Modul 6: Schadenersatzrecht Flashcards
Kodex pink
Arten von Schäden
Vermögensschäden
bloße Vermögensschäden
Vermögensschäden
immaterielle Schäden
Erfüllungsinteresse
Vertrauensschaden
Realen Schaden
Rechnerischen Schaden
positiver Schaden vs entgangener Gewinn
positiver Schaden = Beeinträchtigung eines gegenwärtigen Rechtguts
Entgangener Gewinn: Vernichtung einer Erwerbschance
zb kaputtes Auto, positiver Schaden: Auto kaputt, entgangener Gewinn: Gewinn, um denn ich Auto weiterverkaufen hätte können
Grenze verwischt -> wenn zb schon relativ gesicherte Erwerbsposition (vertrag, angebot) -> statt entgangener Gewinn als positiver Schaden gerechnet
Rechtsfolgen positiver Schaden, entgangener Gewinn
positiver Schaden wird immer ersetzt, schon bei leichtem Verschulden
entgangener Gewinn wird erst bei grober Schuld ersetzt
-> Unterscheidung in Praxis aber verwischt -> schwierig
im Unternehmensrecht entgangener Gewinn immer ersetzt
Erfüllungsinteresse vs Vertrauensinteresse
-beide werden nur bei Verschulden ersetzt, aber schon bei leichtem Verschulden
Frage der Kausalität
-> zuerst Frage, welche Pflicht verletzt wurde
-> und daraus dann, für welchen Schaden man kausal war
Vertrauensinteresse:
=Nachteil, der eintritt weil Geschädigte auf Gültigkeit eines tatsächlich ungültigen oder auf die Erfüllbarkeit eines tatsächlich unerfüllbaren Vertrages vertraut hat
-> wird mit hypothetischen Erfüllungsinteresse begrenzt (kann im Vertrauensinteresse nur maximal soviel bekommen, wie ich durch wirksame Erfüllung bekommen hätte) -> wirtschaftliche Dispositionen sollen rückwirkend nicht geändert werden -> kann nicht auf einmal besseres Geschäft machen
-aber frustrierte Aufwendungen (Lieferkosten, etc) können auch ersetzt werden, wenn nicht gedeckt im hypothetischen Erfüllungsinteresse
Vertrauensfragen werden dann ersetzt wenn keine Erfüllungspflichten verletzt worden sind -> schon vorgelagerte Aufklärungspflichten wurden verletzt
-> nicht Frage, wie wäre ich gestanden, wenn Vertrag wirksam gewesen wäre, sondern wie wäre ich gestanden wenn ich von Anfang an gewusst hätte, dass dieser Vertrag unwirksam ist
Erfüllungsinteresse
=der Vorteil, den ein Vertragspartner bei ordnungsgemäßer Erfüllung des Vertrages gehabt hätt
-> stellt Frage danach, wie wäre ich gestanden, wenn du ordnungsgemäß erfüllt hättest
-> Stellung so wie bei ordnungsgemäßer Vertragserfüllung gewesen wäre
bloße Vermögensschaden vs Vermögensschaden
Vermögensschaden = materielle schaden <-> immaterieller Schaden
bloßer Vermögensschaden entsteht ohne, dass in absolut geschütztes Rechtsgut eingegriffen wird
-bloßer Vermögensschaden auch Vermögensminus
zb Vermögensminus durch zusätzlichen Konkurrenten am Markt -> nicht rechtswidrig anderen bloße Vermögensschäden zuzufügen
-> werden nicht ersetzt
zb Beschädigung einer Brücke -> mittelbare Schädigung aller Autofahrer -> keinen Anspruch auf Schadenersatz für längeren Umweg = Drittgeschädigte
sonst Ausuferung der Forderung im deliktischen Recht
-> im Vertragsrecht schon ersatzfähig, weil gibt nur einen Vertragspartner
-> jeder bloße Vermögensschaden ist ein Vermögensschaden, aber nicht jeder Vermögensschaden ist ein bloßer
zb Körperverletzung -> Eingriff in das absolut geschützte Rechtsgut Gesundheit führen zu zb materiellen Schäden
immaterieller vs materieller Schaden
Immaterielle Schäden = ideeller Schaden
= Nachteil, der nicht in Geld messbar ist (kein Vermögensminus)
zb Schmerzen
materieller Schaden = Vermögensschaden
= Nachteil, der in Geld messbar ist (Vermögensminus)
-> kann nicht nach Schädigung abgegrenzt werden, sondern nach konkreten Nachteil
zb Körperverletzung -> Kosten für Behandlung = materiell, Schmerzen = immateriell
realer Schaden vs rechnerischer Schaden
rechnerisch =
wie viel ist Schaden in Geld wert?
