Audit - MC Flashcards

MC Audit 2016-2020

1
Q

Gemäss Obligationenrecht gelten die Bestimmungen über das Aktienkapital, die Aktie und den Aktionär für das Partizipationskapital, den Partizipationsschein und den Partizipanten, soweit das Gesetz nichts anderes vorsieht, nicht.

A

Falsch. … gelten…(Art. 656a Abs. 2)

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2
Q

Wenn sich im Laufe der Prüfung abzeichnet, dass die Existenz des IKS nicht oder nur mit Einschränkungen bejaht werden kann, muss der Abschlussprüfer diesen Sachverhalt der Geschäftsleitung rechtzeitig kommunizieren, damit die Möglichkeit besteht, Mängel noch vor der Berichtsabgabe zu beheben.

A

Richtig. (PS 890, 51)

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3
Q

Nach dem Obligationenrecht beschränkt sich eine eingeschränkte Revision auf Befragungen, analytische Prüfungen und angemessene Detailprüfungen.

A

Richtig.

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4
Q

Absichtlich falsche Darstellungen, die aus der Manipulation der Rechnungslegung und der Vermögensschädigung resultieren, sind die beiden wichtigsten Arten von dolosen Handlungen, auf die der Prüfer achten sollte.

A

Richtig.

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5
Q

Eine Gründung mittels Liberierung durch Verrechnung gilt als qualifizierte Gründung.

A

Richtig.

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6
Q

Dolose Handlungen gehen mit einem Anreiz oder einem Druck zum Begehen solcher Handlungen, einer offensichtlichen Gelegenheit sie auszuführen und auch mit einer äusseren Rechtfertigung der Tat einher

A

Falsch. …inneren…

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7
Q

Der Abschlussprüfer muss abwägen, ob bei der Durchführung analytischer Prüfungen, einschliesslich solcher auf Erlöskonten, ungewöhnliche oder unerwartete Zusammenhänge auf Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen hindeuten.

A

Richtig.

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8
Q

Die Hauptverantwortung für die Verhinderung und Aufdeckung doloser Handlungen liegt sowohl bei den für die Überwachung der Einheit Verantwortlichen, beim Abschlussprüfer, als auch beim Management.

A

Falsch. … Abschlussprüfer (PS 240, Abschnitt 4)

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9
Q

Gemäss OR erstellen die Liquidatoren einer Aktiengesellschaft bei der Übernahme ihres Amtes eine Bilanz auf.

A

Richtig.

Art. 742 Abs. 1 OR

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10
Q

Die möglichen Gründe, die zur Liquidation eines Unternehmens führen, sind die folgenden:
• Beschluss der Generalversammlung;
• Urteil des Richters auf Antrag der Aktionäre;
• Zahlungsfähigkeit des Unternehmens (Eröffnung des Konkursverfahrens);
• Eröffnung aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen.

A

Zahlungsfähigkeit des Unternehmens –> Falsch.

Korrekt wäre: “Insolvenz (Konkurseröffnung) der Gesellschaft
Siehe HWP Buchführung und Rechnungslegung, S. 321

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11
Q

Nach Abschluss der Liquidation melden die Liquidatoren die Löschung der Firma im Handelsregister an. Die Löschung wird der Handelsregisterführer aber erst nach Vorliegen des Berichtes eines zugelassenen Revisionsexperten (gemäss Art. 745, Abs. 3 OR) vornehmen.

A

Falsch. …nach Vorliegen der Zustimmung der Steuerbehörden…

HWP Buchführung und Rechnungslegung, S. 321

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12
Q

Das OR sieht ausdrücklich vor, die Liquidationsschlussbilanz zu prüfen.

A

Falsch. … sieht nicht vor …

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13
Q

Es braucht im Minimum einen zugelassenen Revisionsexperten für die Erstellung eines Berichtes über die genehmigte Kapitalerhöhung.

A

Falsch. … Art. 652f Abs. 1 OR, zugelassener Revisor

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14
Q

Empfänger des Berichtes über die bedingte Kapitalerhöhung ist der Verwaltungsrat.

A

Richtig.

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15
Q

Die Unterzeichnung des Prüfungsberichts über die Aufwertung von Bilanzpositionen zwecks Beseitigung eines Bilanzverlustes muss mindestens durch einen zugelassenen Revisor erfolgen. Der Prüfungsbericht kann für die ordentliche oder die ausserordentliche Generalversammlung bestimmt sein.

A

Richtig.

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16
Q

Der Bericht eines zugelassenen Revisionsexperten über die vorzeitige Verteilung des Vermögens im Falle einer Liquidation hat als Prüfziel die Tilgung der Forderungen des Unternehmens.

A

Falsch. … Schulden.

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17
Q

Eine Auftragsbestätigung nach PS 920 ist in der Planungsphase nicht sinnvoll, da die Prüfungshandlungen noch nicht definiert sind.

A

Falsch.

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18
Q

Ziel eines Auftrags zu vereinbarten Prüfungshandlungen ist es, diejenigen Prüfungshandlungen vorzunehmen, welche der
Wirtschaftsprüfer mit dem Unternehmen und gegebenenfalls mit Drittparteien vereinbart hat, und über die Feststellungen zu berichten.

A

Richtig.

PS 920

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19
Q

Der Prüfer gibt in seinem Bericht nur eine begrenzte Sicherheit ab. (PS 920)

A

Falsch. … keine Sicherheit, nur Feststellungen …

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20
Q

Der Prüfer sollte die vereinbarten Prüfungshandlungen durchführen und die im Laufe der Arbeit erhaltenen Prüfungsnachweise als Grundlage für seinen Bericht verwenden.

A

Richtig.

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21
Q

Um ein allgemeines Verständnis des rechtlichen und regulatorischen Rahmens und dessen Einhaltung durch das Unternehmen zu erlangen, kann sich der Prüfer z.B. bei der Geschäftsleitung über die geltenden Richtlinien und Verfahren orientieren, welche
bei der Behandlung von Rechtsstreitigkeiten zur Anwendung gelangen.

A

Richtig.

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22
Q

Der Prüfer berücksichtigt Rechtsstreitigkeiten bis zum Zeitpunkt des Abschlusses der Prüfarbeiten vor Ort.

A

Falsch.

Aktive Prüfpflicht bis zum Zeitpunkt des Vermerks, danach passive Prüfpflicht bis zur Herausgabe.

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23
Q

Zu den Umständen und Fakten, die möglicherweise nicht auf das Vorhandensein von Risiken einer wesentlichen Fehldarstellung hinweisen, gehören z.B. laufende Rechtsstreitigkeiten oder Eventualverbindlichkeiten.

A

Falsch. …möglicherweise auf das…

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24
Q

Der Abschlussprüfer muss die Geschäftsleistung und – soweit angemessen – die verantwortlichen Mitglieder des Verwaltungsrates auffordern, schriftlich zu erklären, dass alle bekannten oder potentiellen Rechtsstreitigkeiten und Ansprüche, deren Auswirkungen im Jahresabschluss zu berücksichtigen sind, dem Abschlussprüfer mitgeteilt und in Übereinstimmung mit den massgebenden Rechnungslegungsnormen verbucht wurden.

A

Richtig.

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25
Q

Die innere oder tatsächliche Unabhängigkeit erlaubt es dem Einzelnen - ohne von Einflüssen beeinträchtigt zu sein, die das berufliche Urteilsvermögen gefährden - ein neutrales und objektives Urteil abzugeben.

A

Richtig.

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26
Q

Die Protokollführung von VR Sitzungen durch den Prüfer ist im Hinblick auf die Unabhängigkeit des Prüfers unproblematisch.
Dieser hält lediglich die Besprechungen und Entscheidungen des VR fest.

A

Richtig.

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27
Q

Die Erstellung der Steuererklärung und die Überprüfung der Richtigkeit der definitiven Veranlagung ist vom Standpunkt der Unabhängigkeit her unkritisch, soweit es sich um Mithilfe im ordentlichen Verfahren handelt.

A

Richtig.

HWP OR, S. 73

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28
Q

Die Aufstellung der Jahresrechnung auf der Grundlage einer gut strukturierten Saldenliste, ist - selbst ohne Entscheidungen zu treffen - für einen Prüfer nicht möglich.

A

Falsch

… ist möglich.

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29
Q

Sofern der Abschlussprüfer bei der laufenden Abschlussprüfung eine mögliche wesentliche falsche Darstellung in den Vergleichsinformationen erkennt, sind zusätzliche Prüfungshandlungen durchzuführen, um festzustellen, ob unter den gegebenen Umständen eine wesentliche falsche Darstellung vorliegt.

A

Richtig.

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30
Q

Wenn die Jahresrechnung der Vorperiode nicht geprüft wurde, muss der Prüfer in seinem Bericht an die Generalversammlung bei einer ordentlichen Revision in einem einleitenden Absatz festhalten, dass die entsprechenden Vorjahresangaben nicht
geprüft wurden.

A

Falsch. … im Absatz «Hinweis auf sonstige Sachverhalte»…

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31
Q

Eine Aussage im Bericht, dass der Abschluss der Vorperiode nicht geprüft wurde, befreit den Prüfer von der Pflicht, ausreichende geeignete Prüfungsnachweise über die Eröffnungsbilanzwerte zu erhalten, um sicherzustellen, dass diese keine falschen Darstellungen enthalten, die den Abschluss der laufenden Periode wesentlich beeinflussen.

A

Falsch. ..befreit nicht.

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32
Q

Die Schweizer Prüfungsstandards verlangen nur die Offenlegung der Vorjahreszahlen, im Gegensatz zu einigen ausländische Prüfungsstandards

A

Falsch.
HWP OR, S. 343 “In der Schweiz wird das gängige Konzept der Vergleichszahlen aufgrund der gesetzlichen Vorschriften und gebräuchlichen Regelungen der Rechnungslegung angewendet. Auch die IFRS beruhen auf diesem Konzept.”

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33
Q

Wenn die Revisionsstelle bei ihren Prüfungsarbeiten den Sachverhalt des hälftigen Kapitalverlusts feststellt, wird sie je nach Sachlage auch der Frage nachgehen müssen, ob sich der Verwaltungsrat der Überschuldungsgefahr bewusst ist und die allenfalls erforderlichen Massnahmen ergreift.

A

Richtig.

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34
Q

Wenn begründete Besorgnis einer Überschuldung besteht, muss die Generalversammlung eine Zwischenbilanz zu Fortführungs- und eine weitere zu Veräusserungswerten erstellen.

A

Falsch. …der Verwaltungsrat…

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35
Q

Um festzustellen, ob eine Überschuldung vorliegt, sollte das Umlaufvermögen mit der Summe des Fremdkapitals verglichen werden.

A

Falsch. …die Aktiven…

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36
Q

Im Falle einer ordentlichen Revision sind die Prüfer verpflichtet, die finanzielle Situation des Unternehmens laufend zu überwachen.

A

Falsch.

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37
Q

Bei einer Prüfung gemäss PS 800 sind die Informationsbedürfnisse der vorgesehenen Nutzer der Finanzinformationen für einen speziellen Zweck kein Schlüsselfaktor bei der Bestimmung des bei der Aufstellung des Abschlusses sinnvollerweise angewandten Regelwerks für die Rechnungslegung.

