Formale Fragen Flashcards
Unter welchen Voraussetzungen ist eine Einweisung nach Psych-KG möglich? Wären Sie als Therapeut (Wann) verpflichtet, solche Schritte einzuleiten? Wie sähen solche Schritte aus?
Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG)
Notwendige Vorrausetzungen:
- der Patient muss PSYCHISCH KRANK sein. Psychisch krank im Sinne des Unterbringungsgesetzes
- geistige oder seelische Störung von erheblichem Ausmaß
- Abhängigkeit von Rauschmitteln - Der Patient muss UNTERBRINGUNGSBEDÜRFTIG
- erhebliche der eigenen Gesundheit oder erhebliche gegenwärtige Gefahr für Rechtsgüter Anderer
- Gefahr kann nicht auf andere Weise abgewendet werden
->Sofortige Unterbringung bei Gefahr im Verzug
Schritte:
Anregung der Zwangseinweisung bei:
Ordnungsamt / Polizeivollzugsdienst + Gutachten (Stellungnahme)
→ Entscheidung des Ordnungsamtes und mögl. Einweisung
→ am selben Tag: Richterliche Anhörung und Entscheidung über Psych-KG
Für die unfreiwillige Unterbringung existiert ein juristisches Entscheidungsmonopol
- ärztliche Stellungnahme als Entscheidungshilfe
- Einweisung auf Antrag der örtlichen Ordnungsbehörde vom Amtsgericht
- Bei akuter Gefahr: sofortige Unterbringung durch das Ordnungsamt (bis zum Ablauf des Tages, der dem Beginn des Freiheitsentzuges folgt) -> nachträgliches Einholen der richterlichen Entscheidung
WICHTIG:
- Der Arzt selbst darf die zwangsweise Verbringung nicht anordnen nur anregen.
- Ärztliches Gutachten dient der Entscheidungsfindung anderer Insitutionen
Bei KiJu neben Psychkg:
§ 1631b Freiheitsentziehende Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen
In welchen Gesetzen und Verordnungen sind die Vorschriften zur Dokumentationspflicht von Psychotherapeuten/-innen erfasst?
BGB PATIENTENRECHTEGESETZ:
§630f Dokumentation und Patientenakte:
1. sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse sind aufzuzeichnen. Arztbriefe sind in die Patientenakte aufzunehmen.“
2. Nachträgliche Änderungen müssen den konkreten Inhalt und den genauen Zeitpunkt der Änderung erkennen lassen.
-> entspricht inhaltlich BO + BMV
§ 630g Einsichtsrecht in Patientenakte:
Pflicht zur Erteilung aller Auskünfte über die Behandlung, (Art, Umfang und Entgelt) an den Behandelten oder seinen gesetzlichen Vertreter, sofern keine erheblichen therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen
§ 630h Abs. 3 Beweislast bei Verletzung der Dokumentationspflicht:
„Hat der Behandelnde eine medizinisch gebotene wesentliche Maßnahme und ihr Ergebnis entgegen § 630f nicht in der Patientenakte aufgezeichnet/ nicht aufbewahrt, wird vermutet, dass er diese Maßnahme nicht getroffen hat.“
PSYCHOTHERAPEUTENGETZ:
§ 14 Abs. 4:
Pflicht zur Erteilung aller Auskünfte über die Behandlung, (Art, Umfang und Entgelt) an den Behandelten oder seinen gesetzlichen Vertreter
§ 14 Abs. 1: Aus dieser Berufspflicht sowie aus der Pflicht, den Beruf nach bestem Wissen und Gewissen auszuüben kann insbesondere auch die Pflicht zur Dokumentation abgeleitet werden.
PSYCHOTHERAPIERICHTILINIE:
§37: Datum, Art der Leistungserbringung, diagnostische Erhebungen, wesentliche Inhalte der PT, Ergebnisse
VERTRAGSRECHT:
Nebenpflicht des Behandlungsvertrages
BERUFSORDNUNG:
§9 identisch mit §630 BGB
§9 Abs. 2: Mindestaufbewahrungsdauer beträgt zehn Jahre
BUNDESMANTELVERTRAG:
§57 Abs. 1 „in geeigneter Weise zu dokumentieren…”
SGB V:
§ 106 Wirtschaftlichkeitsprüfung
§ 295 Abrechnung ärztlicher Leistungen
SGB I § 35: Wahrung des Sozialgeheimnis
Was wissen sie über das Sozialgesetzbuch V?