bezifferbare Differenz zwischen dem Vermögen vor und nach Schadenseintritt zb Reperaturkosten
realer Schaden =
tatsächliche negative Beeinträchtigung
->nicht nur Aufwendungen werden ersetzt, sondern Naturalrestitution wird verlangt (=Wiederherstellung ursprünglicher Zustand)
-> lange keine Rolle gespielt
-> wiederbelebt durch Anlegerklagen
zb durch falsche Beratung in risikoreiche statt risikolose Anlagen investiert -> realer Schaden liegt darin, dass sich mein Vermögen anderes zusammensetzt anders als ich wollte
-> realer Schaden existiert schon, auch wenn risikoreiche noch nicht gesunken sind -> rechnerischer Schaden existiert noch nicht
-Verjährung läuft aber ab Kenntnis von Schaden und Schädiger -> kann durch realen Schaden nach vorgelagert werden
Deliktsfähigkeit
-spielt in Verschuldenshaftung eine Rolle
-in Verschuldenshaftung -> jemand verhält sich subjektiv vorwerfbar -> objektiv falsches Verhalten, dass ihm auch subjektiv vorgeworfen werden kann
-Zurechnung der Folgen einer Handlung setzt hinreichende Einsichtsfähigkeit voraus
-> im Schadenersatzrecht = Deliktsfähigkeit
nicht deliktfähig wenn:
-unter 14 -> erst ab Mündigkeit
-im konkreten Fall zb Rauschzustand, Erkrankung
eigenverantwortliches Handeln -> kann/soll zu Schadenersatzverpflichtung führen
wenn Deliktsunfähiger rechtswidrigen Schaden auslöst -> kein Schadenersatz -> Geschädigter erhält keinen Ersatz
Deliktsfähigkeit eines Minderjährigen
vor 14. Lebensjahr:
-AGBG bemüht sich um möglichst guten Ausgleich zwischen Schädiger und Geschädigten durch ausdifferenziertes System
-für Schädigung durch Deliktsunfähigen haftet Aufsichtspflichtiger, wenn er seine Aufsichtspflicht verletzt
-je älter Kinder werden, desto weniger Aufsichtspflicht, oder wenn Kind sich normalerweise normal verhält -> keine Aufsichtspflicht
-> §1310 -> Bewegliches System, wenn kein Schadenersatz durch Aufsichtspflicht
-> Frage, ob nicht doch Deliktsunfähige Ersatz leisten muss
3 Varianten:
1. Geschädigte hat zur Schonung des Deliktsunfähigen die Abwehr unterlassen, praktisch selten, lässt sich Schaden zufügen
2. Vermögensvergleich: wenn dieser zugunsten des Geschädigten ausgeht, dann Ersatz: ist es für Deliktsunfähigen weniger hart Ersatz zu leisten, als für Geschädigten keinen Ersatz zu bekommen?
