Modul 1 Flashcards
Goodwill
(Gegenteil = Badwill)
Kaufpreis - (Wert der Vermögensgegenstände zum FV - Wert der Verbindlichkeiten zum FV) = Goodwill
Der derivative Geschäfts- oder Firmenwert ist der Unterschiedsbetrag, um den die für die Übernahme eines Unternehmens gezahlter Kaufpreis (bewirkte Gegenleistung) den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens abzüglich der Schulden übersteigt.
Bildet Erwartungen des Erwerbers ab, der sich z.B. Synergien, weitere Gewinnaussichten, Kundenpotential oder eine gute Qualität des Managements erhofft.
Badwill
(Gegenteil = Goodwill)
Negativer Geschäfts- oder Firmenwert.
Der Kaufpreis liegt unter dem Wert des Reinvermögens
(negativer Unterschiedsbetrag)
Er ergibt sich aus einer negativen Ertragsaussicht oder einem “lucky buy” (günstiger Erwerb)
Betriebliches Rechnungswesen
Internes Rechnungswesen: keine konkreten gesetzlichen Vorgaben
Externes Rechnungswesen: klare gesetzliche Vorgaben (unternehmensübergreifende Vergleichbarkeit)
Rechnungslegungsvorschriften
-> Sind Schutzvorschriften zur Risikoreduktion der Kapitalgeber
Sorgen für:
- Markteffizienz
- Schutz der Kapitalgeber
- Mindestvergleichbarkeit
- Begrenzung der Machtverteilung
Sie regeln:
- Aufstellung
- Inhalt
- Offenlegung
- Prüfung des Jahres- bzw. Konzernabschluss
Zielsetzung des JA
-> Vermittlung von Informationen für:
- Banken
- Kunden
- Mitarbeiter
- Lieferanten
- Investoren
Funktionen des JA
-
Dokumentationsfunktion
(Dokumentation von internen und externen Geschäftsvorfällen) -
Informationsfunktion
(Informationsvermittlung (VFE-Lage) an den Kapitalmarkt bzw. externe Stakeholder sowie das Management bzw. Aufsichtsorgan) -
Ausschüttungsbemessungfunktion
(relevant für Besteuerung und Ergebnisverteilung)
Rechtsnormen des Handelsbilanzrechts
(wer ist verpflichtet? und zu was?)
- Alle Kaufleute sind verpflichtet zur Erstellung von Eröffnungsbilanz und Jahresabschluss
- Für alle Kapitalgesellschaften gilt zusätzlich:
- Verpflichtung zur Erstellung eines Lageberichts
Sanktionen, Prüfungspflicht, Aufsicht
Persönliche Verantwortung für die Organe ist festgehalten im Aktiengesetz und GmbHG:
-
Organisations- und Buchführungspflicht
(Der Vorstand hat dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Handelsbücher geführt werden, Der Vorstand hat Maßnahmen zu treffen, sodass die Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden) -
Sorgfaltspflicht
(Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, müssen für den entstandenen Schaden aufkommen) -
Prüfung durch Aufsichtsrat
(Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung der Bilanzgewinne zu prüfen) -
Verantwortung der GF
(Geschäftsführer haften für den Schaden der Gesellschaft, für den sie verantwortlich sind) - Verantwortung der GF festgelegt durch Bilanznzeid
(- Gesetzliche Vertreter der KapG versichern, dass sie den Jahresabschluss nach bestem Wissen und tatsächlichen Verhältnissen entsprechendem Bild vermitteln
- Verantwortungsbewusstsein der gesetzlichen Vertreter (Appell- und Warnfunktion) und Verantwortung nach Außen (Zusicherungsfunktion)
- Von allen gesetzlichen Vertretern von KapG ́s abzulegen, deren Wertpapiere am Markt gehandelt werden)
Kontrollen durch unabhängige Abschlussprüfer
Gößenklassen Aufstellungspflicht
Die Einstufung der Größenklassen bestimmt den Umfang der Offenlegungspflichten (klein/mittel/groß).
Aus der Klasse Groß
(über 20 MIO Umsatz, über 40 MIO Bilanzsumme, über 250 MA)
ergeben sich folgende Pflichten:
- Buchführungspflicht
- Pflicht zur Aufstellung eines JA bestehend aus Bilanz, GuV und Anhang
- Lagebericht
- Prüfung JA
- Offenlegung JA
(Sobald Unternehmen den KM in Anspruch nimmt, gilt es als “groß”)
Bestandteile des JA / KA
JA:
- Bilanz
- GuV
- Anhang
- Lagebericht
KA:
+ Kapitalflussrechnung
+ Eigenkapitalspiegel
(+ Segmentberichterstattung)
Abkopplungsthese (Adolf Moxter)
Verlagerung der Informationsfunktion der Bilanz bzw. der GuV in den Anhang.
Bedeutung von Bilanz und GuV:
Ausschüttungsfunktion (Ermittlung eines vorsich- tigen, objektivierten, ausschüttungsfähigen Um- satzgewinns)
Bedeutung des Anhangs:
Anhaltspunkte über die VFE-Lage, ggf. durch den Lagebericht ergänzt
Die Bilanz
Aktiva (Mittlverwendung) Passiva (Mittelherkunft)
Vermögen EK
FK
Der Anhang
- Instrument zur Darstellung der tatsächlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens
- Gibt besseres Verständnis über Zahlenwerk
- Erläuterung der Bilanz / GuV (welche Regeln / Bewertungsrichtlinien wurden verwendet) entlang der Zahlen
Funktionen des Anhangs
-
Interpretationsfunktion
(qualitative und quantitative Erläuterungen zur Bilanz und GuV) -
Korrekturfunktion
(Vermeidung von Fehlinformationen bezüglich der wirtschaftlichen Unternehmenslage) -
Entlastungsfunktion
(Entlastung der Bilanz und GuV durch Vornahme bestimmter Angaben im Anhang (übersichtlichere und umfangreichere Darstellungsmöglichkeiten)) -
Ergänzungsfunktion
(zusätzliche Informationen, die eine Relevanz für die Generalnorm darstellen)
Der Lagebericht
Interpretation der Zahlen zukunftsorientiert, sowie rückblickend
-> Analyse des Geschäftsverlaufs und der allgemeinen Lage der Gesellschaft (vorraussichtliche Entwicklungen, Chancen & Risiken)