A

Falsch. …«Zweck ein Schlüsselfaktor»…

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38
Q

Gemäss PS 800 ist es zulässig, einen uneingeschränkten Bericht über eine Jahresrechnung zu erstellen, die in ihren wesentlichen Aspekten mit Swiss GAAP FER übereinstimmt.

A

Falsch.

HWP Betriebswirtschaftliche Prüfungen, S. 43/44

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39
Q

Der Abschluss für einen speziellen Zweck wird möglicherweise für andere Zwecke verwendet, als für denjenigen, für den er bestimmt war. Um Missverständnisse zu vermeiden, macht der
Prüfer in seinem Bericht die Nutzer darauf aufmerksam, dass der Abschluss in Übereinstimmung mit einem Regelwerk für einen speziellen Zweck erstellt und daher möglicherweise für einen anderen Zweck nicht geeignet ist.

A

Richtig.

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40
Q

Ein Auftrag zur Erstellung von Finanzinformationen (“Compilation”) muss nicht von einem zugelassenen Revisor durchgeführt werden.

A

Richtig.

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41
Q

Im Rahmen einer ordentlichen Revision eines nicht gewinnorientierten Unternehmens ist der bereinigte Jahresgewinn vor Steuern (3% bis 10%) die Bezugsgrösse.

A

Falsch. …eines gewinnorientiertes…

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42
Q

Häufige Wechsel der Mitglieder des Verwaltungsrates oder der obersten Unternehmensleitung sind ein Merkmal, welches zur Anwendung eines tieferen Prozentsatzes der gewählten Bezugsgrösse führen kann.

A

Richtig.

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43
Q

Die in der Planungsphase festgelegte Wesentlichkeit des Abschlusses als Ganzes sollte niemals aufgrund veränderter Umstände während der Prüfung geändert werden.

A

Falsch. …muss angepasst werden, wenn neue Informationen bekannt werden, die dazu geführt hätten, dass der Abschlussprüfer ursprünglich einen anderen Betrag festgelegt hätte (PS 320, Tz. 12)

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44
Q

Das Ziel des Prüfers ist es, das Konzept der Wesentlichkeit bei der Planung und Durchführung der Prüfung angemessen anzuwenden.

A

Richtig.

PS 320, Tz. 8

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45
Q

Eine Aufwertung ist nur zulässig, wenn ein zugelassener Revisionsexperte der Generalversammlung schriftlich bestätigt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

A

Falsch. …wenn ein zugelassener Revisor der Generalversammlung schriftlich bestätigt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

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46
Q

Die Aufwertungsreserve wird separat unter dem Eigenkapital ausgewiesen und kann in Aktienkapital umgewandelt, durch Abschreibung aufgelöst oder bei der Veräusserung der neu bewerteten Vermögenswerte aufgelöst werden. Die Aufwertungsreserve kann auch ausgeschüttet werden .

A

Falsch. …darf nicht ausgeschüttet werden.
Siehe HWP Buchführung und Rechnungslegung, S. 304/305
“Eine Ausschüttung der Aufwertungsreserve ist unzulässig. Sie kann nur durch Umwandlung in Aktienkapital sowie durch Wiederabschreibung oder Veräusserung der aufgewerteten Aktiven ausgelösst werden.”
+ Bei Auflösung, keine Offenlegung erforderlich, da es Zwangsreserven sind und für diese keine Offenlegungspflicht besteht.

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47
Q

Wenn die Hälfte des Aktienkapitals und der gesetzlichen Reserven infolge eines Bilanzverlustes nicht mehr gedeckt sind, können Grundstücke, Einrichtungen und Beteiligungen bis zu dem Betrag, der zum Ausgleich des Kapitalverlusts erforderlich
ist, zu ihrem tatsächlichen Wert über ihren Anschaffungs- oder Herstellungswert aufgewertet werden.

A

Falsch. Einrichtungen nicht.

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48
Q

Aufwertungssituationen gemäss OR Art. 670 haben keinen Einfluss auf die Jahresrechnung und das Prüfurteil und werden gemäss PS 706 am Ende des Prüfberichts unter «Hinweis auf sonstige Sachverhalte» offengelegt.

A

Richtig.

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49
Q

Die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) werden als teilspezifisches Prüfungsurteil hinsichtlich der Ergebnisse der damit zusammenhängenden Prüfung dargestellt.

A

Falsch.

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50
Q

Thema: Key Audit Matters:
Im Falle einer Modifizierung aufgrund einer Fehldarstellung in Bezug auf besonders wichtige Prüfungssachverhalte sollte der Prüfer zu dieser Stellung nehmen.

A

Falsch.

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51
Q

Die Regeln zu den Key Audit Matters gelten auch für die statutarischen Einzelabschlüsse von kotierten Holdinggesellschaften, selbst wenn der Prüfbericht zu den (veröffentlichten) Konzernabschlüssen diese bereits enthält.

A

Richtig.

Siehe Q&A ISA 701 über KAM, 1.3

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52
Q

Thema: Key Audit Matters:

Jedes bedeutsame Risiko ist auch ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt.

A

Falsch.

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53
Q

Die Reserve für eigene Aktien kann bei Veräusserung oder Vernichtung von Aktien im Umfang der Anschaffungswerte nicht aufgehoben werden.

A

Falsch. … kann aufgehoben werden…

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54
Q

Wenn eigene Aktien erworben werden, ruhen das Stimmrecht und die damit verbundenen Rechte.

A

Richtig.

Art. 659a Abs 1 OR

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55
Q

Werden Namensaktien im Zusammenhang mit einer Beschränkung der Übertragbarkeit erworben, beträgt diese Grenze maximal 10%.

A

Falsch. …20%…

Ar. 659 OR

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56
Q

Wenn eine Tochtergesellschaft eigene Aktien erwirbt, ist diese Tochtergesellschaft verpflichtet, eine Reserve zu bilden.

A

Falsch. …es obliegt dem Unternehmen, das die Mehrheitsbeteiligung hält, eine Reserve zu bilden…
HWP Buchführung und Rechnungslegung, S. 241
Art. 659b Abs. 1 OR / Art. 659 Abs. 1 und Abs. 2 OR

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57
Q

Stille Reserven, die bei ihrer Nettoauflösung im Anhang der Jahresrechnung offenzulegen sind, definieren sich als die Differenz zwischen den Buchwerten und den Marktwerten.

A

Falsch. …die buchhalterisch zulässigen Höchstwerte (Aktiven) bzw. die erforderlichen Beträge (Fremdkapital)…

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58
Q

Die Warenreserve ist eine gesetzliche Reserve, die bei der Berechnung gemäss OR Art. 725 zu berücksichtigen ist.

A

Falsch.

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59
Q

Die Aufwertungsreserve darf nicht durch Umwandlung in Aktienkapital, durch Wiederabschreibung oder durch Veräusserung der aufgewerteten Aktiven aufgelöst werden.

A

Falsch. … darf…
HWP Buchführung und Rechnungslegung, S. 305 - “Eine Ausschüttung der Aufwertungsreserve ist unzulässig. Sie kann nur durch Umwandlung in Aktienkapital sowie durch Wiederabschreibung oder Veräusserung der aufgewerteten Aktiven aufgelöst werden.”

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60
Q

Rückstellungen, die über die Wiederbeschaffungsreserven hinausgehen, sind nicht zulässig, auch wenn sie zur Sicherung des langfristigen Gedeihens des Unternehmens gerechtfertigt sind.

A

Falsch. …sind zulässig.

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61
Q

Ein bei der Revisionsaufsichtsbehörde registrierter Revisionsexperte darf keine Opting down-Prüfungen, z.B. bei einem kleinen Sportverein durchführen.

A

Falsch.

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62
Q

Europäische Revisionsaufsichtsbehörden können von der Schweizerischen Revisionsaufsichtsbehörde Auskunft über Ergebnisse aus Aufsichtstätigkeiten verlangen.

A

Richtig.

Art. 26 RAG

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63
Q

Die Aufsichtsbehörde kann von Personen und Unternehmen, die nach Handelsregistereintrag, Geschäftstätigkeit oder Geschäftswerbung dem RAG unterstehen könnten, alle Unterlagen und Aufschlüsse verlangen, die sie benötigt, um zu beurteilen, ob eine zulassungspflichtige Tätigkeit vorliegt.

A

Richtig.

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64
Q

Ausländische Revisionsunternehmungen können nicht als staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen in der Schweiz registriert werden.

A

Richtig.

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65
Q

Staatlich beaufsichtigte Revisionsunternehmen müssen der Aufsichtsbehörde jederzeit Zutritt zu ihren Geschäftsräumen gewähren.

A

Richtig.

Art. 13 RAG

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66
Q

Die Aufsichtsbehörde unterzieht die staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen mindestens alle fünf Jahre einer eingehenden Überprüfung.

A

Falsch.

Mindestens alle 3 Jahre (Art. 16 Abs. 1 RAG)

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67
Q

Steuerexperten können unter gewissen Voraussetzungen als zugelassene Revisionsexperten registriert werden.

A

Richtig.

Art. 4 RAG

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68
Q

Nur staatlich beaufsichtigte Revisionsunternehmen müssen für jede Revisionsdienstleistung eine Person bezeichnen, die die Verantwortung trägt (leitende Revisorin oder leitender Revisor).

A

Falsch.

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69
Q

Eine überschuldete Aktiengesellschaft kann nur fusioniert werden, wenn diese ausreichend saniert wird (Wiederherstellung des Aktienkapitals) bzw. ein Rangrücktritt in ausreichender Höhe vorliegt.

A

Falsch.
HWP Betriebswirtschaftliche Prüfungen S. 240 Ziff. 253 - “Gemäss Art. 6 Abs. 1 FusG kann eine Gesellschaft deren Aktienkapital und deren gesetzlichen Reserven zur Hälfte nicht mehr gedeckt sind, oder die überschuldet ist, mit einer anderen Gesellschaft nur fusionieren, wenn diese über frei verwendbares EK im Umfang der Unterdeckung und ggf. der Überschuldung verfügt. Diese Voraussetzung entfällt, soweit Gläubiger der an der Fusion beteiligten Gesellschaften im Rang hinter alle anderen Gläubiger zurücktreten.”

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70
Q

Der Fusionsprüfer muss die gleichen Unabhängigkeitsvorschriften nach Art. 728 OR erfüllen, wie der Abschlussprüfer.

A

Richtig.

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71
Q

Im Fusionsgesetz steht der Gläubigerschutz im Vordergrund.

A

Falsch.

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72
Q

Bei der Fusion von Vorsorgeeinrichtungen muss zusätzlich einzig der Fusionsvertrag von einem anerkannten Experten für berufliche Vorsorge (BVG-Experte) geprüft werden.

A

Falsch.
HWP Betriebswirtschaftliche Prüfungen, S. 271 - “Vorsorgeeinrichtungen müssen den Fusionsvertrag, den Fusionsbericht und die Fusionsbilanz von der Revisionsstelle sowie von einem BVG Experten prüfen lassen.”