Verfahrensweise der Gesetzliche Krankenversicherung
inhaltlich:
- Einbezug von PT in den Sicherstellungsauftrag der vertragsärztlichen Versorgung
- Bestimmung EINGESCHRÄNKTE RECHTE VON PT gg Ärzten (keine Befugnis Medikamente oder Reha zu verschreiben)
- aus dem SGB V ergeben sich die PTR
- PT ist im Rahmen der GKV keine Regelleistung. Gewährt wird diese auf ANTRAG DES PAT. mittels Unterschrift (PTV1 “Antrag des Versicherten”)
- Wirtschaftlichkeitsgebot (WANZ) §12 SGB v:
-> Wirtschaftlichkeit, ausreichend, notwendig, zweckmäßig
Wozu dient die psychotherapeutische Dokumentation?
- Sachgerechte Behandlung ( Therapiesicherung, Gedächtnisstütze)
- der Weiterbehandlung andernorts oder durch einen Praxisvertreter (Klinik: andere Behandler)
- als Rechenschaftspflicht dem Patienten gegenüber (Nebenpflicht aus dem Behandlungsvertrag)
- Juristische Absicherung (Haftungsprophylaxe, Beweispflicht z.B. Dokumentation des Aufklärungsgesprächs)
- Dokumentation für Plausibilitätsprüfung
-> Rechtmäßigkeit der Abrechnung wird überprüft (Leistungen sind nur dann erbracht, wenn sie komplett dokumentiert wurden) - Indikation: Leistung notwendig?
- Effektivität: Leistung geeignet zur Erreichung des therapeutischen Ziels?
- Qualität: Leistung fachgerecht erbracht?
Wirtschaftlichkeit: Kosten der Leistung angemessen in Hinblick auf Behandlungsziel? - Überprüfung / Reflexion der Behandlung durch Therapeut
- für Überprüfungen durch KV und Krankenkassen
- für die Ausbildung: Übung, Nachweis
Was ist die Psychotherapeutenkammer?
- Selbstverwaltungorgane der PP und KJP zur Dezentralisierung und Entlastung des Staates (Körperschaft des öffentlichen Rechts)
- Pflichtmitgliedschaft + Pflichtbeitrag
- vertritt die PP und KJP gg Staat, Politik und Gesellschaft
- gewählte Vertreter
- Regelwerke der Kammer: BERUFSORDNUNG, Satzung, Fortbildungsordnung, Beitragsordnung, Gebührenordnung, Kassenordnung,
- Beitrag NRW: Einkommensabhängig zw 70 - 770€
- NRW: keine Pia Mitgliedschaft möglich. Es gibt eine Pia Vertretung mit Rederecht auf Kammerversammlungen
Welche Aufgaben hat die Psychotherapeutenkammer?
- Überwachung der Rechte und Pflichten der Mitglieder
- disziplinarische Verfahren bei Verletzung der Berufspflichten
- Reglungen für Weiterbildungen
- Auftreten für die Wahrung und Anerkennung des Berufstandes
- Beratung staatlicher Organe
Ausformulierung des Berufsrechts durch die BO
Was ist die Kassenärztliche Vereinigung?
- Selbstverwaltungsorgane der Vertragsärzte und TP
- Angehörigkeit bei Kassenzulassung
Aufgaben: Abrechnung, Sicherstellung der Versorgung und Intetressenvertretung ihrer Mitglieder im Gesundheitsministerium und gg Krankenkassen
Welche Aufgaben hat die Kassenärztliche Vereinigung?
- Sicherstellung der ambulanten kassenärztlichen Versorgung (§ 75 SGB V)
- Intetressenvertretung ihrer Mitglieder im Gesundheitsministerium und gg Krankenkassen
- Überwachung der Pflichten der Vertragsärzte (§75 SGBV Abs.2
- Abrechnung von ambulanten medizinischen Leistungen durch Kollektivverträge
Was wissen Sie über die Psychotherapierichtlinien?
Gegenstand sind die PT-Leistungen, die zu Lasten der GKV erbracht werden können.
- Voraussetzungen für ein Richtlinienverfahren
- Behandlungsformen:
- Sprechstunde
(KJP: 250 min pro Krankheitsfall, patientengerechter Befundberich (PTV11)
Informationsblatt über Richtlinienverfahren (PTV 10), kein obligatorischer Konsiliarbericht erforderlich, beansprucht kein Stundenkontingent
- Akutbehandlung
(max 600 min, im Anschluss an die Sprechstunde, folgt ein Richtlinienverfahren min. 2 probatorische Sitzungen)
- Rezidivprophylaxe: innerhalb von 2 Jahren bei LZT (anzugeben auf dem PTV2)
- Psychotherapie: max 3 Behandlungsst./ Woche, VT, TP, PA, keine Kombination der Verfahren!
- Anwendungsformen (Indikation)
- Ausschluss von PT als Leistung der GKV zb. bei fehlender Motivation - Leistungsumfang:
- KZT1: 12 st
- KZT2: 12 St
- LZT: 60 st Gutachterpflichtig, - Beschreibung des Konsiliar-, Antrags-, und Gutachterverfahren
- Dokumentation und Qualifikation
Im Hinblick auf die Durchführung von PT wird auf die nachgeordneten PT Vereinbarungen verwiesen.
