Grundlagen der BWL Teil 6 - Finanzwirtschaft Flashcards

1
Q

Finanzierung

A

Bereitstellung finanzieller Mittel, die für Investitionen gebraucht werden.

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2
Q

Investition

A

Finanzielle Mittel in der Erwartung auf einen zukünftig höheren Rückfluss hingeben.

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3
Q

Investitionsrechnung

A

Mittel zur Ermittlung der vor dem Hintergrund der gesamtunternehmerischen Planung besten Investitionsalternative

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4
Q

Finanzierungsarten

A

nach Herkunft des Kapitals

Außenfinanzierung: Kapital kommt von außerhalb des Unternehmens
Außen-Eigenfinanzierung: Kapital stammt von außen, wird aber dem Eigenkapital des Unternehmens zugeführt.
Außen-Fremdfinanzierung: Kreditaufnahme
Innenfinanzierung: Finanzielle, die aus dem betrieblichen Umsatzprozess stammen.

nach Rechtsstellung des Kapitalgebers:
Unternehmen wird von einem oder mehreren Kapitalgebern Eigenkapital z.B. durch Beteiligungsfinanzierung (Außen-Eigenfinanzierung) oder mittels Selbstfinanzierung (Innen-Eigenfinanzierung) zugeführt.

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5
Q

Eigenfinanzierung: Eigenkapital

A

Unternehmen bekommt Kapital auf unbestimmte Zeit , dass am Gewinn und Verlust teilnimmt. Der Kapitalgeber ist gleichzeitig Eigentümer oder Gesellschafter der Unternehmung und trägt das Kapitalrisiko.

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6
Q

Eigenfinanzierung: Einlagen-/Beteiligungsfinanzierung

A

Eigenkapital der Unternehmung kommt von außen.
Bereitstellung durch:
- Erhöhung vorhandener Einlagen
- Aufnahme neues Kapitalgebers

Anlässe:

  • Gründung eines Unternehmens
  • Expansion
  • Sanierung
  • Reorganisation eines Unternehmens, z.B. im Fall einer Fusion.
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7
Q

Einlagen-/Beteiligungsfinanzierung: Vor-/Nachteile

A

Vorteile:
+ Erhöhung des Eigenkapitals und Haftungskapitals (bei Aufnahme von Gesellschafter sogar um sein persönliches Vermögen
+Einlage ist unbefristet –> langfristige Disponierung möglich
+ Verbesserung der Bönität des Unternehmens (Bessere Kredit-Konditionen)
+kein konstanter Zins = bessere Liquidität des Unternehmens.

Nachteile:

  • Eigenkapitalgeber wird Mitgesellschafter
  • Anrecht auf Teil des Gewinns
  • Im Austritts- /Veräußerungsfall besteht weiterhin Anrecht auf den Wertezuwachs des Unternehmens (Stille Reserven, Firmenwert)
  • Kontroll- und Mitbestimmungsrechte -> Einfluss auf Unternehmenspolitik
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8
Q

finanzielle Beteiligung: Public Equity

A

öffentliches Eigenkapital, das an öffentlichen Kapitalmärkten angelegt wird. (Nur für börsennotierte AGs/KGaA)

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9
Q

finanzielle Beteiligung: Private Equity

A

Eigenkapital wird auf vertraglicher Basis zur Verüfung gestellt.

professionelle Private-Equity-Beteiligungsunternehmen

  • Venture-Capital-Gesellschaften investieren in neugegründete vielversprechende Unternehmen (Wagniskapital)
  • Private-Equity-Unternehmen investieren mit weniger Risiko in bestehende, etablierte Unternehmen
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10
Q

Fonds

A

Venture-Capital-Gesellschaften und Private-Equity- Unternehmen fungieren als Finanzintermediäre/Mittler zwischen Sparer und den kreditsuchenden Marktteilnehmern in dem Sinne, dass sie dass von mehreren Kapitalgebern aufgebrachte Geld in unterschiedliche Anlagen investieren.

Fonds können Aktiengesellschaften sein, die sich über den öffentlichen Kapitalmarkt mit Kapital ausstatten.
Meistens sind es aber GmbH & Co. KGs, wobei Einlage der Investoren als Kommanditeinlage erfolgt.

