Modul 1 Flashcards

1
Q

Goodwill

(Gegenteil = Badwill)

A

Kaufpreis - (Wert der Vermögensgegenstände zum FV - Wert der Verbindlichkeiten zum FV) = Goodwill

Der derivative Geschäfts- oder Firmenwert ist der Unterschiedsbetrag, um den die für die Übernahme eines Unternehmens gezahlter Kaufpreis (bewirkte Gegenleistung) den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens abzüglich der Schulden übersteigt.

Bildet Erwartungen des Erwerbers ab, der sich z.B. Synergien, weitere Gewinnaussichten, Kundenpotential oder eine gute Qualität des Managements erhofft.

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2
Q

Badwill

(Gegenteil = Goodwill)

A

Negativer Geschäfts- oder Firmenwert.

Der Kaufpreis liegt unter dem Wert des Reinvermögens

(negativer Unterschiedsbetrag)

Er ergibt sich aus einer negativen Ertragsaussicht oder einem “lucky buy” (günstiger Erwerb)

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3
Q

Betriebliches Rechnungswesen

A

Internes Rechnungswesen: keine konkreten gesetzlichen Vorgaben

Externes Rechnungswesen: klare gesetzliche Vorgaben (unternehmensübergreifende Vergleichbarkeit)

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4
Q

Rechnungslegungsvorschriften

A

-> Sind Schutzvorschriften zur Risikoreduktion der Kapitalgeber

Sorgen für:

  • Markteffizienz
  • Schutz der Kapitalgeber
  • Mindestvergleichbarkeit
  • Begrenzung der Machtverteilung

Sie regeln:

  • Aufstellung
  • Inhalt
  • Offenlegung
  • Prüfung des Jahres- bzw. Konzernabschluss
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5
Q

Zielsetzung des JA

A

-> Vermittlung von Informationen für:

  • Banken
  • Kunden
  • Mitarbeiter
  • Lieferanten
  • Investoren
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6
Q

Funktionen des JA

A
  • Dokumentationsfunktion
    (Dokumentation von internen und externen Geschäftsvorfällen)
  • Informationsfunktion
    (Informationsvermittlung (VFE-Lage) an den Kapitalmarkt bzw. externe Stakeholder sowie das Management bzw. Aufsichtsorgan)
  • Ausschüttungsbemessungfunktion
    (relevant für Besteuerung und Ergebnisverteilung)
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7
Q

Rechtsnormen des Handelsbilanzrechts

(wer ist verpflichtet? und zu was?)

A
  • Alle Kaufleute sind verpflichtet zur Erstellung von Eröffnungsbilanz und Jahresabschluss
  • Für alle Kapitalgesellschaften gilt zusätzlich:
  • Verpflichtung zur Erstellung eines Lageberichts
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8
Q

Sanktionen, Prüfungspflicht, Aufsicht

A

Persönliche Verantwortung für die Organe ist festgehalten im Aktiengesetz und GmbHG:

  • Organisations- und Buchführungspflicht
    (Der Vorstand hat dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Handelsbücher geführt werden, Der Vorstand hat Maßnahmen zu treffen, sodass die Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden)
  • Sorgfaltspflicht
    (Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, müssen für den entstandenen Schaden aufkommen)
  • Prüfung durch Aufsichtsrat
    (Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung der Bilanzgewinne zu prüfen)
  • Verantwortung der GF
    (Geschäftsführer haften für den Schaden der Gesellschaft, für den sie verantwortlich sind)
  • Verantwortung der GF festgelegt durch Bilanznzeid

(- Gesetzliche Vertreter der KapG versichern, dass sie den Jahresabschluss nach bestem Wissen und tatsächlichen Verhältnissen entsprechendem Bild vermitteln

  • Verantwortungsbewusstsein der gesetzlichen Vertreter (Appell- und Warnfunktion) und Verantwortung nach Außen (Zusicherungsfunktion)
  • Von allen gesetzlichen Vertretern von KapG ́s abzulegen, deren Wertpapiere am Markt gehandelt werden)

Kontrollen durch unabhängige Abschlussprüfer

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9
Q

Gößenklassen Aufstellungspflicht

A

Die Einstufung der Größenklassen bestimmt den Umfang der Offenlegungspflichten (klein/mittel/groß).

