Modul 1: Der handelsrechtliche JA und die GoB COPY Flashcards

1
Q

Rechnungslegung im Kontext der BWL

A
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2
Q

Warum Rechnungslegungsvorschriften?

A
  1. Markteffiziens
  2. Schutz der Kapitalgeber
  3. Mindestvergleichbarkeit
  4. Begrenzung der Machtverteilung

Schutzvorschriften zur Risikoreduktion der Kapitalanleger

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3
Q

Zielsetzung des Jahresabschlusses

A

Zielsetzung: Vermittlung von Informationen an verschiedene Stakeholder

  1. Aufgabe: Dokumentationsfunktion und Rechenschaft
  2. Aufgabe: Informationsvermittlung
  3. Aufgabe: Ausschüttungsbemessung
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4
Q

Ausschüttungsbemessung des Jahresabschlusses

A

Zahlungsbemessungsfunktion:

  • Besteuerung
  • Ergebnisverteilung (MIndest & Maximal)

Gläubigerschutz: MAXIMALAUSSCHÜTTUNG

„das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen der Gesellschaft darf an die Gesellschaft nicht ausgezahlt werden“

Gesellschafterschutz: MINDESTAUSSCHÜTTUNG

„die Aktionäre haben Anspruch auf den Bilanzgewinn, soweit er nicht nach Gesetz oder Satzung“ oder Beschluss der Hauptversammlung „von der Verteilung unter die Aktionäre ausgeschlossen ist“

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5
Q

Rechtsnormen des Handelsbilanzrechts

Handelsrechtliche Vorschriften für alle Kaufleute

A
  1. Buchführung und Inventar
  2. Eröffnungs- und Jahresabschluss
  3. Aufbewahrung und Vorlage
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6
Q

Ergänzende handelsrechtiche Vorschriften für Kapitalgesellschaften

A

Ergänzungen:

  • Anhang
  • Lagebericht
  • Konzernabschluss und Konzernlagebericht
  • Prüfung
  • Offenlegung
  • Formblätter
  • Strafen
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7
Q

Kapitalgesellschaften

A

AG

KG

GmbH

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8
Q
  1. Sanktionen Prüfungspflicht und Aufsicht

Persönliche Verantwortung für die Organe

A

Der Vorstand:

  • hat dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Handelsbücher geführt werden
  • geeignete Maßen zu treffen, ins besonders ein Überwachungssystem einzurichten
  • Pflicht verletzung: der Gesellschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet

Aufsichtsrat: (Überwachungsorgan)

  • Hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns zu prüfen

Geschäftsführer:

  • Verpflichtet für die ordnungsmäßige Buchführung der Gesellschaft zu sorgen
  • Haften der Gesellschaft solidarisch für den entstandenen Schaden
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9
Q

Sanktionen für Vorstand und Aufsichtsrat

  1. Sanktionen Prüfungspflicht und Aufsicht
A
  • Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
  • Geldstrafen
  • §331 Nr. 1 HGB
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10
Q

Kontrollmechansimen

A
  • §316 HGB Pflichtprüfung durch unabhängigen Abschlussprüfer
    • Jahresabschluss und der Lagebericht
  • §342 Abs. 2 HGB Prüfstelle für Rechnungslegung
    • für Kapitalmarkt Unt.
    • Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) ca. alle vier Jahre
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11
Q

3. Aufstellungspflicht ​

A

Aus der Größenklasse “groß” ergeben sich folgende Pflichten

  • Buchführungspflicht
  • Pflicht zur Aufstellung eiens Jahresabschlusses bestehend aus Bilanz/GuV
  • Aufstellung eines Lageberichtes
  • Prüfung des Jahresabschlusses
  • Offenlegeung des Jahreabschlussees
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12
Q

4. Bestandteile des Jahresabschlusses ​

A

„Der Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft zu vermitteln

§264 Abs. 2 Satz 1 HGB

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13
Q

Jahresabschluss vs. Konzernabschluss

A

Jahresabschluss:

  • Bilanz
  • GuV
  • Anhang

Konzernabschluss:

  • Konzernbilanz
  • Konzern GuV
  • Konzernanhag
  • Kapitalflussrechnung
  • Segmentberichterstattung
  • Eigenkaptialspiegel
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14
Q

Abkopplungsthese

A

Bilanz und GuV

  • Ausschüttungsfunktion
    • vorsichtig ermittelter objektiverter Ausschütungsbetrag
    • vergangenheitsorientiert

Anhang

  • Informationsfunktion
    • Anhaltspunkt über Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
    • vergangenheitsorientiert

Lagebericht

  • Informationsfunktion
    • vergangenheints und ZUKUNFTSORIENTIERT
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15
Q

4.1 Die Bilanz

A
  • Die Bilanz stellt Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens zum Ende des Geschäftsjahres dar.
  • Sie wird auf den Bilanzstichtag aufgestellt und ist somit eine Zeitpunktrechnung
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16
Q

Anlagevermögen

A

“Beim Anlagevermögen sind nur die Gegenstände anszuweisen, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen”

17
Q

Umlaufvermögen

A

Vermögensgegenstände, die schon im Zugangszeitpunkt nur dazu bestimmt sind, verbraucht, weiterverkauft oder weiterverarbeitet zu werden

18
Q

4.2 Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

A

Allgemeines zur GuV

  • Vollwertiger Bestandteil des Jahresabschlusses
  • Zeitraumrechnung (i.d.R. das Geschäftsjahr)
  • Stellt die Veränderung des Reinvermögens und somit das Jahresergebnis dar
19
Q

Gliederung der GuV

A
  • Pflicht zur Aufstellug der GuV in Staffelform
  • Zwei mögliche Darstellungsformen: UKV & GKV