Ziel des Fonds: durch Beteiligung an niht börsennotierten Unternehmen und teilweise Beratungsleistungen (vor allem bi Venture-Capital) innerhalb einer Frist von i.d.R. 3-7 Jahren eine eherbliche Steigerung des Unternehmenwertes zu erreichen und Betiligung dann zu veräußern.

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11
Q

Einlagenfinanzierung nach Unternehmensform

A

Einzelunternehmen: Eigentümer bringt Kapital selbst auf

Personengesellschaft (z.B. OHG, KG): Mehrere Kapitalgeber bringen das Kapital auf und werden dadurch zu Miteigentümern des Unternehmens.

Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH, AG): Ein oder mehrere Kapitalgeber erbringen Einlagen und werden dadurch zu Anteilseignern am Unternehmen.

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12
Q

Eigenfinanzierung: Einzelunternehmungen

A

komplettes Eigenkapital wird vom Unternehmer selbst augebracht. Möglichkeiten:

  1. flüssige Mittel/sonstige geldnahe Vermögenswerte (z.B. Kontoguthaben, Wertpapiere)
  2. private Wertgegenstände, die leicht zu veräußern sind (z.B. Schmuck, wertvolle Gemälde)
  3. Schenkungen und Erbschaften
  4. Bausparguthaben und Lebensversicherungen
  5. Sachleistungen, z.B. betrieblich nutzbare Vermögensgegenstände wir Mobiliar

Er kann auch Gesellschafter aufnehmen, wodurch sich die Unternehmensform ändert (GbR, OHG, KG), außer bei stillen Gesellschafter.

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13
Q

Stille Gesellschaft

A

Stiller Gesellschafter erhält eine Grundverzinsung. Zudem wird er am Gewinn beteiligt, wobei dieser Betrag je nach vertraglicher Vereinbarung mit der Grundverzinsung verrechnet werden kann.
Verlustbeteiligung i.d.R nicht vorgesehen, kann jedoch i Einzelfall ebenfalls vertraglich geregelt werden.
Stiller Gesellschafter ist von Geschäftsführung und Vertretung ausgeschlossen.

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14
Q

Gesellschaften ohne Zugang zur Börse

A

Personengesellschaften (OHG, KG)
Kapitalgesellschaften (AG ohne Börsennotierung, GmbH)
Beschaffung des Eigenkapitals erfolgt durch Einlagen eines Gesellschafters (bei Ein-Person-GmbH) oder mehrerer Gesellschafter bzw. Anteilseigner.

Diese haften entweder nur mit ihrer Einlage (GmbH, Kommanditist (KG)), oder auch mit dem Gesellschafts- Privatvermögen (OHG, Komplementär (KG))

Kapitalkraft ist i.d.R. größer als bei Einzelunternehmung, aber Kapitalgeber erhalten Mitspracherecht.
Hinders ist persönliche Haftung, die eine reine Kapitalanlage ohne unternehmerische Ambitionen sehr risikoreich macht.

Unterschied in der Eigenfinanzierung bei KG und GmbH ist Haftungsbeschränkung mit entsprechender Kapitalbeteiligung ohne wesentliche Mitsprache.
Nachteil: mangelnde Fungibilität der Anteile, da nicht im normierten Börsenhandel veräußerbar.

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15
Q

Beteiligungsfinanzierung von Unternehmen mit Zugang zur Börse

A

AG und KGaA

  • Günstigere Möglichkeiten zur Beschaffung von Eigenkapital
  • Anteile beliebig teilbar = große Anzahl von Kapitalgebern möglich.
  • Gesamtsumme des möglichen Eigenkapitals hoch
  • Aktionäre können sich schon mit kleinen Beträgen beteiligen und Beteiligung jederzeit beenden.
  • Anteile sind hoch fungibel
  • Schutz der Aktionäre durch strenge Regelung im Aktiengsetzt + Haftungsbeschränkung –> reine Kapitalanlageperspektive der Aktionäre ohne unternehmerische Ambitionen
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16
Q

Fremdfinanzierung: Fremdkapital

A

Einer Unternehmung wird Kapital zur Verfügung gestellt, für das Zinsen zu zahlen sind und es besteht eine Pflicht zur Rückzahlung.

Kreditverhältnis entsteht.
Kapitalgeber sind Gläubiger mit dem Anspruch auf feste Verzinsung und Rückzahlung zur vereinbarten Zeit.

