Formale Fragen Flashcards

1
Q

Unter welchen Voraussetzungen ist eine Einweisung nach Psych-KG möglich? Wären Sie als Therapeut (Wann) verpflichtet, solche Schritte einzuleiten? Wie sähen solche Schritte aus?

A

Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG)

Notwendige Vorrausetzungen:

  1. der Patient muss PSYCHISCH KRANK sein. Psychisch krank im Sinne des Unterbringungsgesetzes
    - geistige oder seelische Störung von erheblichem Ausmaß
    - Abhängigkeit von Rauschmitteln
  2. Der Patient muss UNTERBRINGUNGSBEDÜRFTIG
    - erhebliche der eigenen Gesundheit oder erhebliche gegenwärtige Gefahr für Rechtsgüter Anderer
    - Gefahr kann nicht auf andere Weise abgewendet werden

->Sofortige Unterbringung bei Gefahr im Verzug

Schritte:
Anregung der Zwangseinweisung bei:
Ordnungsamt / Polizeivollzugsdienst + Gutachten (Stellungnahme)
→ Entscheidung des Ordnungsamtes und mögl. Einweisung
→ am selben Tag: Richterliche Anhörung und Entscheidung über Psych-KG

Für die unfreiwillige Unterbringung existiert ein juristisches Entscheidungsmonopol

  • ärztliche Stellungnahme als Entscheidungshilfe
  • Einweisung auf Antrag der örtlichen Ordnungsbehörde vom Amtsgericht
  • Bei akuter Gefahr: sofortige Unterbringung durch das Ordnungsamt (bis zum Ablauf des Tages, der dem Beginn des Freiheitsentzuges folgt) -> nachträgliches Einholen der richterlichen Entscheidung

WICHTIG:

  • Der Arzt selbst darf die zwangsweise Verbringung nicht anordnen nur anregen.
  • Ärztliches Gutachten dient der Entscheidungsfindung anderer Insitutionen

Bei KiJu neben Psychkg:
§ 1631b Freiheitsentziehende Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen

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2
Q

In welchen Gesetzen und Verordnungen sind die Vorschriften zur Dokumentationspflicht von Psychotherapeuten/-innen erfasst?

A

BGB PATIENTENRECHTEGESETZ:
§630f Dokumentation und Patientenakte:
1. sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse sind aufzuzeichnen. Arztbriefe sind in die Patientenakte aufzunehmen.“
2. Nachträgliche Änderungen müssen den konkreten Inhalt und den genauen Zeitpunkt der Änderung erkennen lassen.
-> entspricht inhaltlich BO + BMV

§ 630g Einsichtsrecht in Patientenakte:
Pflicht zur Erteilung aller Auskünfte über die Behandlung, (Art, Umfang und Entgelt) an den Behandelten oder seinen gesetzlichen Vertreter, sofern keine erheblichen therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen

§ 630h Abs. 3 Beweislast bei Verletzung der Dokumentationspflicht:
„Hat der Behandelnde eine medizinisch gebotene wesentliche Maßnahme und ihr Ergebnis entgegen § 630f nicht in der Patientenakte aufgezeichnet/ nicht aufbewahrt, wird vermutet, dass er diese Maßnahme nicht getroffen hat.“

PSYCHOTHERAPEUTENGETZ:
§ 14 Abs. 4:
Pflicht zur Erteilung aller Auskünfte über die Behandlung, (Art, Umfang und Entgelt) an den Behandelten oder seinen gesetzlichen Vertreter
§ 14 Abs. 1: Aus dieser Berufspflicht sowie aus der Pflicht, den Beruf nach bestem Wissen und Gewissen auszuüben kann insbesondere auch die Pflicht zur Dokumentation abgeleitet werden.

