Grundlagen der BWL Teil 3 - Konstitutive Entscheidungen Flashcards

1
Q

Defintion “Konstitutive Entscheidungen”

A

Führungsentscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung sind und die einmalig oder sehr selten zu treffen sind. –> langfristige Entscheidungen.

Gegenstand der Entscheidung: Standort, Rechtsform, Unternehmensverbindungen

Hat Auswirkungen auf: 
Strategische Entscheidungen (langfristig > 4/5 Jahre)

Taktische Entscheidungen (mittelfristig: 1-4/5 Jahre)

Operative Entscheidungen (kurzfristig: < 1 Jahr)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Rechtsform

A

determiniert die Rechtsbeziehung des Unternehmens im Innenverhältnis (zwischen den Gesellschaftern) sowie im Außenverhältnis (gegenüber Staat, Gläubigern und sonstigen Anspruchsgruppen)

Rechtsform nicht frei wählbar sondern nach entsprechenden Gesetzen kodifiziert.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Privatrechtliche Unternehmen

A
  1. Personenunternehmen
  2. Kapitalgesellschaften
  3. Mischformen
  4. Vereine
  5. Stiftungen
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Personengesellschaft

A

Abhängigkeit von den beteiligten Personen, unbegrenze und unmittelbare/selbstschuldnerische Haftung mindestens einer natürlichen Person für die Verbindlichkeiten des Unternehmens, Prinzip der Selbstorganschaft und Transparenzprinzip im einkommenssteuerrechtlichen Sinne.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Einzelunternehmen

A

Gewerbebetrieb, dessen Vermögen nur einer Person zuesteht. Trifft alleine Entscheidungen, haftet allein und ist allein am Gewinn berechtigt.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Personengesellschaften

A

Mindestens zwei Gesellschafter.
Gesellschaftervertrag zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes.
Solidarische Haftung.

Grundtyp ist GbR oder BGB-Gesellschaft.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

A

Kann zu jedem gemeinsamen legalen Zweck durch formlosen Gesellschaftsvertrag gegründet werden.
Leistung der Gesellschaft nur durch gemeinsame Zustimmung der Gesellschafter. Alle leisten gleiche Beiträge und haben gleichen Anteil am Gewinn und Verlust.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

A

Zweck ist auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinsamer Firma gerichtet.
Kaufmannseigenschaft, Eintragung ins Handelsregister, Firma, Buchführungspflicht.

GbR kann durch Expandierung Kaufmannseigenschaft erlangen und zur OHG werden.

Jeder Gesellschafter ist grundsätzlich ermächtigt, die Geschäfte zu führen und zu kontrollieren.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Kommanditgesellschaft (KG)

A

Ist im Grunde eine OHG, die noch eine zweite Kategoerie von Gesellschaftern hat.

Vollhafter (Komplementär): haftet unmittelbar, unbeschränkt und solidarisch.

Teilhafter (Kommanditist): haftet nur mit seiner Einlage und hat keine Leistungs- und eingeschränkte Kontrollrechte. Ist hauptsächlich Kapitalgeber und haftet nur in Höhe seiner Einlage. Er hat das Recht, die Abschrift des Jahresabschlusses zu verlangen und seine Richtigkeit unter Einsicht in Bücher und Papiere zu prüfen.

Nach Grundsatz-Ausschüttung wird Gewinn und Verlust nach gesellschaftsvertraglicher Vereinbarung, sonst nach einem den Umständen entsprechenden Verhältnis verteilt.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Stille Gesellschaft

A

Kapitalgeber leistet Einlage so, dass diese in das Vermögen des Inhabers des Handelsgeschäftes übergeht. Für Außenstehende nicht ersichtlich.

Eingeschränkte Kontrollrechte des Kapitalgebers.

Gewinn/Verlust wird nach gesellschaftsvertraglicher Vereinbarung, sonst nach einem den Umständen entsprechenden Verhältnis verteilt.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Partnergesellschaft (PartG)

A

“OHG der Freien Berufe” (z.B. Ärzte, Anwälte, Steuerberater)
Betreiben kein Gewerbe.
Entspricht der OHG mit einigen spezifischen Unterschieden.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Kapitalgesellschaften

A
  • wirtschaftliche Vereine
  • bereits kraft Rechtsform Kaufmann
  • kapitalistische Körperschaften, da sie zur Gründung ein bestimmtes Mindesthaftungskapital benötigen (Für nicht kapitalistische Körperschaften nicht erforderlich)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Körperschaften

A

grenzen sich von den Personenunternehmen durch ihre Verselbstständigung und die Unabhängikeit vom WEchsel der (gegebenfalls) beteiligten Personen ab.

