Audit - MC Flashcards
MC Audit 2016-2020
Gemäss Obligationenrecht gelten die Bestimmungen über das Aktienkapital, die Aktie und den Aktionär für das Partizipationskapital, den Partizipationsschein und den Partizipanten, soweit das Gesetz nichts anderes vorsieht, nicht.
Falsch. … gelten…(Art. 656a Abs. 2)
Wenn sich im Laufe der Prüfung abzeichnet, dass die Existenz des IKS nicht oder nur mit Einschränkungen bejaht werden kann, muss der Abschlussprüfer diesen Sachverhalt der Geschäftsleitung rechtzeitig kommunizieren, damit die Möglichkeit besteht, Mängel noch vor der Berichtsabgabe zu beheben.
Richtig. (PS 890, 51)
Nach dem Obligationenrecht beschränkt sich eine eingeschränkte Revision auf Befragungen, analytische Prüfungen und angemessene Detailprüfungen.
Richtig.
Absichtlich falsche Darstellungen, die aus der Manipulation der Rechnungslegung und der Vermögensschädigung resultieren, sind die beiden wichtigsten Arten von dolosen Handlungen, auf die der Prüfer achten sollte.
Richtig.
Eine Gründung mittels Liberierung durch Verrechnung gilt als qualifizierte Gründung.
Richtig.
Dolose Handlungen gehen mit einem Anreiz oder einem Druck zum Begehen solcher Handlungen, einer offensichtlichen Gelegenheit sie auszuführen und auch mit einer äusseren Rechtfertigung der Tat einher
Falsch. …inneren…
Der Abschlussprüfer muss abwägen, ob bei der Durchführung analytischer Prüfungen, einschliesslich solcher auf Erlöskonten, ungewöhnliche oder unerwartete Zusammenhänge auf Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen hindeuten.
Richtig.
Die Hauptverantwortung für die Verhinderung und Aufdeckung doloser Handlungen liegt sowohl bei den für die Überwachung der Einheit Verantwortlichen, beim Abschlussprüfer, als auch beim Management.
Falsch. … Abschlussprüfer (PS 240, Abschnitt 4)
Gemäss OR erstellen die Liquidatoren einer Aktiengesellschaft bei der Übernahme ihres Amtes eine Bilanz auf.
Richtig.
Art. 742 Abs. 1 OR
Die möglichen Gründe, die zur Liquidation eines Unternehmens führen, sind die folgenden:
• Beschluss der Generalversammlung;
• Urteil des Richters auf Antrag der Aktionäre;
• Zahlungsfähigkeit des Unternehmens (Eröffnung des Konkursverfahrens);
• Eröffnung aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen.
Zahlungsfähigkeit des Unternehmens –> Falsch.
Korrekt wäre: “Insolvenz (Konkurseröffnung) der Gesellschaft
Siehe HWP Buchführung und Rechnungslegung, S. 321
Nach Abschluss der Liquidation melden die Liquidatoren die Löschung der Firma im Handelsregister an. Die Löschung wird der Handelsregisterführer aber erst nach Vorliegen des Berichtes eines zugelassenen Revisionsexperten (gemäss Art. 745, Abs. 3 OR) vornehmen.
Falsch. …nach Vorliegen der Zustimmung der Steuerbehörden…
HWP Buchführung und Rechnungslegung, S. 321
Das OR sieht ausdrücklich vor, die Liquidationsschlussbilanz zu prüfen.
Falsch. … sieht nicht vor …
Es braucht im Minimum einen zugelassenen Revisionsexperten für die Erstellung eines Berichtes über die genehmigte Kapitalerhöhung.
Falsch. … Art. 652f Abs. 1 OR, zugelassener Revisor
Empfänger des Berichtes über die bedingte Kapitalerhöhung ist der Verwaltungsrat.
Richtig.
Die Unterzeichnung des Prüfungsberichts über die Aufwertung von Bilanzpositionen zwecks Beseitigung eines Bilanzverlustes muss mindestens durch einen zugelassenen Revisor erfolgen. Der Prüfungsbericht kann für die ordentliche oder die ausserordentliche Generalversammlung bestimmt sein.
Richtig.