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73
Q

Bei einer ordentlichen Kapitalerhöhung beauftragt der Verwaltungsrat die Gesellschaft, die beschlossene Kapitalerhöhung innerhalb von 2 Monaten durchzuführen.

A

Falsch.

Innerhalb von 3 Monaten Art. 650 Abs 1 OR

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74
Q

Bei einer ordentlichen Kapitalerhöhung ist in jedem Fall ein Kapitalerhöhungsbericht durch den Verwaltungsrat zu erstellen.

A

Richtig.

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75
Q

Eine eingeschränkte Prüfbestätigung bei einer ordentlichen Kapitalerhöhung ist grundsätzlich möglich.

A

Richtig.
Kommentar VIVERSA: Die Bestätigung ist möglich, aber die Kapitalerhöhung kann nicht durchgeführt werden. Die Aussage ist daher richtig da es möglich ist.

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76
Q

Bei einer ordentlichen Kapitalerhöhung in Bar besteht in keinem Fall eine Prüfpflicht des Kapitalerhöhungsberichtes.

A

Falsch.

HWP Betriebswirtschaftliche Prüfungen und verwandte Dienstleistungen, S. 168. –> Falls das Bezugsrecht bei einer Einlage in Bar eingeschränkt wird, ist ein Kapitalerhöhungsbericht durch einen zugelassenen Revisor nötig

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77
Q

Die Generalversammlung muss bei einer Kapitalherabsetzungsprüfung nicht die Revisionsstelle beauftragen, sondern einen zugelassenen Revisionsexperten.

A

Falsch.

1) Zuerst holt Verwaltungsrat den erforderlichen Revisionsbericht vom Revisionsexperten ein. (Art. 732 Abs. 2 OR).
2) Die GV muss die Kapitalherabsetzung beschliessen. (Art. 732 Abs. 1 OR)

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78
Q

Bei einer konstitutiven Kapitalherabsetzung (mit Mittelfreigabe) kann die Rückzahlung auch in Vermögenswerten erfolgen und muss nicht in bar ausbezahlt werden.

A

Richtig.

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79
Q

Bei einer konstitutiven Kapitalherabsetzung einer Gesellschaft mit Opting-out kann die Prüfpflicht durch einen Revisionsexperten unter gewissen Voraussetzungen entfallen.

A

Falsch.

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80
Q

Für die Überprüfung der Ergebnisse eines Schuldenrufs bei einer konstitutiven Kapitalherabsetzung ist nicht die Revisionsstelle zuständig.

A

Falsch.
Ist durch die Revisionsstelle zu berücksichtigen. “in der Lehre immer wieder diskutiert. Entgegen dem vorstehend geschilderten Normalablauf sollten die Schuldenrufe vor Erstellung des Prüfungsberichts erfolgen, sodass ihr Ergebnis darin berücksichtigt werden kann. Die geplante Aktienrechtsrevision berücksichtigt diesen Umstand in der vom Nationalrat überarbeiteten Fassung in Art. 653m Abs. 1 E-OR, indem sie explizit vorsieht, dass der Prüfungsbericht das Ergebnis des Schuldenrufs zu berücksichtigen hat.”

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81
Q

Bei der Prüfung einer Vorsorgeeinrichtung ist auch die Geschäftsführung durch die Revisionsstelle zu prüfen.

A

Richtig.

Art. 52c Abs 1 Ziff b BVG

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82
Q

Als Revisionsstelle von Vorsorgeunternehmungen dürfen auch natürliche Personen amten. Voraussetzung ist die Registrierung als Revisionsexperte.

A

Falsch.

natürliche Person ja, jedoch braucht sie die Zulassung, nicht “Registrierung” Art. 52b BVG

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83
Q

Nach dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge müssen Vorsorgeeinrichtungen in der Rechtsform einer Stiftung nach ZGB organisiert sein.

A

Falsch.

Möglich Formen: Stiftung, Genossenschaft oder Einrichtung des öffentlichen Rechts (Art. 48 Abs 2 BVG)

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84
Q

Der Experte für berufliche Vorsorge prüft periodisch, ob die Vorsorgeeinrichtung Sicherheit dafür bietet, dass sie ihre Verpflichtungen erfüllen kann und die reglementarischen versicherungstechnischen Bestimmungen über die Leistungen und die Finanzierung den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

A

Richtig.

Art. 52e BVG

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85
Q

Es ist möglich, bei einer eingeschränkten Revision auf die Erstellung eines detaillierten Prüfprogramms zu verzichten.

A

Falsch.

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86
Q

Thema: Eingeschränkte Revision

Die Wesentlichkeit wird nach den gleichen Grundsätzen wie bei einer ordentlichen Revision berechnet.

A

Richtig.

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87
Q

Bei einer eingeschränkten Revision darf die Revisionsstelle keine Abnahmeempfehlung zur Jahresrechnung an die Generalversammlung erteilen.

A

Richtig.
SER, 1.2 Ziele und Grundsätze - “… im Gegensatz zur ordentlichen Revision – auch keine Empfehlung, ob die Jahresrechnung mit oder ohne Einschränkung zu genehmigen oder zurückzuweisen sei.

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88
Q

In sehr einfachen Verhältnissen kann eine eingeschränkte Revision durch eine Review ersetzt werden.

A

Falsch. eingeschränkte Revision ist gesetzliche Pflicht. Review PS 910 zu unterscheiden von SER
(siehe Vergleich im HWP LSE, S. 62/63)

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89
Q

Ein Teilbereichsprüfer muss unabhängig und befähigt sein.

A

Richtig.

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90
Q

Ein Finanzhandbuch ist ein geeignetes Medium, um die Anforderungen an die Teilbereichsprüfer festzulegen.

A

Falsch.

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91
Q

Besteht eine Pflicht zur Erstellung einer Konzernrechnung nach OR, muss in jedem Fall eine Prüfung der Konzernrechnung erfolgen.

A

Falsch. …Ausnahmen gemäss OR 963a

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92
Q

Bei einem börsenkotierten Unternehmen, das seine Bücher nach einem anerkannten Standard (IFRS) erstellen muss, entfällt die Pflicht zur Prüfung der Existenz des IKS.

A

Falsch.

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93
Q

Besteht das Risiko von dolosen Handlungen bei einer Bilanzposition oder einem Prüffeld, muss dieses Risiko immer als bedeutsam betrachtet werden.

A

Richtig.

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94
Q

Die Feststellung von dolosen Handlungen ist eines der Prüfziele der Revisionsstelle.

A

Falsch. …keine systematische Suche nach dolosen Handlungen.

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95
Q

Ein starkes Kontrollumfeld erhöht das Risiko von dolosen Handlungen.

A

Falsch. …mindert

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96
Q

Falsche Darstellungen in der Jahresrechnung sind immer auf dolose Handlungen zurückzuführen.

A

Falsch … es können auch Fehler sein.

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97
Q

Prüfziele und Aussagen in Bezug auf den Abschluss sind gleichbedeutend.

A

Falsch.
Erklärung Viversa Forum: “Es ist denkbar, dass Prüfziele und Aussagen nicht gleichbedeutend sind, wenn Negierungen integriert sind. Auch sind Prüfziele in der Regel sehr generisch und Aussagen können konkret formuliert sein, womit es denkbar ist, dass diese ihre gleichbedeutende Wirkung verlieren können.”

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98
Q

Vollständigkeit ist die wichtigste Aussage bei Passiven und Aufwand.

A

Falsch.
Erklärung Viversa Forum: “Wertung im Sinne einer Priorisierung ist nicht zweckdienlich. Beispielsweise kann in einem Fall die Aussage einer korrekten Bewertung genau so wichtig sein. Die absolute Aussage ist nicht korrekt und kann daher nicht belegt werden.”

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99
Q

Aussagen in Bezug auf den Abschluss lassen sich in die Bereiche Transaktionen, Arten von Geschäftsvorfällen, Aussagen zu Kontensalden und Aussage zur Darstellung im Abschluss unterteilen.

A

Richtig.

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100
Q

Einzelne Prüfungshandlungen können verschiedene Aussagen in Bezug auf den Abschluss abdecken.

A

Richtig.

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101
Q

Das interne Kontrollsystem muss von der Generalversammlung bestimmt werden. Der Verwaltungsrat ist für die Ausgestaltung und die Geschäftsleitung für den Betrieb verantwortlich.

A

Falsch.

VR bestimmt Ausgestaltung der Finanzkontrolle OR 716a

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102
Q

Applikationsunabhängige Kontrollen können für mehrere wesentliche Prozesse wirksam sein.

A

Richtig.

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103
Q

Die Interne Revision ist ebenfalls Bestandteil des IKS.

A

Falsch.

Ist kein Bestandteil des IKS.

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104
Q

Bei einer automatischen Kontrolle kann unter Umständen die Funktionalität (Wirksamkeit) mit einer Stichprobe sichergestellt werden.

A

Richtig.

“test of one”, HWP OR, S 201

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105
Q

Verletzt die Revisionsstelle ihre Pflichten, ist sie für den Schaden verantwortlich, der durch ihr Verschulden der Gesellschaft, deren Aktionären und Gläubigern entsteht.

A

Richtig.
4 Haftungsvoraussetzungen: Schaden gegeben, Verschulden gegeben (Verschulden), Pflichtverletzung, Kausalität (durch ihr Verschulden)

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106
Q

Bei der Organhaftung liegt für den Schaden die Beweispflicht bei der Revisionsstelle.

A

Falsch.
“Die Revisionsstelle haftet nur für rechtswidrige verursachten Schaden, als nur für solchen, der infolge Verletzung ihrer aktienrechtlichen Pflichten entstanden ist. Im Verantwortlichkeitsprozess ist es Sache des Klägers, die Pflichtverletzung im Einzelnen darzulegen und zu beweisen.” HWP OR, S.49

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107
Q

Solidarhaftung besteht bei der Organhaftung zwischen Generalversammlung, Verwaltungsrat und Revisionsstelle.

A
Falsch.
GV nicht (Viversa Forum)
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108
Q

Materielle Voraussetzungen für eine Verantwortlichkeitsklage gegen die Revisionsstelle (müssen kumulativ erfüllt sein) sind das Vorliegen eines Schadens, eine Pflichtverletzung, ein adäquater Kausalzusammenhang sowie das Verschulden.

A

Richtig.
HWP OR, S. 49 “Eine Haftung der aktienrechtlichen RS setzt kumulativ eine schuldhafte Pflichtverletzung, einen Schaden und den adäquaten Kausalzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und dem Schaden voraus.”

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109
Q

Die Revisionsstelle hat die Einschätzung der Fortführungsfähigkeit (des Unternehmens) bereits in der Phase der Planung vorzunehmen.

A

Falsch.

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110
Q

Sofern keine begründete Besorgnis einer Überschuldung im Sinne von Art. 725 Abs. 2 OR vorliegt, ist die Fortführung grundsätzlich als nicht gefährdet einzuschätzen.

A

Falsch.

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111
Q

Sollte die Unternehmensfortführung gefährdet sein, muss der Verwaltungsrat diese im Anhang offenlegen.

