Kapitel 7 - EU-Recht Flashcards
Wann wurde die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) gegründet?
Wer waren ihre Gründungsmitglieder?
- 1951 durch Vertrag von Paris gegründet, 1952 in Kraft (2002 ausgelaufen)
Gründungsmitglieder:
- Belgien
- Deutschland (West)
- Frankreich
- Italien
- Luxemburg
- Niederlande
Ziel und Inhalt des EGKS-Vertrags
Ziel:
gemeinschaftliche Kontrolle über die kriegswichtigen Industrien nach dem zweiten Weltkrieg
Inhalt:
Für die Industrien Kohle Eisen und Stahl wurden Wettbewerbsregeln und Preisregeln, sowie Subventionsvorschriften für die nationalen Regierungen und Freizügigkeitsregelungen für Montanfacharbeiter getroffen
Gründung und Ziel des Euratom-Vertrages
= Europäische Atomgemeinschaft
- im Rahmen der römischen Verträge 1957 gegründet (besteht noch fort aber ist organisatorisch in EU aufgegangen)
Ziel: Sicherung einer friedlichen Nutzung der Kernenergie
Welches sind die Gründungsverträge der EU?
- Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)
- Euratom
- EWG-Vertrag
Wann wurde der EWG-Vertrag geschlossen und welches Ziel verfolgt er?
- Vertrag über die Gründung einer Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (1957)
- neben Euratom einer der römischen Verträge
Ziele:
- Schaffung eines harmonisierten Wirtschaftsraums
- bessere Wirtschaftsentwicklung
- Stabilität
- allgemeiner Wohlstand
- > gemeinsamer Markt (seit 2009 “Binnenmarkt”)
Welche weiteren wichtigen Verträge gibt es in der EU?
Vertrag von Maastricht
Vertrag von Amsterdam
Vertrag von Nizza
Vertrag von Lissabon
Vertrag von Maastricht (Unionsvertrag)
Gründung und Inhalt
- 07.02..1992 unterzeichnet von den damals 12 Mitgliedstaaten, 01.11.1993 in Kraft getreten
Inhalt:
- Begründung der Europäischen Union
- Umbenennung der EWG in EG
- Errichtung einer Wirtschaftskrise- und Währungsunion
- Achtung der nationalen Identität der Mitgliedstaaten
Maastrichter Drei-Säulen-Modell
- seit 01.12.2009 wieder überholt durch Vertrag von Lissabon
EUV als “Mantelvertrag”: Dach, unter dem der EG-Vertrag und der EAG-Vertrag fortbestanden
Säule 1: EG und EAG
Säule 2: GASP
Säule 3: Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
Vertrag von Amsterdam
Gründung, Inhalt, Ziel und Wirkung
- Unterzeichnung 1997, In Kraft 01.05.1999
Inhalt:
Veränderungen und Ergänzungen des Vertrages von Maastricht
Ziel:
Institutionelle Anpassung an die veränderten politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (insbesondere auch im Hinblick auf die Osterweiterung)
Wirkung:
Vertrag bleibt hinter den an ihn gestellten Erwartungen zurück
Vertrag von Nizza
Gründung, Inhalt, Ziel
- Vertragsschluss Dezember 2000, in Kraft 01.02.2003
Inhalt:
- weitere Regelungen über neue Mitgliedstaaten
- Neugewichtung der Stimmen im Rat
- > weniger Kommissare der Länder in der Kommission
- > Ausweitung der Mehrheitsentscheidung im Rat
Ziel:
- Bewahrung der Handlungsfähigkeit der EU auch bei der stark angestiegenen Anzahl von Mitgliedstaaten
- verbesserte Entscheidungsprozesse
Vertrag von Lissabon
Gründung
- ausgearbeitet nach Scheitern des Verfassungsvertrages an Referenden in Frankreich und Niederlanden
Vertragsschluss Dezember 2007, in Kraft 01.12.2009
Vertrag von Lissabon
Inhalt
- Artikelvertrag (-> Änderungen bestehender Verträge statt neuem Verfassungsvertrag)
- Neufassung EUV
- Änderung des EGV zum “AEUV” (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union)
- EU als Nachfolgerin der EG mit eigener Rechtspersönlichkeit, Aufgabe des Drei-Säulen-Modells
- Institutionelle Änderungen (Stärkung Parlament, Verschlankung der Kommission, Mehrheitserfordernisse)
- Grundrechtecharta verbindlich, Beitritt EMRK, Art. 6 EUV (noch nicht umgesetzt)
Der Rat (Ministerrat)
Bedeutung und Zusammensetzung
Bedeutung:
wichtigstes Beschlussorgan
Zusammensetzung:
Vertreter der Mitgliedstaaten; jeder Staat entsendet ein Regierungsmitglied
Der Rat (Ministerrat)
Wesentliche Funktionen
- Rechtssetzungs- und Entscheidungsorgan (Erlass von Verordnungen und Richtlinien)
- Ratifizierung völkerrechtlicher Verträge
- Entscheidung über den Beitritt neuer Mitgliedstaaten
- Festlegung der Grundsätze der Handelspolitik der EU
- entscheidendes Organ in Haushaltsfragen
Unterschied zwischen dem Rat (Ministerrat) und dem europäischen Rat
Rat (Ministerrat):
Vertreter der Mitgliedstaaten; jeder Staat entsendet ein Regierungsmitglied
Europäischer Rat:
Art. 15 EUV, Staats- und Regierungschefs, Ständiger Präsident
Die Kommission
Bedeutung und Zusammensetzung
Bedeutung:
- Vorschlags- und Durchführungsorgan
- “Hüterin der Verträge”, überwacht die Einhaltung des Unionsrechts und das ordnungsgemäße Funktionieren und die Entwicklung des Binnenmarktes
Zusammensetzung:
- seit 2004: ein Kommissar pro Mitgliedstaat
- seit Nov. 2014: sollte Verkleinerung erfolgen, aber aufgegeben wg. gegenteiliger Zusage an Irland
- Präsident, Art. 17 Abs. 6 EUV: Leitlinien
Das Parlament
Bedeutung
- nicht vergleichbar mit nationalen Parlamenten
- kein Initiativrecht (!)
- “ordentliches Gesetzgebungsverfahren” (Mitentscheidungsverfahren), Art. 294 AEUV: Initiative der Kommission, Lesungen im Rat und Parlament
- Anhörungsverfahren bei Wettbewerbs- und Handelspolitik
Das Parlament
Zusammensetzung
- von den Mitgliedstaaten entsandte Abgeordnete
- Anzahl ist abhängig von der Größe des Mitgliedstaates (max. 751)
- Verteilung nach “degressiver Proportionalität” (keine EU-weite Stimmrechtsgleichzeit)
Der Europäische Gerichtshof, Art. 19 EUV
Zusammensetzung und Aufgabe
Zusammensetzung:
“ein Mitgliedstaat, ein Richter” für gleichberechtigte Repräsentation der Mitgliedstaaten und der Rechtsordnungen
Aufgabe:
“Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung dieses Vertrages”