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17
Q

Fremdfinanzierung: Unterschiede zur Eigenkapitalfinanzierung

A
  1. i.d.R. keine Mitspracherechte
  2. kein Anrecht auf Beteiligung am Unternehmenswert
  3. fester Zins
  4. feste Rückzahlungsfrist
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18
Q

Fremdfinanzierung: Laufzeit Kreditverträge

A

kurzfristig - bis zu einem Jahr
mittelfristig - über einem Jahr bis zu 5 Jahren
langfristig - mehr als 5 Jahre

Unterscheidung ist z.B. Grundlage für Errechnung von Kennzahlen im Rahmen der Auswertung es Jahresabschlusses

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19
Q

Fremdfinanzierung: Person des Gläubigers

A
  • kann einerseits aus dem Leistungsbereich des Unternehmens stammen (z.B. Kredit von Lieferanten)
  • kann dem Finanzbereich zugezählt werden (z.B. Darlehen von Gesellschaftern, Kredite von Banken, Versicherungen)
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20
Q

Art und Weise der Auszahlung, Tilgung und Verzinsung

A

Auszahlungsbetrag: Betrag, der bei der Kreditvergabe tatsächlich ausgezahlt wird (Hypothekendarlehen: Auszahlung von 95 %). Differenz = Disagio

Rückzahlungsbetrag + alle Tilgungsleistungen an den Gläubiger = Gesamtrückzahlung

Entscheidend für Wahl der Finanzierungsform ist Höhe des Zinssatzes. Der geht entweder über Gesamt- oder Teillaufzeit. Anpassbar an bestimmte Größen = variable Verzinsung.

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21
Q

Zinsarten

A

Nominalzins: eigentlicher Schuldzins. Gibt an, wie viele Zinsen pro Jahr/Monat für Darlehen bezahlt werden.

Gesamtheit aller preisbeeinflussenden Faktoren (z.B. Bearbeitungsgebühren) = Effektivzins = durschnittliche jährliche prozentuale Belastng aller Zahlungen für einen Kredit bezogen auf den tatsächliche Auszahlungsbetrag.

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22
Q

Komponenten zur Berechnung des Effektivszins

A
  1. Nominalzins (pro Jahr)
  2. Auszahlungskurs (Wenn Disagio besteht)
  3. Disagio (Differenz von Nenn- und Ausgabebetrag)
  4. Laufzeit des Darlehens (z.B. 5 Jahre)
  5. Ratenfälligkeit (Tag an dem Rate bezahlt werden muss, 1. des Monats)
  6. Zinsverrechnung (Termin, zu dem die Höhe des Zinsanteils der Rate bestimmt wird.
  7. Tilgungsverrechnung (Zeitpunkt, an dem Tilgung von Restschuld abgezogen wird)
  8. Provisionen
  9. Auslagen, Nebenkosten
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23
Q

Kontokorrentkredit

A

Kreditnehmer kann weitestgehend selbst entscheiden, wann der in Anspruch genommene Betrag, zurückgezahlt wird.

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24
Q

Annuitätendarlehen

A

Rückzahlungsrate (Zins+ Tilgungsrate) bleibt über gesamte Laufzeit gleich.
Zinsanteil richtet sich nach Restschuld

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25
Q

Abzahlungsdarlehen

A

Rückzahlungsrate ist über Zeit fallend. Tilgungsanteil bleibt konstant.

26
Q

Festdarlehen

A

Zinszahlung bleib konstant. Keine Tilgung während der Laufzeit, sondern in einer Summe zum Ende der Laufzeit.

27
Q

Sicherheiten

A

Je nach Form der Fremdfinanzierung werden vom Gläubiger Sicherheiten bei Kreditvergabe gefordert.

qualitative Merkmale:

  • Kreditgeber/-nehmer
  • Art des Kreditverhältnisses
  • Kredtitzweck/-absicherun
  • Kündigungsmöglichkeit durch Geber oder Nehmer
  • Kreditinhalt

quantitative Merkmale:

  • Kredithöhe/-laufzeit
  • Auszahlungskurs
  • Zinssatz/-festschreibung/-zahlungstermine
  • Tilgungsmodalitäten
  • Zeitpunkt der Kreditinanspruchnahme
  • Zahl der Kreditgeber bei Großkrediten

Effektive Kreditart als Ergebnis der speziellen qualitativen und quantitativen Merkmale

28
Q

Kreditbesicherungen

A

Bei Kreditbedarf: Kreditverhandlungen mit der Bank

Kreditanfrage -> Prüfung der Bank

Kreditfähigkeit des Antragstellers (Kunde darf rechtswirksam Kredite aufnehmen)

persönliche Kreditwürdigkeit (Bonität):
- betrifft fachliche Qualifikation, Zuverlässigkeit, Zahlungsmoral, Image des Unternehmers

wirtschaftliche Kreditwürdigkeit:
- Auftragslage, Umsatz, Gewinn, Kapital und Vermögensstruktur

zur Absicherung werden oft Stellung von Sicherheiten gefordert.