PSYCHOTHERAPIERICHTILINIE:
§37: Datum, Art der Leistungserbringung, diagnostische Erhebungen, wesentliche Inhalte der PT, Ergebnisse

VERTRAGSRECHT:
Nebenpflicht des Behandlungsvertrages

BERUFSORDNUNG:
§9 identisch mit §630 BGB
§9 Abs. 2: Mindestaufbewahrungsdauer beträgt zehn Jahre

BUNDESMANTELVERTRAG:
§57 Abs. 1 „in geeigneter Weise zu dokumentieren…”

SGB V:
§ 106 Wirtschaftlichkeitsprüfung
§ 295 Abrechnung ärztlicher Leistungen

SGB I § 35: Wahrung des Sozialgeheimnis

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3
Q

Was wissen sie über das Sozialgesetzbuch V?

A

Verfahrensweise der Gesetzliche Krankenversicherung
inhaltlich:
- Einbezug von PT in den Sicherstellungsauftrag der vertragsärztlichen Versorgung
- Bestimmung EINGESCHRÄNKTE RECHTE VON PT gg Ärzten (keine Befugnis Medikamente oder Reha zu verschreiben)
- aus dem SGB V ergeben sich die PTR
- PT ist im Rahmen der GKV keine Regelleistung. Gewährt wird diese auf ANTRAG DES PAT. mittels Unterschrift (PTV1 “Antrag des Versicherten”)
- Wirtschaftlichkeitsgebot (WANZ) §12 SGB v:
-> Wirtschaftlichkeit, ausreichend, notwendig, zweckmäßig

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4
Q

Wozu dient die psychotherapeutische Dokumentation?

A
  • Sachgerechte Behandlung ( Therapiesicherung, Gedächtnisstütze)
  • der Weiterbehandlung andernorts oder durch einen Praxisvertreter (Klinik: andere Behandler)
  • als Rechenschaftspflicht dem Patienten gegenüber (Nebenpflicht aus dem Behandlungsvertrag)
  • Juristische Absicherung (Haftungsprophylaxe, Beweispflicht z.B. Dokumentation des Aufklärungsgesprächs)
  • Dokumentation für Plausibilitätsprüfung
    -> Rechtmäßigkeit der Abrechnung wird überprüft (Leistungen sind nur dann erbracht, wenn sie komplett dokumentiert wurden)
  • Indikation: Leistung notwendig?
  • Effektivität: Leistung geeignet zur Erreichung des therapeutischen Ziels?
  • Qualität: Leistung fachgerecht erbracht?
    Wirtschaftlichkeit: Kosten der Leistung angemessen in Hinblick auf Behandlungsziel?
  • Überprüfung / Reflexion der Behandlung durch Therapeut
  • für Überprüfungen durch KV und Krankenkassen
  • für die Ausbildung: Übung, Nachweis
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5
Q

Was ist die Psychotherapeutenkammer?

A
  • Selbstverwaltungorgane der PP und KJP zur Dezentralisierung und Entlastung des Staates (Körperschaft des öffentlichen Rechts)
  • Pflichtmitgliedschaft + Pflichtbeitrag
  • vertritt die PP und KJP gg Staat, Politik und Gesellschaft
  • gewählte Vertreter
  • Regelwerke der Kammer: BERUFSORDNUNG, Satzung, Fortbildungsordnung, Beitragsordnung, Gebührenordnung, Kassenordnung,
  • Beitrag NRW: Einkommensabhängig zw 70 - 770€
  • NRW: keine Pia Mitgliedschaft möglich. Es gibt eine Pia Vertretung mit Rederecht auf Kammerversammlungen
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6
Q

Welche Aufgaben hat die Psychotherapeutenkammer?

A
  • Überwachung der Rechte und Pflichten der Mitglieder
  • disziplinarische Verfahren bei Verletzung der Berufspflichten
  • Reglungen für Weiterbildungen
  • Auftreten für die Wahrung und Anerkennung des Berufstandes
  • Beratung staatlicher Organe
    Ausformulierung des Berufsrechts durch die BO
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7
Q

Was ist die Kassenärztliche Vereinigung?