Juristische Person = eigenständige Rechtssubjekte

Handeln der Organe folgt dem Prinzip der Fremdorganschaft.

Trennungsprinzip: Gläubiger können somit nicht aufgrund von Verbindlichkeiten der Körperschaft auf deren Vermögen durchgreifen.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

GmbH

A
  • Kann sogar aus nur einem Gesellschafter bestehen.
  • Haftungsbeschränkung steht oft mehr im Vordergrund als die Kapitalbeschaffung
  • Mindesthaftungssumme: 25.000 Euro (Stammkapital)
  • besteht aus Geschäftsanteilen der einzelnen Gesellschafter
  • geschäftsführendes Organ ist die Geschaftsführung
  • Versammlung der Mitglieder ist die Gesellschafterversammlung
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

Unternehmergesellschaft (UG)

A
  • Sonderform der GmbH
  • Motivation der Gründer ist die Haftungsbeschränkung ohne eine bestimmte Mindestkapitalsumme (1-24.999 Euro), und Vorstufe zur GmbH zu schaffen
  • muss 25% des GEwinns in eine Rücklage einstellen, mit der sie nur Verluste ausgleichen oder das Stammpaital erhöhen darf.
  • Sobald Stammkapital 25.000 € ist, wird UG zu einer GmbH
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

Aktiengesellschaft (AktG)

A
  • Hauptmotivation zur Gründung ist die Kapitalaufbringung.
  • Haftungskapital wird als Grundkapital bezeichnet (mind. 50.000 Euro), welches in Aktien zerlegt ist.
  • Aktien sind i.d.R. leicht übertragbar und damit handelbar.
  • Geschäftsführendesorgan ist der Vorstand
  • Versammlung der Mitglieder ist die Hauptversammlung
  • Aufsichtsrat zur Überwachung des Vorstandes ist vorgeschrieben
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
17
Q

Mischformen

A
  • kombinieren Eigenschaften der Kapital- und Personengesellschaften
  • Kapitalgesellschaft als juristische Person kann wiederium Gesellschafter jeder anderen Gesellschaft sein.
  • Wenn sich dadurch Charakter der Rechtsform ändert, muss auch der Unternehmensformenzusatz entsprechend geändert werden.
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
18
Q

GmbH & Co. KG

A
  • KG, deren einziger Komplementär eine GmbH ist.
  • Sinn ist die Haftungsbeschränbkung, zum anderen die Fremdorganschaft, da GmbH als Komplementär durch ihre Oragne die Geschäfte führt, und die Möglichkeit der Gewinnerzielung auf Ebene der Personengesellschaft, da dies regelmäßig einer geringeren Besteuerung ausgesetzt ist, als auf Ebene der Kapitalgesellschaft.
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
19
Q

KGaA

A
  • Kommanditgesellschaft, bei der die Kommanditanteile als Aktien ausgegeben werden.
  • ist dennoch juristische Person udn eine eignee Gesellschaftsform.
  • Ist als Unterform der AG zu sehen.
  • Komplementäre sind geschäftsführendes Organ, Hauptversammlung der Kommanditaktionäre und der Aufsichtsrat.
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
20
Q

Doppelgesellschaft

A

Betrieb, der seine wirtschaftlichen Zielsetzungen durch die Bildung von zwei rechtlich selbständigen nebeneinander bestehenden gesellschaften zu realisieren sucht.

  • entweder werden Eigentum (Personengesellschaft) und Betrieb (Kapitalgesellschaft) getrennt, oder die Betriebsfunktionen, z.B. Produktion und Vertrieb, werden auf zwei getrennte Gesellschaften verteilt.
  • Haftungsbeschränkung der Kapitalgesellschaft wird mit der niedrigeren Steuerbelastung einer Personengesellschaft kombiniert.
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
21
Q

Vereine

A

Körperschaften des Privatrechts, die auf die Erfüllung eines gemeinsamen Zweckes gerichtet sind und Mitglieder aufweisen.

