Internationales Privatrecht Flashcards
1
Q
Erklären sie die Grundzüge des internationalen Privatrechts
A
- Alle Rechtssätze, die in internationalen Fällen darüber entscheiden, welches nationale Recht die aufgeworfene
Rechtsfrage konkret beantworten soll - Da es die „Kollision“ von mehreren in Betracht kommenden nationalen Rechtsordnungen bewältigt, ist es sogenanntes „Kollisionsrecht“
- Die Bezeichnung „International“ ist missverständlich: es handelt sich grds. um nationales, von Land zu Land unterschiedliches Recht, international sind nur die Sachverhalte
- Dasselbe Rechtsverhältnis kann in einem Land als bestehend und in einem anderen als nichtbestehend angesehen werden (= hinkendes Rechtsverhältnis)
2
Q
Welche Vorrangigkeit der Rechtsnormen herrscht
A
Vorrangig:
- EU-Recht
- Rom I: vertragliche Schuldverhältnisse
- Rom II: außervertragliche Schuldverhältnisse
- Völkerrechtliche Verträge
Nachrangig:
1. EGBGB
3
Q
Wie ist die Vorgehensweise des IPR?
A
- Qualifikation (Subsumtion des Sachverhalts unter einen Systembegriff der Kollisionsnormen nach der lex fori, also orientiert an den Systemvorstellungen des deutschen Rechts) –> §10 EGBGB
- Anknüpfung (Allgemein-abstrakte Bestimmung des maßgeblichen Rechts mit Hilfe eines Kriteriums, das die engste Beziehung zum zu regelnden Sachverhalt indiziert) –> §1 Staatsangehörigkeit
- Gesamtnormverweisung (Prüfung des IPR des anderen Landes); Sachnormverweisung (Anwendung der Sachnormen)
4
Q
Was ist der Statutenwechsel?
A
- Das kollisionsrechtlich maßgebliche Recht ändert sich und ein Lebenssachverhalt wird nacheinander von zwei verschiedenen Rechten beherrscht.
- Dies kommt zustande, wenn sich entweder das Anknüpfungskriterium ändert oder die Anknüpfungsregel selbst.
- Es gilt der allgemeine Grundsatz, dass eine bereits erworbene Rechtsposition durch einen Statutenwechsel nicht entzogen werden darf (= Grundsatz der Kontinuität).
- Ob und wie der Rechtszustand an das neue Recht angepasst werden kann, entscheidet das neue Statut.
5
Q
Was ist der Renvoi?
A
- Weiterverweisung auf anderen Rechtsbereich
- Einer Weiterverweisung ist zu folgen
- Die Verweisungskette ist dort abzubrechen, wo sie zum zweiten Mal dasselbe Recht beruft
6
Q
Was ist der Ordre public
A
§6 EGBGB
- Abwehr inhaltlich unerträglicher Ergebnisse
Voraussetzungen:
- Verstoß gegen tragende und unverzichtbare Prinzipien des deutschen Rechts, insbesondere gegen die Grundrechte
- Maßgeblich ist nicht der abstrakte Inhalt der Norm, sondern das konkrete Ergebnis der Anwendung
- Das Ergebnis muss sich im Inland auswirken (Inlandsbezug)
Folgen:
- Nichtanwendung der ausländischen Norm
- Oft reicht dies nicht und es bedarf einer positiven Regelung
- Recht der lex fori zu entnehmen
- Ausländisches Recht modifizieren