Bwet Flashcards

1
Q

1.Hauptsatz der Wohlfahrtsökonomik:

A

Jedes Wettbewerbsgleichgewicht stellt ein simultanes Pareto Optimum in Güterproduktion und Gütertausch da

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2
Q

2.Hauptsatz der Wohlfahrtsökonomik:

A

Jedes (theoretisch) denkbare Pareto-Optimum ist prinzipiell auch realisierbar (durch Umverteilungsmaßnahmen).

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3
Q

3.Hauptsatz der Wohlfahrtsökonomik:

A

Es lässt sich kein Optimum optimorumableiten

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4
Q

Starkes Paretoprinzip

A

Eine Gruppe von Individuen präferiert Zustand B gegenüber Zustand A, wenn zumindest ein Individuum in B einen höheren Nutzen hat und niemand in B schlechter gestellt ist als in A.

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5
Q

Schwaches Pareto-Prinzip

A

Eine Gruppe von Individuen präferiert Zustand B gegen über Zustand A,wenn alle Individuen in B einen höheren Nutzen haben.

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6
Q

1.Hauptsatz der Wohlfahrtsökonomik Problem

A
  • Verteilung der Nutzennive us innerhalb der Gesellschaft unverändert bleibt.
  • prinzipiell beliebig viele Wettbewerbsgleichgewichte
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7
Q

2.Hauptsatz der Wohlfahrtsökonomik: Problem

A

•Entsprechend gibtes für jeden Punkt auf (undunterhalb)der Transformationskurve eine Nutzenverteilungskurve

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8
Q

Normative Aussagesätze

A

Richtige Moral, wertung enthalten , Todesstrafe falsch, Begründung normativ möglich

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9
Q

Deskripitv/Postive Aussagesätze

A

beschreibt ohne Wertung

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10
Q

3 Ebenen Der Wirtschaftsethik

A

Odnungsethik ( Staat)
Unternehmensethik/CSR
Individualethik (Manager, Hauhalte)

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11
Q

deskriptiv

A

795 Millionen Menschenauf der Welt haben nicht genug zu essen. Dabei verfügt die Weltgemeinschaft über einen großen Reichtum; wir müssten! nur rund 0,3 Prozent der aktuellen Weltwirtschaftsleistung jährlich mehr investieren, um den Welthunger bis 2030 zu besiegen!

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12
Q

normativ

A

795 Millionen Menschenauf der Welt haben nicht genug zu essen. Dabei verfügt die Weltgemeinschaft über einen großen Reichtum; es wäre besser wir würden 0,3 Prozent der aktuellen Weltwirtschaftsleistung jährlich mehr investieren, denn dann könnten wir den Welthunger bis 2030 besiegen!

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13
Q

Legalistischer Fehlschluss“

A

Folgt aus der Tatsache, dass in einer Gesellschaft ein Gesetz X existiert auch, dass es ethisch richtig ist, dass dieses Gesetz gilt?

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14
Q

Naturalistischer Fehlschlus

A

Folgt aus der Tatsache, dass etwas der Fakt ist, dass es ethisch richtig ist, dass es Fakt ist?

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15
Q

Hume‘s Gesetz:

A

Normative Aussagen (was sein sollte) lassen sich niemals vollständig aus rein deskriptiven Tatsachenbeschreibungen (was ist) ableiten. Es bedarf immer schon einer normativen Prämisse, um deduktiv zu einer normativen Konklusion zu gelangen. Normative Prämissen wiederum können nur anhand einer normativen Theorie (einer Moral oder Ethik) begründet werden, i.d.R. müssen sie anhand von (Gerechtigkeits-)Intuitionen plausibilisiert werden.

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16
Q

Hume‘sches Gesetz:

A

Von einem Sein kann nicht auf ein Sollen geschlossen werden. (Logische These zur Struktur ethischer Begründungen) Zum Beispiel kann von der deskriptiven Aussage, dass es in einer Marktwirtschaft Ungleichheit gibt, nicht logisch darauf schließen, dass dies (nicht) sosein sollte.

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17
Q

Naturalistischer Fehlschluss (G.E. Moore, 1903):

A

Von einer Tatsache (“Natur“) kann nicht darauf geschlossen werden, dass sie auch ethisch gerechtfertigt sei. (D. h., die Bedeutung von „gut“ ist nicht auf naturalistische Begriffe reduzierbar [semantische These].) Zum Beispiel kann man nicht von der Tatsache, dass die meisten Gesellschaften marktwirtschaftliche Prinzipien implementiert haben, schließen, dass diese auch ethisch gerechtfertigt seien. Ebenso wenig kann man vom – evolutionstheoretisch begründeten – „Rechtdes Stärkeren“ darauf schließen, dass dies auch normativ verbindlich sei.

