Arbeitsrecht Flashcards
Wo ist der Arbeitsvertrag im BGB geregelt?
§611 Dienstvertag
Welche Rechtsquellen hat das Arbeitsrecht?
- Gesetz
- Tarifvertrag
- Betriebsvereinbarung
- Arbeitsvertrag (Direktionsrecht, betriebliche Übung)
- arbeitsrechtl. Gleichbehandlungsgrundsatz
Welche Rechte und Pflichten haben die Parteien?
Arbeitnehmer:
- Hauptpflicht: Arbeitsleistung nach Weisung
- Nebenpflichten:
- Treue-/Rücksichtnahme
- Anzeigepflichten
- Wettbewerbsverbot
- Verstoß: Haftung
Arbeitgeber
- Hauptpflichten: Vergütung gegen Arbeit (Ausnahme: Urlaub, Krankheit, Annahmeverzug, Betriebsrisiko)
- Nebenpflichten: Fürsorgepflicht
- Verstoß: Haftung
Welche 5 Wege gibt es, ein Arbeitsverhältnis zu beenden?
- Befristung
- Kündigung
- Anfechtung
- Urteil
- Aufhebungsvertrag
Welche 3 Kündigungen durch den Arbeitgeber existieren?
- ordentliche Kündigung
- außerordentliche Kündigung
- Änderungskündigung
Wie läuft ein Verfahren vor dem ArbG ab?
- Kündigung
- Klageerhebung
- Terminierung, Zustellung, Ladung
- Gütetermin
- Vorbereitende Schriftsätze
- Kammertermin
- Urteil
- Berufung
- Revision (Landes ArbG)
- Revision (Bundes ArbG)
Was gilt für den Kündigungsschutz?
Nach dem KSchG
- Arbeitsverhältnis besteht mindestens 6 Monate (Wartezeit)
- In der Regel mehr als 10 Arbeitnehmer (Altfälle: mehr als 5); Teilzeitarbeitnehmer zählen je nach Arbeitszeit als 0,5 oder 0,75
- Im Kleinbetrieb bzw. in der Probezeit
- Nur sehr eingeschränkter Kündigungsschutz
- § 242 BGB (Treu und Glauben)
- § 612a BGB (Maßregelungsverbot)
Wo ist der Betriebsübergang im Kontext des Arbeitsrecht geregelt?
§613 I 1 BGB
Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein.
–> Erwerber übernimmt ohne sein Zutun und ggf. gegen seinen Willen die Arbeitnehmer des Veräußerers
Was sind die Voraussetzungen eines Betriebsübergangs?
- Identitätswahrender Übergang einer wirtschaftlichen Einheit
- BAG Kriterien- Art des bisherigen Betriebs (z.B. Produktion, Dienstleistung)
- Etwaiger Übergang materieller Betriebsmittel (z.B. Immobilien)
- Wert der immateriellen Betriebsmittel im Zeitpunkt des Übergangs (z.B. Patente, Lizenzen)
- Übernahme wesentlicher Teile der Belegschaft (Zahl und/oder Sachkunde maßgeblich)
- Übernahme von Kundenbeziehungen
- Grad der Ähnlichkeit der bisherigen und der künftigen Tätigkeit
- Dauer einer eventuellen Unterbrechung der Betriebstätigkeit
- Durch Rechtsgeschäft
- Sehr weit auszulegen; Inhalt des Rechtsgeschäfts ist die Übertragung der Leitungsmacht
- Z.B. Kauf, Schenkung, Vermietung, Verpachtung (auch Pächterwechsel), Kombination mehrerer Vertragstypen; Outsourcing
- Auch bei Beendigung eines Rechtsgeschäfts (sog. „Betriebsübergang rückwärts“, z.B. bei Insourcing)
- Rechtl. Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts nicht maßgeblich
- Bei Umwandlungen nach dem UmwG
Was sind die Folgen des Betriebsübergangs?
- Haftungsverteilung zwischen Erwerber und Veräußerer
- Erwerber haftet ab dem Zeitpunkt des Übergangs für alle Verbindlichkeiten, auch rückständige
- Veräußerer haftet für alle Ansprüche, die vor dem Übergang entstanden sind und fällig wurden
- Veräußerer haftet gesamtschuldnerisch mit Erwerber für solche Ansprüche, die (zumindest teilweise, z.B. Weihnachtsgeld) vor dem Übergang entstanden sind und binnen eines Jahres danach fällig werden, jedoch nur anteilig
- Im Innenverhältnis zwischen Erwerber und Veräußerer sind abweichende Regelungen zulässig
Unterschiede Share Deal und Asset Deal im Arbeitsrecht?
Share Deal: Geschäftsanteil-Übertragung
Nur der Eigentümer wechselt, aber die Arbeitsverhältnisse bleiben automatisch gleich da der Betrieb an sich unverändert ist.
Asset Deal: Einzelübetragung der VG
Arbeitsverhältnisse gehen über soweit AN nicht widersprechen. Haftungsverteilung in §613a II BGB geregelt, im Innenverhältnis weitere Regelungen möglich. Unterrichtung der AN rechtzeitig nach §613a V BGB