Die GbR Flashcards
Rechtsfähigkeit der GbR
I. alte hM.: GbR ist nicht Rechtsfähig
§ 736 ZPO: Die Vollstreckung gegen die OHG bedarf eines Titels gegen alle Gesellschafter! Gegen die OHG kann man direkt vorgehen
II. neue hN.: Außen-GbR ist rechtsfähig, § 124 HGB analog
1. Rechtsfähigkeit der GbR wurde ausdrücklich offen gelassen. Akt. Gesetzgeber hat diese jetzt mit Insolvenz- und Grundbuchfähigkeit ausgestaltet (§ 899a BGB, 47 II GBO)
- Fließende Umwandlung GbR zu OHG
- § 736 ZPO
- Privatgläubiger soll nicht ins Gesellschaftsvermögen vollstrecken
- Dem steht die Rechtsfähigkeit der GbR nicht entgegen. Ein Titel gegen die GBR ist gleichzeitig ein Titel gegen alle Gesellschafter!
Vertretung der GbR
I. Grundsatz: Gesamtvertretung der Gesellschafter, § 714 BGB
II. Ausnahme
Einzel, oder beschränkte Gesamtvertretung soweit ausdrücklich geregelt oder durch Aufgabenverteilung so bedingt, § 710 BGB
Das Widerspruchsrecht gem. § 711 BGB gilt grds. nicht im Außenverhältnis