Modul 9: Dreipersonalität Flashcards

Kodex Gelb

1
Q

Zession

A

= Abtretung
Forderung wird abgetreten

Zedent = Altgläubiger, ursprüngl. Gläubiger
-> tritt Forderung an Zessionar = Neugläubiger ab

Schuldner = cessus/debetor cesus -> Drittschuldner

Übertragung der Forderung ist Modus -> Verfügungsgeschäft
-> braucht Titel
zb Verkauf von Forderung (Factoring), Bestellung einer Forderung als Sicherheit -> Sicherheitszession
-> oft voneinander nicht zu trennen, weil keine körperliche Übergabe möglich

Schuldner muss Zession nicht zustimmen, muss davon auch nichts wissen
-> zb stille Zession (Schuldner soll nichts davon erfahren)

-> daraus folgt:
zessionsrechtliches Verschlechterungsverbot
-Rechtsposition des Schuldners darf sich nicht verschlechtern -> müsste Verschlechterung zustimmen
-> Schuldner hat alle Verteidigungsrechte, die er gegen AG hatte auch gegen NG zb mangelhafte Erfüllung, Verjährung, Aufrechnungslagen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Bezahlung bei stiller Zession

A

Leistung an Altgläubiger ist schuldbefreiend, solange der Zessus von Zession nicht verständigt wurde

Abtretung ist zwar wirksam, aber Zessus wird in seinem Vertrauen auf Zuständigkeit des AG geschützt

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Aufrechnung

A

tilge mit einer Forderung, die ich gegen Gläubiger habe, meine eigene -> Gegenforderung

AG fordert 100 von Zessus
Zessus 100 von AG
-> Im Insolvenzfall gesichert, bezahlt Forderung mit seiner eigenen
würde die Forderung des AGs an NG abgetreten werden, müsste Zessus an NG 100 zahlen, bekommt aber seine 100 wegen Insolvenz nicht sicher zurück
-> bestehende Aufrechnungslage kann in durch Zession nicht beeinträchtigt werden
-> Zessus wird in seinem Vertrauen auf Aufrechnungslage geschützt

aber: für Forderungen, die nach der Zession entstehen, gibt es keinen Schutz
alle Forderungen die bis zum Zeitpunkt der Verständigung entstanden sind, sind weiterhin aufrechenbar, alle danach nicht

auch konexe Forderungen = zum Grundverhältnis zwischen den beiden gehörende, sind weiterhin aufrechenbar
zb Zedent Verkäufer, Zessus Käufer -> Aufrechnung gilt nicht nur für verkauftes, sondern auch für Schadenersatzansprüche, Folgeschäden etc, auch wenn Mangelfolgeschaden erst nach Verständigung eingetreten ist

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Verhältnis zwischen Zedent und Zessionar

A

richten sich nach ihrer Vereinbarung

-> Problemlage: wenn Zessus schuldbefreiend an AG bezahlt, aber Zession wirksam war

-> Anspruch des NG aus Vertrag heraus -> AG muss herausgeben
-> außerdem zieht AG Sache ein, und verwendet sie dadurch, die ihm eigentlich nicht mehr zusteht -> widmungswidrige Verwendung -> Bereicherungsanspruch

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Bürgschaft

A

-möchte für schuldrechtlichen = relativen Anspruch Absicherung
-> Bürgschaft

verschafft Bürgerschaft einen weiteren Schuldner -> Bürgen

Gläubiger -> Schuldner
über zb Kredit, oder Kaufvertrag
-> Gläubiger möchte sich nicht auf Insolvenzrisiko einlassen

Bürgschaft ist Vertrag zwischen Bürgen und Gläubiger, kann einen Auftrag zwischen Schuldner und Bürge sein, aber Bürgschaft selbst besteht zwischen Bürge und Gläubiger

kann Schuldner nicht bezahlen -> Bürge
Bürgschaftserklärung muss schriftlich erfolgen -> unterschriftlich

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Prinzipien der Bürgschaft

A

Akzessorietät:
-Bürge muss nicht leisten, wenn Schuldner auch keine Verpflichtung hat
-> Unterscheidung von Garantie
zb unwirksamer Kaufvertrag, mangelnde Fälligkeit, mangelhafte Erfüllung -> Bürge hat alle Einwendungen des Schuldners

Subsidärität:
-bei Fälligkeit nicht sofort Wahl zwischen Hauptschuldner und Bürge -> keine Gesamtschuldner
-muss zuerst gegen Hauptschuldner vorgehen -> muss aber nur gemahnt werden
-> erfolglose Mahnung -> Bürge
-> = gemeine Bürgschaft