A
  • Selbstverwaltungsorgane der Vertragsärzte und TP
  • Angehörigkeit bei Kassenzulassung

Aufgaben: Abrechnung, Sicherstellung der Versorgung und Intetressenvertretung ihrer Mitglieder im Gesundheitsministerium und gg Krankenkassen

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8
Q

Welche Aufgaben hat die Kassenärztliche Vereinigung?

A
  • Sicherstellung der ambulanten kassenärztlichen Versorgung (§ 75 SGB V)
  • Intetressenvertretung ihrer Mitglieder im Gesundheitsministerium und gg Krankenkassen
  • Überwachung der Pflichten der Vertragsärzte (§75 SGBV Abs.2
  • Abrechnung von ambulanten medizinischen Leistungen durch Kollektivverträge
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9
Q

Was wissen Sie über die Psychotherapierichtlinien?

A

Gegenstand sind die PT-Leistungen, die zu Lasten der GKV erbracht werden können.

  1. Voraussetzungen für ein Richtlinienverfahren
  2. Behandlungsformen:
    - Sprechstunde
    (KJP: 250 min pro Krankheitsfall, patientengerechter Befundberich (PTV11)
    Informationsblatt über Richtlinienverfahren (PTV 10), kein obligatorischer Konsiliarbericht erforderlich, beansprucht kein Stundenkontingent
    - Akutbehandlung
    (max 600 min, im Anschluss an die Sprechstunde, folgt ein Richtlinienverfahren min. 2 probatorische Sitzungen)
    - Rezidivprophylaxe: innerhalb von 2 Jahren bei LZT (anzugeben auf dem PTV2)
    - Psychotherapie: max 3 Behandlungsst./ Woche, VT, TP, PA, keine Kombination der Verfahren!
    - Anwendungsformen (Indikation)
    - Ausschluss von PT als Leistung der GKV zb. bei fehlender Motivation
  3. Leistungsumfang:
    - KZT1: 12 st
    - KZT2: 12 St
    - LZT: 60 st Gutachterpflichtig,
  4. Beschreibung des Konsiliar-, Antrags-, und Gutachterverfahren
  5. Dokumentation und Qualifikation

Im Hinblick auf die Durchführung von PT wird auf die nachgeordneten PT Vereinbarungen verwiesen.

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10
Q

Welchen formalen Kriterien muss eine psychotherapeutische Dokumentation genügen?

A

gesetzlich geforderter Teil der Krankenbehandlung

FORMALE KRITERIEN

  • INHALTLICH KEINE STARRENVORGABEN (Die Psychotherapie-Richtlinien legen in Abschnitt A. Allgemeines fest: Psychotherapie und psychosomatische Grundversorgung erfordern eine schriftliche Dokumentation der diagnostischen Erhebungen und der wesentlichen Inhalte der psychotherapeutischen Interventionen. “in geeigneter Weise“ oder „ordentlich“ „das medizinisch bzw. psychotherapeutisch Gebotene“ zu dokumentieren)
  • zeitnah, leserlich, für Fachleute verständlich
  • nachträgliche Änderungen nur, wenn die ursprünglicher Version kenntlich bleibt + Änderungszeitpunkt
  • 10 Jahre Aufbewahrungspflicht (BGB)
  • fehler- oder Lückenhafte Doku führt zu der Vermutung, dass die nicht dokumentierten Leistungen nicht stattgefunden haben (Beweisumkehr)
  • Der Bericht an den Gutachter enthält sowohl die objektiven Angaben, als auch sehr weitgehende subjektive und intime Details von Patient und Therapeut
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11
Q

Welchen inhaltlichen Kriterien muss eine psychotherapeutische Dokumentation genügen?