Der Bericht eines zugelassenen Revisionsexperten über die vorzeitige Verteilung des Vermögens im Falle einer Liquidation hat als Prüfziel die Tilgung der Forderungen des Unternehmens.
Falsch. … Schulden.
Eine Auftragsbestätigung nach PS 920 ist in der Planungsphase nicht sinnvoll, da die Prüfungshandlungen noch nicht definiert sind.
Falsch.
Ziel eines Auftrags zu vereinbarten Prüfungshandlungen ist es, diejenigen Prüfungshandlungen vorzunehmen, welche der
Wirtschaftsprüfer mit dem Unternehmen und gegebenenfalls mit Drittparteien vereinbart hat, und über die Feststellungen zu berichten.
Richtig.
PS 920
Der Prüfer gibt in seinem Bericht nur eine begrenzte Sicherheit ab. (PS 920)
Falsch. … keine Sicherheit, nur Feststellungen …
Der Prüfer sollte die vereinbarten Prüfungshandlungen durchführen und die im Laufe der Arbeit erhaltenen Prüfungsnachweise als Grundlage für seinen Bericht verwenden.
Richtig.
Um ein allgemeines Verständnis des rechtlichen und regulatorischen Rahmens und dessen Einhaltung durch das Unternehmen zu erlangen, kann sich der Prüfer z.B. bei der Geschäftsleitung über die geltenden Richtlinien und Verfahren orientieren, welche
bei der Behandlung von Rechtsstreitigkeiten zur Anwendung gelangen.
Richtig.
Der Prüfer berücksichtigt Rechtsstreitigkeiten bis zum Zeitpunkt des Abschlusses der Prüfarbeiten vor Ort.
Falsch.
Aktive Prüfpflicht bis zum Zeitpunkt des Vermerks, danach passive Prüfpflicht bis zur Herausgabe.
Zu den Umständen und Fakten, die möglicherweise nicht auf das Vorhandensein von Risiken einer wesentlichen Fehldarstellung hinweisen, gehören z.B. laufende Rechtsstreitigkeiten oder Eventualverbindlichkeiten.
Falsch. …möglicherweise auf das…
Der Abschlussprüfer muss die Geschäftsleistung und – soweit angemessen – die verantwortlichen Mitglieder des Verwaltungsrates auffordern, schriftlich zu erklären, dass alle bekannten oder potentiellen Rechtsstreitigkeiten und Ansprüche, deren Auswirkungen im Jahresabschluss zu berücksichtigen sind, dem Abschlussprüfer mitgeteilt und in Übereinstimmung mit den massgebenden Rechnungslegungsnormen verbucht wurden.
Richtig.
Die innere oder tatsächliche Unabhängigkeit erlaubt es dem Einzelnen - ohne von Einflüssen beeinträchtigt zu sein, die das berufliche Urteilsvermögen gefährden - ein neutrales und objektives Urteil abzugeben.
Richtig.
Die Protokollführung von VR Sitzungen durch den Prüfer ist im Hinblick auf die Unabhängigkeit des Prüfers unproblematisch.
Dieser hält lediglich die Besprechungen und Entscheidungen des VR fest.
Richtig.
Die Erstellung der Steuererklärung und die Überprüfung der Richtigkeit der definitiven Veranlagung ist vom Standpunkt der Unabhängigkeit her unkritisch, soweit es sich um Mithilfe im ordentlichen Verfahren handelt.
Richtig.
HWP OR, S. 73
Die Aufstellung der Jahresrechnung auf der Grundlage einer gut strukturierten Saldenliste, ist - selbst ohne Entscheidungen zu treffen - für einen Prüfer nicht möglich.
Falsch
… ist möglich.
Sofern der Abschlussprüfer bei der laufenden Abschlussprüfung eine mögliche wesentliche falsche Darstellung in den Vergleichsinformationen erkennt, sind zusätzliche Prüfungshandlungen durchzuführen, um festzustellen, ob unter den gegebenen Umständen eine wesentliche falsche Darstellung vorliegt.
Richtig.
Wenn die Jahresrechnung der Vorperiode nicht geprüft wurde, muss der Prüfer in seinem Bericht an die Generalversammlung bei einer ordentlichen Revision in einem einleitenden Absatz festhalten, dass die entsprechenden Vorjahresangaben nicht
geprüft wurden.
