Prüfschema Zurechnung Flashcards
Prüfschema Zurechnung
Aufbau
- Sinn und Zweck der handelsrechtlichen Rechnungslegung
- Grundregel: Aktivierung beim zivilrechtlichen Eigentümer
- Ausnahmeregelung: Ist ein anderer am Bilanzstichtag wirtschaftlicher Eigentümer?
- Rückausnahmeregelung: Bleibt der andere dauerhaft wirtschaftlicher Eigentümer?
- Gesamtfazit
- Sinn und Zweck der handelsrechtlichen Rechnungslegung
Vorsichtige und objektivierte Ermittlung eines ausschüttungsfähigen Umsatzgewinns
- Grundregel: Aktivierung beim zivilrechtlichen Eigentümer
Der Eigentümer kann mit der Sache nach Belieben verfahren und andere ausschließen (§ 903 BGB)
Er kontrolliert damit das Nettoeinnahmepotetntial und hat die Exklusivchancen und Risiko der Amortisation der Erwerbskosten.
- > Subsumstion (Anwenden der Kriterien auf den Sachverhalt)
- > Zwischenfazit (Resümieren, wer zivilrechtlicher Eigentümer ist)
- Ausnahmeregelung: Ist ein anderer am Bilanzstichhtag wirtschaftlicher Eigentümer?
Zu prüfen ist, ob ein Dritter am Bilanzstichtag die zentralen Eigentumsrechte und -risiken innehat:
i. Besitz
ii. Nutzen
iii. Gefahr
iv. Lasten
- > Subsumtion (Anwenden der Kriterien auf den Sachverhalt)
- > Zwischenfazit (Resümieren, ob auf Basis der Subsumtion die einzelnen Vorraussetzungen für eine Zurechnung zum wirtschaftlichen Eigentümer gegeben sind)
3i. Besitz
physische Herrschaftsgewalt (unmittelbare Kontrolle)
3ii. Nutzen
Erträge aus der aktiven Verwendung auf eigene Rechnung
3iii. Gefahr
Zahlungsrisiko bei zufälligem Untergang oder zufälliger Zerstörung
3iv. Lasten
Laufende Kosten wie Instandhaltung/Gebühren/Betriebskosten
- Rückausnahmeregelung: Bleibt der andere dauerhaft wirtschaftlicher Eigentümer?
Der rechtliche Eigentümer muss aber die Sache bilanzieren, wenn ihm das weitere Schicksal der Sache finanziell nicht gleichgültig ist.
i. Verwertungsrisiko
ii. Verwertungschance
- > Subsumtion (Anwendung der Kriterien auf den Sachverhalt)
- > Zwischenfazit (Resümieren, ob auf Basis der Subsumtion die einzelnen Vorraussetzungen für eine Zurechnung zum wirtschaftlichen Eigentümer nach wie vor gegeben sind)
4i. Verwertungsrisiko
Aktuelle Vertragspartner und/oder Dritte garantieren dem rechtlichen Eigentümer noch nicht die vollständige Amortisation der Erwerbskosten.
Er ist dazu auf eine Anschlussverwertung angewiesen.
4ii. Verwertungschance
Der rechtliche Eigentümer erhält die Sache am Vertragsende zurück und kann sie auf eigene Rechnung weiterverwerten.
Dabei ist der auf eigene Rechnung erzielbare Verwertungserlös bedeutend, aber keineswegs sicher.
- Gesamtfazit
Gesamtfazit ziehen