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18
Q

unmoralisch

A

Verwerflich – aus der Perspektive einer bereits akzeptierten Moralvorstellung (abweichend von einer Moral)

19
Q

amoralisch

A

Unabhängig von moralischen Erwägungen (außerhalb jeglicher Moral)

20
Q

Metaethik

A
  • Auf welche Art und Weise ist es sinnvoll, über Ethik zu sprechen? (Sprachphilosophie)
  • Sind Werte/Normen etwas objektives, d.h. subjektunabhängig existierend/gültig? (Ontologie/Metaphysik)
  • Wie erlangen wir Wissen darüber, was richtig oder falsch ist? (Erkenntnistheorie)
21
Q

Ethik

A
  • Welche Moralen gibt es und welche Merkmale unterscheiden sie?
  • Wie lassen sich bestimmte moralische Prinzipien begründen?
  • Verhält sich analytisch-distanziert und kritisch hinterfragend zu Moralen
22
Q

Moral

A

• Kataloge von Normen, Werten, Prinzipien, Geboten, Verboten etc…

23
Q

Fragen der Metaethik:

Aufgabe 1.2: Was besagt das sogenannte Wertfreiheitspostulat? Dürfen sich wissenschaftliche Theorien mit Wertungen und Werten auseinandersetzen?

A

Das Wertfreiheitspostulat (Max Weber) besagt, dass wissenschaftliche Theorien keine Wertungen vornehmen sollten. Sie können sich aber in deskriptiver/erklärender Sprache mit Wertungen und Werten beschäftigen (Objektbereich).

24
Q

4 Kennzeichen der Moral (Aufgabe 1.3 a

A

Im Mittelpunkt der Moral stehen Urteile, durch die ein menschliches Handeln positiv oder negativ bewertet,gebilligt oder missbilligt wird.

  1. Moralische Urteile sind kategorisch, d.h. Bewertungen gelten unabhängig von anderen Zwecken oder Interessendes Handelnden (Gegensatz: hypothetisch - Klugheitsurteile).
  2. Moralische Urteile sind intersubjektiv verbindlich. D.h. sie beanspruchen von jeder vernunftgeleitetenund verständniswilligen Person geteiltzu werden (nicht bloß persönliche Meinung).

Dennoch beanspruchen Moralurteile, mindestens in dem auf eine religiöse Gemeinschaft, einen Kulturraum o.ä. beschränkten Geltungsbereich von möglichst allen Menschen verstanden und gelebt zu werden.

  1. Universalisierbarkeit: Moralische Urteile basieren auf allgemeinen Prinzipien, die unabhängig von spezifischen Personen oder Situationen Geltunghaben. (Kants K.I. als Universalisierbarkeitstest)
25
Q

Universalismus

A

z.B. „Weltethos“, universelle Menschenrechte

26
Q

Relativismus/ Partikularismus

A

Geltungsanspruch beschränkt (kulturell, religiös, nicht ewig u.ä.)

27
Q

„Es ist nicht verantwortbar, dass die massive Emission von CO2, die im Zuge der wirtschaftlichen Produktion auftritt, die Durchschnittstemperatur der Erde auf gefährliche Weise erhöht – mit all den negativen Konsequenzen für die Menschheit.“

A

 Es handelt sich um ein rein axiologisches Urteil – die Bewertung eines bestimmten Weltzustandes. Erst wenn der bewertete Zustand zu einem menschlichen Handeln in Beziehung gesetzt wird, kann ein Moralurteildarauswerden.  Die Naturgesetze, die hinter dem sog. „Treibhauseffekt“ stehen, können nicht durch menschliches Handeln beeinflusstwerden. Daher erscheint die Bewertung intuitiv eher unsinnig.

28
Q

„Ich finde, die Menschen sollten mal wieder mehr an Gott glauben, dann haben wir auch keine ethischen Probleme mehr.“

A

Ausdruck einer Meinung ohne Verbindlichkeitsanspruch

29
Q

• „Es ist schon ok, wenn die „Gutmenschen GmbH“ ihre Bilanz leicht verfälscht, um sich während ihrer Durststrecke vor der Insolvenz zu retten. Die produzieren schließlich als einziges Unternehmen der Branche nachhaltig

A

 Frage: Handelt es sich um ein universalisierbares Urteil?

 1. Möglichkeit: Ökologische Nachhaltigkeit rechtfertigt grundsätzlich finanziellen Betrug, egal durch wen – und darin besteht keine Ausnahme (universelle Geltung). Dann handelt es sich formal umein Moralurteil.Es stelltsich dann nur noch die Frage, ob die Universalisierung sinnvoll ist.

 2. Möglichkeit: Korrekte Bilanzierung gilt grundsätzlich als moralisches Prinzip, und die Betrugserlaubnis zugunsten ökologischer Nachhaltigkeit wird nicht universell akzeptiert – dann handelt es sich um eine Verletzung des Universalisierbarkeitsprinzips (Ausnahme für ein einzelnes Unternehmen/Fall aber nicht allgemeingültigfür alle Unternehmen und Fälle der gleichen Art)

30
Q

• „Wir müssen unsere Lieferketten transparent machen, sonst werden uns einige unserer Stakeholder richtige Probleme machen

A

Klugheitsurteil (technologische Argumentation)

31
Q

Moralurteilen VS: Klugheitsspruch

A

Moralurteile beziehen die Interessen anderer (potentiell) Handlungsbetroffener mit ein, ein Klugheitsurteil hingegen nur die Interessen des Entscheiders

32
Q

Ethischer Egoismus

A

Die alleinige Verfolgung des Eigeninteresses wird selbst zum moralischen Prinzip erhoben, bedarf aber dennoch einer gesonderten normativen Begründung, die auf menschliche InteraktionenBezug nimmt.

