Kapitel 5 - Grundrechte Allgemeines Flashcards
Formelle Definition von Grundrechten
Grundrechte sind alle im Grundgesetz verankerten Rechte, die mit Hilfe der Verfassungsbeschwerde durchgesetzt werden können
Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG
Materielle Definition von Grundrechten
Grundrechte sind die Ausübung der staatlichen Gewalt verpflichtenden subjektiven Rechte des Einzelnen
- > werden vom Staat gewährleistet
- > Eingriff ist rechtfertigungsbedürftig aber nicht die Inanspruchnahme
Klassifizierung von Grundrechten nach der politischen Stoßrichtung
liberale Grundrechte: Abwehrrechte als Freiheit- und Gleichheitsgrundrechte
soziale Grundrechte: “Freiheit von Armut, Ausbeutung etc.”
Rechtliche Bedeutung der Grundrechte
vier Dimensionen
höchster Rang
höchste Verbindlichkeit
höchste Offenheit
höchst kontroverser Gegenstand
-> Grundrechte knacken Gesetze aber nich Gesetze knacken Grundrechte
Rechtliche Bedeutung der Grundrechte
Welche fünf Verständnisse/grundrechtstheorien gibt es?
liberale institutionelle demokratisch- funktionale sozialstaatliche Werttheorie
liberale Grundrechtstheorie
Grundrechtszweck ist die Sicherung des Bereichs individueller Freiheit
institutionelle Grundrechtstheorie
Grundrechtszweck ist die Sicherung einer objektiven Institution, innerhalb derer Freiheit verwirklicht wird
demokratisch-funktionale Grundrechtstheorie
Grundrechtszweck ist die Förderung des freien Prozesses demokratischer Willensbildung
sozialstaatliche Grundrechtstheorie
Grundrechtszweck ist die Umsetzung sozialer Voraussetzungen, derer es zur grundrechtlichen Freiheitsgewährleistung bedarf
Grundrechtstheorie: Werttheorie
Grundrechte als Wertordnung (Ausstrahlungswirkung in alle Rechtsbereiche)
Welche Funktionen der Grundrechte unterscheidet man grob?
Objektive Funktionen: losgelöst von individuellen Funktionen
Subjektive Funktionen: einem Subjekt zugeordnet
Subjektive Grundrechtsfunktionen
Grundrechte als Abwehrrechte, Freiheit vom Staat, Recht auf Unterlassung des Staates
-> status negativus
Grundrechte als Anspruchs-, Schutz- und Teilhabe-, Leistung- und Verfahrensrechte, Recht auf Tun des Staates, Freiheit des Einzelnen nicht ohne Staat
-> status positivus
Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte
-> status activus
Objektive Grundrechtsfunktionen
Einrichtungsgarantien
-> Institutsgarantien (zivilrechtlich), institutionelle Garantien (öffentlich-rechtlich)
Objektive Wertordnung für das Gesamte Rechtssystem
Was sind Abwehrrechte und was schützen sie?
Rechte des Bürgers gegen den Staat auf Unterlassung von Eingriffen in grundrechtlich geschützte Rechtsgüter
Schutzgüter: Handlungen, Zustände. (z.B. körperliche Unversehrtheit), Rechtspositionen (z.B. Eigentum)
-> Grundrechte schützen die negative Freiheit (etwas zu tun oder nicht zu tun)
Was sind Leistungsrechte im engeren Sinne und im weiteren Sinne?
Im weiteren Sinne: alle Rechte des Bürgers auf positive Handlungen des Staates (status positivus), also auch Schutzrechte, Teilhaberechte
im engeren Sinne: soziale Grundrechte
Welche Arten von Teilhaberechten unterscheidet man?
originäre
derivative
Leistungsrechte
Originäre vs. derivative Teilhaberechte
Originäre:
Sollen Anspruch auf Gewährung bzw. die Schaffung neuer bzw. zusätzlicher Leistungen/Einrichtungen in Hinblick auf die Verwirklichung eines Grundrechts geben
-> Schaffung einer Einrichtung/Leistung
Derivative:
gewähren gleichmäßige Beteiligung an den staatlichen Leistungen und Einrichtungen
-> Beteiligung an einer Leistung
Leistungsrechte
Was sind soziale Grundrechte?
Recht auf etwas, das Staat stellt, weil der Einzelne aufgrund seiner persönlichen Situation oder der Marktsituation nicht in der Lage ist, es sich selbst zu verschaffen.
z.B. Recht des einzelnen auf Existenzminimum