HOAI Flashcards
Wofür steht HOAI?
HOAI = Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, 2021 novelliert
Welchen Anteil hat das Honorar etwa an der Bausumme?
Honorar macht 10-15% der Bausumme aus
Welche Vorteile hat die HOAI?
- Instrument zur Sicherung der Baukultur (Architekt kann sich auf die Qualität seiner Planungsleistung konzentrieren vgl. Generalunternehmer)
- Die HOAI schützt kleine und mittelständige Büros vor ruinösem Wettbewerb (Honorarsicherheit)
- Die HOAI sollte eine auskömmliche Vergütung von geistigem Eigentum gewährleisten
- Die HOAI regelt Honorare bundesweit einheitlich
- Die HOAI gibt dem Bauherrn und Architekten Kalkulationssicherheit (öffentlichen Haushalte)
- Auf Grundlage der HOAI können nachträgliche Planungsänderungen organisiert werden
- Die HOAI sichert eine leistungsgerechte Vergabe (Vergleichbarkeit individueller Entwürfe ist abhängig vom Architektenhonorar Leistungswettbewerb statt Preiswettbewerb
- Die HOAI stärkt das Vertrauensverhältnis zwischen Bauherrn und Architekt
- Die HOAI definiert Arbeitsinhalte und -abläufe (Leistungsbilder schützen Bauherrn und Architekten)
- Die HOAI sichert unabhängige Planung im Interesse der Gesellschaft (sinnvolles Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen)
Welche Schwächen hat die HOAI?
o Qualitätsvolle Architektur wird gegenüber banaler Standardarchitektur nicht ausreichend honoriert
o Die HOAI sieht keine Regelung für eine verlängerte Planungs- und Bauzeit vor (Werkvertrag = Werkerfolg)
was sind die wichtigsten Aussagen der HOAI?
- Honorarvereinbarung kann vor, bei oder erst nach der Auftragserteilung getroffen werden, d.h., das Honorar kann auch erst nach dem Vertragsabschluss vereinbart oder sogar während der Ausführung angepasst werden
- bei Änderungen Anpassung des Honorars auf Verlangen
- das Honorar richtet sich nach 5 Parametern
- anrechenbare Kosten nach DIN 276
Welche sind die 5 Parameter der HOAI?
- Aufgabe (Neubau, Umbau/Modernisierung, Instandsetzung)
- Schwierigkeit des Objektes (Honorarzone I-V)
- Berechnungsgrundlage (anrechenbare Kosten nach DIN 276 netto)
- Planungstiefe (Leistungsphasen 1-9)
- Zuschläge (Umbauzuschlag, Bauüberwachungszuschlag)
Definition: Neubauten
Neubauten = Objekte, die neu errichtet oder neu hergestellt werden
Definition: Wiederaufbauten
Wiederaufbauten = Objekte, die wiederhergestellt werden, sie gelten als Neubauten
Definition: Erweiterungsbauten
Erweiterungsbauten = sind Ergänzungen eines Objektes und sind Neubauten
Definition: Umbauten
Umbauten = Umgestaltung eines vorhandenen Objektes mit wesentlichen Eingriffen in Konstruktion oder Bestand
Definition: Modernisierungen
Modernisierungen = bauliche Maßnahmen zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswertes
Definition: Instandsetzungen
Instandsetzungen = Maßnahmen zur Wiederherstellung des zum bestimmungsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustandes (Soll-Zustand)
Definition: Instandhaltungen
Instandhaltungen = Maßnahmen zur Erhaltung des Soll-Zustandes eines Objektes
In welche Honorarzonen ist die Schwierigkeit des Objektes eingeteilt?
Honorarzone 1: sehr geringe Planungsanforderung (z.B. Baracken, Scheunen)
Honorarzone 2: geringe Planungsanforderung (z.B. Garagen, Gewächshäuser)
Honorarzone 3: durchschnittliche Planungsanforderung (z.B. Wohnhäuser, Schulen, Kindergärten, Bürobauten)
Honorarzone 4: hohe Planungsanforderung (z.B. Schulen, Krankenhäuser, aufwendige Büro- und Wohnbauten)
Honorarzone 5: sehr hohe Planungsanforderung (z.B. Universitätsbauten, Theater, Konzertbauten)
nach welchen Kriterien wird die Schwierigkeit eines Objektes bewertet?
Einbindung in die Umgebung
- Sehr hohe Anforderung an die städt. Situation
- sehr schwierige, schmale Hanglage
- sehr hohe Anforderung an die Einbeziehung des Neubaus in das bestehende Schulensemble
- sehr hohe Anforderung unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Maßstäbe der Randbebauung
Funktionsbereiche
- Integration durchschnittlicher Funktionsbereiche von drei unterschiedlichen Schulformen (BKO, VHS, WBK)
Gestalterische Anforderungen
- Überdurchschnittliche Anforderungen an einen identitätsstiftenden Neubau dreier Schulformen mit schlüssiger Oreintierung
- überdurchschnittliche Anforderungen an die Einbeziehung des Bestands ohne wesentliche Umbaumaßnahmen
- Überdurchschnittliche Anforderungen der Gebäudekubatur unter Berücksichtigung eines vorhandenen Bebauungsplans
Konstruktionen
- überdurchschnittliche Gründungsanforderungen (Verbau, Pfahlgründung etc.)
Technische Ausrüstung
Ausbau