Die GbR Flashcards

1
Q

Rechtsfähigkeit der GbR

A

I. alte hM.: GbR ist nicht Rechtsfähig
§ 736 ZPO: Die Vollstreckung gegen die OHG bedarf eines Titels gegen alle Gesellschafter! Gegen die OHG kann man direkt vorgehen

II. neue hN.: Außen-GbR ist rechtsfähig, § 124 HGB analog
1. Rechtsfähigkeit der GbR wurde ausdrücklich offen gelassen. Akt. Gesetzgeber hat diese jetzt mit Insolvenz- und Grundbuchfähigkeit ausgestaltet (§ 899a BGB, 47 II GBO)

  1. Fließende Umwandlung GbR zu OHG
  2. § 736 ZPO
    - Privatgläubiger soll nicht ins Gesellschaftsvermögen vollstrecken
    - Dem steht die Rechtsfähigkeit der GbR nicht entgegen. Ein Titel gegen die GBR ist gleichzeitig ein Titel gegen alle Gesellschafter!
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2
Q

Vertretung der GbR

A

I. Grundsatz: Gesamtvertretung der Gesellschafter, § 714 BGB

II. Ausnahme
Einzel, oder beschränkte Gesamtvertretung soweit ausdrücklich geregelt oder durch Aufgabenverteilung so bedingt, § 710 BGB

Das Widerspruchsrecht gem. § 711 BGB gilt grds. nicht im Außenverhältnis

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