusionsgesetz
Der Kunde plant im Rahmen einer Konzernumstrukturierung verschiedene Gesellschaften zusammenzufassen bzw. zu fusionieren. Dabei hat er festgestellt, dass eine Gesellschaft über-schuldet ist. Kann eine überschuldete Gesellschaft fusioniert werden? Begründen Sie Ihre Ant-wort. Gibt es evtl. Voraussetzungen, die für eine Fusion gegebenenfalls erfüllt sein müssen? (4 Punkte)
Ja, eine Fusion einer überschuldeten Gesellschaft ist grundsätzlich möglich (1 Punkt). Aller-dings müssen die folgenden Punkte erfüllt sein: Fusion einer Gesellschaft mit Unterdeckung oder Überschuldung ist zulässig, wenn die andere Gesellschaft über frei verwendbares Eigen-kapital im Umfang der Unterdeckung (1 Punkt) oder der Überschuldung verfügt; oder Rang-rücktritt im Umfang der Unterdeckung oder Überschuldung (1 Punkt). Zudem ist die Bestäti-gung eines Revisionsexperten, wonach die aufgeführte Voraussetzung erfüllt ist, notwendig. (1 Punkt).
2016: Fusionsgesetz
Der CFO erwähnt zudem, dass er gehört habe, dass es bei diversen Fusionsarten Vereinfachungen gebe. Nennen Sie zwei mögliche Vereinfachungen und die entsprechenden Voraussetzungen. (6 Punkte)
Vereinfachung im Konzern
- Mutter-Tochter-Verhältnis („Up-Stream-Merger“)
- Konzernschwester
- Squeeze out z. B. von 100 % auf 90 %
Vereinfachungen - Ablauf erleichterte Fusion
- Erstellen (ev. Prüfung) der Bilanzen
- Erstellen Fusionsvertrag (mit Erleichterungen gem. Art. 24 FusG)
- Beschlussfassung bzw. Unterzeichnung durch oberstes Leitungs- bzw. Verwaltungsorgan
- Information Mitarbeiter bzw. Mitarbeitervertretung
- Anmeldung beim HR der übernehmenden Gesellschaft
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Vereinfachung für KMU
- Keine Anleihensobligationen ausstehend
- Nicht kotiert
- 2 der 3 nachfolgenden Grössen in den letzten 2 Jahren nicht überschritten: Bilanzsumme von CHF 20 Mio. / Umsatzerlös von CHF 40 Mio. / 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt
Vereinfachungen
- Verzicht Fusionsbericht (Art. 14 Abs. 2 FusG)
- Verzicht Prüfung (Art. 15 Abs. 2 FusG)
- Verzicht auf Einsichtsrecht und Einsichtsfrist (Art. 16 Abs. 2 FusG
2016: Ein Assistent fragt Sie nach den wesentlichen Unterschieden bei der Prüfung und der Erstellung einer Jahresrechnung für eine Einzelgesellschaft und einer konsolidierten Jahresrechnung. (8 Punkte).
Die konsolidierte Jahresrechnung ist nicht ein fortlaufender Buchungsprozess. Deshalb können die Prüfungen nicht anhand einer „Gesamthaften Buchhaltung“ vorgenommen werden (1 Punkt). Da der Konzern über die ganze Welt verteilt ist, ist es sinnvoll, dass der Prüfer der konsolidierten Jahresrechnung nicht sämtliche Prüfungen vor Ort durchführt ( 1 Punkt), sondern dass der Prüfer für die Prüfung der lokalen Abschlüsse bzw. Reportings instruiert (1 Punkt). Dennoch muss der Prüfer sicherstellen, dass er genügend Prüfungen durch lokale Prüfer durch-führen lässt, um sich ein Urteil bilden zu können (1 Punkt). Bedingt durch die Organisation gibt es zwei verschiedene Planungsebenen; eine Gesamtstrategie für die Risiken der Gruppe (ana-log Einzelgesellschaft, 1 Punkt) bzw. eine Strategie zur Prüfung des Erstellungsprozess der konsolidierten Jahresrechnung (1 Punkt). Die Organisation führt zu einer zusätzlichen Ebene der Kommunikation (Gruppenprüfer – lokale Prüfer – Konsolidierungsstelle – lokales Rechnungswesen) (1 Punkt) der so bei Einzelgesellschaften nicht benötigt wird. Eine spezielle Herausforderung stellt auch die Prüfung der Existenz des IKS dar (1 Punkt). Hier stehen die für die Konzernrechnung relevanten Prozesse sowie der Konsolidierungsprozess im Vordergrund.