Falsch. … im Absatz «Hinweis auf sonstige Sachverhalte»…
Eine Aussage im Bericht, dass der Abschluss der Vorperiode nicht geprüft wurde, befreit den Prüfer von der Pflicht, ausreichende geeignete Prüfungsnachweise über die Eröffnungsbilanzwerte zu erhalten, um sicherzustellen, dass diese keine falschen Darstellungen enthalten, die den Abschluss der laufenden Periode wesentlich beeinflussen.
Falsch. ..befreit nicht.
Die Schweizer Prüfungsstandards verlangen nur die Offenlegung der Vorjahreszahlen, im Gegensatz zu einigen ausländische Prüfungsstandards
Falsch.
HWP OR, S. 343 “In der Schweiz wird das gängige Konzept der Vergleichszahlen aufgrund der gesetzlichen Vorschriften und gebräuchlichen Regelungen der Rechnungslegung angewendet. Auch die IFRS beruhen auf diesem Konzept.”
Wenn die Revisionsstelle bei ihren Prüfungsarbeiten den Sachverhalt des hälftigen Kapitalverlusts feststellt, wird sie je nach Sachlage auch der Frage nachgehen müssen, ob sich der Verwaltungsrat der Überschuldungsgefahr bewusst ist und die allenfalls erforderlichen Massnahmen ergreift.
Richtig.
Wenn begründete Besorgnis einer Überschuldung besteht, muss die Generalversammlung eine Zwischenbilanz zu Fortführungs- und eine weitere zu Veräusserungswerten erstellen.
Falsch. …der Verwaltungsrat…
Um festzustellen, ob eine Überschuldung vorliegt, sollte das Umlaufvermögen mit der Summe des Fremdkapitals verglichen werden.
Falsch. …die Aktiven…
Im Falle einer ordentlichen Revision sind die Prüfer verpflichtet, die finanzielle Situation des Unternehmens laufend zu überwachen.
Falsch.
Bei einer Prüfung gemäss PS 800 sind die Informationsbedürfnisse der vorgesehenen Nutzer der Finanzinformationen für einen speziellen Zweck kein Schlüsselfaktor bei der Bestimmung des bei der Aufstellung des Abschlusses sinnvollerweise angewandten Regelwerks für die Rechnungslegung.
Falsch. …«Zweck ein Schlüsselfaktor»…
Gemäss PS 800 ist es zulässig, einen uneingeschränkten Bericht über eine Jahresrechnung zu erstellen, die in ihren wesentlichen Aspekten mit Swiss GAAP FER übereinstimmt.
Falsch.
HWP Betriebswirtschaftliche Prüfungen, S. 43/44
Der Abschluss für einen speziellen Zweck wird möglicherweise für andere Zwecke verwendet, als für denjenigen, für den er bestimmt war. Um Missverständnisse zu vermeiden, macht der
Prüfer in seinem Bericht die Nutzer darauf aufmerksam, dass der Abschluss in Übereinstimmung mit einem Regelwerk für einen speziellen Zweck erstellt und daher möglicherweise für einen anderen Zweck nicht geeignet ist.
Richtig.
Ein Auftrag zur Erstellung von Finanzinformationen (“Compilation”) muss nicht von einem zugelassenen Revisor durchgeführt werden.
Richtig.
Im Rahmen einer ordentlichen Revision eines nicht gewinnorientierten Unternehmens ist der bereinigte Jahresgewinn vor Steuern (3% bis 10%) die Bezugsgrösse.
Falsch. …eines gewinnorientiertes…
Häufige Wechsel der Mitglieder des Verwaltungsrates oder der obersten Unternehmensleitung sind ein Merkmal, welches zur Anwendung eines tieferen Prozentsatzes der gewählten Bezugsgrösse führen kann.
Richtig.
Die in der Planungsphase festgelegte Wesentlichkeit des Abschlusses als Ganzes sollte niemals aufgrund veränderter Umstände während der Prüfung geändert werden.
Falsch. …muss angepasst werden, wenn neue Informationen bekannt werden, die dazu geführt hätten, dass der Abschlussprüfer ursprünglich einen anderen Betrag festgelegt hätte (PS 320, Tz. 12)
Das Ziel des Prüfers ist es, das Konzept der Wesentlichkeit bei der Planung und Durchführung der Prüfung angemessen anzuwenden.
