HOAI Flashcards

1
Q

Wofür steht HOAI?

A

HOAI = Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, 2021 novelliert

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2
Q

Welchen Anteil hat das Honorar etwa an der Bausumme?

A

Honorar macht 10-15% der Bausumme aus

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3
Q

Welche Vorteile hat die HOAI?

A
  1. Instrument zur Sicherung der Baukultur (Architekt kann sich auf die Qualität seiner Planungsleistung konzentrieren vgl. Generalunternehmer)
  2. Die HOAI schützt kleine und mittelständige Büros vor ruinösem Wettbewerb (Honorarsicherheit)
  3. Die HOAI sollte eine auskömmliche Vergütung von geistigem Eigentum gewährleisten
  4. Die HOAI regelt Honorare bundesweit einheitlich
  5. Die HOAI gibt dem Bauherrn und Architekten Kalkulationssicherheit (öffentlichen Haushalte)
  6. Auf Grundlage der HOAI können nachträgliche Planungsänderungen organisiert werden
  7. Die HOAI sichert eine leistungsgerechte Vergabe (Vergleichbarkeit individueller Entwürfe ist abhängig vom Architektenhonorar  Leistungswettbewerb statt Preiswettbewerb
  8. Die HOAI stärkt das Vertrauensverhältnis zwischen Bauherrn und Architekt
  9. Die HOAI definiert Arbeitsinhalte und -abläufe (Leistungsbilder schützen Bauherrn und Architekten)
  10. Die HOAI sichert unabhängige Planung im Interesse der Gesellschaft (sinnvolles Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen)
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4
Q

Welche Schwächen hat die HOAI?

A

o Qualitätsvolle Architektur wird gegenüber banaler Standardarchitektur nicht ausreichend honoriert
o Die HOAI sieht keine Regelung für eine verlängerte Planungs- und Bauzeit vor (Werkvertrag = Werkerfolg)

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5
Q

was sind die wichtigsten Aussagen der HOAI?

A
  • Honorarvereinbarung kann vor, bei oder erst nach der Auftragserteilung getroffen werden, d.h., das Honorar kann auch erst nach dem Vertragsabschluss vereinbart oder sogar während der Ausführung angepasst werden
  • bei Änderungen Anpassung des Honorars auf Verlangen
  • das Honorar richtet sich nach 5 Parametern
  • anrechenbare Kosten nach DIN 276
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6
Q

Welche sind die 5 Parameter der HOAI?

A
  1. Aufgabe (Neubau, Umbau/Modernisierung, Instandsetzung)
  2. Schwierigkeit des Objektes (Honorarzone I-V)
  3. Berechnungsgrundlage (anrechenbare Kosten nach DIN 276 netto)
  4. Planungstiefe (Leistungsphasen 1-9)
  5. Zuschläge (Umbauzuschlag, Bauüberwachungszuschlag)
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7
Q

Definition: Neubauten

A

Neubauten = Objekte, die neu errichtet oder neu hergestellt werden

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8
Q

Definition: Wiederaufbauten

A

Wiederaufbauten = Objekte, die wiederhergestellt werden, sie gelten als Neubauten

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9
Q

Definition: Erweiterungsbauten

A

Erweiterungsbauten = sind Ergänzungen eines Objektes und sind Neubauten

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10
Q

Definition: Umbauten

A

Umbauten = Umgestaltung eines vorhandenen Objektes mit wesentlichen Eingriffen in Konstruktion oder Bestand

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11
Q

Definition: Modernisierungen

A

Modernisierungen = bauliche Maßnahmen zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswertes

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12
Q

Definition: Instandsetzungen

A

Instandsetzungen = Maßnahmen zur Wiederherstellung des zum bestimmungsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustandes (Soll-Zustand)

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13
Q

Definition: Instandhaltungen

A

Instandhaltungen = Maßnahmen zur Erhaltung des Soll-Zustandes eines Objektes

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14
Q

In welche Honorarzonen ist die Schwierigkeit des Objektes eingeteilt?

A

Honorarzone 1: sehr geringe Planungsanforderung (z.B. Baracken, Scheunen)
Honorarzone 2: geringe Planungsanforderung (z.B. Garagen, Gewächshäuser)
Honorarzone 3: durchschnittliche Planungsanforderung (z.B. Wohnhäuser, Schulen, Kindergärten, Bürobauten)
Honorarzone 4: hohe Planungsanforderung (z.B. Schulen, Krankenhäuser, aufwendige Büro- und Wohnbauten)
Honorarzone 5: sehr hohe Planungsanforderung (z.B. Universitätsbauten, Theater, Konzertbauten)

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15
Q

nach welchen Kriterien wird die Schwierigkeit eines Objektes bewertet?