Aus der Klasse Groß

(über 20 MIO Umsatz, über 40 MIO Bilanzsumme, über 250 MA)

ergeben sich folgende Pflichten:

  • Buchführungspflicht
  • Pflicht zur Aufstellung eines JA bestehend aus Bilanz, GuV und Anhang
  • Lagebericht
  • Prüfung JA
  • Offenlegung JA

(Sobald Unternehmen den KM in Anspruch nimmt, gilt es als “groß”)

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10
Q

Bestandteile des JA / KA

A

JA:

  • Bilanz
  • GuV
  • Anhang
  • Lagebericht

KA:

+ Kapitalflussrechnung

+ Eigenkapitalspiegel

(+ Segmentberichterstattung)

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11
Q

Abkopplungsthese (Adolf Moxter)

A

Verlagerung der Informationsfunktion der Bilanz bzw. der GuV in den Anhang.

Bedeutung von Bilanz und GuV:

Ausschüttungsfunktion (Ermittlung eines vorsich- tigen, objektivierten, ausschüttungsfähigen Um- satzgewinns)

Bedeutung des Anhangs:

Anhaltspunkte über die VFE-Lage, ggf. durch den Lagebericht ergänzt

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12
Q

Die Bilanz

A

Aktiva (Mittlverwendung) Passiva (Mittelherkunft)

Vermögen EK

FK

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13
Q

Der Anhang

A
  • Instrument zur Darstellung der tatsächlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens
  • Gibt besseres Verständnis über Zahlenwerk
  • Erläuterung der Bilanz / GuV (welche Regeln / Bewertungsrichtlinien wurden verwendet) entlang der Zahlen
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14
Q

Funktionen des Anhangs

A
  • Interpretationsfunktion
    (qualitative und quantitative Erläuterungen zur Bilanz und GuV)
  • Korrekturfunktion
    (Vermeidung von Fehlinformationen bezüglich der wirtschaftlichen Unternehmenslage)
  • Entlastungsfunktion
    (Entlastung der Bilanz und GuV durch Vornahme bestimmter Angaben im Anhang (übersichtlichere und umfangreichere Darstellungsmöglichkeiten))
  • Ergänzungsfunktion
    (zusätzliche Informationen, die eine Relevanz für die Generalnorm darstellen)
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15
Q

Der Lagebericht

A

Interpretation der Zahlen zukunftsorientiert, sowie rückblickend

-> Analyse des Geschäftsverlaufs und der allgemeinen Lage der Gesellschaft (vorraussichtliche Entwicklungen, Chancen & Risiken)

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16
Q

Grundsätze des Lageberichts

A
  • Vollständigkeit
  • Verlässlichkeit und Ausgewogenheit (in Bezug auf Chancen & Risiken)
  • Klarheit und Übersichtlichkeit
  • Vermittlung der Sicht der Unternehmensleitung
  • Wesentlichkeit
  • Informationsabstufung
17
Q

Funktionen des Lageberichts

A
  • Ergänzungsfunktion
  • Verdichtungsfunktion
  • Beurteilungsfunktion (von der U.leitung gebildete Erwartungen)
  • Analysefunktion (Untersuchung von aktueller Lage und Geschäftsverlauf)
18
Q

Bestandteile des Lageberichts

A
  • Wirtschaftsbericht inkl. “Bilanzeid”
  • Risikomanagementbericht
  • F&E Bericht
  • Zweigniederlassungsbericht
  • Vergütungsbericht
  • Bericht zu Übernahmesachverhalten
  • Erklärung zu Unternehmensführung
19
Q