29
Q

Kreditbesicherungen: Sicherheiten

A

Personalsicherheiten:

  • Bürgschaft
  • Garantie
  • Kreditauftrag
  • Schuldbeitritt

Sachsicherheiten/Realsicherheiten:

  • Eigentumsvorbehalt
  • Pfandrecht
  • Sicherungsabtretung
  • Hypothek
  • Grundschuld
30
Q

Kreditbesicherung: Personalsicherheiten

A

Person/en haften neben dem Schuldner zusätzlich.

  • Bürgschaft: Bürge steht für die Erfüllung der Ansprüche gegenüber dem Schuldner ein.
  • Selbstschuldnerische Bürgschaft/Ausfallbürgschaft: Kreditgeber kann sich direkt an Bürgen wenden, sobald Schuldner im Verzug ist
  • Garantie: Garantiegeber steht für zukünftigen Erfolg ein. Sie ist nicht an Grundschuld gebunden/akzessorisch. Ein Fall, in dem zu zahlen ist, wird definiert. Tritt der Fall ein = Garantiesumme wird gezahlt.
  • Kreditauftrag: Kreditinstitut wird beauftragt, einem Dritten auf Namen und Rechnung des Kreditauftraggebers einen Kredit ainzuräumen.
  • Schuldbeitritt: Beigetretener haftet gesamtschuldnerisch neben Schuldner
31
Q

Kreditbesicherung: Sachsicherheiten

A

Kreditgeber sichert Ausfallrisiko durch Rechte an Vermögensgegenständen ab.

Eigentumsvorbehalt: Eigentum an der Ware wird erst nach vollständiger Bezahlung übertragen (oft bei Lieferantenkredit)

  • Pfandrecht: wertvolle bewegliche Sachen (Schmuck oder Wertpapiere) werden and Kreditgeber verpfändet.
  • Sicherungsübereignung: Gegenstand (z.B. Firmen-PKW) bleibt Eigentum des Kreditgebers, aber wird vom Unternehmen besessen und benutzt.
  • Sicherungsabtretung: Forderung und Rechte werden an einen Kreditgeber abgetreten (z.B. Lebensversicherung)
32
Q

Kreditbesicherung: Grundpfandrechte

A

Lange Kredite können von Grundpfandrechten gesichert werden.
Gerät Schuldner in Zahlungsverzug, kann Gläubiger seine Ansprüche durch Verwertung des Grundstückes befriedigen. Anstelle Übergabe erfolgt Eintragung in das Grundbuch oder Hypothek zugunsten des Kreditgebers.

Hypothek (streng akzessorisch): bestimme Geldsumme wird für Forderung aus dem Grundstück eingetragen. Hypothekengläubiger hat nur so viel Anteil am Gegenstand, wie Wert der Hypothek.

Grundschuld (nicht akzessorisch): stellt Rahmen für eine Kreditsicherung dar. Wird von Kreditinstituten bevorzugt, weil sie für alle gegenwärtigen und zuküfntigen Verbindlichkeiten eines Schulders gilt

33
Q

Langfristige Fremdfinanzierung

A

Haupttypen: Darlehen und Anleihen

34
Q

Langfristige Fremdfinanzierung: Darlehen

A

Darlehen: Vom Gläubiger wird Geld/vertretbare Sache an einen Empfänger vergeben. Vereinbarung, dass Sachen gleicher Art nach Ablauf der vertraglichen Zeit zurückgegeben werden.
Geldgeber sind
- Banken (z.B. Investitionskredite)
- Versicherung
- Öffentliche Kreditgeber (z.B. Existenzgründungsdarlehen)
- private Darlehensgeber

35
Q

Langfristige Fremdfinanzierung: Bankkredite

A

Besonders für kleine Unternehmen von Bedeutung.
Größere Unternehmen nehmen eher Schuldscheindarlehen oder Anleihen.