2016: Der Assistent möchte von Ihnen zudem wissen, wie der Prüfer der konsolidierten Jahresrechnung mit Modifizierung von Prüfurteilen wie zum Beispiel der Bewertung von Sachanlagen um-geht. Er nennt ein konkretes Beispiel, wo der lokale Prüfer in seinem Testat eine Überbewertung der Sachanlagen von TCHF 200 festhält. Was tut der Prüfer der konsolidierten Jahresrechnung? (8 Punkte)
Zuerst wird er die Modifizierung in Zusammenhang mit der Konzernwesentlichkeit setzen (1 Punkt). Liegt die Abweichung unter der Konzernwesentlichkeit, muss er seinen Bericht nicht einschränken (1 Punkt). Er wird zudem prüfen, ob die Abweichung über NAG liegt (1 Punkt). Gegebenenfalls wird er die Differenz im umfassenden Bericht an den VR festhalten (1 Punkt). Liegt die Abweichung über der Konzernwesentlichkeit, dann muss die Gesellschaft eine Wert-berichtigung bzw. eine Abschreibung verbuchen (1 Punkt). Sollte dies nicht möglich sein, müss-te der Prüfer die konsolidierte Jahresrechnung ebenfalls einschränken (1 Punkt). Zudem wäre es denkbar, dass eine andere Gesellschaft über einen gegenteiligen Korrekturposten bzw. stille Reserven bei einer OR-Konsolidierung im gleichen Umfang verfügt (1 Punkt). Ferner kann der Prüfer die Gründe für diese Abweichung analysieren (z. B. Schätzung, 1 Punkt).
Das Management in Südkorea weigert sich, die Vollständigkeitserklärung zum Reporting Package aus Ihren Instruktionen zu unterzeichnen. Der lokale Prüfer weigert sich deshalb, ein Prüfurteil abzugeben. Was unternehmen Sie? Zeigen Sie ein mögliches Vorgehen auf. (8 Punkte)
Es gilt festzuhalten, dass ein Verweigern der Unterzeichnung einer Vollständigkeitserklärung nach PS und ISA eine Beschränkung des Prüfungsumfangs darstellt (1 Punkt). In einem ersten Schritt muss der lokale Prüfer das lokale Management zu den Gründen befragen (1 Punkt) und die Integrität des Managements einschätzen (1 Punkt). Diese Neueinschätzung kann auch in Absprache mit dem Konzernprüfer erfolgen (1 Punkt). Unterzeichnet das lokale Management die Vollständigkeitserklärung immer noch nicht, obwohl die Integrität als gegeben erachtet wird, dann hat der lokale Prüfer eine Einschränkung anzubringen (1 Punkt). Der Konzernprüfer muss nun abwägen inwieweit die Nichtunterzeichnung einen Einfluss auf sein Prüfurteil hat (1 Punkt). Mit der Unterzeichnung der Vollständigkeitserklärung für die Konzernrechnung bestätigt das Gruppenmanagement zudem die Konformität und Vollständigkeit der konsolidierten Jahres-rechnung (1 Punkt). Somit dürfte diese Einschränkung kaum Auswirkungen für das Prüfungsur-teil des Konzernprüfers haben (1 Punkt)
2016: Der CFO teilt Ihnen mit, dass in Rumänien der CEO in eine Veruntreuung involviert ist und des-halb fristlos entlassen werden musste. Die ersten Abklärungen des Kunden haben ergeben, dass keine weiteren Personen involviert sind. Zudem sollten keine zusätzlichen Korrekturen auf die Jahresrechnung notwendig sein. Wie verhalten Sie sich? Nehmen Sie zusätzliche Prüfungshandlungen vor? (6 Punkte)
Zuerst sind die Gesamtauswirkungen auf die konsolidierte Jahresrechnung zu ermitteln und abzuklären, ob diese auch aus Konzernsicht wesentlich sind (1 Punkt). Sofern die Vorkommnisse auch aus Konzernsicht wesentlich sind, ist eine Offenlegung in der Konzernrechnung notwendig (1Punkt). Sollte dies nicht der Fall sein, so sind die Auswirkungen auf das Kontrollumfeld zu ermitteln (1 Punkt). Nach Absprache mit dem Kunden ist der lokale Prüfer zudem zu informieren (1 Punkt). Des Weiteren kann es angebracht sein, dass der Prüfer die Prüfungen Vorort (1 Punkt) begleitet bzw. bei der Schlussbesprechung dabei ist (1 Punkt).
