Kapitel 13: Rechenschaftslegung und Transparenz Flashcards
Einordnung Rechenschaftsregeln in Corporate Governance
Über AktG:
§90 Berichte an den Aufsichtsrat
§91 Buchführung und Überwachungssystem
§92 Vorstandspflichten bei Verlusten etc.
§107 Innere Ordnung AR: Ausschüsse
Rechenschaftslegung und Transparenzregeln
Die Pflicht des Vorstands zur Rechenschaftslegung ist Ausfluss und Gegengewicht seiner umfassenden und weisungsfreien Leitungs- und Vertretungsmacht und soll Vertrauen und Reputation herstellen und aufrechterhalten
- Abbildung des Unternehmens in einer abgelaufenen Periode (Rechenschaft im engeren Sinne), in der Gegenwart und in einer überschaubaren Zukunft;
- Rechtfertigung des vergangenen Handelns und der zukünftigen Handlungsziele und Handlungsmittel
verschiedene Transparenzregeln
Übergreifende Transparenzregeln: Regeln zum Jahres-/Konzernabschluss/ Lagebericht etc.
Aufsichtsrat/Anteilseigner: Berichte des Vorstands an den Aufsichtsrat, Auskunftsrecht der Aktionäre in der Hauptversammlung
Anleger/Gläubiger: Regeln zur ad hoc-Publizität und zum Insider Trading/ Director Dealings
Weitere Gruppen, Öffentlichkeit: Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen/ Steuerbilanzen und Auskünften/ Mitwirkung gegenüber der Finanzverwaltung
Kategorisierung der Rechenschaftslegung
Gesamt Teil des Lageberichts/Geschäftsbericht
- Finanzielle Berichterstattung
- Jahres- /Konzernabschluss
- Performance Berichterstattung
- Sonstige - nicht-finanzielle Berichterstattung (ESG) (Teil der nicht-finanziellen Erklärung)
- Umwelt- und Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Sozialberichterstattung
- Governanceberichterstattung (Erklärung zur Unternehmensführung)
- Finanzielle Bericherstattung
Financial Accounting -> HGB
Business Reporting -> IFRS
- verschiedene Internationale Rechnungslegungen und Organisationen
- IFRS in DE, EU und USA
- Performance Berichterstattung: UN werden nach KPIs geführt, die handelsrechtliche Rechnung ermittelt (EBIT)
- Nichtfinanzielle Berichterstattung
Corporate Governance Berichterstattung
Bestandteile:
- IKS
- Compliance
- Risikomanagement
- Vergütung des Managements
- Abhängigkeit von Tochterunternehmen
Nichtfinanzielle Berichterstattung - Gesetz
Anwendung des §289 oder §315 HGB