A

Richtig.

PS 570, Tz 17 / Art. 958a OR

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112
Q

Ein gut ausgestalteter Liquiditätsplan verhindert das Risiko der Gefährdung der Unternehmensfortführung.

A

Falsch.

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113
Q

Informationen sind eine Sammlung von Rohwertelementen oder Fakten zur Berechnung, Begründung oder Messung.

A

Falsch.
DATEN sind eine Sammlung von Rohwertelementen oder Fakten zur Berechnung, Begründung oder Messung.
INFORMATIONEN sind die Ergebnisse des sammelns und organisierens von Daten in einer Weise, die eine Beziehung zwischen Datenelementen herstellt, sodass ein Kontext und eine Bedeutung bereitgestellt wird
Teil 8 Audit

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114
Q

Es gibt drei Arten von Datenanalyse-Lösungen: Descriptive, Predictive und Prescriptive.

A

Richtig.

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115
Q

Der Einsatz von Data Analytics bei der Abschlussprüfung ist nicht erlaubt.

A

Falsch.

Sind erlaubt, ersetzt jedoch nicht die aussagebezogenen PH

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116
Q

Data Analytics ersetzen aussagebezogene Prüfungshandlungen.

A

Falsch.
es ersetzt nicht (kann in allen 4 Prüfungsphasen aber eingesetzt werden - aussagebezogene PH sind aussagebezogene analytische PH und Einzelfallprüfung

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117
Q

Bei der Anwendung von Data Analytics ist das Kontrollumfeld eines Unternehmens nicht von Bedeutung.

A

Falsch.

Kontrollumfeld ist von Bedeutung. (Teil 8)

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118
Q

Damit Data Analytics zuverlässig durchgeführt werden können, sind die generellen IT-Kontrollen zu prüfen.

A

Richtig.

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119
Q

Die Vollständigkeit der Verbuchung von Informationen / Geschäftsfällen kann durch Data Analytics sichergestellt werden.

A

Falsch.

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120
Q

Data Analytics können in allen 4 Prüfungsphasen eingesetzt werden.

A

Richtig.

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121
Q

Die Qualitätssicherung bei der Abschlussprüfung unterteilt sich in unternehmensbezogene und personenbezogene Massnahmen.

A

Falsch. …auftragsbezogene Massnahmen

122
Q

Wer gesetzliche Revisionsdienstleistungen erbringen will, muss – ungeachtet der Zulassungsart – über ein internes Qualitätssystem verfügen.

A

Richtig.

123
Q

Gemäss dem Qualitätssicherungssystem nach QS 1 muss dieses unter anderem die Bestandteile Personalwesen, Auftragserteilung sowie Nachschau beinhalten.

A

Falsch. …Auftragsdurchführung

QS1, Tz. 16

124
Q

Eine Peer Review erfolgt immer durch einen externen qualifizierten Berufsangehörigen.

A

Falsch.

125
Q

Ein zugelassener Revisionsexperte kann eine eingeschränkte Revision als leitender Revisor durchführen; ein zugelassener Revisor kann jedoch keine ordentliche Revision leiten.

A

Richtig.

126
Q

Für die Zulassung als Revisoren bzw. Revisionsexperten wird verlangt, dass alle Mitglieder der leitenden Organe über die entsprechende Zulassung verfügen.

A

Falsch. (Mehrheit)

Art. 6 RAG

127
Q

Staatlich beaufsichtige Revisionsunternehmen haben gegenüber der Aufsichtsbehörde gemäss RAG die Pflicht zur Auskunft und Zutrittsgewährung.

A

Richtig.

Art 12 RAG

128
Q

Die Zulassung für natürlich Personen gilt grundsätzlich für 10 Jahre, diejenige für juristische Personen für 5 Jahre.

A

Falsch. (natürliche Personen unbefristet)

Art. 3 RAG

129
Q

Das Obligationenrecht unterscheidet zwischen drei verschiedenen Arten der Kapitalerhöhung: (i) die ordentliche Kapitalerhöhung, (ii) die genehmigte Kapitalerhöhung und (iii) die Kapitalerhöhung mittels Sacheinlage.

A

Falsch. (bedingte Kapitalerhöhung, Kapitalerhöhung mittels Sacheinlage ist eine Möglichkeit bei ordentlichen oder genehmigten)

130
Q

Ein zugelassener Revisor prüft anlässlich einer ordentliche Kapitalerhöhung den Kapitalerhöhungsbericht und bestätigt schriftlich, dass dieser Bericht vollständig und richtig ist.

A

Richtig.

131
Q

Hat eine Gesellschaft auf die Wahl einer Revisionsstelle verzichtet („Opting-Out“), so kann auf die Prüfung des Kapitalerhöhungsberichts im Falle einer Kapitalerhöhung mittels Sacheinlage ebenfalls verzichtet werden.

A

Falsch. kein Opting-Out aus Prüfung des Kapitalerhöhungsberichts.

132
Q

Die Kapitalerhöhung ist rechtswirksam im Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die Generalversammlung. Ab diesem Zeitpunkt darf die Gesellschaft über das neu geschaffene Kapital verfügen.

A

Falsch. Eintragung ins HR (?)

133
Q

Das schweizerische Fusionsgesetz regelt nebst der Fusion die Spaltung, die Umwandlung und die Vermögensübertragung. Letztere erfordert in keinem Fall eine Prüfung durch die Revisionsstelle.

A

Richtig.

HWP Betriebswirtschaftliche Prüfungen, S. 267

134
Q

Ist eine Aktiengesellschaft überschuldet, so ist eine Fusion mit einer anderen Gesellschaft nicht zulässig.

A

Falsch. Voraussetzungen (Art 6 FusG).

135
Q

Sobald eine Fusion im Handelsregister eingetragen ist, kann die Generalversammlung der übertragenden Gesellschaft den Liquidationsbeschluss gemäss Art. 736 Ziff. 2 OR fassen. Die Löschung der übertragenden Gesellschaft erfolgt nach Ablauf der einjährigen Wartefrist.

A

Richtig.

??

136
Q

Bei der Fusionsprüfung gemäss Art. 15 FusG ist der Fusionsprüfer verpflichtet, eine Bewertung der Anteile nach einer anerkannten Bewertungsmethode durchzuführen.

A

Falsch.
Die Gesellschaften sind verpflichtet, eine Bewertung der Anteile nach einer anerkannten Bewertungsmethode durchzuführen. Der WP prüft die Gründe für die Wahl der Methode und erläutert und legt dar, weshalb die konkret angewandte Methode angemessen ist.
HWP Betriebswirtschaftliche Prüfungen, S. 231/232

137
Q

In einem ersten Schritt beauftragt bei einer Kapitalherabsetzung der Verwaltungsrat einen zugelassenen Revisionsexperten zur Prüfung der geplanten Kapitalherabsetzung. Eine Genehmigung durch die Generalversammlung hat dabei in dieser
Phase nicht zu erfolgen.

A

Richtig.

138
Q

Die Reduktion des Aktienkapitals erfolgt entweder durch Vernichtung von einzelnen Aktien oder Reduktion des Nennwerts. Eine Kombination der beiden Varianten ist heutzutage nicht mehr möglich.

A

Falsch.

HWP Betriebswirtschaftliche Prüfungen, S. 190

139
Q

Der dreimalige Schuldenruf gemäss Art. 733 OR kann innerhalb von 3 aufeinanderfolgenden Arbeitstagen erfolgen.

A

Richtig.

140
Q

Bei einer Kapitalherabsetzung mit Mittelfreigabe wird nebst dem Aktienkapital auch ein anteiliger Wert der gesetzlichen Kapitalreserve ausbezahlt.

A

Falsch.

141
Q

Die IT-Kontrollen bilden die Grundlage für ein ordnungsmässiges Funktionieren der IT-Anwendungen. Folgende Bereiche sollten im IKS abgedeckt sein: Programmentwicklung, Programm- und Datenbankanpassungen, direkte unternehmensweite Kontrollen sowie Zugriff auf Programme und Daten.

A
Falsch.
PS 890, Tz. 6
- Programmentwicklung
- Programm- und Datenbankanpassungen
- Zugriff auf Programme und Daten,
- Betrieb der Informatik
142
Q

Bei der Beurteilung der Existenz des IKS im Konzern sind spätestens im auf die Akquisition folgenden Jahr neu erworbene Unternehmensteile in die Beurteilung einzubeziehen.

A

Richtig.

PS 890, Tz. 69

143
Q

Das IKS ist so zu dokumentieren, dass alle wesentlichen Vorgänge nachvollzogen werden können. Verantwortlich dafür ist die Generalversammlung.

A

Falsch. …VR

144
Q

Das Kontrollumfeld prägt die Grundhaltung einer Organisation, indem es das Kontrollbewusstsein der Mitarbeiter beeinflusst. Es stellt die Grundlage eines wirksamen IKS dar.

A

Richtig.

145
Q

Dolose Handlungen unterscheiden sich in Manipulation der Rechnungslegung, Vermögenschädigung und Fehler.

A

Falsch.

Fehler ist keine dolose Handlung

146
Q

Die Verantwortlichkeit für die Verhinderung und Aufdeckung doloser Handlungen liegt primär nicht beim Abschlussprüfer, sondern bei den für die Überwachung Verantwortlichen und den Aktionären.

A

Falsch. …nicht bei Aktionären

147
Q

Die PS verlangen vom Abschlussprüfer als allgemeine Reaktion auf beurteilte Risiken aufgrund von dolosen Handlungen unter anderem den Einbau eines Überraschungselementes.

A

Richtig.

PS 240, Tz. 28(c)

148
Q

Die drei Risikofaktoren Anreiz, Gelegenheit und Druck bilden das sogenannte Dreieck doloser Handlungen.

A

Falsch.

Anreiz/Druck, Gelegenheit, innere Rechtfertigung

149
Q

Wenn der Abschlussprüfer des Auslagernden nicht in der Lage ist, ein ausreichendes Verständnis zu gewinnen, dann muss er auf jeden Fall entweder einen Bericht Typ 1 oder Typ 2 erhalten.

A

Falsch.
HWP OR, S. 186
- Typ 1 oder Typ 2 Bericht einholen
- Kontaktaufnahme über die auslagernde Einheit zum Dienstleister (DL), um bestimmte Infos zu erhalten
- Besuch des DL und Durchführung von PH, die die notwendigen Infos über die relevanten Kontrollen beim DL liefern
- Hinzuziehen eines anderen Prüfers zur Durchführung von PH, die die notwendigen Infos über die relevanten Kontrollen beim DL liefern

150
Q

Für die Bestätigung der Existenz des IKS nach PS 890 reicht der Bericht des Typ 1 normalerweise aus.

A

Richtig.

151
Q

Ein Delivery Service Center ihrer Prüfgesellschaft, das im Rahmen der Abschlussprüfung Prüfungshandlungen ausführt (z.B. Einverlangen von Bankbestätigungen), muss ebenfalls die Anforderung nach PS 402 Inanspruchnahme von Dienstleistern erfüllen.

A

Falsch.

