Kapitel 2 Flashcards
Organisationsgewalt (Definition) (drei Punkte)
meint die Befugnis, Verwaltungsträger zu errichten, Aufgaben zuzuteilen und die Abläufe festzulegen.
-Aus demokratischen Rücksichten müssen jedenfalls die Grundfragen der Verwaltungsorganisation durch Verfassung und Gesetz geordnet werden.
Wer regelt Departementalstruktur
Verfassungsgeber
Wer regelt Ämter als tragende Verwaltungseinheiten
Gesetzgeber
Wer regelt Errichtung/Zuweisung/Aufhebung von Ämtern
Bundesrat
Wer regelt Detailorganisation
Departements- und Amtschefs
Zuständigkeit: Begriff im Allgemeinen
Das Recht und die Pflicht einer Verwaltungseinheit, in einer bestimmten Sache, an einem bestimmten Ort und in einer bestimmten Funktion tätig zu werden
Zuständigkeit: Sachliche Zuständigkeit
Zuständigkeit zur Besorgung einer bestimmten Verwaltungsaufgabe.
- Bsp.: BAG – Öfftl. Gesundheit – Übertragbare Krankheiten – Prävention.
Örtliche Zuständigkeit
Zuständigkeit zur Besorgung (einer bestimmten Verwaltungsaufgabe) in einem bestimmten Gebiet.
- Bsp.: ASTRA – Filiale Zofingen/Filiale Bellinzona/Filiale Estavayer-le-Lac …
Funktionelle Zuständigkeit
Zuständigkeit (zur Aufgabenbesorgung bzw. zur Beurteilung damit zusammenhängender Streitigkeiten) innerhalb eines Instanzenzugs.
Bsp.: Amt ->Departement (->Gericht).
Hierarchie als Organisationsprinzip (drei Elemente)
- erscheint als Über-/Unterordnungsverhältnis zwischen Verwaltungseinheiten;
- ermöglicht der Regierung, politische Verantwortung zu übernehmen;
- erleichtert die parlamentarische Oberaufsicht.
Rechtliche Bedeutung der Hierarchie
-Von «oben nach unten»: Dienstaufsicht, Evokationsrecht.
-Von «unten nach oben»: Dienstweg, funktioneller Instanzenzug im verwaltungsinternen Beschwerde-
verfahren.
Definition: Dienstaufsicht
Befugnis der übergeordneten Stelle, Handlungen nachgeordneter Stellen zu veranlassen/ zu leiten/zu kontrollieren/zu beanstanden/ zu korrigieren (Dienstbefehle).
Dienstweg
Anliegen untergeordneter Stellen sind zunächst bei der jeweils übergeordneten Stelle vorzubringen.
Selbsteintritt (Evokation)
Sonderfall der Dienstaufsicht. Befugnis der übergeordneten Stelle, Geschäfte nachgeordneter Stellen zum Entscheid an sich zu ziehen.
Funktionen des Hierarchieprinzips
- Sicherstellung politischer Verantwortlichkeit der Verwaltung gegenüber dem Parlament. (Regierung gegenüber der Verwaltung einfach durchsetzen kann)
- Sicherstellung von Leistungsfähigkeit und Koordination innerhalb der Verwaltung. (klare Zuständigkeit + Entscheidungswege)