Kapitel 2 - Staat, Republik .... Flashcards

1
Q

Drei-Elemente-Lehre nach Georg Jellinek

A

Drei-Elemente-Lehre nach Georg Jellinek

besagt, dass der Staat aus drei Elementen besteht: Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt

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2
Q

Resultierende Probleme aus der Drei-Elemente-Lehrer nach Georg Jellinek

A
  • die drei Elemente lassen sich nicht unabhängig voneinander definieren
  • > z.B. hängt Staatsgebiet mit Fähigkeit zur Machtausübung zusammen (z.B. Küstenmeer)
  • > Staatsvolk: Gesamtheit der einer Staatsgewalt unterworfenen und zum Staat in der personalen Beziehung der Staatsangehörigkeit stehenden Personen
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3
Q

Staatsrecht

A

= Gesamtheit der Normen, die grundlegend den Staat als solchen und sein Verhältnis zu den Staatsbürgern betreffen
-> ist demnach umfassender als die Verfassung, z.B. Staatsangehörigkeitsrecht (kann einfaches Gesetz sein), völkerrechtliche Verträge, die den Staat als solchen betreffen (z.B. Gebietsverträge)

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4
Q

Formaler Verfassungsbegriff: Formale Kriterien

A

1) Berufung auf Gesetztheit durch bestimmte Autorität (Deutsches Volk „kraft seiner Verfassungsgebenden Gewalt“, vgl. GG-Präambel S.1)
2) erschwerte Abänderbarkeit (Art. 79 GG), vgl. Ewigkeitsklausel in Art. 79 Abs. 3 GG
3) Höchstrangigkeit (Art. 1 Abs. 3, 20 Abs. 3 GG)
4) Ermächtigungsgrundlage für „einfache“ Gesetze (Art. 70 ff. GG)

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5
Q

materialer Verfassungsbegriff: Abgrenzung nach dem Inhalt

A

1) Regelungsgegenstand: oberste Staatsorgane
2) Grundlegende Strukturen und Ziele des Staates
3) Machtkontrolle und Sicherung der individuellen Freiheit
4) Grundlegende Ordnung der politischen Einheitsbildung

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6
Q

Resultierendes Grundproblem der Verfassungsinterpretation

A

Verfassung regelt auf zum Teil äußerst offene Weise auf höchster Rangstufe äußerst fundamentale Fragen des Staates und der Gesellschaft mit einem Höchstmaß an Verbindlichkeit

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7
Q

Sezession

A

= Absonderung/Verselbstständigung von Staatsteilen

  • Völkerrecht: nach hL kein Sezessionsrecht wg. Grundsatzes der Staatsintegrität, Ausnahme wohl bei fundamentaler Diskriminierung/Menschenrechtsverletzung
  • Staatsrecht: Im GG nicht explizit geregelt, aber: nach BVerfG unzulässig
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8
Q

Wer ist der höchste Repräsentant der Republik?

A

Der Präsident

  • erlangt seine Stellung durch Wahl (vgl. Art. 54 GG)
  • Amtsdauer ist verfassungsmäßig begrenzt
  • kann durch Wiederwahl verlängert werden
  • Bestellung eines Präsidenten auf Lebenszeit ist mit dem Prinzip der Republik nicht vereinbar („Wahlkönigtum“)
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9
Q

Merkmale der Demokratie nach GG

A

1) Meinungs- und Diskussionsfreiheit (Art. 5 schlechthin konstituierend)
2) Vereinigungsfreiheit
3) Mehrparteiensystem
4) organisierte politische Opposition
5) Gewaltenteilung
6) unabhängige Gerichte
7) Verantwortlichkeit der Regierung gegen das Parlament

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10
Q

Welche Plebiszite sind zulässig?