  • SSC der Prüfgesellschaft untersteht den Vorschriften von QS1, gleiche Unabhängigkeits- und Verschwiegenheitsvorschriften wie das Prüfteam (PS 500 bzw. PS 220)
  • PS 402 ist anwendbar, falls der Kunde ein SSC einsetzt (z.B für die Verbuchung von Debitoren)
152
Q

Der Abschlussprüfer muss sich im Rahmen der Prüfungsplanung einen Überblick verschaffen, welche Dienstleistungen erbracht werden. Hierzu eignet sich die Einsicht in den Zusammenarbeitsvertrag zwischen Dienstleister und Revisionskunde.

A

Richtig.

153
Q

Belegprüfung, rechnerische Prüfung sowie Aktenstudium sind Bespiele von Prüfungstechniken für Einzelfallprüfungen.

A

Richtig.

HWP OR, S. 246 “Prüfungstechnik für EInzelfallprüfungen”

154
Q

Die Belegprüfungen müssen immer anhand der Originalunterlagen erfolgen.

A

Falsch.
HWP OR, S. 246. Es stehen zwei Verfahren zur Auswahl
- Belegprüfung aufgrund von Originalunterlagen
- Belegprüfung am Bildschirm (elektronische Aufzeichnung)

155
Q

Die kritische Durchsicht kann dazu dienen, die zu wählenden Stichproben festzulegen.

A

Richtig.
HWP OR, S. 248
Die kritische Durchsicht der Finanzbuchhaltung und des Abschlusses im Rahmen der Abschlussprüfung kann erfolgen, um:
- einen ersten Eindruck zu gewinnen
- die zu wählenden Stichproben festzulegen
- ein aufgrund einer Einzelfallprüfung bereits gewonnenes Urteil anzurunden
- Hinweise zu den Ereignissen nach dem Abschlussstichtag erhalten
- Hinweise auf besondere Sachverhalte erhalten

Die kritische Durchsicht muss keineswegs immer im direkten Zusammenhang mit der Prüfung bestimmter Konten erfolgen.

156
Q

Als Abstimmungsprüfung gilt der Nachvollzug der Berechnung des Delkredere für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

A

Falsch.
HWP OR, S. 247
Abstimmungsprüfung; es werden Zahlen miteinander verglichen, die u.a nach den grundsätzen der doppelten Buchführung zwangsläufig übereinstimmen sollten.
–> hier eher Rechnerische Prüfung

157
Q

Einzig im Rahmen der Prüfungsplanung muss der Abschlussprüfer auf Ereignisse oder Bedingungen achten, die erhebliche Zweifel an der Fortführungsfähigkeit des Unternehmens aufwerfen.

A

Falsch.

.. nicht einzig im der Planungsphase, sondern auch später

158
Q

Der Abschlussprüfer muss die Einschätzung der Fortführungsfähigkeit des Unternehmens durch die Generalversammlung beurteilen.

A

Falsch.

.. durch das Management nicht GV

159
Q

Überschuldung oder negatives Netto-Umlaufvermögen sind mögliche Indikatoren, ob die Unternehmensfortführung gefährdet ist.

A

Richtig.

PS 570, Tz. A2

160
Q

Bei der Beurteilung der Unternehmensfortführung muss der Abschlussprüfer sicherstellen, dass die Unternehmung an der Generalversammlung des Berichtsjahres noch existiert.

A

Falsch.
..an der GV des Folgenden Berichtsjahres noch existiert. gemäss PS muss die Fortführungsfähigkeit min. 12 Monate gegeben sein

161
Q

Hinreichend ist das Mass für den Umfang der erhaltenen Prüfungsnachweise für einen bestimmten Sachverhalt.

A

Richtig.

162
Q

Prüfungsnachweise können einzig durch ergebnisorientierte Prüfungshandlungen erlangt werden.

A

Falsch.

ergebnisorientiert oder verfahrensorientierte PH (PS 890, III f)

163
Q

Einsichtnahme, Beobachtung und Befragungen sind geeignete Verfahren zur Erlangung von Prüfungsnachweisen.

A

Richtig.

164
Q

Prüfungsnachweise aus interner Quelle sind verlässlicher als solche von externer Quelle.

A

Falsch. umgekehrt.

165
Q

Beim Prüfungsumfang unterscheidet man die lückenlose Prüfung und die stichprobenweise Prüfung.

A

Richtig.

166
Q

Die Prüfung ohne Zufallsauswahl eignet sich dann, wenn der Prüfer nicht bereits über gute Sachkenntnisse der Unternehmung verfügt.

A

Falsch. …wenn er über gute Kenntnisse verfügt.

167
Q

Im Gegensatz zur Prüfung ohne Zufallsauswahl weist die Prüfung mit Zufallsauswahl den Vorteil der mathematischen Stichprobentheorie auf.

A

Richtig.

168
Q

Die stichprobenweise Prüfung einer Grundgesamtheit läuft in 3 Schritten ab: Festlegung des Stichprobenumfangs, Auswahl der einzelnen zu prüfenden Elemente und Auswertung der
Prüfungsergebnisse.

A

Falsch.
sechs Schritte (HWP OR, S. 250)
1) Einschätzung der Merkmale der Grundgesamtheit
2) Festlegung des Stichprobenumfangs
3) Festlegung einer tolerierbaren falschen Darstellung
4) Auswahl der zu prüfenden Stichprobenelemente
5) Prüfung der ausgewählten Stichprobenelemente
6) Auswertung der Stichprobenergebnisse

169
Q

Der Abschlussprüfer muss Prüfungshandlungen durchführen, um gegebenenfalls Kenntnis von Rechtsstreitigkeiten und von Rechtsansprüchen zu erlangen.

A

Richtig.

PS 501, Tz. 9 ff.

170
Q

Eine mögliche Prüfungshandlung ist die kritische Durchsicht von Aufwandskonten für Rechtsberatung.

A

Richtig.

PS 501, Tz. 9 (c)

171
Q

Der Abschlussprüfer berücksichtigt den Stand der Rechtsangelegenheit bis zum dem Tag, an dem er die Prüfungen vor Ort beendet.

A

Falsch.
.. bis zur Abgabe des Vermerks eine aktive Prüfpflicht.
(vielleicht sogar bis GV?)

172
Q

Verweigert die Unternehmensleitung ihr Einverständnis zur Kommunikation des Abschlussprüfers mit den Rechtsberatern, so liegt eine Fehldarstellung vor, die üblicherweise zu einer Modifizierung des Berichtes führt.

A

Falsch.

Nicht Fehldarstellung, sondern Beschränkung der Umfangs

173
Q

Die Aussagen können wie folgt systematisiert werden: Arten von Geschäftsvorfällen und Ereignissen, Kontensalden sowie Angaben und Ausweis

A

Richtig.

174
Q

Ob ausgewiesene Aktiven und Verbindlichkeiten sich im Eigentum befinden oder Rechte / Verpflichtungen des Unternehmens am Bilanzstichtag bestehen, ist die Definition der Aussage (Prüfungsziel) „Vorhandensein“.

A

Falsch.

.. [B] “Rechte und Verpflichtungen”

175
Q

Unter Aussagen im Abschluss (Prüfungsziele) werden explizite und implizite Aussagen, Behauptungen, Versicherungen und Erklärungen der Revisionsstelle verstanden, die sich in der zu prüfenden Jahresrechnung widerspiegeln.

A

Falsch.

… Aussagen kommen vom Management, RS prüft.

176
Q

Die Aussagen im Abschluss (Prüfungsziele) sind ein Bindeglied zwischen den Prüfungsrisiken und den Prüfungshandlungen.

A

Richtig.

177
Q

Die Prüfungsstandards geben vor, dass der Abschlussprüfer die Aktivitäten der Internen Revision in jedem Fall und gegebenenfalls deren Auswirkungen auf die eigenen Prüfungshandlungen zu beurteilen hat.

A

Richtig.

178
Q

Die interne Revision ist ein Führungsinstrument des Verwaltungsrates bzw. der Unternehmensleitung, während der Abschlussprüfer in der Schweiz ein Organ der Gesellschaft ist und ausschliesslich dem Verwaltungsrat über das Prüfungsergebnis Bericht zu erstatten hat.

A

Falsch.

… nicht nur VR sondern auch der GV

179
Q

Die Rolle der Internen Revision wird von der Unternehmensleitung in Absprache mit dem Abschlussprüfer festgelegt.

A

Falsch.

180
Q

Für die Erlangung des Verständnisses und für die vorläufige Einschätzung der Internen Revision sind unter anderem die Kriterien „Fachliche Kompetenz“ und „Professionelle Sorgfalt“ zu berücksichtigen.

A

Richtig.

181
Q

Für Vereine existiert grundsätzlich keine Pflicht zur Durchführung einer eingeschränkten Revision. Sofern der Verein die Grössenkriterien einer ordentlichen Revision erfüllt, muss eine ordentliche Revision durchgeführt werden.

A

Richtig.

182
Q

Aus dem Handelsregistereintrag muss nicht ersichtlich sein, ob eine Aktiengesellschaft ordentlich oder eingeschränkt geprüft wird. Bei einer Gesellschaft, die ein Opting out gemacht hat, muss keine Revisionsstelle eingetragen sein.

A

Richtig.

183
Q

Wenn alle Anteilseigner einem Opting out zustimmen und die Gesellschaft weniger als 10 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt beschäftigt, kann die Gesellschaft aufgrund des geltenden Gesetzes in jedem Fall auf eine Revisionsstelle verzichten.

A

Falsch.
Nicht in jedem Fall, z.b. eine Gesellschaft welche zu einer ordentlichen Revision verpflichtet ist, kann kein opting-out machen, dies gilt nur für LSE

184
Q

Bei einer Aktiengesellschaft mit Opting out entfällt die Prüfung der Zwischenbilanz nach Art. 725 Abs. 2 OR durch einen zugelassen Revisor.

A

Falsch.
“Nicht von einem Opting-out erfasst werden demgegenüber Pflichten zur Vornahme besonderer Prüfungen und Prüfungspflichten gemäss spezialrechtlichen Vorschriften” HWP OR, S.25

185
Q

Das RAG beschränkt die Voraussetzungen für die Zulassung auf zwei Kriterien: die Ausbildung und die Fachpraxis.

A

Falsch.

186
Q

Revisionsstellen von Publikumsgesellschaften müssen der Aufsichtsbehörde grundsätzlich Auskunft erteilen.

A

Richtig.

187
Q

Ein zugelassenes Revisionsunternehmen zeichnet sich

dadurch aus, dass wenigstens 10 % der mit der Prüfung betrauten Personen über die entsprechende Zulassung verfügen.

A

Falsch.

Art. 6 RAG

188
Q

Das RAG legt fest, welche Massnahmen dazu führen, dass beim zu prüfenden Unternehmen ein internes Kontrollsystem existiert.

A

Falsch.

189
Q

Das inhärente Risiko einer Bilanzposition ist durch den Prüfer nicht beeinflussbar.

A

Richtig.

190
Q

Das Prüfungsrisiko ist die Wahrscheinlichkeit der Abgabe eines uneingeschränkten Prüfungsurteils des Prüfers trotz Vorhandensein von wesentlich falschen Angaben.

