Prüfungsauftrag (Phase 1) (Mandatsannahme, Prüfungsauftrag, Auftragsarten, Auftragsbestätigung) Flashcards
Mandatsannahme
Welche Abklärungen müssen vor der Mandatsannahme (Erstwahl) gemacht werden?
PS 220 Tz. 12, A8./ PS 210 Tz. 6 8 / HWP OR, S. 102 ff.
Erfüllung formeller Voraussetzungen
- Wählbarkeit
- Zulassung
- Unabhängigkeit
Erfüllung Voraussetzungen in Bezug auf das zu prüfende Unternehmen
- Erwartungen an den Abschlussprüfer
- Prüfungsrisiken
- Integrität der Verantwortlichen
- Prüfungsteam ist kompetent und verfügt über die nötigen Fähigkeiten, Zeit und Ressourcen
–> Zur Beurteilung sind Kenntnisse des Prüfungsauftrages sowie des Unternehmens notwenigs (Risiken)
Was sind die nötigen Abklärungen bei einer Wiederwahl (Folgejahre)?
Änderungen im Bereich Unternehmen, Umfeld, externe Faktoren, Risiken, Prüfungsauftrag etc im Vergleich zum Vorjahr?
Falls Nein –> Beurteilung des Vorjahrs kann vorgetragen werden.
Falls Ja –> Neubeurteilung der Voraussetzungen hinsichtlich der identifizierten Änderungen inklusive
- Erfüllung formeller Voraussetzungen
- Erfüllung Voraussetzungen in Bezug auf das zu prüfende Unternehmen
Braucht es eine jährliche Auftragsbestätigung?
Nein.
Die schriftlichen Auftragsbestätigung zwischen RS und VR kann für ein oder mehrere Jahre gültig abgegebne werden und muss von Kunden gegengezeichnet werden.
Was ist eine Annahmeerklärung?
Wann braucht es diese?
Die schriftliche Annahmeerklärung ist nur bei der Erstwahl erforderlich.
Die Annahmeerklärung muss dem HR zu Eintragen vorgelegt werden.
Welche Auftragsarten gibt es?
Und welche Aufträge falls darunter?
Als Organ
- Ordentliche Revision / eingeschränkte Revision
pos. Zusicherung / neg. Zusicherung - Gründung, Kapitalerhöhung und herabsetzung^
Als unabhängiger Wirtschaftsprüfer im Auftragsverhältnis
- Prüfung Tochtergesellschaft ( Component ) zu Händen des Gruppenprüfers, PS 600
- Gesetzliche Spezialprüfungen, PS 800 (z.B. Fusion)
- Prüferische Durchsicht, PS 910 (neg. Zusicherung)
- Vereinbarte Prüfungshandlungen, PS 920 (keine Zusicherung
- Erstellung von Finanzinformationen, PS 930 (keine Zusicherung)
- Prüfung zukunftsorientierter Finanzinformationen, PS 940 (pos. Zusicherung)
- Betriebswirtschaftliche Prüfungen, PS 950
Was ist der Inhalt einer Auftragsbestätigung
Inhalt PS 210 Tz. 10, A22. A24.
Inhalt:
- Ziel und Umfang der Abschlussprüfung
- Bezugnahme auf massgebende Gesetze/Rechtsvorschriften
- Verantwortung des Abschlussprüfers
- Verantwortung des Managements und des VR
- Restrisiko aufgrund inhärenter Grenzen der Abschlussprüfung
- Keine systematische Suche nach deliktischen Handlungen und Gesetzesverstössen (PS)
- Erwähnung relevanter Rechnungslegungsnorm (IFRS/FER/OR) und Prüfungsstandard (PS/ISA)
- Form der Kommunikation
- Datenspeicherung, -austausch und -schutz
- Honorar
- etc.
Auftragsbestätigungen können für mehrere Jahre Gültigkeit haben. Warum ist es trotzdem zu empfehlen, diese regelmässig zu überprüfen/überarbeiten?
- Das auftraggebende Unternehmen wird an die bestehenden Auftragsbedingungen erinnert.
- Die Auftragsbedingungen werden allfälligen neuen Verhältnissen angepasst und durch das auftraggebende Unternehmen von Neuem unterzeichnet.
(bspw. spezielle Datenschutzanforderungen bei Datenanalyse!!) - Auch bei gleichbleibenden Verhältnissen empfiehlt es sich, die Auftragsbedingungen periodisch zu überarbeiten (Dokumentationssicherheit)