Nachfolge in die Gesellschaft Flashcards

1
Q

Gesellschaftsvertrag regelt die Nachfolge eines Erben, das Testament weicht hiervon ab

A

I. Grds treten die (OHG)Erben kraft Gesetz in die Gesellschafterstellung ein (nicht die Erbengemeinschaft), 139 I HGB

II. Folge unterschiedlicher Regelungen von GV und Testament

  1. bei einfacher Nachfolgeklausel (Fortsetzung mit den Erben - unbestimmt) richtet sich die Teilung nach dem Erbrecht
  2. bei qualifizierter Nachfolgeklausel (Fortsetzung mit Erben A + B - bestimmt) richtet sich die Teilung nach GV
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2
Q

Kann die Erbengemeinschaft in die OHG gem. 139 I 1 HGB eintreten?

A

Nein. Der Gesellschaftsanteil wird automatisch auf die einzelnen Erben aufgeteilt, jeder Erbe wird automatisch und kraft Gesetz Gesellschafter

Muss auch so sein, da die Erbengemeinschaft auf Auseinandersetzung, die Gesellschaft auf Zusammenhalt ausgelegt ist
–> Behandelt wie Auseinandersetzungs- anordnung des Erblassers

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