A

Richtig.

191
Q

Das Fehlerrisiko umfasst die beiden Bestandteile Kontrollrisiko und Aufdeckungsrisiko

A

Falsch.
Fehlerrisiko umfasst: Kontrollrisiko und inhärente Risiken
HWP OR, S.109

192
Q

Mit abnehmenden Fehlerrisiken nimmt das Aufdeckungsrisiko zu.

A

Richtig.

193
Q

Thema: Vereinbarung der Auftragsbedingungen für Prüfungsaufträge
Als Abschlussprüfer einer ordentlichen Revision einer AG ist es nicht notwendig, für jedes Jahr eine neue Auftragsbestätigung zu erhalten.

A

Richtig.
man wägt ab, ob die bestehende Auftragsbedingungen weiterhin gültig sind oder durch eine neue Auftragsbestätigung den neuen Verhältnissen anzupassen und damit zu ersetzten ist. HWP OR, S. 105

194
Q

Thema: Vereinbarung der Auftragsbedingungen für Prüfungsaufträge
Im gegenseitigen Einverständnis zwischen Unternehmung und Abschlussprüfer kann bei der gesetzlichen Abschlussprüfung einer AG auch eine Review vereinbart werden.

A

Falsch.

195
Q

Thema: Vereinbarung der Auftragsbedingungen für Prüfungsaufträge
Im gegenseitigen Einverständnis zwischen Unternehmung und Abschlussprüfer kann bei der gesetzlichen Abschlussprüfung einer AG auch eine Review vereinbart werden.

A

Falsch.

196
Q

Thema: Vereinbarung der Auftragsbedingungen für Prüfungsaufträge
Zur Bestätigung des Einverständnisses mit dem Inhalt der Auftragsbestätigung muss diese durch den Verwaltungsrat gegengezeichnet werden.

A

Falsch. (Erklärung?)

197
Q

Bei einer positiven Bestätigungsanfrage ersucht der Abschlussprüfer den Adressaten, auf jeden Fall eine Antwort zu geben.

A

Richtig.

198
Q

Der Abschlussprüfer sollte die Anfragen zur Bestätigung nicht selbst versenden.

A

Falsch.

.. er muss sie selbst versenden

199
Q

Eine Kombination von Positiv- und Negativbestätigungen kann ebenfalls in Frage kommen.

A

Richtig.
Eine Kombination in einer Bestätigung nein, jedoch kann für einen Zweck eine positive verschickt werden und für einen anderen Zweck eine negative.

200
Q

Negative Bestätigungsanfragen können das Prüfungsrisiko auf ein akzeptables Niveau verringern, wenn die Position wenige grosse Salden aufweist.

A

Falsch.

PS 505, Tz. 15.

201
Q

Innerhalb eines Unternehmens oder einer Organisation ist die Interne Revision eine unabhängige und objektive Tätigkeit.

A

Richtig.

202
Q

Die Interne Revision nimmt eine Führungsaufgabe innerhalb eines Unternehmens wahr.

A

Falsch.

203
Q

Die Interne Revision muss zwingend dem Verwaltungsrat unterstellt sein.

A

Falsch.

Nicht zwingend, gemäss HWP OR S. 312, ist die interne Revision oftmals dem VR unterstellt. (z.B. wäre auch AC möglich)

204
Q

Die Interne Revision mischt sich nicht in laufende operationelle Aktivitäten ein.

A

Richtig.

205
Q

Der Sachverständige muss vom Abschlussprüfer beauftragt werden.

A

Falsch.
Sachverständiger des Managements (PS 500)
Sachverständiger des Abschlussprüfers (PS 620)

206
Q

Sie dürfen in keinem Fall in Ihrem Bericht an die Generalversammlung die Arbeiten des Sachverständigen erwähnen.

A

Falsch.
Wenn das Urteil modifiziert ist, darf man auf die Arbeit eines Sachverständigen Bezug nahmen, man muss darauf hinweisen, dass durch die Bezugnahme die Verantwortung des Abschlussprüfer nicht verrichtert wird. Zusätzlich wird eine Genehmigung des Sachverständigen benötigt. (PS 620, Tz. 14/15/A42

207
Q

Der Sachverständige kann auch Mitarbeiter des zu prüfenden Unternehmens sein.

A

Richtig.
Sachverständiger des Managements (PS 500)
Sachverständiger des Abschlussprüfers (PS 620)

208
Q

Der Sachverständige darf nicht Mitarbeiter des Abschlussprüfers sein.

A

Falsch.

209
Q

Der Prüfungshinweis PH 60 gibt zusätzliche Hinweise und Erklärungen, wie bei einer Fusionsprüfung vorzugehen ist.

A

Falsch.

PH 30

210
Q

Eine Fusion einer Gesellschaft mit Überschuldung ist zulässig, wenn die andere Gesellschaft über ausreichend frei verwendbares Eigenkapital im Umfang der Überschuldung verfügt, und dies durch einen zugelassenen Revisionsexperten bestätigt wird.

A

Richtig.

211
Q

Eine sogenannte Erleichterung beim Ablauf einer Fusion kann bei KMU erfolgen. Als einzige Voraussetzung dafür ist festzustellen, dass die Gesellschaft nicht kotiert ist bzw. Anleihensobligationen ausstehend hat.

A

Falsch.

212
Q

Spaltungen und Umwandlungen sind ebenfalls im Fusionsgesetz enthalten.

A

Richtig.

213
Q

Der Prüfer gibt gewöhnlich Verfahren vor, wonach die Bestände der Vorräte mindestens einmal jährlich physisch aufgenommen werden.

A

Falsch.

.. nicht der Prüfer

214
Q

Wenn die Vorräte für den Abschluss wesentlich sind, muss der Abschlussprüfer bei der Bestandsaufnahme in jedem Fall anwesend sein.

A

Falsch.

nicht in jedem fall, denkbar ist auch eine Dritt-Bestätigung

215
Q

Zur Überprüfung der Bestände kann der Prüfer auch selbst Zählungen vornehmen.

A

Richtig.

216
Q

Findet die physische Bestandsaufnahme zu einem anderen Zeitpunkt als dem Bilanzstichtag statt, ist dies zum Zwecke der Abschlussprüfung nicht zulässig.

A

Falsch.

es ist zulässig, jedoch sind zusätzliche PH nötig, PS 501, Tz. 5

217
Q

Der Abschlussprüfer ist nicht verpflichtet, nach dem Berichtsdatum Prüfungshandlungen oder anderweitige Abklärungen vorzunehmen. (Thema: Ereignisse nach dem Bilanzstichtag)

A

Richtig.

–> lediglich passive Prüfpflicht

218
Q

Nach Bekanntgabe des Abschlusses ist der Abschlussprüfer zu keinen weiteren Abklärungen betreffend des Abschlusses verpflichtet. (Thema: Ereignisse nach dem Bilanzstichtag)

A

Richtig.

–> lediglich passive Prüfpflicht

219
Q

Stösst der Abschlussprüfer auf Ereignisse, die eine wesentliche Auswirkung auf den Abschluss haben, muss er sicherstellen, dass die Jahresrechnung durch die Unternehmensleitung entsprechend angepasst wird. (Thema: Ereignisse nach dem Bilanzstichtag)

A

Falsch.

??

220
Q

Nicht zu berücksichtigende Ereignisse sind Ereignisse, die weitere substanzielle Hinweise zu Gegebenheiten liefern, die bereits am Bilanzstichtag vorgelegen haben. (Thema: Ereignisse nach dem Bilanzstichtag)

A

Falsch.

221
Q

Es ist möglich verschiedene Vollständigkeitserklärungen mit verschiedenen Daten zur selben Jahresrechnung zu erhalten.

A

Richtig.

222
Q

Amtet der Abschlussprüfer als Revisionsstelle und gleichzeitig als Konzernprüfer einer AG, so muss er separate Vollständigkeitserklärungen einverlangen.

A

Falsch.

HWP OR, S. 533 “Wenn der Abschlussprüfer sowohl Einzelabschluss als auch Konzernabschluss einer Obergesellschaft prüft, ist in der Regel für jede Prüfung eine separate VE einzuholen”
Ausführungen VIVERSA Forum: “für jeden eigenständigen Prüfauftrag eine eigenständige VE zu verlangen ist.
D.h., wenn du einen Prüfkunden hast und z.B. zur gleichen Zeit das Reporting Package und statutarischen Bericht abgibst, verlangst du zwei
VE. Wenn du im Konzern zwei Berichte am gleichen Datum zur ord. Revision abgibst bei zwei verschiedenen Konzerngesellschaften, der VR jedoch der Gleiche ist etc…., verlangst du auch zwei VE. Hier geht man immer vom Testat aus.
Allenfalls wären in ganz einfachen Verhältnissen «Abkürzungen» möglich, davon rate ich dir aber ab.”

223
Q

Eine Vollständigkeitserklärung der Unternehmensleitung wird üblicherweise wie der Bericht des Abschlussprüfers datiert.

A

Richtig.

HWP OR, S 383

224
Q

Weigert sich die Unternehmensleitung eine Erklärung abzugeben, liegt eine Beschränkung des Prüfungsumfangs vor.

A

Richtig.

HWP OR, S. 384

225
Q

Die generellen IT-Kontrollen unterteilen sich gemäss PS 890 in Programmentwicklung, Programm- und Datenbankanpassungen, Zugriff auf Programme und Daten sowie Betrieb der Informatik.

A

Richtig.

PS 890, Tz. 6

226
Q

Ein zertifiziertes IKS nach einem anerkannten Qualitätsstandard (z. B. ISO) deckt die Anforderungen der Existenz gemäss PS 890 ab.

A

Falsch.
ISO grundsätzlich gut, verfolgt aber ein anderes Ziel, als das vom OR vorgesehene IKS Existenz. Bei ISO steht für die Qualität der Abläufe im Vordergrund, nicht mit den Finanzen verbunden.

227
Q

Gemäss PS 890 ist die Revisionsstelle für die Prüfung, der Verwaltungsrat für die Umsetzung und die Geschäftsleitung für die Ausgestaltung und Implementierung des IKS zuständig.

A

Falsch.
VR trägt Verantwortung zur Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung des IKS (PS 890, III a)
GL trägt die Verantwortung für die Umsatzung und Aufrechterhaltung der Strategie und Geschäftsgrundsätze (PS 890, III d)

228
Q

Unternehmensweite Kontrollen unterteilen sich in direkte und indirekte Kontrollen sowie Prozesskontrollen.

A

Falsch.
Kontrollen auf Unternehmensebene (ELC) unterteilen sich in direkte und indirekte Kontrollen (PS 890, II. d)
Unternehmensweite Kontrollen
/ nicht Prozesskontrollen

229
Q

Stichprobenverfahren können sowohl bei verfahrensorientierten als auch aussagebezogenen Prüfungshandlungen angewandt werden.

A

Richtig.

230
Q

Thema: Stichproben und andere Auswahlverfahren bei der Abschlussprüfung
Bei aussagebezogenen Prüfungshandlungen muss der Abschlussprüfer die in der Stichprobe festgestellten betragsmässigen Fehler analysieren und mit der Wesentlichkeitsgrenze abgleichen.