Richtig.
PS 320, Tz. 8
Eine Aufwertung ist nur zulässig, wenn ein zugelassener Revisionsexperte der Generalversammlung schriftlich bestätigt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
Falsch. …wenn ein zugelassener Revisor der Generalversammlung schriftlich bestätigt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
Die Aufwertungsreserve wird separat unter dem Eigenkapital ausgewiesen und kann in Aktienkapital umgewandelt, durch Abschreibung aufgelöst oder bei der Veräusserung der neu bewerteten Vermögenswerte aufgelöst werden. Die Aufwertungsreserve kann auch ausgeschüttet werden .
Falsch. …darf nicht ausgeschüttet werden.
Siehe HWP Buchführung und Rechnungslegung, S. 304/305
“Eine Ausschüttung der Aufwertungsreserve ist unzulässig. Sie kann nur durch Umwandlung in Aktienkapital sowie durch Wiederabschreibung oder Veräusserung der aufgewerteten Aktiven ausgelösst werden.”
+ Bei Auflösung, keine Offenlegung erforderlich, da es Zwangsreserven sind und für diese keine Offenlegungspflicht besteht.
Wenn die Hälfte des Aktienkapitals und der gesetzlichen Reserven infolge eines Bilanzverlustes nicht mehr gedeckt sind, können Grundstücke, Einrichtungen und Beteiligungen bis zu dem Betrag, der zum Ausgleich des Kapitalverlusts erforderlich
ist, zu ihrem tatsächlichen Wert über ihren Anschaffungs- oder Herstellungswert aufgewertet werden.
Falsch. Einrichtungen nicht.
Aufwertungssituationen gemäss OR Art. 670 haben keinen Einfluss auf die Jahresrechnung und das Prüfurteil und werden gemäss PS 706 am Ende des Prüfberichts unter «Hinweis auf sonstige Sachverhalte» offengelegt.
Richtig.
Die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) werden als teilspezifisches Prüfungsurteil hinsichtlich der Ergebnisse der damit zusammenhängenden Prüfung dargestellt.
Falsch.
Thema: Key Audit Matters:
Im Falle einer Modifizierung aufgrund einer Fehldarstellung in Bezug auf besonders wichtige Prüfungssachverhalte sollte der Prüfer zu dieser Stellung nehmen.
Falsch.
Die Regeln zu den Key Audit Matters gelten auch für die statutarischen Einzelabschlüsse von kotierten Holdinggesellschaften, selbst wenn der Prüfbericht zu den (veröffentlichten) Konzernabschlüssen diese bereits enthält.
Richtig.
Siehe Q&A ISA 701 über KAM, 1.3
Thema: Key Audit Matters:
Jedes bedeutsame Risiko ist auch ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt.
Falsch.
Die Reserve für eigene Aktien kann bei Veräusserung oder Vernichtung von Aktien im Umfang der Anschaffungswerte nicht aufgehoben werden.
Falsch. … kann aufgehoben werden…
Wenn eigene Aktien erworben werden, ruhen das Stimmrecht und die damit verbundenen Rechte.
Richtig.
Art. 659a Abs 1 OR
Werden Namensaktien im Zusammenhang mit einer Beschränkung der Übertragbarkeit erworben, beträgt diese Grenze maximal 10%.
Falsch. …20%…
Ar. 659 OR
Wenn eine Tochtergesellschaft eigene Aktien erwirbt, ist diese Tochtergesellschaft verpflichtet, eine Reserve zu bilden.
Falsch. …es obliegt dem Unternehmen, das die Mehrheitsbeteiligung hält, eine Reserve zu bilden…
HWP Buchführung und Rechnungslegung, S. 241
Art. 659b Abs. 1 OR / Art. 659 Abs. 1 und Abs. 2 OR
Stille Reserven, die bei ihrer Nettoauflösung im Anhang der Jahresrechnung offenzulegen sind, definieren sich als die Differenz zwischen den Buchwerten und den Marktwerten.
