Das Planbüro mit Wirtschaftlicher Büroführung Flashcards

1
Q

Wie viele eingetragene Mitglieder hat die Architektenkammer NRW?

A

ca. 30.000

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2
Q

Welche wirtschaftlichen Faktoren gibt es in einem Architekturbüro?

A

Aufwand
- Personalkosten (Inhaber, Mitarbeiter, Sekretariat etc.) 100%
- Bürokosten (ca. 25-50% der Personalkosten)
- Bürogesamtkosten = Aufwand ca. 150%

Ertrag
- Personalleistung = 100% –> teilt sich auf in:
- Honorarfähige Leistungen (Anteil ca. 50-80%)
- Nicht honorarfähige Leistungen (Anteil ca. 20-50%)
- Honorare = Ertrag

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3
Q

wie verteilen sich die Anteile von Projektarbeit und Akquiseleistung bei verschiedenen Büros?

A

Gründerbüro, junges Büro (erste 5 Jahre) 60:40
- Der Gründer gleicht seine weniger starke Wirksamkeit (Effektivität) durch niedrige Bürokosten aus

Wirtschaftlich arbeitendes Büro 75:25
- Projektarbeit und Akquiseleistung verhalten sich ¾ zu ¼

Etabliertes Büro 80:20
- Das etablierte Büro gleicht die höheren Bürokosten durch höhere Effizienz aus. Das kann auch bedeuten, je schneller, je besser, desto günstiger kann die Leistung angeboten werden – oder je effizienter, desto höher könnte der Stundensatz angesetzt werden

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4
Q

Durch welche Faktoren wird die Wirtschaftlichkeit eines Büros bestimmt?

A

Effizienz (bestmöglicher Wirkungsgrad)
-> Verhältnis von honorarfähigen zu nicht honorarfähigen Leistungen

Bürokostenfaktor BKF  Verhältnis vom Bürokostenbereich zum Personalkostenbereich
-> Ca. 25-50%

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5
Q

Welchen Anteil an den Gesamtkosten eines Architekturbüros haben Bürokosten und Personlakosten?

A

Gesamtkosten eines Architekturbüro (100%) teilen sich auf Bürokosten (25-50%) und Personalkosten (75-66%) auf

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6
Q

Wie berechnet sich der Bürokostenfaktor?

A

PK = Personalkosten(inkl. Inh.-Gehalt) + Unternehmergehalt
BK = Bürokosten
BKF = Bürokostenfaktor
S=Sollumsatz=PK+BK
BKF = Sollumsatz / Personalkosten

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7
Q

Definition honorarfähige Leistungen

A

Honorarfähige Leistungen sind Leistungen, die sich auf die Grundleistungen u. Besonderen Leistungen der HOAI (Planungs- und Überwachungsleistungen) begründen und Honorarerträge generieren.

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8
Q

Definition nicht honorarfähige Leistungen

A

Nicht Honorarfähige Leistungen sind Leistungen, die notwendige werden, neue Aufträge zu generieren (Aklquisition), Büro am Laufen zu halten (Sekretariat, Lohnabrechnung) und für den Zusammenhalt und zukünftige Ausrichtung des Büros (Fortbildung, Forschung etc.) notwendig sind.

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9
Q

Kostenzusammensetzung (Personal- und Bürokostenbereich

A

A. Personalkostenbereich (ca. 100 %)
1. Unternehmerkosten (Inhaber)
2. Personalkosten Löhne+Gehälter

B. Bürokostenbereich(ca.biszu50%)
3. Fremdleistungen
4. Raumkosten
5. Steuern | Versicherungen | Beiträge
6. Fahrzeugkosten
7. Werbe- u. Reisekosten
8. Instandhaltungskosten
9. Büroausstattung | Anlagevermögen
10. Miete | Leasing
11. Betriebliche Kosten
12. Zinsen u. ähnliche Aufwendungen

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