  • Investitionen in langfristig gebundenes Anlagevermögen (langfr. Kapitalbedarf)
  • Zins und Tilgung aus den Rückflüssen der konkreten Investition.
  • Fristenkongruenz zwischen Kreditlaufzeit und Nutzungsdauer der Anlage.

Besicherungen:

  • meistens Realsicherheiten
  • bei Grundpfandrecht: Hypothekarkredit
  • bei GmbH oft selbstschuldnerische Bürgschaft -> einschränkung der Haftungsbeschränkung
36
Q

Gesellschafterdarlehen

A

Gesellschafter können Darlehen als Fremdkapital eibringen. (oft bei GmbH wegen Haftungsbeschränkung und Kommanditisten (Rückzahlung aus Insolvenzmasse möglich))

37
Q

Schuldscheindarlehen

A

Meist bei Großunternehmen mit starker Bonität.
Volumen meist 30-50 Mio. Euro
Schuldschein wird durch Darlehensvertrag ersetzt.

38
Q

Anleihen

A

Wird von börsennotierten Großunternehmen (Industrieanleihen) oder Staat (Staatsanleihen) ausgegeben.
Wertpapiere, die vom Emittenten als Teilschuldverschreibungen ausgegeben und an der Börse gehandelt werden.
Vorteil: Kapitalgeber können schon mit geringen Beträgen partizipieren.
Zweck: Fremdkapitalbeschaffung

Mögliche Formen:

  • Participation Bond: gewinnabhängige Verzinsung vorhanden
  • Wandelanleihe, Convertible Bond: gewähren Recht Anleihe in Aktien zu tauschen
  • Optionsanleihe, Warrant Bond: zusätzliche Aktie beziehen möglich.
39
Q

Kurzfristige und mittelfristige Fremdfinanzierung

A

Laufzeit: mittel: 1-5 Jahre; kurz: bis 1 Jahr

Handelskredite (Kurzfristig):

  • Anzahlungen
  • Lieferantenkredite

Bankkredite:

  • Diskontkredite
  • Kontokorrentkredite
  • Lombardkreite

Geldmarktkredite:

  • Commercial Papers
  • Euronotes
40
Q

Handelskredite

A

Kredit wird von Geschäftspartner einer vorgelagerten Leistungstufe (Lieferantenkredit) oder nachgelagerten Handelstufe (Vorrauszahlung) gewährt.

41
Q

Handelskredite: Kundenanzahlungen

A
  • kurz- teilweise mittelfristig
  • Abnehmer einer Ware/Dienstleistung zahlen vor Fertigstellung/Lieferung
  • Üblich bei individuellen/langwierigen Fertigungsprozessen, bei denen erheblicher Vorleistungsaufwand besteht (z.B: Großmaschinen-, Anlagenbau)
  • Kundenbindung erhöht
  • Zufluss liquider Mittel
  • Bankgarantie üblich
42
Q

Handelskredite: Lieferantenkredit

A

Zahlungsziel bei Lieferung von Waren/Dienstleistungen

  • “Zahlung innerhalb von 30 Tagen.”
  • formlos ohne Kreditantrag möglich
  • Zinslos
  • häufig Prüfung der Bonität
  • meist unter Eigentumsvorbehalt geliefert (Realsicherheit)
  • da effektive Verzinsung sehr hoch, da Skontoabzug möglich (“Zahlbar innerhalb 30 Tagen netto Kasse, innerhalb von 10 Tage abzüglich 3% Skonto”)
43
Q

Bankkredite: Kontokorrentkredit

A
  • bekannteste Form der Kurzfristigen Bankkredite
  • Bank vereinbart mit Kreditnehmer bestimme Kreditgrenze (Kreditlinie), bis zu deren Höhe das Kreditkonto überzogen werden kann.
  • Sollzinsen nur auf Kreditbetrag bezogen
  • Kredit- und Umsatzprovisionen und Gebühren möglich
  • Kreditlinie in Summe/Zeit überschritten: Überziehungsprovision möglich.
  • Kosten typischerweise 3-6% über dem Geldmarktsatz (Abhängig von Bonität und Verhandlungsstärke)
44
Q

Bankkredite: Lombardkredit

A

“Faustpfandkredite”