Falsch. …die buchhalterisch zulässigen Höchstwerte (Aktiven) bzw. die erforderlichen Beträge (Fremdkapital)…
Die Warenreserve ist eine gesetzliche Reserve, die bei der Berechnung gemäss OR Art. 725 zu berücksichtigen ist.
Falsch.
Die Aufwertungsreserve darf nicht durch Umwandlung in Aktienkapital, durch Wiederabschreibung oder durch Veräusserung der aufgewerteten Aktiven aufgelöst werden.
Falsch. … darf…
HWP Buchführung und Rechnungslegung, S. 305 - “Eine Ausschüttung der Aufwertungsreserve ist unzulässig. Sie kann nur durch Umwandlung in Aktienkapital sowie durch Wiederabschreibung oder Veräusserung der aufgewerteten Aktiven aufgelöst werden.”
Rückstellungen, die über die Wiederbeschaffungsreserven hinausgehen, sind nicht zulässig, auch wenn sie zur Sicherung des langfristigen Gedeihens des Unternehmens gerechtfertigt sind.
Falsch. …sind zulässig.
Ein bei der Revisionsaufsichtsbehörde registrierter Revisionsexperte darf keine Opting down-Prüfungen, z.B. bei einem kleinen Sportverein durchführen.
Falsch.
Europäische Revisionsaufsichtsbehörden können von der Schweizerischen Revisionsaufsichtsbehörde Auskunft über Ergebnisse aus Aufsichtstätigkeiten verlangen.
Richtig.
Art. 26 RAG
Die Aufsichtsbehörde kann von Personen und Unternehmen, die nach Handelsregistereintrag, Geschäftstätigkeit oder Geschäftswerbung dem RAG unterstehen könnten, alle Unterlagen und Aufschlüsse verlangen, die sie benötigt, um zu beurteilen, ob eine zulassungspflichtige Tätigkeit vorliegt.
Richtig.
Ausländische Revisionsunternehmungen können nicht als staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen in der Schweiz registriert werden.
Richtig.
Staatlich beaufsichtigte Revisionsunternehmen müssen der Aufsichtsbehörde jederzeit Zutritt zu ihren Geschäftsräumen gewähren.
Richtig.
Art. 13 RAG
Die Aufsichtsbehörde unterzieht die staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen mindestens alle fünf Jahre einer eingehenden Überprüfung.
Falsch.
Mindestens alle 3 Jahre (Art. 16 Abs. 1 RAG)
Steuerexperten können unter gewissen Voraussetzungen als zugelassene Revisionsexperten registriert werden.
Richtig.
Art. 4 RAG
Nur staatlich beaufsichtigte Revisionsunternehmen müssen für jede Revisionsdienstleistung eine Person bezeichnen, die die Verantwortung trägt (leitende Revisorin oder leitender Revisor).
Falsch.
Eine überschuldete Aktiengesellschaft kann nur fusioniert werden, wenn diese ausreichend saniert wird (Wiederherstellung des Aktienkapitals) bzw. ein Rangrücktritt in ausreichender Höhe vorliegt.
Falsch.
HWP Betriebswirtschaftliche Prüfungen S. 240 Ziff. 253 - “Gemäss Art. 6 Abs. 1 FusG kann eine Gesellschaft deren Aktienkapital und deren gesetzlichen Reserven zur Hälfte nicht mehr gedeckt sind, oder die überschuldet ist, mit einer anderen Gesellschaft nur fusionieren, wenn diese über frei verwendbares EK im Umfang der Unterdeckung und ggf. der Überschuldung verfügt. Diese Voraussetzung entfällt, soweit Gläubiger der an der Fusion beteiligten Gesellschaften im Rang hinter alle anderen Gläubiger zurücktreten.”
Der Fusionsprüfer muss die gleichen Unabhängigkeitsvorschriften nach Art. 728 OR erfüllen, wie der Abschlussprüfer.
Richtig.
Im Fusionsgesetz steht der Gläubigerschutz im Vordergrund.
Falsch.
Bei der Fusion von Vorsorgeeinrichtungen muss zusätzlich einzig der Fusionsvertrag von einem anerkannten Experten für berufliche Vorsorge (BVG-Experte) geprüft werden.
Falsch.