A

Falsch.

231
Q

“Tolerierbarer Fehler” ist der minimale Fehler in einer Grundgesamtheit, den der Abschlussprüfer zu akzeptieren bereit ist.

A

Falsch.

232
Q

Die Verwendung von Zufallsgeneratoren oder Zufallszahlen-Tabellen ist eine mögliche Methode der Stichprobenauswahl.

A

Richtig.

233
Q

Unternehmen oder Personen, die einen wesentlichen Einfluss auf andere Parteien ausüben können, gelten als nahe stehende Parteien im Sinne der PS.

A

Richtig.

234
Q

Die Durchsicht der Arbeitspapiere des Vorjahres im Hinblick auf die Identifikation von nahe stehenden Parteien ist eine obligatorische Prüfungshandlung gemäss den PS.

A

Richtig.

Wo im PS?

235
Q

Transaktionen mit nahe stehenden Personen, die nicht zu marktkonformen Bedingungen abgewickelt werden, führen, sofern wesentlich, zu einer Einschränkung im Revisionsstellenbericht.

A

Falsch.
…, sofern wesentlich, …
“Die Bedeutsamkeit der Transaktion für die Leser des Abschlusses hängt möglicherweise nicht nur von dem für die Transaktion erfassten Betrag ab, sondern auch von bestimmten anderen relevanten Faktoren, z.b. von der Art der Beziehung mit nahestehenden Personen” - PS 550, Tz. A46

236
Q

Unwesentliche Transaktionen oder Saldi mit nahe stehenden Personen, die im Abschluss nicht offengelegt werden, führen in keinem Fall zu einer Einschränkung im Revisionsstellenbericht.

A

Falsch.
… in keinem Fall ….
“Die Bedeutsamkeit der Transaktion für die Leser des Abschlusses hängt möglicherweise nicht nur von dem für die Transaktion erfassten Betrag ab, sondern auch von bestimmten anderen relevanten Faktoren, z.b. von der Art der Beziehung mit nahestehenden Personen” - PS 550, Tz. A46

237
Q

Key Audit Matters (besondere wichtige Prüfungsachverhalte) sind Teil-Prüfungsurteile zu den jeweiligen Prüfungsachverhalten.

A

Falsch.
Berichterstattung von börsenkotierten Gesellschaften - KAM sind Prüfungssachverhalte mit herausragender Bedeutung für die Prüfung.
Hierbei handelt es sich um Themen, mit denen sich der Prüfer im Rahmen seiner Arbeit intensiver beschäftigt und die er mit dem VR, bzw. dem AC diskutiert hat, weil sie Risiken beinhalten, die zu wesentlichen Fehler in der Rechnungslegung führen können. Am Inhalt der Prüfung und der Diskussion hat sich grundsätzlich nichts geändert (bei der Einführung 2016 zu vorher). Neu ist hingegen, dass ein Teil dieser bisher schon im gesetzlichen erforderlichen umfassenden bericht an den VR dokumentierten Beurteilungen und Einschätzungen an die Öffentlichkeit getragen wird.

238
Q

Jedes bedeutsame Prüfungsrisiko ist gleichzeitig ein Key Audit Matter (besonders wichtiger Prüfungsachverhalt).

A

Falsch.

239
Q

Wird eine Modifizierung für ein Key Audit Matter (besonders wichtiger Prüfsachverhalt) aufgrund einer Fehldarstellung notwendig, dann dürfen die Angaben zum Key Audit Matter (besonders wichtiger Prüfsachverhalt) nicht wiedergegeben werden.

A

Richtig.

??

240
Q

Die Vorschriften über die Key Audit Matters (besondere wichtige Prüfsachverhalte) sind zwingend auch für kotierte Holdinggesellschaften auf Stufe Einzelunternehmung anzuwenden, auch wenn die Gesellschaft eine Konzernrechnung veröffentlicht, die nach den neuen Bestimmungen Key Audit Matters (besonders wichtige Prüfungsachverhalte) in der Berichterstattung angewandt hat.

A

Richtig.

241
Q

Bei einer freiwilligen ordentlichen Revision ist es ausreichend, wenn die Revisionsstelle die Zulassung als Revisor besitzt, da die zu prüfende Gesellschaft nach OR nur eine eingeschränkte Revision benötigt.

A

Falsch.

242
Q

Publikumsgesellschaften im Sinne des OR müssen durch ein staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen geprüft werden.

A

Richtig.

243
Q

Die Revisionsaufsichtsbehörde führt ein Register, wo alle Personen und Unternehmen registriert sein müssen, die in der Schweiz Revisionsdienstleistungen im Sinne des OR erbringen. Dieses Register ist öffentlich.

A

Richtig.

244
Q

Eine in Deutschland registrierte Revisionsunternehmung kann in der Schweiz keine Review eines Reporting Packages im Rahmen der Prüfung einer Konzernrechnung durchführen.

A

Falsch.

245
Q

Eine natürliche Person, die 1994 ein betriebswirtschaftliches Studium (Lizenziat) in der Schweiz abgeschlossen und während 15 Jahren in der Schweiz Revisionsdienstleistungen unter der Leitung eines Schweizer Wirtschaftsprüfer erbracht hat, kann sich als zugelassener Revisionsexperte im Register eintragen lassen.

A

Richtig.

Art. 4 RAG

246
Q

Ein zugelassener Revisionsexperte darf bei einer Gesellschaft, die ein Opting out gemacht hat, eine Revision durchführen.

A

Richtig.

247
Q

Der leitende Revisor bei einer Publikumsgesellschaft kann eine Juristische Person sein.

A

Falsch.

248
Q

Als Mitglied von EXPERTSuisse und Wirtschaftsprüfer kann ich ohne weitere Voraussetzungen eine eingeschränkte Revision in der Schweiz durchführen.

A

Falsch.

Registrierung/Eintragung ist erforderlich

249
Q

Beim Vorliegen einer Unsicherheit in Bezug auf die Bewertung bei der Bilanzposition Immobilien kann der Verwaltungsrat diese im Anhang ausweisen. Sofern diese Offenlegung vollständig und richtig ist und der Abschlussprüfer diese Einschätzung teilt, führt dies im Vermerk zu einer „Hervorhebung eines Sachverhaltes“ im Sinne der PS.

A

Falsch. (bei Unsicherheit der Fortführungsfähigkeit)

250
Q

Eine Beschränkung des Prüfungsumfangs liegt vor, wenn der Verwaltungsrat bei Vorliegen einer Unsicherheit in Bezug auf die Fortführungsfähigkeit darauf verzichtet, eine Einschätzung vorzunehmen und diese mit entsprechenden Dokumenten zu unterlegen (z. B. Budget, Liquiditätsplan, etc.).

A

Richtig.

251
Q

Eine Hervorhebung eines sonstigen Sachverhalts im Vermerk des Abschlussprüfers muss der Prüfer anbringen, wenn die letztjährige Generalversammlung der Gesellschaft 6 Monate nach Bilanzstichtag stattgefunden hat.

A

Falsch.

“Hinweis auf einen Gesetzesverstoss nach Art. 699 Abs 2 OR”

252
Q

Beim Vorliegen einer wesentlichen Fehldarstellung muss der Abschlussprüfer ein „eingeschränktes“ oder ein „versagtes“ Prüfungsurteil“ im Vermerk anbringen. Die Beurteilung, welches der beiden Prüfungsurteil abzugeben ist im Ermessen des Abschlussprüfers bzw. ob er den Sachverhalt aus als „umfassend“ im Sinne der PS beurteilt.

A

Richtig.

253
Q

Sofern kein IKS im Sinne von PS 890 vorliegt, kann der Abschlussprüfer unter Umständen ein uneingeschränktes Prüfungsurteil zur Jahresrechnung erteilen.

A

Richtig.

254
Q

Der Abschlussprüfer hat die Existenz der Kontrollen auf Unternehmensebene jedes Jahr zu prüfen (einschliesslich der generellen IT-Kontrollen).

A

Richtig.

255
Q

Bei der Komponente „Überwachung der Kontrollen“ kommen vorwiegend Kontrollen auf der Prozessebene zur Anwendung.

A

Falsch.

256
Q

Die Generellen IT-Kontrollen sollten die folgenden Bereiche abdecken: Betrieb der Informatik, Programmentwicklungen, Zugriff auf Programme und Daten sowie Programm- und Datenbankanpassungen.

A

Richtig.

PS 890, Tz 6

257
Q

Ein Mangel im IKS liegt vor, wenn eine Kontrolle so ausgestaltet ist, angewandt wird oder eingerichtet ist, dass mit ihr falsche Darstellungen im Abschluss in angemessener Zeit nicht verhindert oder aufgedeckt und korrigiert werden können.

A

Richtig.

258
Q

Hat der Abschlussprüfer einen oder mehrere Mängel im IKS festgestellt, so muss er im Vermerk eine Modifizierung des Prüfungsurteils vornehmen.

A

Falsch.

259
Q

Kleine Einheiten im Sinne des PS dürfen bei der Ausgestaltung des IKS hinsichtlich der förmlichen Umsetzung Vereinfachungen vornehmen. Der Abschlussprüfer darf diese Vereinfachungen bei seiner Prüfung und Berichterstattung berücksichtigen.

A

Richtig.

260
Q

Der umfassende Bericht an die Generalversammlung muss Angaben und Aussagen zu Schwachstellen im IKS enthalten.

A

Falsch. umfassende Bericht an VR

261
Q

Bei einer eingeschränkten Revision muss der Prüfer das interne Kontrollsystem und insbesondere das Kontrollumfeld nicht in seiner Prüfungsplanung berücksichtigen.

A

Falsch. IKS Existenz Prüfung gemäss PS 890 nicht gemacht, aber Verständnis von Betriebsabläufen auch bei LSE wichtig zur aussagekräftigen Risikoeinschätzung, HWP eing. Rev. S. 173

262
Q

Die Berechnung der Wesentlichkeit bei der eingeschränkten und der ordentlichen Revision weist in der Methodik keine Unterschiede auf.

A

Richtig.

263
Q

Die eingeschränkte Revision gilt in der Schweiz als statutarische Prüfung. Sie hat jedoch eine deutlich tiefere Sicherheit als die ordentliche Revision.

A

Richtig.

264
Q

Sofern eine Gesellschaft weniger als 10 Vollzeitstellen hat, kann der Verwaltungsrat entscheiden, keine eingeschränkte Revision durchzuführen.

A

Falsch. alle Aktionäre müssen einverstanden sein.

265
Q

Bei einer genehmigten Kapitalerhöhung ist es möglich, dass diese nicht durchgeführt wird, im Gegensatz dazu muss eine ordentliche Kapitalerhöhung durch den VR in jedem Fall durchgeführt werden.

A

Richtig.

266
Q

Bei einer ordentlichen Kapitalerhöhung in Bar, ohne Beschränkung oder Aufhebung der Bezugsrechte muss der VR keinen Kapitalerhöhungsbericht erstellen.

A

Falsch.