  • werden aufgrund von Besicherungsgegenständen gewährt
  • bewegliche Vermögensgegenstände (i.d.R. Wertpapiere) werden zur Besicherung eines Kredites an ein Kreditinstitut verpfändet.
  • Beleihung erfolgt auf 50-80% des Wertes.
45
Q

Bankkredite: Diskontkredit

A
  • Wird für den Verkauf eines Wechsels an ein Kreditinstitut gewährt.
  • Kreditsumme wird vom Wechselschuldner bei Fälligkeit des Wechsels direkt an das Kredit institut gezahlt.
  • Zahlt Schuldner nicht -> Institut tritt an ursprünglichen Wechselgläubiger heran.
  • Wechsel ist geregeltes Zahlungsversprechen in Form einer Urkunde (Fälligkeit von Zahlung)
46
Q

Mezzanine-Finanzierung

A
  • weisen sowohl Eigenkapital- als auch Fremdkapitalcharakter auf
  • hauptsächlich Genussschein (Wertpapier eigener Art, Ausgestaltungsfreiheit)
  • bestimmte Formen der Stillen Gesellschaft, partiarische Darlehen, Wandel- Optionsanleihen auch möglich
47
Q

Kreditsubstitute: Avalkredit

A
  • Bürgschaft/Garantie durch ein Kreditinstitut zugunsten eines Dritten. –> Einrichtung von Kreditlinie
  • kann Kredit ersetzen (z.B. Sicherheitenstellung beim Zoll)
  • kann Grundlage für anderen Kredit sein, da Bonität verliehen wird.
48
Q

Kreditsubstitute: Leasing

A

Leasingnehmer mietet ein Gut vom Leasinggeber, anstatt es zu kaufen.
Operates Leasing beruht auf normalen Mietvertrag
- Universalgüter (Güter, die nicht extra angefertigt werden), die von verschiedenen Personen/Unternehmen sinnvoll genutzt werden können, werden verliehen.
- kurzfristig kündbar -> Risiko beim Leasinggeber
- Investitionsrisiko beim Leasinggeber: Risiko der Weitervermietung + technischen Überaltung
- Geber ist zuständig für Wartung/Reperatur

49
Q

Financial Leasing

A

Vollamortisationsverträge mit einer vereinbarten Grundmietzeit, in der keine ordentliche Kündigung seitens des Leasingnehmers möglich ist.

  • Nehmer trägt Risiko und ist für Wartung/Reperatur zuständig.
  • Nehmer muss Gegenstände i.d.R. versichern (Autos Vollkasko)
50
Q

Financial Leasing vs. (kreditfinanzierter) Kauf

A

Vergleich der Aspekte:

  • tatsächliche Belastung
  • freie Kreditlinie
  • Auswirkung auf die Liquidität (Zahlungsfähigkeit)
  • Flexibilität
  • steuerliche Auswirkungen
  • Bilanzierung
51
Q

Financial Leasing vs. (kreditfinanzierter) Kauf: tatsächliche Belastung

A

Vergleichsrechnung anstellen: Barwert aller Zins- und Tilgungsraten vs Barwert aller Leasingraten.

  • i.d.R. ist Leasing kostspieliger, weil neben Leasinggebühr noch Verwaltungskosten , kalkulatorische Wagnisse und Gewinn des Leasinggebers bestehen.
  • Leasingraten während Grundmietzeit 120-150% des Anschaffungswertes.
  • Restwert des Anlagegenstandes nur beim Kauf miteinziehbar
  • Leasing in den seltesten Fälle günstige Alternative
52
Q

Financial Leasing vs. (kreditfinanzierter) Kauf: Freie Kreditlinie

A
  • Finanzierungsalternative für klein-/mittelständige Unternehmen, da sie meist keine freie Kreditlinie haben und Bonität zu gering ist
53
Q

Financial Leasing vs. (kreditfinanzierter) Kauf: Auswirkung auf die Liquidität

A
  • Leasing schont, weil keine Kreditlinie belastet werden muss und kein Abfluss des Anschaffungswertes stattfindet.
  • hohe Leasingrate = FIxkosten, die Liquidität belasten
  • Pay-as-you-earn
54
Q

Financial Leasing vs. (kreditfinanzierter) Kauf: Flexibilität

A
  • Leasing hat bei Vertragsabschluss und Bonitätsprüfung Flexibilitätsvorteil, ist aber nicht in der Grundmietzeit kündbar
  • Bei Kauf kann Anlagegenstand veräußert werden –> freie Liquidität ist dann anderweitig nutzbar
55
Q