-> wenn Deliktsunfähiger Haftpflichtversicherung hat -> kann Schaden zahlen
3. Einsichtsfähigkeit im Einzelfall: kann an sich Deliktsunfähige in diesem konkreten Fall einsehen, dass Verhalten gefährlich? Zwar typisiert deliktsunfähig, aber nicht in konkreter Tat
-> Billigkeitshaftung:
im konkreten Fall, muss Richter entscheiden, ob und auch wieviel Ersatz zu leisten ist
Arten von Produkthaftung
Produkthaftung aus Delikt
-zb gefährliches Produkt
Produkthaftung aus Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter
Produkthaftung als verschuldensunabhängige Haftung, Gefährdungshaftung -> Produkthaftungsgesetz (EU-Richtlinie)
-> Haftung des Herstellers für Produkte
Was ist Produkt
Produkt = bewegliche körperliche Sachen, aber auch Energie
-> gingt hauptsächlich um Massenprodukte -> unbewegliche Sachen unterliegen nicht PHG
auch wenn Sache in unbewegliches Produkt eingebaut wird, bleibt sie Produkt -> wenn Haus aufgrund von Stahlträger einbricht -> Haftung des Produzent des Stahlträgers -> Nicht Baumeister des Hauses !
Körperlichkeit:
-Software nicht körperlich
-> aber nach Ansicht Produkthaftungsgesetz wird dennoch analog auf Software angewendet
Wer ist Hersteller?
verschiedene Hersteller:
-Endhersteller
-Teilhersteller
-Grundstoffhersteller
-Anscheinshersteller
im Endprodukt Produkte verschiedenster Hersteller verbaut -> Teilhersteller
-> auch Teilhersteller können nach PHG haften, aber nur wenn ihr Produkt für Schaden verantwortlich ist
Grundstoffhersteller:
-> liefert keinen Teil, sondern Stoff der in Produkt verwendet wird
Anscheinshersteller:
=Alsobhersteller
-stellt eigentlich gar nichts her, aber bringt an anderen Produkten seine Marke an
-> kann auch Mehrheit an Haftpflichtigen geben, die dann solidarisch haften -> Solidarhaftung mit internen Regressanspruch
Wann wird im Sinne des PHG gehaftet?
-wenn Produkt fehlerhaft ist
-Fehler = Produkt erfüllt nicht Sicherheitserwartung -> gefährlich
-Sicherheitserwartung = Verkehrserwartung -> was erwartet sich durchschnittlicher Produktbenutzer? nicht nur bei grundsätzlicher Nutzung, sondern auch bei darüber hinausgehender Nutzung –> Gebrauch mit dem gerechnet werden darf
-aber auch welche Sicherheitserwartung Hersteller weckt
-> durch Instruktion gestaltet Hersteller Sicherheitserwartungen mit
-> aber kann grundsätzliche Sicherheit meines Produktes nicht ausschließen
-> Fehler aufgrund mangelhafte Instruktionen
-> Fehler aufgrund der Konstruktion: mit dieser Konstruktion, kann Produkt nie die Sicherheitserwartungen erfüllen -> jedes Produkt aus Serie = unsicher
-> Fehler aufgrund der Produktion: Fehler bei Produktion dieses einen Produkts, Konzept passt, inkludiert Ausreißerschäden (rutscht durch Kontrolle)
Wie funktioniert Haftung im Sinne des PHG?
PHG als Verbraucherschutzrecht konzipiert
für Sachschäden nur dann zu haften wenn
-die beschädigte Sache eine andere Sache als das Produkt ist
-beschädigte Sache darf nicht überwiegend unternehmerisch gebraucht worden sein
-Selbstbehalt von 500€ (kann sich aber anders zb Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten dritter ersetzen lassen)
Personenschäden werden grundsätzlich ersetzt, ohne Selbstbehalt
Verschuldenshaftung
Haftung entweder aus
-Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (meist zwischen Hersteller und Händler, soll Endabnehmer schulden)
- oder als Haftung ex delicto des Herstellers für Verschulden seiner Organe oder Machthaber