Kapitel 8 - Verwaltungsorganisation Flashcards
Verwaltung im organisatorischen Sinn
= die Verwaltungsorganisation, die aus der Gesamtheit der Verwaltungsträger, Verwaltungsorgane und sonstigen Verwaltungseinrichtungen besteht
Verwaltung im materiellen Sinn
= Verwaltungstätigkeit, d.h. diejenige Staatstätigkeit, die die Wahrnehmung der Verwaltungsangelegenheiten zum Gegenstand hat
Kurz: Verwaltung ist zweckgerichtete, planmäßige Besorgung von Angelegenheiten (für jemanden)
Verwaltung im formellen Sinn
= die gesamte von den Verwaltungsbehörden ausgeübte Tätigkeit
negative Begriffsbestimmung der öffentlichen Verwaltung im materiellen Sinn
= Verwaltung ist diejenige Staatstätigkeit, die nicht Gesetzgebung oder Rechtssprechung ist
- > geht von der Gewaltenteilung aus
- > führt zu keiner klaren Abgrenzung zur Regierung (Exekutive)
Typische Merkmale der Verwaltung
- Sozialgestaltung
- öffentliches Interesse
- aktive in die Zukunft gerichtete Gestaltung
- konkrete Maßnahmen
Typische Merkmale der Verwaltung
Sozialgestaltung
Gegenstand der Verwaltung sind das soziale Zusammenleben und die Angelegenheiten des Gemeinwesens
Typische Merkmale der Verwaltung
öffentliches Interesse
Verwaltung ist am öffentlichen Interesse orientiert, nach Maßgabe der Verfassung (daher auch Rechte Einzelner)
Typische Merkmale der Verwaltung
aktive in die Zukunft gerichtete Verwaltung
Verwaltung wird nicht nur im Gesetzesvollzug tätig, sondern auch schöpferisch (z.B. Straßenbau, soz. Einrichtungen)
Typische Merkmale der Verwaltung
konkrete Maßnahmen
zur Regelung von Einzelfällen, Verwirklichung bestimmter Vorhaben (Zuständigkeit kann aber auch materielle Rechtsetzung umfassen: Satzung/Verordnung)
Aufgaben der Verwaltung
Ordnungsverwaltung Leistungsverwaltung Lenkungsverwaltung Gewährleistungsverwaltung Abgabenverwaltung Bedarfsverwaltung
Ordnungsverwaltung
= dient der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung -> Gefahrenabwehr
Leistungsverwaltung
= gezielte Unterstützung (z.B. BAföG), Bereitstellung öffentlicher Einrichtungen (Verkehrsbetriebe, Schulen, etc.); Daseinsvorsorge
Lenkungsverwaltung
Förderung und Steuerung ganzer Bereiche des sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens (Raumplanung, Subvention, etc.)
Gewährleistungsverwaltung
Staat gewährleistet von privatwirtschaftlicher Seite erfolgende Leistungen durch regulierende Einflussnahme auf das Marktgeschehen (z.B. Telekommunikation, Eisenbahnen, Postwesen, Energieversorgung)
Abgabenverwaltung
dient der Beschaffung von Geldmitteln durch Steuererhebung und sonstige Abgaben (Gebühren, Beiträge, Ausgleichsabgaben)
Bedarfsverwaltung
sorgt für die Personal- und Sachmittelbereitstellung für die Verwaltungsaufgaben