Financial Leasing vs. (kreditfinanzierter) Kauf: Steuerliche Auswirkung

A
  • Leasingraten mindern unmittelbar als Aufwand die Steuerlast, aber nur wenn Leasinggeber den Gegenstand bilanziert
  • bei kreditfinanziertem Kauf ist Zinszahlung und Abschreibung auch stuerrechtlich Aufwand, der beim Leasing bei Falle von Bilanzierung entfällt
56
Q

Financial Leasing vs. (kreditfinanzierter) Kauf: Bilanzierung

A
  • von Nutzungsdauer des Leasinggegenstandes abhängig, ob Geber/Nehmer den Gegenstand bilanziert.
57
Q

Factoring

A
  • Ankauf von Forderungen durch einen Factor (spezielles Finanzierungs-/Kreditinstitut).
  • Forderung ist nicht die Besicherung, sondern wird tatsächlich erworben
  • geschieht vor Fälligkeit der Forderug -> Finanzierungseffekt
  • Forderungsbündel (alle gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen) sind statt einzelner Forderung im Factoringvertrag.
  • Übertragung von Großforderungen = Forfaitierung (besonders bei Außenhandel)

Funktionen des Factors:

  • Finanzierungsfunktion (Betrag wird vor Fälligkeit ausgezahlt -> höhere Liquidität für Unternehmen + Bilanzverkürzung
  • Dienstleistungsfunktion: Factor übernimmt Debitorenbuchhaltung, Mahnwesen, Bonitätskontrolle und mehr (Outscourcing der Unternehmensfunktionen
  • Delkrederisiko: Risiko des Forderungsausfalls
  • Factor tritt offen gegenüber dem Schulder auf (offenes Factoring) oder nicht (stilles Factoring)

Factoring ist für Unternehmen mit längeren Zahlungszielen interessant.

58
Q

Aspekte der Innenfinanzierung

A
  • Form der Kapitalbeschaffung, bei der die Mittel nciht von außen dem Unternehmen zugeführt werden, sondern aus dem betrieblichen Umsatzprozess stammen.

Formen der Innenfinanzierung:

  • außerplanmäßige Vermögensumschichtung
  • Selbstfinanzierung (Gewinnthesaurierung)
  • aus Abschreibungsgegenwärten
  • aus Rückstellungen (Innen-Fremdfinanzierung)

Diese können ins Eigenkapital eingehen. Außnahme “aus Rückstellung” –> ins Fremdkapital

59
Q

Aspekte der Innenfinanzierung: Rückstellungen

A
  • werden für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet
  • langfristige Rückstellungen oft Pensionsrückstellungen
  • Finanzierungseffekt: in jedem Jahr wird anteiliger Betrag aufwandswirksam in Rückstellung gestellt.
  • Anspruch auf Auszahlung erst bei Pensionierung
  • da permanent Mitarbeiter in der Anspar-/Auszahlungsphase sind laufen Rückstellungen nie leer -> Bodensatz, der dem Unternehmen zur Finanzierung zur Verfügung steht
60
Q

Aspekte der Innenfinanzierung: Innen-Eigenfinanzierung; Abschreibungen

A
  • Abschreibung: monetärer Werteverzehr von Gütern des Anlagevermögens. Güter, die zur betriebl. Wertschöpfung genutzt werden. (Verschleiß)
  • Gewinn mindert sich um die Abschreibung. Liquidität im Unternehmen verbleibt.
  • Voraussetzung für Finanzierungseffekt: durch Anlage werden Rückflüsse erwirtschaftet
61
Q

Aspekte der Innenfinanzierung: Selbstfinanzierung

A
  • entsteht durch zurückbehaltene (thesaurierte) Gewinne
  • offene Selbstfinanzierung: ausschüttungsfähige Gewinne verbleiben im Unternehmen
  • stille Selbstfinanzierung: durch bilanzpolitische Maßnahmen, besonders durch Unterbewertung von Aktiva/Überbewertung von Passiva erfolgt ein geringerer Gewinnausweis. –> Steuerlast sinkt
62
Q

Aspekte der Innenfinanzierung: Vermögensumschichtungen

A
  • auch Desinvestitionen: Veräußerung von Vermögensgegenstäden.
  • Rationalisierungsmaßnahmen: z.B. Reduzierung der Lagerhaltung zur Kapitalfreisetzung