HWP Betriebswirtschaftliche Prüfungen, S. 271 - “Vorsorgeeinrichtungen müssen den Fusionsvertrag, den Fusionsbericht und die Fusionsbilanz von der Revisionsstelle sowie von einem BVG Experten prüfen lassen.”
Bei einer ordentlichen Kapitalerhöhung beauftragt der Verwaltungsrat die Gesellschaft, die beschlossene Kapitalerhöhung innerhalb von 2 Monaten durchzuführen.
Falsch.
Innerhalb von 3 Monaten Art. 650 Abs 1 OR
Bei einer ordentlichen Kapitalerhöhung ist in jedem Fall ein Kapitalerhöhungsbericht durch den Verwaltungsrat zu erstellen.
Richtig.
Eine eingeschränkte Prüfbestätigung bei einer ordentlichen Kapitalerhöhung ist grundsätzlich möglich.
Richtig.
Kommentar VIVERSA: Die Bestätigung ist möglich, aber die Kapitalerhöhung kann nicht durchgeführt werden. Die Aussage ist daher richtig da es möglich ist.
Bei einer ordentlichen Kapitalerhöhung in Bar besteht in keinem Fall eine Prüfpflicht des Kapitalerhöhungsberichtes.
Falsch.
HWP Betriebswirtschaftliche Prüfungen und verwandte Dienstleistungen, S. 168. –> Falls das Bezugsrecht bei einer Einlage in Bar eingeschränkt wird, ist ein Kapitalerhöhungsbericht durch einen zugelassenen Revisor nötig
Die Generalversammlung muss bei einer Kapitalherabsetzungsprüfung nicht die Revisionsstelle beauftragen, sondern einen zugelassenen Revisionsexperten.
Falsch.
1) Zuerst holt Verwaltungsrat den erforderlichen Revisionsbericht vom Revisionsexperten ein. (Art. 732 Abs. 2 OR).
2) Die GV muss die Kapitalherabsetzung beschliessen. (Art. 732 Abs. 1 OR)
Bei einer konstitutiven Kapitalherabsetzung (mit Mittelfreigabe) kann die Rückzahlung auch in Vermögenswerten erfolgen und muss nicht in bar ausbezahlt werden.
Richtig.
Bei einer konstitutiven Kapitalherabsetzung einer Gesellschaft mit Opting-out kann die Prüfpflicht durch einen Revisionsexperten unter gewissen Voraussetzungen entfallen.
Falsch.
Für die Überprüfung der Ergebnisse eines Schuldenrufs bei einer konstitutiven Kapitalherabsetzung ist nicht die Revisionsstelle zuständig.
Falsch.
Ist durch die Revisionsstelle zu berücksichtigen. “in der Lehre immer wieder diskutiert. Entgegen dem vorstehend geschilderten Normalablauf sollten die Schuldenrufe vor Erstellung des Prüfungsberichts erfolgen, sodass ihr Ergebnis darin berücksichtigt werden kann. Die geplante Aktienrechtsrevision berücksichtigt diesen Umstand in der vom Nationalrat überarbeiteten Fassung in Art. 653m Abs. 1 E-OR, indem sie explizit vorsieht, dass der Prüfungsbericht das Ergebnis des Schuldenrufs zu berücksichtigen hat.”
Bei der Prüfung einer Vorsorgeeinrichtung ist auch die Geschäftsführung durch die Revisionsstelle zu prüfen.
Richtig.
Art. 52c Abs 1 Ziff b BVG
Als Revisionsstelle von Vorsorgeunternehmungen dürfen auch natürliche Personen amten. Voraussetzung ist die Registrierung als Revisionsexperte.
Falsch.
natürliche Person ja, jedoch braucht sie die Zulassung, nicht “Registrierung” Art. 52b BVG
Nach dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge müssen Vorsorgeeinrichtungen in der Rechtsform einer Stiftung nach ZGB organisiert sein.
Falsch.
Möglich Formen: Stiftung, Genossenschaft oder Einrichtung des öffentlichen Rechts (Art. 48 Abs 2 BVG)
Der Experte für berufliche Vorsorge prüft periodisch, ob die Vorsorgeeinrichtung Sicherheit dafür bietet, dass sie ihre Verpflichtungen erfüllen kann und die reglementarischen versicherungstechnischen Bestimmungen über die Leistungen und die Finanzierung den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Richtig.