  • Eintragung in Register –> juristische Person
  • geschäftsführendes Organ, das sie gerichtlich und außergerichtlich vertritt.
22
Q

eingetragener Verein

A
  • Prototyp des Vereins/ der Körperschaften
  • keine juristische Person
  • zu jedem Zweck gründbar
  • wenn wirtschaftliche Interessen, benötigt er Vereleihung der Rechtsfähigkeit durch das Bundesland
  • Idealverein, der einen nicht wirtschaftlichen Zweck verfolgt.
23
Q

Eingetragene Genossenschaft

A
  • Sonderform des wirtschaftlichen Vereins und Kaufmann kraft Rechtsform mit offener Mitgliederzahl, deren Zweck darauf gerichtet ist, die wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Belange ihrer Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftbetrieb zu fördern.
  • geschäftsführendes Organ = Vorstand
  • Versammlung der Mitglieder = Generalversammlung
  • Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsfürhung und vertritt die Gesellschaft gegenüpber dieser.
24
Q

Stiftung

A
  • verselbständigte, mitgliederlose Vermögensmasse zur Erreichung eines bestimmten Zwecks.
25
Q

Betriebswirtschaftliche Auswahlkriterien

A

Oberziel der langfristigen GEwinnmaximierung nach Steuern

  • Leistungs- und Kontrollbefugnis
  • Haftung
  • Gewinn- und Verlustverteilung
  • Flexibilität der Änderung der Beteiligungsstruktur
  • Finanzierungsmöglichekiten mit Eigenkapital/Fremdkapital
  • Umfang, Inhalt, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses
  • Steuerbelastung
  • Unternehmensbestimmung durch Arbeitnehmer.
26
Q

Betriebswirtschaftliche Auswahlkriterien:

Leistungs- und Kontrollbefugnis

A

Selbstorganschaft (Personnengesellschaften) vs Fremdorganschaft (Körperschaften)

Selbstorganschaft: Recht (alle) und Pflicht (mindestens einer) auf Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft
- Kommanditist ist von Geschäftsführung ausgeschlossen, hat aber Recht, Jahresabschluss zu kontrollieren + Widerspruchsrecht gegenüber außerordentlichen Geschäften.

Fremdorganschaft: Jede Person kann zur Geschäftsführung bestimmt werden.
- Frage, ob dauerhaft die Verbindung von Gesellschaftern udn Geschäftsführung gewünscht ist (Selbstorganschaft) oder ob Geschäftsführung an fremden Manager übergeben wird und Gesellschafter sich von dem eigentlichen Betrieb lösen.

27
Q

Betriebswirtschaftliche Auswahlkriterien:

Flexibilität der Änderung der Beteiligungsstruktur

A
  • Frage, inwiefern eine Beeindigung oder Abänderung einer Beteiligung möglich ist, also wie Gesellschafterstellung/Geschäftsanteil übergeben werden können.
  • Personengesellschaften sind abhängig von ihren Mitgliedern (Bei Tod/Kündigung eines Gesellschafters die Gesellschaft auflöst
  • Kapitalgesellschaften sind unabhängig vom Gesellschafterbestand.
28
Q

Betriebswirtschaftliche Auswahlkriterien:

Haftung

A
  • Wesentliches Kriterium bei Gründung
  • Frage nach der beschränkten oder unbeschränkten Haftung
  • mindestens ein Gesellschafter muss unbeschränkt haften.
29
Q

Betriebswirtschaftliche Auswahlkriterien:

Gewinn- und Verlutsverteilung

A

Kapitalgesellschaft verteilt nach Kapitalanteilen. (Abweichung möglich)
- flexible Regelungsmöglichkeiten, daher selten domninantes Kriterium

30
Q

Betriebswirtschaftliche Auswahlkriterien:

Finanzierungsmöglichkeiten mit Eigenkapital

A

Eigenkapital einer Gesellschaft ergibt sich durch das Vermögen der dahinterstehenden Personen. (Bei Personenunternehmen und GmbHs meistens geringer Anteil)

  • Durch Kommanditisten bei KG kann Eigenkapitalbasis erweitert werden.
  • AG: Ausagabe von Aktien ermöglicht theoretisch unebgrenzten Pool von Eigenkapitalgebern.
31
Q

Betriebswirtschaftliche Auswahlkriterien:

Finanzierungsmöglichkeiten mit Fremdkapital

A
  • Bonität der beteiligten Personen spiel eine wesentliche Rolle (primär für Personenunternehmen) –> Summe der Bonität der beteiligten Personen
  • Bei GmbH dominanter Aspekt, da aufgrund des geringen Haftungskapitals Fremdkapitalgeber regelmäßig zusätzliche Sicherheiten von den Gesellschaftern verlangen (Bürgschaft, Hypothek…)

Nach positiver Entwicklung der Gesellschaften wird dieser Aspekt weniger dominant.

