Neu gut Flashcards

1
Q

4 Kennzeichen der Moral (Aufgabe 1.3 a

A

Im Mittelpunkt der Moral stehen Urteile, durch die ein menschliches Handeln positiv oder negativ bewertet,gebilligt oder missbilligt wird.

  1. Moralische Urteile sind kategorisch, d.h. Bewertungen gelten unabhängig von anderen Zwecken oder Interessendes Handelnden (Gegensatz: hypothetisch - Klugheitsurteile).
  2. Moralische Urteile sind intersubjektiv verbindlich. D.h. sie beanspruchen von jeder vernunftgeleitetenund verständniswilligen Person geteiltzu werden (nicht bloß persönliche Meinung).

Dennoch beanspruchen Moralurteile, mindestens in dem auf eine religiöse Gemeinschaft, einen Kulturraum o.ä. beschränkten Geltungsbereich von möglichst allen Menschen verstanden und gelebt zu werden.

  1. Universalisierbarkeit: Moralische Urteile basieren auf allgemeinen Prinzipien, die unabhängig von spezifischen Personen oder Situationen Geltunghaben. (Kants K.I. als Universalisierbarkeitstest)
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2
Q

Fragen der Metaethik:

Aufgabe 1.2: Was besagt das sogenannte Wertfreiheitspostulat? Dürfen sich wissenschaftliche Theorien mit Wertungen und Werten auseinandersetzen?

A

Das Wertfreiheitspostulat (Max Weber) besagt, dass wissenschaftliche Theorien keine Wertungen vornehmen sollten. Sie können sich aber in deskriptiver/erklärender Sprache mit Wertungen und Werten beschäftigen (Objektbereich).

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3
Q

Hume‘sches Gesetz:

A

Von einem Sein kann nicht auf ein Sollen geschlossen werden. (Logische These zur Struktur ethischer Begründungen) Zum Beispiel kann von der deskriptiven Aussage, dass es in einer Marktwirtschaft Ungleichheit gibt, nicht logisch darauf schließen, dass dies (nicht) sosein sollte.

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4
Q

Naturalistischer Fehlschluss (G.E. Moore, 1903):

A

Von einer Tatsache (“Natur“) kann nicht darauf geschlossen werden, dass sie auch ethisch gerechtfertigt sei. (D. h., die Bedeutung von „gut“ ist nicht auf naturalistische Begriffe reduzierbar [semantische These].) Zum Beispiel kann man nicht von der Tatsache, dass die meisten Gesellschaften marktwirtschaftliche Prinzipien implementiert haben, schließen, dass diese auch ethisch gerechtfertigt seien. Ebenso wenig kann man vom – evolutionstheoretisch begründeten – „Rechtdes Stärkeren“ darauf schließen, dass dies auch normativ verbindlich sei.

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5
Q

Naturalistischer Fehlschlus

A

Folgt aus der Tatsache, dass etwas der Fakt ist, dass es ethisch richtig ist, dass es Fakt ist?

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6
Q

Ethik

A
  • Welche Moralen gibt es und welche Merkmale unterscheiden sie?
  • Wie lassen sich bestimmte moralische Prinzipien begründen?
  • Verhält sich analytisch-distanziert und kritisch hinterfragend zu Moralen
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