Kapitel 3 Flashcards
Rechtsformen in Deutschland und ihre Organschaft
GmbH: Selbst- oder Fremdorganschaft: GF kann Gesellschafter oder andere Person sein, Aufsichtsrat nach Gesellschaftsvertrag möglich
nicht-mitbestimmte AG: Fremdorganschaft: Aufsichtsrat bestellt Vorstand, Hauptversammlung wählt Aufsichtsrat
mitbestimmte AG: Aufsichtsrat setzt sich dann bei Erfüllung best. Gesetze aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre, Arbeitnehmern und ggf. anderen zusammen
Aufgaben der Hauptversammlung
- Bestellt Mitglieder des Aufsichtsrats
- Beschließt Vergütungssystem
- Entlastung des Vorstands und AR
- Bestellung des Abschlussprüfers
(Formale) Trennung von Management und Kontrolle?
Dual Board mit Trennung AR und Vorstand
Unitary Board mit Managing und Non Managing Directors in einem Gremium
Begriff Überwachung
Der Begriff Überwachung wird in der betriebswirtschaftlichen Literatur als Oberbegriff zu Kontrolle und Prüfung bzw. Revision verwendet. Allgemein wird die Überwachung als mehrstufiger Informations- und Entscheidungsprozess angesehen, der alle Maßnahmen beinhaltet, die der Beurteilung der normgerechten Durchführung von Prozessen sowie der Normentsprechung von Zuständen dient.
Begriff Kontrolle
Als Kontrolle wird die Abstimmung zwischen einem Ist- und einem Soll-Zustand bezeichnet. Die Kontrolle ist prozessabhängig, d.h. sie wird von einer Person vorgenommen, die in den zu prüfenden Prozess eingebunden bzw. für diesen verantwortlich ist – sie sind dauerhafter Bestandteil des Prozessablaufs. Ziel der Kontrolle ist die Sicherstellung von Richtigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der zu prüfenden Sachverhalte.
Begriff Internes Kontrollsystem
Prozessabhängige Überwachungsmaßnahmen, die das Erreichen der Zielsetzungen, die Wirksamkeit und Leistungsfähigkeit von Arbeitsabläufen, die Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung und Befolgung von maßgeblichen Gesetzen und Vorschriften (Compliance) sicherstellen sollen, werden als Internes Kontrollsystem bezeichnet. Interne Kontrollsysteme unterliegen der Prüfung durch die (Interne) Revision als prozessunabhängiger Institution. Interne Kontrollen werden angeregt durch den Aufsichtsrat, das Management oder andere Mitarbeiter des Unternehmens.
Begriff interne und externe Prüfung
Interne und externe Prüfungen sind Überwachungsmaßnahmen, die von prozessunabhängigen Personen oder Organen vorgenommen werden. Beispielsweise gehören dazu die Interne Revision und der Wirtschaftsprüfer. Mit Hilfe eines Soll-/Ist-Vergleichs soll festgestellt werden, ob Zustände oder Vorgänge einer Norm entsprechen bzw. normgerecht durchgeführt wurden. Diese Form der Überwachung erfolgt weder laufend noch streng periodisch, sondern situationsbedingt und fallweise. Ziel der Prüfung ist die Aufdeckung von Fehlern (Soll-/Ist-Abweichungen) sowie Analyse der Fehlerursachen und Erarbeiten von Verbesserungsvorschlägen.
Elemente der Corporate Governance
Werteschaffung
Wertesicherung
Wertetransparenz