32
Q

Betriebswirtschaftliche Auswahlkriterien:

Umfang, Inhalt, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses

A

betrifft insbesondere Rechtsformen mit Kaufmannseigenschaft und Buchführungspflicht nach Handels- und Steuerrecht.
- alle Kaufleute müssen eine BIlanz (Gegenüberstellung von Vermögen udn Schulden) und eine Gewinn- und Verlustrechnung (Gegenüberstellung der Aufwendungen und Ertrage) erstellen.
Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich Anhang , bei einigen auch ein Lagebericht (Aufzeigen der zukünftigen GEschäftsentwicklung) machen.
- Prüfungs- und Offenlegungspflicht.

33
Q

Betriebswirtschaftliche Auswahlkriterien:

Steuerbelastung

A

Unternehmen sind drei Steuerarten unterworfen: GEwerbesteuer, Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer.
- effektive Besteuerung einer Kapitalgesellschaft ist höher, als bei einer Personengesellschaft.

Gewerbesteuer:
- Höhe divergiert je nach Gemeinde durch den jeweiligen Hebesatz. Orientierung ist 15%

Körperschaftssteuer: fällt nur auf Gewinn von Kapitalgesellschaften an. Immer 15% des Gewinns.

Einkommenssteuer; Teileinkünfteverfahren:
- fällt auf Einkommen natürlicher Personen an.

34
Q

Betriebswirtschaftliche Auswahlkriterien:

Unternehmensmitbestimmung durch Arbeitnehmer

A

Reguliert die Mitbestimmung durch Arbeitnehmer im Unternehmen. Wahl der Rechtsform ist entscheidend.

  • Drittbeteiligungsgesetz (ab 500 Arbeitnehmern)
  • Mitbestimmungsgesetz von 1976 (ab 2.000 Arbeitnehmern)
  • Montanmitbestimmungsgesetz (mehr als 1.000 Arbeitnehmer in Montanunternehmen)
35
Q

Änderung der Rechtsform

A

Gründe für Änderung bei besthehenden Unternehmen:

  • ändernde Haftungsbereitschaft, hinsichtlich geänderter Finanzierungsbedürfnisse
  • Steueroptimierung
  • Unternehmensnachfolgen

Rechtliche Grundlage: Umwandlungsgesetz + Umwandlungssteuergesetz

Mögliches Problem: Aufdecken von stillen Reserven (Unterbilanzierte Gegenstände), die in keinem Fall unebsteuert in ein Privatvermögen gelangen.

36
Q

Standortwahl

A
  • innerbetriebliche Standortwahl: Verteilung der Betriebsmittel innerhalb des Betriebes
  • außerbetriebliche Standortwahl: Wahl des Standortes des ganzen Betriebes.

Standort eines Unternehmens:

  • geografischer Ort, an dem dieses seine Produktionsfaktoren zur Leistungserstellung einsetzt
  • kann einheitlich oder gespalten sein, wobei mehrere Standorte nebeneinander existieren.

Internationale Standortwahl: Welches Land?
Interlokale/Regionale Standortwahl: welche Region?
Logale Standortwahl: welche Stadt, welcher exakte Standort?

Für Standortwahl PESTLE-Analyse für Makroumfeld und Marktanalyse für Absatz- /Beschaffungsmärkte durchführen.

37
Q

Standortfaktoren: Makrofaktoren

A

Rechts- und Wirtschaftsordnung:
- wichtig für internationale Standortwahl

Steuern und Subventionen:

  • zwischen den Ländern und Geminden herscht Steuerkonkurrenz. Unternehmen können durch entsprechende Standortwahl Steuervorteile generieren.
  • Länder/Gemeinden forcieren in verschiedenem Umfang durch Subventionen die Ansiedlung von Unternehmen.

