Kapitel 7: Einflussnahme der Stakeholder Flashcards
Rechte der Aktionäre
§119 AktG
-> Hauptversammlung
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen, können unter Angabe eines Zwecks und mit Begründung die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen (§ 122 Abs. 1 AktG), Aktionäre, die zusammen 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 € innehaben, Gegenstände auf die Tagesordnung setzen und bekannt machen lassen (§ 122 Abs. 2 AktG)
Aktionäre mit Anteilen in Höhe von 1 % des Grundkapitals oder dem anteiligen Betrag von 100.000 € können für den Fall, dass die Hauptversammlung einen Antrag auf Sonderprüfung ablehnt, im Falle hinreichenden Verdachts auf Unredlichkeiten oder grobe Verletzungen von Gesetz oder Satzung gerichtlich die Bestellung eines Sonderprüfers durchsetzen, um Vorgänge bei der Gründung der Gesellschaft oder in der Geschäftsführung der letzten fünf Jahre (bei Börsennotierung im Zeitpunkt des Vorgangs: zehn Jahre) prüfen zu lassen (§ 142 Abs. 2 AktG).
Rechte der Gläubiger
Hauptinteresse: Sicherheit der versprochenen Zahlungen, ESG nicht im Vordergrund, nur für Risiken
neue Entwicklung: grüne Finanzierung
Marktinitiativen
- Ratings und Scorings: Analog zu Kreditratings gibt es auch ESG Ratings
Probleme: fehlende Vergleichbarkeit, Gefahr Greenwashing - Selbstverpflichtungen und Zertifizierungen: VErpflichtung zur Einhaltung best. Nachhaltigkeitsgrundsätze oder Zertifizierung durch dritte, bspw. UN Principles for Responsible Investment
Dow Jones Sustainability Index
Nachhaltigkeit ist heute bereits ein Bestandteile von Investitionsentscheidungen am Kapitalmarkt – mit wachsender Bedeutung
Interessenwahrung der Stakeholder
Politik-Initiativen der EU
EU bei CSR in Führungsrolle
- EU Green Deal: Übergang zu moderner ressourceneffizienter Wirtschaft
- Fit for 55
- Nachhaltigkeitstaxonomie
Drei Ziele der Strategie zur Finanzierung einer
nachhaltigen Wirtschaft mit insgesamt zehn
Maßnahmenpaketen:
(1) die Umlenkung der Kapitalströme zu
nachhaltigen Investitionen
(2) die Einbeziehung der Nachhaltigkeit in das
Risikomanagement
(3) die Förderung von Transparenz und
Langfristigkeit in der Finanz- und
Wirtschaftstätigkeit
Politik-Initiativen der EU: Sustainable Finance
„Taxonomie-Verordnung“
Ziel: „private Finanzströme in nachhaltige
Verwendungen lenken (Sustainable Finance)“
Einstufung von Wirtschaftsaktivitäten als taxonomiekonform, wenn sie Beitrag leisten