-> Privatautonomie, kann abgewichen werden, kann auch sofortige Wahl vereinbaren -> dann = Bürge und Zahler = Gemeinschuldner

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Varianten der Bürgschaft

A

Bürge und Zahler

Ausfallsbürgschaft
-erst in Anspruch, wenn Klage und Exekution gegen Hauptschuldner geführt wurde oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Nachbürgschaft
-bürgt für Bürgen
-zuerst gegen Hauptschuldner, dann Bürge -> kann dieser ebenfalls nicht zahlen, dann Nachbürge

Entschädigungsbürgschaft:
-schließt keinen Bürgschaftsvertrag mit Gläubiger, sondern verspricht Bürgen ihn zu entschädigen, wenn dieser zahlen muss

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Bürgenregress

A

Regress richtet sich nach Vereinigung zwischen Gläubiger und Schuldner -> in diesem Fall Bürge und Hauptschuldner

Aufwandersatzanspruch wenn Auftrag zum Eingehen der Bürgschaft -> Ersatz aller notwendigen und nützlichen Mittel

Legalzession §1358
-Forderung, die getilgt wurde, geht an Bürgen über
-> kann Anspruch geltend machen mit allfälligen Sicherheiten zb zweiten Bürgen, Pfand etc

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Voraussetzungen Bürgschaft

A
  1. Schriftlichkeit
  2. Bürgschaft, die Bürgen offensichtlich krass überfordert, kann in Analogie zu Wuchertatbestand, unwirksam werden
    zb zu großer Kredit für kleines Einkommen

-> Eigene Regelungen zum Interzessionsschutz im KSchG
-> Aufklärungspflichten und Mäßigungsrecht
-> Richter kann nach Ermessen ob Bürge überfordert war, graduelle Ermäßigung erlassen
-> Unterschied zu Wuchertatbestand wo entweder Annahme der Bürgschaft oder Sittenwidrigkeit/Nichtigkeit-> gesamte Ablehnung

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Garantie nach Personenanzahl

A

zweipersonale Garantie
-zb Herstellergarantie -> garantiert bestimmte Funktionsfähigkeit
-alles Fragen der Vertragsauslegung zb Bedingungen etc

dreipersonale Garantie:
-hier stellen sich Strukturfragen
-will hier Akzessorietät, wie es sie bei Bürgschaft gibt, ausschalten
Schuldner = Garantieauftraggeber
Gläubiger = Garantiebegünstigten
Garant = meistens Bank

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Rechtsverhältnisse dreipersonale Garantie

A

Garantieauftraggeber <-> Garantiebegünstigter = Valutaverhältnis
-> ganz beliebiges Rechtsverhältnis zb Kaufvertrag

aus Valutaverhältnis kann es Ansprüche des Garantiebegünstigten gegen des Garantieauftraggeber geben

Garantieauftraggeber schließt mit Garant Auftragsverhältnis ab -> Deckungsverhältnis
-> Inhalt: Garant schließt mit Garantiebegünstigen einen Garantievertrag ab

Garantievertrag:
-Garant verspricht nicht nur Besicherung der Verbindlichkeit des GA aus Valutaverhältnis -> wäre Bürge
-für Garant abstrakte Verpflichtung
-> verspricht dass er auf erste Aufforderung bezahl und
-> unter Verzicht auf alle Einreden
-> = abstrahiert von Valutaverhältnis, Einreden aus Valutaverhältnis kann Garant nicht geltend machen

normalerweise abstrakte Verpflichtungen unwirksam, gilt aber nur im zweipersonalen Verhältnis

Sinn der Abstrakten Verpflichtung:
-Beispiel Miete
-Verpflichtung Kaution zu stellen ist Verpflichtung im Valutaverhältnis
-für Mieter Nachteil, hat Kaution nicht zur Verfügung
-Vermieter bevorzugt bare Miete über Bürgen, weil er mit Bürgen zuerst klären muss, ob überhaupt Schuld des Mieters
-> Garantie nicht nur Sicherstellungsfunktion, sondern auch Bargeldfunktion
-> Für Garantiebegünstigten egal, ob er Bargeld oder Garant, der auf erstes Anfordern zahlt

erst im Nachhinein wird gestritten, ob Anspruchnahme gerechtfertigt war

-> Begünstigter in stärkerer Position als bei Bürgschaft

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Haftrücklassgarantie

A

Bauherr bezahlt Baufirma nicht gesamten Lohn sondern behält Haftrücklass bis zum Ende der Gewährleistungsfrist -> Vorsorge für spätere Probleme, Insolvenz der Baufirma
Firma fehlt aber dieses Geld