A

DOKUMENTATIONSPFLICHT:
Name, Datum, Uhrzeit, Diagnose, erhebliche Befunde, Überweisung, Kostenträger, Behandlungsform, abgerechnete EBM Ziffer, Ausfallhonorar Reglung, Patientenaufklärung, thematische Inhalte der Sitzung, besondere Vorkommnisse (zb. Umgang mit Suizidlität), Schweigepflichtsentbindungen, formale Bilanzierungen zb. Folgemaßnahmen, die „Individuelle Patienteninformation“ gemäß § 11 Absatz 15 ist ebenfalls Bestandteil der Patientenakte, informierte Einwilligung (informell conset)

BASISDOKUMENTATION
- feststehende Rahmenbedingungen zb. Therapiebeginn und -ende, Ergebnisse, Prognose, Aufklärung

VERLAUFSDOKUMENTATION
- wesentlichen Inhalte der psychotherapeutischen Interventionen und Ergebnisse, bildet den Therapieprozess ab

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12
Q

Welche Ausnahmen von der Schweigepflicht als Psychotherapeut kennen Sie?

A
  1. Gefahr im Verzug:
    - Schwerverbrechen, Seuchengefahr
    - Selbst-, Fremdgefährdung
  2. Übermittlungspflicht (eingeschränkt, mit Schweigepflichtsentbindung/ -Erklärung)
    - an Kostenträger (Diagnose, Sitzungstermine, Therapieverfahren, Leistungen, Abrechnungsziffern)
    - Auskünfte an Versicherungen, Ämter usw.
    - Innerhalb der Praxis: Schweigepflicht-Erklärung von Angestellten, Wartungsfirmen usw.
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13
Q

Welche Einsichtsrechte hat der Patient in die Dokumentation des/der Psychotherapeuten/-in?

A

§630g BGB

  • sofortige und vollständige Einsicht in die ihn betreffende Patientenakte solagne dem nicht therapeutische Gründe, oder die Rechte Dritter entgegenstehen (s. Ausnahmen)
  • Im Sinne des Selbstbestimmungsrecht zunehmend auch subjektive Daten → ! Beziehungsaspekte beachten!
  • Die Musterberufsordnung sichert dem Patienten auch nach Abschluss der Behandlung das Einsichtsrecht in die Doku zu.
  • kein Recht auf Herausgabe der Unterlagen, aber auf Kopien
  • kann eine Person des Vertrauens mit der Einsichtnahme Beauftragen

AUSNAHMEN:

  1. gesundheitliche Gefährdung
  2. rechte Dritte
  3. persönliche Aufzeichnungen des Therapeuten (wurde mit dem Erlass des Patientenrechtegesetzes quasi aufgehoben)
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14
Q

Die Krankenkasse meldet sich bei Ihnen und fragt, wie lange die Therapie bei Ihrem Patienten noch dauern wird. Dürfen Sie der Krankenkasse Auskunft erteilen?

A

JA ! Die Krankenkasse ist der Kostenträger!

  • Übermittlungspflicht an Kostenträger (Diagnose, Sitzungstermine, Therapieverfahren, Leistungen, Abrechnungsziffern)
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15
Q

Dürfen Sie unter Kollegen / PiAs über Ihre Patienten reden oder sind Sie zu Verschwiegenheit verpflichtet?

A

zur Verschwiegenheit verpflichtet, aber Handhabung, dass es möglich ist zu erzählen, ohne dass Rückschluss auf Identität möglich ist (keine Klarnamen)

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16
Q

Dürfen Sie auf Nachfrage von Angehörigen angeben, ob ein Patient bei Ihnen in Behandlung ist?

A

Nein, außer es besteht eine konkrete Entbindung von der Schweigepflicht (konkret bedeutet: incl. Namensnennung, wem Auskunft erteilt werden darf). Aber Identitätskontrolle!!!

17
Q

Wem gegenüber sind Sie zur Verschwiegenheit verpflichtet?