2017: Während einer Besprechung mit dem CFO macht dieser folgende Aussage: „Ich traue unserem CEO nicht. Ich habe das Gefühl, dass er private Aufwendungen durch die Belouge AG verbuchen und bezahlen lässt“. Welche Auswirkungen hat diese Aussage auf Ihre Planung und Prüfstrategie? (8 Punkte)
Der Prüfer muss Prüfungshandlungen durchführen, um die Unternehmung und ihr Umfeld zu verstehen. PS 240 Tz. 18: Sich mit der Geschäftsleitung bzgl. Fraudfällen unterhalten (1 Punkt). Dieses Risiko als bedeutsames Risiko festlegen (1 Punkt) und Kontrollen beurteilen, um dieses Risiko zu vermeiden bzw. aufzudecken (1 Punkt). Er muss ein allgemeines Vorgehen festlegen, um Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen zu adressieren (1 Punkt). Davon betroffene Mitarbeiter zuordnen und überwachen (1 Punkt). Die Rechnungslegungsgrundsätze verstehen, um allfällige Anzeichen von Manipulationen aufzudecken. (1 Punkt). Unberechenbarkeit einbringen (1 Punkt). Zusätzliche Prüfungshandlungen festlegen und vornehmen (1 Punkt).
2017: Einer ihrer Revisionsassistenten stellt Ihnen folgende Frage: „Falls Mitglieder der Geschäftsleitung der Belouge AG an allfälligen dolosen Handlungen beteiligt sind, müssten wir als Revisionsstelle diese Verstösse jemandem melden oder gar den Richter benachrichtigen?“ Was antworten Sie ihm. Begründen Sie Ihre Antwort
Max. 6 Punkte
Umgehende Meldung an die Geschäftsleitung (1 Punkt). Meldung an den für die Überwachung Verantwortlichen, wenn die Geschäftsleitung an dolose Handlungen beteiligt ist (1 Punkt). Mitteilung durch eingeschriebenen Brief (1 Punkt). Mitteilung an Dritte unter Berücksichtigung der Verschwiegenheitspflicht im Rahmen des Auftrags (1 Punkt). Gesetzliche Pflichten je nach Land, Dritte darüber zu informieren (1 Punkt). Empfehlung, rechtliche Beratung vor Bekanntgabe nach aussen einzuholen (1 Punkt).
2017: Die Planung und der Einbau eines Überraschungsmoments stellt eine mögliche Reaktion zur Identifizierung von Risiken von dolosen Handlungen dar. Welche Möglichkeiten stehen Ihnen hiefür konkret zur Verfügung. Zeigen Sie dies anhand der Situation der Belouge AG auf.
Max 6 Punkte
Unberechenbarkeit bei der Auswahl von Art, zeitlicher Einteilung und Umfang der PH (1 Punkt). Dies kann bspw. erreicht werden durch:
- Durchführung aussagebezogener PHbei ausgewählten Konten und Aussagen, die aufgrund ihrer Wesentlichkeit oder Risiken nicht ohnehin schon geprüft werden;
- Änderung der zeitlichen Abfolge von Prüfungshandlungen gegenüber der sonst üblichen;
- Anwendung unterschiedlicher Stichprobenverfahren;
- Durchführung von PHan unterschiedlichen Standorten oder an Standorten, welche ursprünglich nicht vorgesehen waren;
- Prüfung von Personalkosten in bisher nicht üblichen Zeiträumen oder auch Prüfung, von unwesentlichen Aufwendungen.
- … weitere sinnvolle PH.