Bauherr bereit Haftrücklass zu bezahlen, dafür Haftrücklassgarantie

Baufirma schuldet Bestellung des Haftrücklasses

Baufirma beauftragt Bank mit Bankgarantie auszulegen -> Garantievertrag zwischen Bank und Bauherrn (Garantiebegünstigte)

Bauherr hat daher Recht Garantiesumme abzurufen, wenn Garantiefall eintritt

-> Bauherr behauptet Mangel -> Bank zahlt aus

daraufhin:
Bank hat Auftragsvertrag mit Auftraggeber -> wird sich Konto des Garantieauftraggebers mit Summe belasten

Schwierigkeit, wenn Garantie abgerufen wird, ohne das Garantieteil eingetreten ist
zb Bauherr glaubt, dass Mangel durch Baufirma, aber nicht der Fall
-> wenn Bauherr Garantie abgerufen hat, hat Bank daraufhin keinen Rückforderungsanspruch gegen Garantiebegünstigten -> abstraktes Schuldverhältnis
für Bank aber kein Problem, bekommt aus Auftragsvertrag ihren Ersatz -> Deckungsverhältnis

wurde aufgrund von Nichtschuld (aus verschiedenen Gründen) abgerufen kann Baufirma zurückverlangen -> Rückabwicklung im Valutaverhältnis funktioniert

wenn alle Beteiligten hinreichend solvent sind, trägt jeweils der den Nachteil, der ihn auch tragen soll

Rückforderungen können durch entlang der konkreten Verhältnisse stattfinden (Deckungs- und Valutaverhältnis), nicht entlang des abstrakten

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Insolvenz in der Haftrücklassgarantie

A

Garantieauftraggeber insolvent -> 2 Fälle

1.: Garantiebetrag wurde zurecht abgerufen
-Bank zahlt an Garantiebegünstigten
-kein Aufwandersatzanspruch -> Risiko der Bank in Garantiefall

2.: Garantie wurde zu unrecht abgerufen
-Bank zahlt an Garantiebegünstigten
-> Bauherr hat unberechtigtes Plus
-> Garantieauftraggeber holt sich durch Kondiktion dieses Plus, damit Bauherr nicht unberechtigt bereichert wird
-ist Auftraggeber solvent -> Aufwandersatz -> Plus an Bank
-> aber Aufwandersatz ist Insolvenzforderung -> Garantieauftraggeber hat unverdienten Glücksfall, behält Plus bzw wird Teil der Masse
-> Bank bleibt auf Teilzahlung sitzen, ist ihr Risiko durch Garantie

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

Ungültiger Garantievertrag bei dreipersonaler Garantie

A

Vertrag zwischen Garant und Garantiebegünstigten nicht wirksam zb durch Dissens, Vertretungsmangel
-> Bank kann von Garantiebegünstigten kondizieren

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

rechtsmissbräuchlicher Garantieabruf

A

Garantie wird von Garantiebegünstigten rechtsmissbräuchlich abgerufen, obwohl kein Grund besteht

wenn Rechtsmissbrauch vorliegt, Bank eigentlich nicht verpflichtet Garantie zu honorieren
hat Bank dennoch bezahlt, kann sie hier ausnahmsweise Garantiesumme selbst rückverlangen
-> Einwendung aus Garantievertrag -> kann rückabgewickelt werden

-Bank kann aber auch Aufwandersatzanspruch geltend machen
-aber alternativ kann sie bei Garantiebegünstigten kondizieren (vorteilhaft bei insolvenz zb)

Sonderfall: liquider Rechtsmissbrauch

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

liquider Rechtsmissbrauch

A

klar, dass Garantie rechtsmissbräuchlich abgerufen wurde

-> Bank ist Garantieauftraggeber gegenüber verpflichtet, nicht auf seine Rechnung auszuzahlen
-> kann auf eigene Kosten honorieren, aber kein Aufwandersatzanspruch -> könnte aber von Garantiebegünstigten nach 1431 rückfordern

-> ergibt oft Wettlauf:
-Garantiebegünstigter ruft Garantiefall ab
-Bank verständigt Auftraggeber, der sagt , dass rechtsmissbräuchlich
-Bank darf/muss nicht prüfen -> bloßer Hinweis durch Auftraggeber, dass im Valutaverhältnis kein Garantiefall zu wenig
-> Garantieauftraggeber müsste Bank nachvollziehbar offenkundig Rechtsmissbrauch vorzulegen, dann muss sie nicht bezahlen
-> in Praxis oft durch einstweilige Verfügungen: entweder

-einstweilige Verfügung des Auftraggebers gegen Begünstigten: verbietet Begünstigten Abruf der Garantie oder Einziehen der abgerufenen Garantiesumme

-einstweilige Verfügung an Bank: verbietet Auszahlung auf Rechnung des Auftraggebers