A

Jedem außer Entbindung

Entbindung gg KV zb. auf PTV 1

18
Q

Brechen Sie mit der Besprechung ihrer Patienten in der Supervision die Schweigepflicht?

A

Streng genommen ja, wenn keine Entbindung vorliegt. Ansonsten keine Rückschlüsse auf Identität zulassen.

19
Q

Was ist ein Konsiliarbericht? Wer muss den Konsiliarbericht ausfüllen?

A
  • patientenbezogene Beratung eines Arztes durch einen anderen ärztlichen Kollegen, meist einen Facharzt.
  • Empfehlungen zur Diagnostik oder Therapie werden schriftlich niedergelegt (oder Konsiliarbericht)
20
Q

Warum muss man einen Überweisungsschein beifügen, wenn man den Konsiliarbericht anfordert? Psychologische Psychotherapeuten dürfen doch nicht überweisen. Was steht auf dem Überweisungsschein?

A
  • Daten zum Patient über Krankenkasse, Wohnort etc.
    „Überweisung vor Aufnahme einer Therapie zur Abklärung somatischer Ursachen“
  • Diagnosen/Indikation zur Psychotherapie
  • Information für den Arzt
  • Psychotherapeuten dürfen seit 2017 überweisen und ins Kh einweisen
21
Q

Was ist PTV2?

A

Angaben des Therapeuten zum Antrag des Versicherten bzw. zum Bericht an den Gutachter.

  • > Was wird beantragt? VT/TP, KZ/LZ
  • > Warum? Erklärung des Therapeuten
22
Q

Warum gibt es bei manchen Formularen mehrere Durchschläge?

A

Dokumentationspflicht des Therapeuten und Arztes

Info für Kasse, Gutachter und Patient

23
Q

Warum sind manche Stellen auf den Formularen geschwärzt?

A

nfos, welche nur für den Gutachter bestimmt sind und nicht etwa für die Kasse (Schweigepflicht)

24
Q

Was ist der LEB (Leistungserfassungsbogen)?

A

Aus Ambulanzskript:
Für jeden Patienten befindet sich in der Akte ein so genannter Leistungserfassungsbogen (LEB)
In dem LEB sollen die folgenden Unterlagen archiviert werden:
Überweisungen, Berichtspflichtformular, Therapieanmeldung, Stellungnahmen der Gutachter und Mitteilungen der Krankenkasse.

Folgende Infos sind auf dem LEB einzutragen:

  1. Patient
  2. Sprechstunde
  3. Testdiagnostik
  4. Psychiatrische Abklärung
  5. Zweitgespräch
  6. PiA
  7. n (bewilligte Fälle)
  8. n (probatorische Phase)
  9. Supervisior
  10. Ambulanzleitung
  11. Einladung zur 1. Probatorischen Sitzung
  12. Probatorische Phase
  13. Konsiliarbericht
  14. Antrag
25
Q

Wie viele Stunden werden nach den Krankenkassenrichtlinien für eine Langzeittherapie bewilligt?

A

60 st + 15B
+ max 5 (Erw) bzw. 6 (KiJu) probatorische Sitzungen
+ 150 min (Erw) bzw. 250 min (KiJu) Sprechstunde

26
Q

Wie viele Stunden kann man bei einer ersten Fortführung der Therapie beantragen?

A

das Höchstkontingent

27
Q

Wer muss den Antrag auf Psychotherapie unterschreiben? (Antrag des Versicherten, Angaben des Therapeuten, Bericht an den Gutachter)

A
  • Antrag des Versicherten: Patient
  • Angaben des Therapeuten: Selbst bzw. in Prakt. Ausb. der Beauftragte
  • Bericht: Selbst und in Ausb. Supervisor
28
Q

Was ist eine Quartalsabrechnung? Wann wird diese erstellt?

