Prüfschema Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) Flashcards
Prüfschema Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP)
Aufbau
- Sinn und Zweck der handelsrechtlichen Rechnungslegung
- Prüfung der Gewinnermittlungsprinzipien
- Prüfung der Vermögensermittlungsprinzipien
- Gesamtfazit
- Sinn und Zweck der handelsrechtlichen Rechnungslegung
Vorsichtige und objektiverte Ermittlung eines ausschüttungsfähigen Umsatzgewinns
- Prüfung der Gewinnermittlungsprinzipien
Realisationsprinzip:
i.Erfolgsneutralitätsprinzip
-> Subsumtion (Anwenden der Kriterien auf den Sachverhalt)
-> Zwischenfazit (Resümieren, ob die Gewinnermittlungsprinzipien erfüllt sind):
-Wenn ENP erfüllt:
Die GEP verlangen die Aktivierung der Ausgabe, die Aktivierung ist aber nur dann erlaubt, wenn auch die VEP erfüllt sind.
- Wenn ENP nicht erfüllt:
Die GEP verlangen die Aktivierung der Ausgabe nicht; die Ausgabe ist kein ARAP
i. Erfolgsneutralitätsprinzip
Aktiviere Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Umsätze danach alimentieren.
- Prüfung der Vermögensermittlungsprinzipien
i. Bestimmte Zeit
ii. Ausstehende Gegenleistung
- > Subsumtion (Anwenden der Kriterien auf den Sachverhalt)
- > Zwischenfazit (Resümieren, ob aufgrund der einzelnen Subsumtionen die Vorraussetzungen für den Ausweis eines ARAP gegeben sind):
- Wenn GEP und VEP erfüllt: GEP und VEP verlangen die Aktivierung; es liegt ein ARAP vor.
i. Bestimmte Zeit
Die aus der Ausgabe resultierende geschuldete Verpflichtung verwirklicht sich zeitraumbezogen. Der Zeitraum steht kalendermäßig exakt fest.
ii. Ausstehende Gegenleistung
Der Vertragspartner schuldet noch eine einklagbare (zeitraumbezogene) Leistung.
- Gesamtfazit
Gesamtfazit ziehen