Auflagen/Beschränkungen/Umwelschutz:

  • Auflagen können Verwendung bestimmer Verfahren/Werkstoffe/Emissionen in Gänze verbieten oder mit Kosten belegen.
  • Standortwahl unter Umweltschutzaspekten nur an bestimmten Orten möglich.

Infrastruktur:

  • Verkehrsinfrastruktur hat direkten Einfluss auf Transportkosten und -zeit. (Schnellstraßen, Flughäfen, Zuverbindung)
  • im Internationalen Rahmen bestimmt sie die Effizienz von Transportmitteln.
38
Q

Standortfaktoren: Mikrofaktoren, beschaffungsorientiert

A

Immobilien/Grundstücke: Frage nach

  • Miete
  • Gründstückkauf
  • Immobilienkauf

Energie:
- Kosten wesentlich durch Steuern und natürliche Ressourcen beeinflust

Arbeitskräfte/Arbeitskosten:
- Zusammensetzung aus Löhnen und den Sozialabgaben. Gegenüber steht Arbeitszeit und Produktivität

Lohnstückkosten:

  • Vermittelt den besten Eindruck ovn der internationalen Situation
  • Arbeitskosten eines durchschnittlichen Arbeitnehmers werden durch die Wertschöpfung je Arbeitnehmer geteilt.

Werkstoffe:

  • Wichtige Aspekte sind
    • Transportkosten zum Absatzort
    • Liefersicherheit
    • Intensität der Zusammenarbeit mit Zulieferern
  • Optimierung im Materialindex: Gewicht des Eingangsmaterials geteilt durch das Gewicht des Eingsmaterials am Endprodukt. (Index >1 bedeutet Gewichtsverlustmaterial(Kohle, Öl); gleich 1 bedeutet Reingewichtsmaterial)
39
Q

Standortfaktoren: Mikrofaktoren, absatzmarktorientiert

A

Nähe zu Absatzmärkten:
- Transportkosten optimieren

Konkurrenzsituation

  • wichtig bei regionaler und lokaler Standortwahl
  • Einzelhandel, bestimmte Dienstleistungen sind konkurrenzsuchend –> branchengleichen Agglomeration in z.B. Einkaufszentren (Ziel: größeres Sortiment/Anziehungskraft der Kunden)
  • konkurrenzmeidend, wenn Verlust an Absatzleistung befürchtet wird. (Güter des täglichen Bedarfs, Lebensmittel)

Herkunfts-Goodwill
allgemeine Wertschätzung für
- die Produktion einews bestimmten Landes (z.B. Made in Germany)
- die Produkte einer bestimmten Region (Parmaschinken/Schwarzwälder Schinken)
- gegenüber ansässigen Unternehmen, die vor Ort oder in einem Land Arbeitsplätze schaffen

40
Q

Entscheidungsmodelle: Optimierung

A

Insgesamt ist das Ziel die Optimierung standortbedingter Erträge gegenüber standortbezogener Aufwendungen.
Dazu ergeben sich verschiedene Orientierungen

  • Materialorientiert: Produktionsfaktor ist Werkstoff, bei Absatzmarktbetrachtung ergibt sich Transportorientierung
  • Arbeitsorientiert: Produktionsfaktor ist weniger qualifizierte Arbeit
  • Abgaben- und subventionsorientiert: wenn Leistungen und Faktoren hinsichtlich der Standortwahl gleich sind.
  • Energieorientiert: Energieträger/-versorgung ist relevanter Inputfaktor
  • Verkehrsorientiert: Transportorientierung (Häfen, Umschlagplätze, Großhandel)
  • Absatzorientiert: Verkaufsort hat Priorität (Handelsunternehmen, Einzelhandel)
41
Q

Nutzwertanalyse (WEBER-STEINER-Model)

A
  1. Festlegung der wesentlichen Zielkriterien, hier Standortfaktoren
  2. Gewichtung der Kriterien entsprechend der Unternehmenszielsetzung
  3. Ermittlung der Ausprägung der Kriterien für jede betrachtete Alternative (Skala 1-10)
  4. Ermittlung des Nutzwertes für jede Alternative (Gewichtung * Ausprägung des jeweiligen Kriteriums und anschließende Addition der Teilnutzen jedes Kriteriums einer Alternative zu einem Gesamtnutzen de Alternative)
  5. Entscheidung für die Alternative mit dem höchsten Nutzwert
42
Q

Unternehmensverbindungen: Ziele

A

Wachstum:

