Modul 1: Der handelsrechtliche JA und die GoB COPY Flashcards
Rechnungslegung im Kontext der BWL
Warum Rechnungslegungsvorschriften?
- Markteffiziens
- Schutz der Kapitalgeber
- Mindestvergleichbarkeit
- Begrenzung der Machtverteilung
Schutzvorschriften zur Risikoreduktion der Kapitalanleger
Zielsetzung des Jahresabschlusses
Zielsetzung: Vermittlung von Informationen an verschiedene Stakeholder
- Aufgabe: Dokumentationsfunktion und Rechenschaft
- Aufgabe: Informationsvermittlung
- Aufgabe: Ausschüttungsbemessung
Ausschüttungsbemessung des Jahresabschlusses
Zahlungsbemessungsfunktion:
- Besteuerung
- Ergebnisverteilung (MIndest & Maximal)
Gläubigerschutz: MAXIMALAUSSCHÜTTUNG
„das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen der Gesellschaft darf an die Gesellschaft nicht ausgezahlt werden“
Gesellschafterschutz: MINDESTAUSSCHÜTTUNG
„die Aktionäre haben Anspruch auf den Bilanzgewinn, soweit er nicht nach Gesetz oder Satzung“ oder Beschluss der Hauptversammlung „von der Verteilung unter die Aktionäre ausgeschlossen ist“
Rechtsnormen des Handelsbilanzrechts
Handelsrechtliche Vorschriften für alle Kaufleute
- Buchführung und Inventar
- Eröffnungs- und Jahresabschluss
- Aufbewahrung und Vorlage
Ergänzende handelsrechtiche Vorschriften für Kapitalgesellschaften
Ergänzungen:
- Anhang
- Lagebericht
- Konzernabschluss und Konzernlagebericht
- Prüfung
- Offenlegung
- Formblätter
- Strafen
Kapitalgesellschaften
AG
KG
GmbH
- Sanktionen Prüfungspflicht und Aufsicht
Persönliche Verantwortung für die Organe
Der Vorstand:
- hat dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Handelsbücher geführt werden
- geeignete Maßen zu treffen, ins besonders ein Überwachungssystem einzurichten
- Pflicht verletzung: der Gesellschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet
Aufsichtsrat: (Überwachungsorgan)
- Hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns zu prüfen
Geschäftsführer:
- Verpflichtet für die ordnungsmäßige Buchführung der Gesellschaft zu sorgen
- Haften der Gesellschaft solidarisch für den entstandenen Schaden
Sanktionen für Vorstand und Aufsichtsrat
- Sanktionen Prüfungspflicht und Aufsicht
- Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
- Geldstrafen
- §331 Nr. 1 HGB
Kontrollmechansimen
- §316 HGB Pflichtprüfung durch unabhängigen Abschlussprüfer
- Jahresabschluss und der Lagebericht
- §342 Abs. 2 HGB Prüfstelle für Rechnungslegung
- für Kapitalmarkt Unt.
- Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) ca. alle vier Jahre
3. Aufstellungspflicht
Aus der Größenklasse “groß” ergeben sich folgende Pflichten
- Buchführungspflicht
- Pflicht zur Aufstellung eiens Jahresabschlusses bestehend aus Bilanz/GuV
- Aufstellung eines Lageberichtes
- Prüfung des Jahresabschlusses
- Offenlegeung des Jahreabschlussees
4. Bestandteile des Jahresabschlusses
„Der Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft zu vermitteln“
§264 Abs. 2 Satz 1 HGB
Jahresabschluss vs. Konzernabschluss
Jahresabschluss:
- Bilanz
- GuV
- Anhang
Konzernabschluss:
- Konzernbilanz
- Konzern GuV
- Konzernanhag
- Kapitalflussrechnung
- Segmentberichterstattung
- Eigenkaptialspiegel
Abkopplungsthese
Bilanz und GuV
- Ausschüttungsfunktion
- vorsichtig ermittelter objektiverter Ausschütungsbetrag
- vergangenheitsorientiert
Anhang
- Informationsfunktion
- Anhaltspunkt über Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
- vergangenheitsorientiert
Lagebericht
- Informationsfunktion
- vergangenheints und ZUKUNFTSORIENTIERT
4.1 Die Bilanz
- Die Bilanz stellt Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens zum Ende des Geschäftsjahres dar.
- Sie wird auf den Bilanzstichtag aufgestellt und ist somit eine Zeitpunktrechnung