Man muss ihn erstellen, er ist jedoch dann nicht zu prüfen (siehe HWP Betriebswirts. Prüfungen, S. 168)

267
Q

Bei einer bedingten Kapitalerhöhung ist der maximale Betrag bekannt. Bei deren Beschluss ist jedoch unklar wieviel die Erhöhung tatsächlich betragen wird, da die Gesellschaft die Entscheidung über die Höhe und Ausübung der Kapitalerhöhung an Dritte übertragen hat.

A

Richtig.

268
Q

Bei einer Prüfung einer ordentlichen Kapitalerhöhung ist es zwingend, dass die Revisionsstelle die Prüfung durchführt, da die Revisionsstelle über die notwendigen Informationen und Unterlagen verfügt.

A

Falsch.

… nicht zwingend

269
Q

Der Abschlussprüfer ist weder dafür verantwortlich, dolose Handlungen und Verstösse zu verhindern, noch kann vom Abschlussprüfer die Aufdeckung von Verstössen gegen Gesetze und Rechtsvorschriften erwartet werden.

A

Richtig.

270
Q

Der Unterschied zwischen dolosen Handlungen und Irrtümern ist deren Motiv bzw. Ursache.

A

Richtig.

271
Q

Kommt der Abschlussprüfer im Rahmen der Prüfungsplanung zum Schluss, dass das Risiko in Bezug auf dolose Handlungen tief ist, so kann er seinen Prüfungsumfang reduzieren und sich auf die Befragung des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung beschränken.

A

Falsch.

PS 240

272
Q

Sofern der Abschlussprüfer dolose Handlungen entdeckt, informiert er umgehend den Verwaltungsratspräsidenten und in schwerwiegenden Fällen den gesamten Verwaltungsrat und die Generalversammlung.

A

Falsch.

PS 240, Tz 40 - “in angemessener Zeit der angemessenen Menagementebene mitzuteilen, …”

273
Q

Bei einer Dienstleistung nach PS 920 Vereinbarte Prüfungshandlungen gibt der Prüfer nie eine Zusicherung über den Gesamtzusammenhang, z. B. über einen Abschluss.

A

Richtig.
Keine Zusicherung sondern die Berichterstattung enthält die tatsächlichen Feststellungen
PS 920, Tz.9/18

274
Q

Eine Auftragsbestätigung bei einer Dienstleistung nach PS 920 macht in der Planungsphase keinen Sinn, da die einzelnen Prüfungshandlungen im Voraus noch nicht bekannt sind. Deshalb kann diese sobald als möglich, aber spätestens vor Abgabe des entsprechenden Berichtes erstellt werden.

A

Falsch.

275
Q

Die Überprüfung von Covenants in einer Kreditvereinbarung einer Bank ist kein geeignetes Anwendungsbeispiel für eine Dienstleistung nach PS 920, da hier eine eingeschränkte Revision bzw. eine Review als minimale Prüfungshandlung durch die Prüfungsstandards vorgeschrieben werden.

A

Falsch.
PS 920 ist geeignet
LSE und PS 910 nicht geeignet

276
Q

Bei einer Dienstleistung nach PS 920 legt der Prüfer keine Wesentlichkeitsgrenze fest.

A

Richtig.

PS 920, keine Wesentlichkeit festgelegt, es wird keine Zusicherung über den Gesamtprüfungsgegenstand gegeben.

277
Q

Bei einer sogenannten autonomen Pensionskasse muss die Revisionsstelle die Berechnungen der neuen Renten im laufenden Jahr nicht überprüfen. Dies ist Aufgabe des Pensionskassenexperten.

A

Falsch.

278
Q

Zu den zusätzlichen Prüfungspflichten bei der Prüfung einer Personalvorsorgeeinrichtung gehört es unter anderem, die Prüfung der Einhaltung der Gesetzeskonformität in Bezug auf die Führung der Alterskonten nach BVG (Schattenrechnung) sowie die Prüfung, ob die Organisation und die Geschäftsführung den gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen entsprechen.

A

Richtig.

279
Q

Personalvorsorgeeinrichtungen in der Schweiz müssen die Rechtsform einer Stiftung im Sinne des ZGB wählen.

A

Falsch.

Möglich Formen: Stiftung, Genossenschaft oder Einrichtung des öffentlichen Rechts (Art. 48 Abs 2 BVG)

280
Q

Die Rechnungslegung einer Personalvorsorgeeinrichtung mit Vorsorgezweck in der Schweiz muss nach den Vorschriften von Swiss GAAP FER 26 erfolgen.

A

Richtig.

Art. 47 Abs 2 BVV 2

281
Q

Der Standard zur eingeschränkten Revision ist Teil der Prüfungsstandards, der aber separat abgedruckt und ausgegeben werden kann.

A

Falsch. SER ist eigener Standard.

282
Q

Der Abschlussprüfer kann gewisse Teile seiner Planung zusammen mit dem Management der zu prüfenden Gesellschaft erarbeiten.

A

Richtig.

283
Q

Das Rahmenkonzept der betriebswirtschaftlichen Prüfungen der EXPERTSuisse (früher Treuhand-Kammer) nennt die Bestandteile, die für eine betriebswirtschaftliche Prüfung vorhanden sein müssen. Einer dieser Bestandteile sind geeignete
Kriterien, anhand deren ein Sachverhalt beurteilt oder gemessen wird.

A

Richtig.

284
Q

Die 5 Komponenten des IKS, für die der Abschlussprüfer gemäss den PS ein Verständnis gewinnen muss, beinhalten das Kontrollumfeld, die Risikobeurteilung, die unternehmensweiten Kontrollen, die Kontrollaktivitäten sowie die Überwachung der Kontrollen.

A

Falsch. (nicht unternehmensweite Kontrollen, sondern Information und Kommunikation)
PS 890, Definitionen a)

285
Q

Aussagen in Bezug auf den Abschluss sind im Rahmen der Planung für den Prüfer von grosser Bedeutung, da eine Verfeinerung und bessere Ausrichtung der Prüfungshandlungen dadurch ermöglicht wird.

A

Richtig.

286
Q

Im Rahmen der Prüfungsplanung muss der Abschlussprüfer alle wesentlichen Geschäftsrisiken des Prüfungskunden identifizieren und beurteilen.

A

Falsch.
… alle wesentlichen Geschäftsrisiken ….
PS 315, Tz. A31 “Das Verstehen von für die Einheit bestehenden Geschäftsrisiken erhöht die Wahrscheinlichkeit, Risiken wesentlicher falscher Darstellungen zu identifizieren, da die meisten Geschäftsrisiken irgendwann einmal mit finanziellen Konsequenzen verbunden sind und sich deshalb auf den Abschluss auswirken. Es liegt jedoch nicht in der Verantwortlichkeit
des Abschlussprüfers, sämtliche Geschäftsrisiken zu identifizieren oder zu beurteilen, da nicht alle Geschäftsrisiken zu Risiken wesentlicher falscher Darstellungen führen.”

287
Q

In einfachen Verhältnissen kann der Abschlussprüfer auf die Klassifizierung von Risiken im Rahmen der Prüfungsplanung verzichten.

A

Falsch. (mindestens bedeutsam oder nicht)

288
Q

Klassifiziert der Prüfer ein Risiko als „Sonstiges Risiko“, so ist es nicht notwendig, dass er die dem Risiko unterliegenden Kontrollen erhebt. Er kann sich dennoch entscheiden die Kontrollen hinsichtlich deren Wirksamkeit zu prüfen.

A

Richtig.

289
Q

Bei der Bestimmung der Grössenkriterien zur Durchführung einer eingeschränkten bzw. ordentlichen Revision sind allfällige stille Reserven in der Bilanz der zu prüfenden Gesellschaft nicht zu berücksichtigen.

A

Richtig.
“Bei der Bestimmung der Referenzgrössen «Bilanzsumme» und «Umsatzerlös» ist auf die handelsrechtliche Jahresrechnung abzustellen. Dieser ist zunächst die Bilanzsumme zu entnehmen. Nicht massgeblich ist ein allenfalls abweichender interner Abschluss, in dem allfällige stille Reserven aufgelöst worden sind” (HWP ER, S. 65)

290
Q

Auch bei der eingeschränkten Revision finden repräsentative Stichprobenauswahlverfahren häufig Anwendung.

A

Falsch.

… nicht häufig

291
Q

Der Prüfungsgegenstand einer eingeschränkten Revision können andere Informationen bzw. Aufzeichnungen als historische Finanzinformationen sein.

A

Falsch.

292
Q

Detailprüfungen im Sinne des Gesetzes sind vergleichbar mit Einzelfallprüfung gemäss PS bei der ordentlichen Revision.

A

Richtig.

293
Q

Der zugelassene Revisionsexperte bei einer Kapitalherabsetzung mit Mittelfreigabe wird durch den Verwaltungsrat beauftragt.

A

Richtig.

294
Q

Die Kapitalherabsetzung kann nur dann durchgeführt werden, wenn der zugelassene Revisionsexperte in seinen Bericht uneingeschränkt zum Schluss kommt, dass auch nach erfolgter Kapitalherabsetzung die Forderungen der Eigentümer noch gedeckt sind.

A

Falsch.

  • “Harmonika” braucht keinen Bericht.
  • Zweck der Prüfung ist der Nachweis, dass das GANZE FK auch nach erfolgter Kapitalherabsetzung voll gedeckt ist”. (HWP Betriebswirtschaftliche Prüfungen, S. 195)
295
Q

Die Reduktion des Nennwertes ist bei der Kapitalherabsetzung möglich, allerdings darf der Gesamtwert des Aktienkapital nach Abschluss der Kapitalherabsetzung niemals den Betrag von CHF 100‘000 unterschreiten.

A

Richtig.

296
Q

Obwohl es sich bei der Kapitalherabsetzungsprüfung um eine Auftragsprüfung handelt, haftet der Kapitalherabsetzungsprüfer als Organ entsprechend Art. 725 OR.

A

Falsch. OR 755

HWP Betriebswirtschaftliche Prüfungen, S.196

297
Q

Eine Gesellschaft, die freiwillig eine ordentliche Revision durchführt (erfüllt die Grössenkriterien und übrigen Voraussetzungen nicht), muss keine Geldflussrechnung erstellen.

A

Richtig.

298
Q

Werden Gründungskosten in der Bilanz aktiviert, müssen diese über 5 Jahre abgeschrieben werden. In Ausnahmefällen kann auch eine Abschreibung direkt zulasten der Erfolgsrechnung erfolgen, sofern diese im Anhang offengelegt wird.

A

Falsch.

HWP BR, S. 200 - “Nicht aktivierungsfähig sind Gründungs- und Kapitalerhöhungs- oder allgemeine Organisationskosten.”

299
Q

Sofern eine Gesellschaft die Grössenkriterien für die Erstellung einer Konzernrechnung erfüllt, muss sie in jedem Fall eine konsolidierte Jahresrechnung erstellen und diese ordentlich prüfen lassen.

A

Falsch. Ausnahmen gemäss OR 963a

300
Q

Bei einer Stiftung dürfen die in den Mindestgliederungen festgehaltenen Begriffe der Rechtsform entsprechend angepasst werden.

A

Richtig.