33
Q

Überforderung: Die Grenzen der Moral

A
  • MaterielleÜberforderung(Utilitarismus:Problem des abnehmenden Grenznutzens - globale Hilfspflichten)
  • Kognitive/epistemische Überforderung(„Überblickbehalten“, Handlungsfolgenund Wahrscheinlichkeiten)
  • Psychologische Überforderung(Aushaltenvon Leid und Unfairness)
  • Unparteilichkeit
34
Q

Supererogation

A

Eine Handlung wird als supererogatorisch bezeichnet, wenn sie moralische Normen übererfüllt, aber nicht moralisch zwingend ist. (Etwas „Gutes“tun, das über die Pflicht hinausgeht) Das Konzept der Supererogation kann nicht für den Utilitarismus gelten, da es sich um ein Maximierungsgebot handelt! Unter anderem aus diesem ergeben sich Überforderungseinwände gegen den Utilitarismus.

35
Q

Münchhausentrilemma–Die Begründungvon Normen

Raws will verhiundern im Mönchhausendilema zu landen

A
  1. Zirkelschluss: Die Prämissen werden durch die Konklusion begründet.
  2. Infiniter Regress: Die Begründungskette wird unendlich weitergeführt.
  3. Begründungsabbruch: Die Begründungskette wird unterbrochen, in dem eine “unumstößliche Wahrheit” als normativer Bezug herangezogen wird.
36
Q

Rawls Kohärenzprinzip

A

Die von Rawls entwickelte Gerechtigkeitsauffassung entzieht sich dann dem Münchhausentrilemma, indem es folgende Anforderungen erfüllt:

  1. In sich schlüssig. (Einrede innerhalb des Systems nicht möglich.)
  2. Grundlage der Überlegung liegt außerhalb der Überlegung selbst (archimedischer Punktstatt Petitioprincipiioder infinitem Regress).
  3. Kein vernünftiger Verhandelnder käme zu einem anderen Ergebnis (pragmatische statt dogmatische Verankerung) => außer wer gegen Rwas Gerechitgkeitsaufassung ist!
37
Q

Gleichheit

A

„Jede Person hat den gleichen unabdingbaren Anspruch auf ein völlig adäquates System gleicher Grundfreiheiten, das mit demselben System von Freiheiten für alle vereinbar ist.

38
Q

Rawls präsentiert fünf Vorstellungen von Gerechtigkei

A

1: ) Gleiche Grundfreiheiten, Chancenfgleichheit und Differenz
2) Gemischte Vorstellungen, Grundfreiheiten, Ungleichheit ist ggbf ok
3) Teleogisches Prinzip ( Klassisches Nutzenprinzip, Durchschnittsnutzenprinzip, Prinzip der Perfektion
4) Eogistische Konzepte
5) Intuitistische Konzepte (Gleichverteilung, Totalnutzenbetrachtung

39
Q

Differenz

A

Sozio öknomisch

40
Q

Kompensatorik konsequentialistischer Entscheidungsheuristiken:

Maximin-Prinzip

A

• Maximin-Prinzip (Rawls):

Nicht kompensatorisch – Wenn Person 1 verliert, kann kein Nutzengewinn von Person 2 dasselbe Wohlfahrtsniveau $+wiederherstellen (Funktionen entlang der Winkel-halbierenden →gleichverteilte Ausgangsnutzen; s. Punkt A). Bei aus A resultierenden ungleich verteilten Nutzen kann die Person mit dem höheren Ausgangsnutzen (hier: Person 1 in Punkt D) beliebig besser gestellt oder bis auf das Niveau der anderen Person schlechter gestellt werden (Punkt A), ohne dass sich $+ verändert.

41
Q

Kompensatorik konsequentialistischer Entscheidungsheuristiken:

Bernoulli-Nash WF

A

Partiell kompensatorisch – Der BN-Entscheider richtet sich nach dem Nutzenprodukt $(der Betroffenen. Gleichere Verteilungen sind effizienter als ungleiche

42
Q

Kompensatorik konsequentialistischer Entscheidungsheuristiken:

Bernoulli-Nash WF

A

Partiell kompensatorisch – Der BN-Entscheider richtet sich nach dem Nutzenprodukt $(der Betroffenen. Gleichere Verteilungen sind effizienter als ungleiche

43
Q

Die Rawlsschen Vertragspartner umgeben sich mit einem„Schleier des Nichtwissens“.Das bedeutet,

A
  • „daß niemand seine Stellung in der Gesellschaft kennt,seine Klasse oder seinen Status,
  • ebensowenig sein Los bei der Verteilung natürlicher Gaben wie Intelligenz oder Körperkraft,…
  • daß die Beteiligten ihre Vorstellung vom Guten und ihre besonderen psychologischen Neigungen nicht kennen“(TG,29)