Welchen formalen Kriterien muss eine psychotherapeutische Dokumentation genügen?
gesetzlich geforderter Teil der Krankenbehandlung
FORMALE KRITERIEN
- INHALTLICH KEINE STARRENVORGABEN (Die Psychotherapie-Richtlinien legen in Abschnitt A. Allgemeines fest: Psychotherapie und psychosomatische Grundversorgung erfordern eine schriftliche Dokumentation der diagnostischen Erhebungen und der wesentlichen Inhalte der psychotherapeutischen Interventionen. “in geeigneter Weise“ oder „ordentlich“ „das medizinisch bzw. psychotherapeutisch Gebotene“ zu dokumentieren)
- zeitnah, leserlich, für Fachleute verständlich
- nachträgliche Änderungen nur, wenn die ursprünglicher Version kenntlich bleibt + Änderungszeitpunkt
- 10 Jahre Aufbewahrungspflicht (BGB)
- fehler- oder Lückenhafte Doku führt zu der Vermutung, dass die nicht dokumentierten Leistungen nicht stattgefunden haben (Beweisumkehr)
- Der Bericht an den Gutachter enthält sowohl die objektiven Angaben, als auch sehr weitgehende subjektive und intime Details von Patient und Therapeut
Welchen inhaltlichen Kriterien muss eine psychotherapeutische Dokumentation genügen?
DOKUMENTATIONSPFLICHT:
Name, Datum, Uhrzeit, Diagnose, erhebliche Befunde, Überweisung, Kostenträger, Behandlungsform, abgerechnete EBM Ziffer, Ausfallhonorar Reglung, Patientenaufklärung, thematische Inhalte der Sitzung, besondere Vorkommnisse (zb. Umgang mit Suizidlität), Schweigepflichtsentbindungen, formale Bilanzierungen zb. Folgemaßnahmen, die „Individuelle Patienteninformation“ gemäß § 11 Absatz 15 ist ebenfalls Bestandteil der Patientenakte, informierte Einwilligung (informell conset)
BASISDOKUMENTATION
- feststehende Rahmenbedingungen zb. Therapiebeginn und -ende, Ergebnisse, Prognose, Aufklärung
VERLAUFSDOKUMENTATION
- wesentlichen Inhalte der psychotherapeutischen Interventionen und Ergebnisse, bildet den Therapieprozess ab
Welche Ausnahmen von der Schweigepflicht als Psychotherapeut kennen Sie?
- Gefahr im Verzug:
- Schwerverbrechen, Seuchengefahr
- Selbst-, Fremdgefährdung - Übermittlungspflicht (eingeschränkt, mit Schweigepflichtsentbindung/ -Erklärung)
- an Kostenträger (Diagnose, Sitzungstermine, Therapieverfahren, Leistungen, Abrechnungsziffern)
- Auskünfte an Versicherungen, Ämter usw.
- Innerhalb der Praxis: Schweigepflicht-Erklärung von Angestellten, Wartungsfirmen usw.
Welche Einsichtsrechte hat der Patient in die Dokumentation des/der Psychotherapeuten/-in?
§630g BGB
- sofortige und vollständige Einsicht in die ihn betreffende Patientenakte solagne dem nicht therapeutische Gründe, oder die Rechte Dritter entgegenstehen (s. Ausnahmen)
- Im Sinne des Selbstbestimmungsrecht zunehmend auch subjektive Daten → ! Beziehungsaspekte beachten!
- Die Musterberufsordnung sichert dem Patienten auch nach Abschluss der Behandlung das Einsichtsrecht in die Doku zu.
- kein Recht auf Herausgabe der Unterlagen, aber auf Kopien
- kann eine Person des Vertrauens mit der Einsichtnahme Beauftragen
AUSNAHMEN:
- gesundheitliche Gefährdung
- rechte Dritte
- persönliche Aufzeichnungen des Therapeuten (wurde mit dem Erlass des Patientenrechtegesetzes quasi aufgehoben)
Die Krankenkasse meldet sich bei Ihnen und fragt, wie lange die Therapie bei Ihrem Patienten noch dauern wird. Dürfen Sie der Krankenkasse Auskunft erteilen?
JA ! Die Krankenkasse ist der Kostenträger!
- Übermittlungspflicht an Kostenträger (Diagnose, Sitzungstermine, Therapieverfahren, Leistungen, Abrechnungsziffern)
Dürfen Sie unter Kollegen / PiAs über Ihre Patienten reden oder sind Sie zu Verschwiegenheit verpflichtet?
zur Verschwiegenheit verpflichtet, aber Handhabung, dass es möglich ist zu erzählen, ohne dass Rückschluss auf Identität möglich ist (keine Klarnamen)