Art. 52e BVG
Es ist möglich, bei einer eingeschränkten Revision auf die Erstellung eines detaillierten Prüfprogramms zu verzichten.
Falsch.
Thema: Eingeschränkte Revision
Die Wesentlichkeit wird nach den gleichen Grundsätzen wie bei einer ordentlichen Revision berechnet.
Richtig.
Bei einer eingeschränkten Revision darf die Revisionsstelle keine Abnahmeempfehlung zur Jahresrechnung an die Generalversammlung erteilen.
Richtig.
SER, 1.2 Ziele und Grundsätze - “… im Gegensatz zur ordentlichen Revision – auch keine Empfehlung, ob die Jahresrechnung mit oder ohne Einschränkung zu genehmigen oder zurückzuweisen sei.
In sehr einfachen Verhältnissen kann eine eingeschränkte Revision durch eine Review ersetzt werden.
Falsch. eingeschränkte Revision ist gesetzliche Pflicht. Review PS 910 zu unterscheiden von SER
(siehe Vergleich im HWP LSE, S. 62/63)
Ein Teilbereichsprüfer muss unabhängig und befähigt sein.
Richtig.
Ein Finanzhandbuch ist ein geeignetes Medium, um die Anforderungen an die Teilbereichsprüfer festzulegen.
Falsch.
Besteht eine Pflicht zur Erstellung einer Konzernrechnung nach OR, muss in jedem Fall eine Prüfung der Konzernrechnung erfolgen.
Falsch. …Ausnahmen gemäss OR 963a
Bei einem börsenkotierten Unternehmen, das seine Bücher nach einem anerkannten Standard (IFRS) erstellen muss, entfällt die Pflicht zur Prüfung der Existenz des IKS.
Falsch.
Besteht das Risiko von dolosen Handlungen bei einer Bilanzposition oder einem Prüffeld, muss dieses Risiko immer als bedeutsam betrachtet werden.
Richtig.
Die Feststellung von dolosen Handlungen ist eines der Prüfziele der Revisionsstelle.
Falsch. …keine systematische Suche nach dolosen Handlungen.
Ein starkes Kontrollumfeld erhöht das Risiko von dolosen Handlungen.
Falsch. …mindert
Falsche Darstellungen in der Jahresrechnung sind immer auf dolose Handlungen zurückzuführen.
Falsch … es können auch Fehler sein.
Prüfziele und Aussagen in Bezug auf den Abschluss sind gleichbedeutend.
Falsch.
Erklärung Viversa Forum: “Es ist denkbar, dass Prüfziele und Aussagen nicht gleichbedeutend sind, wenn Negierungen integriert sind. Auch sind Prüfziele in der Regel sehr generisch und Aussagen können konkret formuliert sein, womit es denkbar ist, dass diese ihre gleichbedeutende Wirkung verlieren können.”
Vollständigkeit ist die wichtigste Aussage bei Passiven und Aufwand.
Falsch.
Erklärung Viversa Forum: “Wertung im Sinne einer Priorisierung ist nicht zweckdienlich. Beispielsweise kann in einem Fall die Aussage einer korrekten Bewertung genau so wichtig sein. Die absolute Aussage ist nicht korrekt und kann daher nicht belegt werden.”
Aussagen in Bezug auf den Abschluss lassen sich in die Bereiche Transaktionen, Arten von Geschäftsvorfällen, Aussagen zu Kontensalden und Aussage zur Darstellung im Abschluss unterteilen.
Richtig.
Einzelne Prüfungshandlungen können verschiedene Aussagen in Bezug auf den Abschluss abdecken.
Richtig.
Das interne Kontrollsystem muss von der Generalversammlung bestimmt werden. Der Verwaltungsrat ist für die Ausgestaltung und die Geschäftsleitung für den Betrieb verantwortlich.
Falsch.
VR bestimmt Ausgestaltung der Finanzkontrolle OR 716a
Applikationsunabhängige Kontrollen können für mehrere wesentliche Prozesse wirksam sein.
Richtig.
Die Interne Revision ist ebenfalls Bestandteil des IKS.
Falsch.