A

Kassenärztliche Abrechnung:

  1. Wann? Viermal jährlich (quartalsweise) März, Juni, September und Dezember.
  2. Was?
    Mitteilung des Arztes an die KV von:
    gesetzlich versicherten behandelten Patienten der letzten 3 Monate, deren Diagnosen und die erbrachten Leistungen (in Form der entsprechenden EBM-Ziffer)

Warum?

  • KV teilt das gesamte Geldvolumen, in verschiedene “Töpfe” auf.
  • Jede Fachgruppe erhält einen “Fachgruppentopf”
  • Dieser Fachgruppentopf wird unter allen Ärzten der Fachgruppe je nach abgerechneten Punktzahlvolumina aufgeteilt.
  • Der Arzt erhält ca. 4 bis 6 Monate nach der Abrechnung eine Mitteilung, wie hoch sein Honorar gewesen ist.
  • Bei PT Extrabudgetäre Leistungen, dh. immer gleiches Honorar
29
Q

Was ist der EBM? Wozu dient er? Kennen Sie EBM-Ziffern?

A
  • VERGÜTUNGSSYSTEM der ambulanten Versorgung in Deutschland.
  • Grundlage: SGB V.

Psychotherapeutische Leistungen: 35.xx
-> Abschnitt 35.60 = psychodiagnostischen Testverfahren
-> Abschnitt 35.15:
35150 = probatorische Sitzung
35151 = Psychotherapeutische Sprechstunde
35152 = Akutbehandlung
35421 = Pt Einzelsitzungen

30
Q

Was ist Smarty?

A

PC-Programm für Datenbank und Abrechnung.

Es bietet ICD10 & EBM /GOÄ,Terminplaner, Patientenverwaltung

31
Q

Sind Sie Mit- und Weiterbehandler Ihrer Patienten oder der primäre Behandler?

A

Sowohl als auch.

Je nach Erstzugang.

32
Q

Was würde es für die therapeutische Beziehung bedeuten, wenn Sie bei einer Patientin / einem Patienten, der Gebrauchtwagenhändler ist, im Therapie-Verlauf ein gebrauchtes Auto kaufen?

A
  • Verstoß gegen die berufsethische Richtlinien in der therapeutischen Beziehung
  • Gefahr der Rollenkonfusion
  • therapeutische Bearbeitungsfokus verschwimmt
  • professionelle Beziehung macht min. 30% des Therapieerfolgs aus und sollte „nicht durch Interaktionen gefährdet werden, die die Wahrscheinlichkeit einer Rollendiffusion erhöhen” (Borg- Laufs)
33
Q

Welche Konsequenzen für die therapeutische Arbeit kann es haben, wenn Sie von einer Patientin / einem Patienten ein wertvolles Geschenk annehmen?

A
  • verboten, theoretisch berufsrechtliche Konsequenzen
  • Verstößt gegen das Abstinenzgebot der BO § 6 Absatz
  • Pat. erwartet Entgegenkommen im Gegenzug (zb. bei Stellungnahmen, Honorarausfall etc.)
  • TP fühlt sich verpflichtet, Erwartungen des Pat. zu erfüllen (gegensätzlich zum Therapieziel?!)

Umgang mit Geschenken:
- motivationalen Hintergrund erfragen, ggf. die die Therapie nutzen

34
Q

Es gibt TherapeutInnen, die behandeln 9 bis 10 PatientInnen pro Arbeitstag. Nehmen Sie bitte dazu Stellung.

A
  • Bei Gruppentherapien kein Problem
    Bei Einzelsitzungen:
  • führt zu einem Qualitätsverlust der therapeutischen Arbeit, da schwindende Aufmerksamkeit (nicht mehr als 6 Patienten am Tag)
  • praktische Probleme, da die Mehrzahl der Patienten Termine ausschließlich im Nachmittagsbereich annehmen kann.
  • Zeiten für organisatorische und administrative Aufgaben müssen eingeplant werden (z.B. Antragstellung, Korrespondenzen mit Bekannten, Lehrern usw. der Patienten, Krankenkassen usw.