A

Volksentscheid
Volksbegehren
Volksbefragung

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11
Q

Volksentscheid

A

= bindende Entscheidung des Volkes

- unzulässig, außer in den durch das GG vorgesehenen Fällen

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12
Q

Volksbegehren

A

= vom Volk in einem förmlichen Verfahren vorgebrachtes Begehren
- unzulässig außer in den durch das GG vorgesehenen Fällen

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13
Q

Volksbefragung

A

= durch den Staat in einem förmlichen Verfahren durchgeführte Erhebung der Meinung des Volkes (konsultativ)

  • zulässig (strittig), aber Kompetenzproblem
  • > in den Ländern (und Kommunen) sind Volksinitiative, Volksentscheid und Volksbegehren zulässig, vgl. Art. 48, 49 LVerfSH
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14
Q

Wahlrechtsgrundsätze

A
allgemeine Wahl
freie Wahl
gleiche Wahl
unmittelbare Wahl
geheime Wahl
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15
Q

allgemeine Wahl

A

grundsätzlich alle Staatsbürger ab erreichen der Volljährigkeit

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16
Q

unmittelbare Wahl

A

Abgeordneter wird direkt gewählt (also nicht so wie in den USA mit Mittelsmann)

17
Q

freie Wahl

A

Freiheit von Zwang hinsichtlich der Entscheidung, wen man wählt und ob man wählt

18
Q

gleiche Wahl

A
  • Erfolgswertgleichheit (jede Stimme erhält das gleiche Gewicht) und Zählwertgleichheit (one man, one vote)
  • > Ungleichheiten des Zählwertes sind ausgeschlossen
  • > Ungleichheiten des Erfolgswertes bedürfen eines zwingenden Grundes: Erfolgswertgleichheit wird durch die 5%-Klausel (§6 Abs. 3 BundeswahlG) durchbrochen, aber zulässig, vgl. BVerfG 6, 84
19
Q

geheime Wahl

A

Einsichtnahme Dritter während des Wahlverfahrens unzulässig

-> Briefwahl ist trotzdem zulässig

20
Q

Mehrheitswahl

A

Stimmenmehrheit im Wahlkreis entscheidet über den gewählten Kandidaten

  • > Vorteil: Stimme ist an Person gebunden
  • > Nachteil: „winner takes all“
21
Q

Verhältniswahl

A

Wahl der Abgeordneten nach Listen, Zusammensetzung des Parlamentes nach dem Verhältnis der abgegebenen Stimmen

-> Vorteil: genauere Wiedergabe des politischen Kräfteverhältnisses

22
Q

Welches ist das geltende Wahlrecht? Mehrheitswahl oder Verhältniswahl?

A

personalisierte Verhältniswahl

-> kombiniert Verhältnis- und Mehrheitswahl, um Vorteile beider Systeme zu sichern

23
Q

Welche Rechte haben die politischen Parteien?

A

Gründungsfreiheit
-> freie Gründung, keine Zulassung oder Genehmigung erforderlich

Betätigungsfreiheit
-> Parteien dürfen für ihr politisches Konzept eintreten und parteispezifische Aufgaben und Angelegenheiten wahrnehmen ->. dürfen hierbei nicht behindert werden

Chancengleichheit
-> alle Parteien sind formal gleich zu behandeln, §5 Abs. 1 S.1 ParteiG

24
Q

Staatenbund

A

= Völkerrechtlicher Zusammenschluss von Staaten

25
Q

Bundesstaat

A

= Zusammengesetzter Staat aus Zentralstaat und Gliedstaaten

26
Q

Einheitsstaat

A

= Zentralstaat mit Untergliederungen als bloßen Verwaltungseinheiten ohne Staatlichkeit

27
Q

Dreigliedrigkeitslehre

A
  • Gesamtstaat Bundesrepublik
  • Zentralstaat Bund
  • Gliedstaaten Länder
28
Q

Zweigliedrigkeitslehre

A
  • Gesamtstaat Bundesrepublik

- Gliedstaaten Länder