JA vs. KA

A

JA: Jede Gesellschaft stellt einen JA nach lokalem Recht auf

KA: Es wird unterstellt, dass das Mutterunternehmen und seine rechtlich selbstst. Tochterunternehmen ein einziges Unternehmen wären

20
Q

Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
(GoB)

A

Wesen: unbestimmter Rechtsbegriff (auslegungsbedürftig) Grundregeln bzw. allgemein anerkannte Regeln; nur teilweise gesetzlich kodifiziert

Bedeutung: verpflichtend für alle Kaufleute

Zweck: Instrument zur Konkretisierung und Ergänzung von Einzelvorschriften

Vorteil: nicht alle Eventualitäten können gesetzlich kodifiziert werden

21
Q

Fundamentalprinzipien Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB)

Bilanzidentität

A

Wertansätze in Eröffnungsbilanz müssen mit denen der Schlussbilanz des vorherigen Geschäftsjahres übereinstimmen

22
Q

Fundamentalprinzipien Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB)

Going Concern

A

Es ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen

23
Q

Fundamentalprinzipien Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB)

Einzelbewertungsprinzip / Stichtagsprinzip

A

Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Stichtag einzeln zu bewerten

/

“wertaufhellende Tatsachen”:

Tatsachen, die bereits vor dem Stichtag bestehen, dem Bilanzierenden aber erst später (aber noch bis zur Bilanzaufstellung) bekannt wurden, sind zu berücksichtigen

“wertbeeinflussende Tatsachen”:

Tatsachen, die erst nach dem Abschlussstichtag eingetreten sind fließen nicht in die Bilanzierung ein

24
Q

Fundamentalprinzipien Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB)

Vorsichtsprinzip / Imparitätsprinzip

A

Nicht realisierte, aber bereits erkennbare Verluste müssen ausgewiesen werden (noch nicht realisierte Gewinne hingegen dürfen bilanziell nicht berücksichtigt werden)

25
Q

Fundamentalprinzipien Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB)

Periodisierungsprinzip

A

Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen zu berücksichtigen

26
Q

Fundamentalprinzipien Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB)

Stetigkeitsprinzip

A

Die auf vorherigen JA angewandten Bewertungsmethoden sind beizubehalten

27
Q

Realisationsprinzip

Erfolgswirksamkeitsprinzip EWP

A

Ein Sachverhalt ist erst dann erfolgswirksam (mit Berührung der GuV) zu verbuchen, wenn er Gewinne oder Verluste erwirtschaftet

28
Q

Realisationsprinzip

Erfolgsneutralitätsprinzip ENP

A

Ein Sachverhalt ist solange erfolgsneutral (ohne Berührung der GuV) zu verbuchen, bis er Gewinne oder Verluste erwirtschaftet

29
Q

Ansatzwahlrechte HGB

A
  • selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (§ 248 Abs. 2 HGB)
  • oder aktive latente Steuern (§ 274 Abs. 1 S. 2 HGB) (1 Punkt)
  • oder Disagio (§ 250 Abs. 3 HGB)
30
Q

Bewertungswahlrechte HGB

A
  • Herstellungskosten (Ober- vs. Untergrenze) (§ 255 Abs. 2 HGB)
  • oder Bewertungsvereinfachungsverfahren (§ 256 HGB)
  • oder Abschreibungswahlrecht bei Finanzanlagen im Anlagevermögen bei vorübergehender Wertminderung (§ 254 Abs. 3 S. 6 HGB)
31
Q

Rückstellungen vs. Verbindlichkeiten

A

Bei einer Verbindlichkeit stehen sowohl Höhe als auch Grund der Verpflichtung fest (z.B. erhaltene Anzahlung)

Bei einer Rückstellung sind Grund und tatsächliche Höhe der Belastung noch unsicher (z.B. Garantierückstellung)

32
Q

die GoB

A
  • Bilanzidentität
  • Going Concern
  • Einzelbewertungsprinzip
  • Stichtagsprinzip
  • Vorsichtsprinzip / Imparitätsprinzip
  • Periodisierungsprinzip
  • Stetigkeitsprinzip