  • intern (organisch): durch ERfolg am Markt wächst Unternehmen von innen heraus
  • extern:
    • Übernahme (takeover)
    • im Sinne beider Unternehmen (friendly)
    • feindlich, durch z.B. Aufkaug der Aktienmehrheit ohne Zustimmung des erworbenen Unternehmens (hostile)

Synergieeffekte:
- 1+1=3 Effekt (Ein Kekes ist auch mehr als nur die Summe seiner Krümel.) durch größeres Beschaffungsvolumen, gemeinsame Forschung und Entwicklung/Produktion

Risikostreuung:

  • breitere GEschätsbasis für das Unternehmen, sodass sich einzelne Geschätsbereiche in Krisenzeiten kompensieren können.
  • “Don’t put all your eggs in one basket.”
43
Q

Unternehmensverbindungen:

Horizontale, vertikale, laterale Diversifkation

A

horizontale Zusammenschlüsse:
- Aufkauf eines direkten Konkurrenten

horizontale Diversifikation:
- gleiche Leistungsstufe, aber andere Produkte

vertikale Diversifikation/Integration:

  • Aufkauf eines Zulieferers (Rückwärtsintegration)
  • Aufkauf eines Vertriebspartners (Vorwärtsintegration)
44
Q

Arten der Unternehmensverbindungen

A

Unternehmensverbindungen: Verlust wirtschaftlicher und rechtlicher Selbständigkeit

Kooperation:
- Unternehmen behalten ihre rechtliche Selbstständigkeit, schränken aber ihre wirtschtliche Handlungsfreiheit ein.

Konzentration:
- Unternehmen verlieren ihre wirtschaftliche Selbständigkeit und teilweise auch ihre Rechtliche

45
Q

Kooperationen:

Gelegenheitsgesellschaften

A

vorübergehende BGB-Gesellschaften zur Erreichung eines speziellen Zwecks, z.B. der Abwicklung eines Großauftrages.

46
Q

Kooperationen:

Gewinn- und Verlustgemeinschaft

A

Interessengemeinschaft, die auf Dauer angelegt ist und betriebliche Funktionen zur gemeinsamen besseren Erfüllung übertragen werden.
- vertraglich festgelegter Gewinnpool

47
Q

Kooperationen:

Gemeinschaftsunternehmen

A

Joint Venture: zur Erreichung gemeinsamer Ziele wird ein neues Unternehmen gegründet/gekauft, an dem die Ursprungsunternehmen gemeinsam beteiligt sind.

48
Q

Kooperationen:

Kartelle

A

Absprachen zwischen Unternehmen, die das Ziel haben, die Konkurrenz zwischen diesen Unternehmen zu beschränken.

  • Gebietskartelle (geografische Aufteilung des Marktes)
  • Preiskartelle (Preisabsprachen
  • Rabattkartelle (Absprache der Rabattbedingungen gegenüber Abnehmern)
  • Submissionskartelle (Preisabsprache bei Ausschreibungen)

Da Kartelle den Wettbewerb behindern und dadurch die Abnehmer benachteiligt werden, sind diese grundsätzliche verboten.

49
Q

Konzentrationen:

Fusion

A

mindestens zwei Unternehmen verschmelzen. Rechtliche Selbständigkeit mindestens einer Gesellschaft geht verloren.

Nimmt ein Unternehmen das andere auf und bleibt bestehen –> Verschmelzung durch Aufnahme

Beide Unternehmen übertragen Vermögen auf neue Gesellschaft –> Verschmelzung durch Neugründung

50
Q

Konzentrationen:

Konzern

A

Unternehmen bleiben rechtlich selbständig, sind jedoch wirtschaftlich abhängig.

Ein Konzern entsteht durch Aufkauf der Mehrheit an einem anderen Unternehmen.

51
Q

Konzentrationen:

Unternehmensverträge

A

Abschluss von Vertrag unterstellt ein Beherrschungsvertrag das beherrschte Unternehmen der Leistung des beherrschenden, ein Gewinn-/Verlust-/Ergebnisführungsvertrag.

52
Q

Konzentrationen:

Fusionskontrolle

A

da das einhergehende anorganische Wachstum ähnliche und noch stärkere Wettbewerbsverzerrungen auslösen kann als beispielsweise Kartelle, is die Fusionskontrolle wichtig.