Ist kein Bestandteil des IKS.
Bei einer automatischen Kontrolle kann unter Umständen die Funktionalität (Wirksamkeit) mit einer Stichprobe sichergestellt werden.
Richtig.
“test of one”, HWP OR, S 201
Verletzt die Revisionsstelle ihre Pflichten, ist sie für den Schaden verantwortlich, der durch ihr Verschulden der Gesellschaft, deren Aktionären und Gläubigern entsteht.
Richtig.
4 Haftungsvoraussetzungen: Schaden gegeben, Verschulden gegeben (Verschulden), Pflichtverletzung, Kausalität (durch ihr Verschulden)
Bei der Organhaftung liegt für den Schaden die Beweispflicht bei der Revisionsstelle.
Falsch.
“Die Revisionsstelle haftet nur für rechtswidrige verursachten Schaden, als nur für solchen, der infolge Verletzung ihrer aktienrechtlichen Pflichten entstanden ist. Im Verantwortlichkeitsprozess ist es Sache des Klägers, die Pflichtverletzung im Einzelnen darzulegen und zu beweisen.” HWP OR, S.49
Solidarhaftung besteht bei der Organhaftung zwischen Generalversammlung, Verwaltungsrat und Revisionsstelle.
Falsch. GV nicht (Viversa Forum)
Materielle Voraussetzungen für eine Verantwortlichkeitsklage gegen die Revisionsstelle (müssen kumulativ erfüllt sein) sind das Vorliegen eines Schadens, eine Pflichtverletzung, ein adäquater Kausalzusammenhang sowie das Verschulden.
Richtig.
HWP OR, S. 49 “Eine Haftung der aktienrechtlichen RS setzt kumulativ eine schuldhafte Pflichtverletzung, einen Schaden und den adäquaten Kausalzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und dem Schaden voraus.”
Die Revisionsstelle hat die Einschätzung der Fortführungsfähigkeit (des Unternehmens) bereits in der Phase der Planung vorzunehmen.
Falsch.
Sofern keine begründete Besorgnis einer Überschuldung im Sinne von Art. 725 Abs. 2 OR vorliegt, ist die Fortführung grundsätzlich als nicht gefährdet einzuschätzen.
Falsch.
Sollte die Unternehmensfortführung gefährdet sein, muss der Verwaltungsrat diese im Anhang offenlegen.
Richtig.
PS 570, Tz 17 / Art. 958a OR
Ein gut ausgestalteter Liquiditätsplan verhindert das Risiko der Gefährdung der Unternehmensfortführung.
Falsch.
Informationen sind eine Sammlung von Rohwertelementen oder Fakten zur Berechnung, Begründung oder Messung.
Falsch.
DATEN sind eine Sammlung von Rohwertelementen oder Fakten zur Berechnung, Begründung oder Messung.
INFORMATIONEN sind die Ergebnisse des sammelns und organisierens von Daten in einer Weise, die eine Beziehung zwischen Datenelementen herstellt, sodass ein Kontext und eine Bedeutung bereitgestellt wird
Teil 8 Audit
Es gibt drei Arten von Datenanalyse-Lösungen: Descriptive, Predictive und Prescriptive.
Richtig.
Der Einsatz von Data Analytics bei der Abschlussprüfung ist nicht erlaubt.
Falsch.
Sind erlaubt, ersetzt jedoch nicht die aussagebezogenen PH
Data Analytics ersetzen aussagebezogene Prüfungshandlungen.
Falsch.
es ersetzt nicht (kann in allen 4 Prüfungsphasen aber eingesetzt werden - aussagebezogene PH sind aussagebezogene analytische PH und Einzelfallprüfung
Bei der Anwendung von Data Analytics ist das Kontrollumfeld eines Unternehmens nicht von Bedeutung.
Falsch.
Kontrollumfeld ist von Bedeutung. (Teil 8)
Damit Data Analytics zuverlässig durchgeführt werden können, sind die generellen IT-Kontrollen zu prüfen.
Richtig.
Die Vollständigkeit der Verbuchung von Informationen / Geschäftsfällen kann durch Data Analytics sichergestellt werden.
Falsch.
Data Analytics können in allen 4 Prüfungsphasen eingesetzt werden.
Richtig.