A

Einbindung in die Umgebung

  • Sehr hohe Anforderung an die städt. Situation
  • sehr schwierige, schmale Hanglage
  • sehr hohe Anforderung an die Einbeziehung des Neubaus in das bestehende Schulensemble
  • sehr hohe Anforderung unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Maßstäbe der Randbebauung

Funktionsbereiche

  • Integration durchschnittlicher Funktionsbereiche von drei unterschiedlichen Schulformen (BKO, VHS, WBK)

Gestalterische Anforderungen

  • Überdurchschnittliche Anforderungen an einen identitätsstiftenden Neubau dreier Schulformen mit schlüssiger Oreintierung
  • überdurchschnittliche Anforderungen an die Einbeziehung des Bestands ohne wesentliche Umbaumaßnahmen
  • Überdurchschnittliche Anforderungen der Gebäudekubatur unter Berücksichtigung eines vorhandenen Bebauungsplans

Konstruktionen

  • überdurchschnittliche Gründungsanforderungen (Verbau, Pfahlgründung etc.)

Technische Ausrüstung
Ausbau

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16
Q

Welche Kosten sind nach DIN 276 anrechenbar?

A
  • Die Umsatzsteuer ist nicht Teil der anrechenbaren Kosten
  • KG 300 vollständig anrechenbar
  • KG 400 bis zu 25% der KG300 vollständig anrechenbar, darüber hinaus zu 50%
  • Nicht anrechenbar: KG 200 (Herrichten), KG 600 (Ausstattung, Kunstwerke), da der Auftragnehmer die Leistungen weder plant, noch ihre Ausführung oder ihren Einbau fachlich überwacht
17
Q

Was ist MZVB?

A

Mitzuverarbeitende Bausubstanz ist der Teil des zu planenden Objekts, der bereits durch Bauleistung hergestellt ist und durch Planungs- oder Überwachungsleistungen technisch oder gestalterisch mitverarbeitet wird (i. R. angrenzender Rohbau, Technische Anlagen)

18
Q

durch welche Faktoren wird die MZVB bestimmt?

A

Die Kosten des angrenzenden Rohbaus werden zu den anrechenbaren Kosten hinzugerechnet !
Die Abbrucharbeiten sind in der Baukonstruktion unter KG 394 Abbruchmaßnahmen
9 enthalten.
1. Kostenschätzung des Bestandes
2. Minderung der Kosten durch den WERTFAKTOR
3. Minderung der Kosten durch den LEISTUNGSFAKTOR

19
Q

Was sind Grundleistungen?

A

Grundleistungen sind Leistungen, die regelmäßig im Rahmen von Flächen-, Objekt- oder Fachplanungen auszuführen sind. Sie sind zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrags im Allgemeinen erforderlich und in Leistungsbildern erfasst. Die Leistungsbilder gliedern sich in Leistungsphasen nach den Regelungen in den Teilen 2 bis 4 und der Anlagen 1.

20
Q

Was sind besondere Leistungen?

A
  • Bestandsaufnahme
    Zerstörungsfreies Aufmass, Erstellen von Bestandspläne in digitaler Form, Erfassen von Boden-, Wand-, Decken-, Dachaufbauten
  • (Standortanalyse, Betriebsplanung)
  • Aufstellung eines Raumprogramms
  • Aufstellen eines Funktionsprogramms - Prüfen der Umwelterheblichkeit
  • Prüfen der Umweltverträglichkeit
  • Finanzierungsplan
  • Nutzungskostenermittlung
  • Perspektiven
  • Mustertafeln und Modelle
21
Q

Was sind Leistungsbilder?

A

Grundleistungen, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrags im Allgemeinen erforderlich sind, sind in Leistungsbildern erfasst.

22
Q

Welche Leistungsphasen gibt es? Welchen Anteil haben sie?

A

LPH. 1 Grundlagenermittlung 2%
LPH. 2 Vorentwurfsplanung 7%
LPH. 3 Entwurfsplanung 15%
LPH. 4 Genehmigungsplanung 3%
LPH. 5 Ausführungsplanung 25%
LPH. 6 Vorbereitung der Vergabe 10%
LPH. 7 Mithilfe der Vergabe 4%
LPH. 8 Objektüberwachung 32%
LPH. 9 Objektbetreuung2%
Summe 100%

23
Q

Wie wirkt sich der Auftrag für mehrere Objekte auf das Honorar aus?

A

Umfasst ein Auftrag mehrere im Wesentlichen gleiche Gebäude, Tragwerke, Verkehrsanlagen etc., die im zeitlichen oder örtlichen Zusammenhang unter gleichen baulichen Verhältnissen geplant und errichtet werden sollen, so sind die Prozentsätze der Leistungsphasen 1-6 zu mindern
- Für die erste bis vierte Wiederholung um 50%
- Für die fünfte und siebte Wiederholung um 60%
- Ab der achten Wiederholung um 90%