Kapitel 6 Flashcards

1
Q

Verfügungsbegriff

A

Strukturmerkmale

Wenn Strukturelemente von Verfügungsbegriff (Art. 5 VwVG) erfüllt, bleibt auch Verfügung bei Mängeln.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Verfügungsform

A

Formmerkmale

Sind Formmerkmale vorhanden, aber Strukturmerkmale nicht, handelt es sich nicht um eine Verfügung

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Definition: Eröffnung

A

förmliches Kundgeben, hier: ein «offizielles», «amtliches» Mitteilen.
- Förmlichkeit als Signal an den Adressaten («nun gilt es ernst»).
- Damit verbunden gewisse Rechtsfolgen (Rechtswirksamkeit,
Beschwerdefrist).

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Die formellen Elemente der Verfügung im Überblick

A
  • Wie? ⇒ Bezeichnung als Verfügung (Klar sein, dass es sich um Verfügung handelt)
  • Wer? ⇒ Verfügende Behörde
  • An wen? ⇒ Adressat (Personen, deren Rechte und Pflichten berührt werden und weitere Akteure)
  • Warum? ⇒ Begründung
  • Was? ⇒Verfügungsformel, Dispositiv
  • Wo? Wann? ⇒ Ort, Datum, Unterschrift

grundsätzlich schriftlich ergehen (Art. 34 VwVG) und in der richtigen Sprache abgefasst sein

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Form der Verfügung: Begründungspflicht

A
  • Selbstkontrolle («Rationalisierung der Entscheidung»)
  • Nachvollziehbarkeit («Transparenz der Entscheidung»)
  • Legitimität («Akzeptanz der Entscheidung»)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Anforderungen an die Begründungsdichte

A
  • Die Begründung muss eine sachgerechte Anfechtung und eine objektive Überprüfung der Verfügung erlauben.
  • Je grösser der Handlungsspielraum der Behörde und je schwerer der
    Eingriff, desto ausführlicher muss die Begründung ausfallen.
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Besonderheiten bei der Begründung

A
  • darf sich auf das Entscheidwesentliche beschränken;
  • kann u.U. aus Textbausteinen oder Codes bestehen (z.B. bei Massenverfügungen in der Steuerverwaltung);
  • ist entbehrlich, wenn die Behörde den Begehren der Parteien voll
    entspricht und keine Partei eine Begründung verlangt.
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Verfügungsformel

A

Die Verfügungsformel (das Dispositiv) muss enthalten:

  1. Regelung des Rechtsverhältnisses
    - Umschreibung/Feststellung der Rechte und Pflichten, allenfalls Abweisung entsprechender Begehren oder Nichteintreten auf solche Begehren.
  2. Kostenregelung
    - Bestimmung und Verlegung (Verteilung) der Verfahrens- und Parteikosten.
  3. Rechtsmittelbelehrung
    - Nennung des Rechtsmittels (sofern ein solches besteht) unter Angabe von Rechtsmittelinstanz und Rechtsmittelfrist.
  4. Eröffnungsformel
    - Nennung der Parteien, denen die Verfügung zu eröffnen ist.
    - Nennung der weiteren Beteiligten, die zu informieren sind.
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Form der Eröffnung

A
  • Individuelle Eröffnung
  • amtliche Eröffnung (Allgemeinverfügungen (geschlossener/offener Adressatenkreis) können grundsätzlich in einem amtlichen Blatt veröffentlicht werden).
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Folgen von Formmängel

A
  1. Unterlassene oder nicht formgerechte Eröffnung
    Nicht oder nicht formgerecht eröffnete Verfügungen …
    - entfalten für den Adressaten keine materiellen Rechtswirkungen;
    - lösen auch keine Rechtsmittelfrist aus.
    Bei nicht formgerecht eröffneten Verfügungen soll sich der Empfänger nach Treu und Glauben mit der Behörde in Verbindung setzen
  2. Fehlende oder fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung Ausgangslage:
    Die Verfügung formgerecht eröffnet; der Mangel liegt bei der Rechtsmittelbelehrung.
    - Die Rechtsmittelbelehrung fehlt.
    Folge: Die Rechtsmittelfrist beginnt nicht zu laufen. Vgl. aber .
    - Die Rechtsmittelbelehrung nennt falsches Rechtsmittel.
    Folge: Die Einlegung des genannten (falschen) Rechtsmittels schadet nicht; gegebenenfalls wird die Eingabe an die zuständige Instanz überwiesen. aber
    .
    - Die Rechtsmittelbelehrung nennt eine falsche (d.h.: zu lange) Frist.
    Folge: Die allenfalls verspätete (jedoch gemäss Belehrung fristgerechte) Einlegung des Rechtsmittels schadet nicht. aber *.
  • Einschränkung: Von Rechtskundigen wird erwartet, dass sie den Mangel
    erkennen und dementsprechend korrekt handeln.
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly