Einkommensteuer Flashcards
Wohnung
§ 8 AO
1. bescheidene Bleibe
2. innehaben - tatsächlich verfügen
3. beibehalten - gewissen Regelmäßigkeit und Gewohnheit
Gewöhnlicher Aufenthalt
§ 9 AO
mehr als 6 Monate (außer Besuch)
Ehegatten
§ 26 Abs. 1 S. 1
1. Ehegatten
2. unbeschränkt st.pflichtig
3. kein dauerndes Getrenntleben
4. zu Beginn oder im Laufe VAZ
5. kein Sonderfall S. 2
Splitting-Verfahren
§ 32a
Abs. 5 - Ehegattensplitting
Abs. 6 S. 1
Nr. 1 - Witwensplitting
Nr. 2 - Scheidungsjahr
Einkunftsermittlung generell
§ 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 iVm
§ 4 Abs. 1 oder § 5 Abs. 1 EStG - Betriebsvermögensvergleich
§ 4 Abs. 3 Einnahmenüberschussrechnung
§ 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 iVm
§ 8 Einnahmen, §§ 9, 9a Werbungskosten
Nicht abziehbare Ausgaben
§ 12
Liebhaberei
§ 2
1. keine Aussicht auf Totalgewinn/-überschuss
2. nicht zur Erzielung positiver Einkünfte
Verlustausgleich
§ 10d
Verlustausgleich - innerperiodisch
Verlustabzug - interperiodisch
Abs. 1 S. 6 EStG - Antrag Rücktragsverzicht
Abs. 4 S. 1 EStG - gesonderte Feststellung
AN-Pauschbetrag
§ 9a S. 1 Nr. 1 lit. a EStG
Merkmale § 19
Nichtselbstständigkeit:
- Arbeitslohn aus Dienstverhältnis von AN bei AG
Selbstständigkeit:
- Unternehmerrisiko (eigene Rechnung)
- Unternehmerinitiative (eigene Verantwortung)
Einnahmen § 19
Grundsatz § 11
Besonderheit § 38a Abs. 1 S. 2, 3
- lfd. Arbeitslohn
- sonstige Bezüge
Arbeitslohn § 19
Geld + Sachbezüge
- nicht überwiegendes Arbeitgeberinteresse
- nicht Aufmerksamkeiten (60 € inkl USt)
Sachbezüge allgemein
§ 8 Abs. 2 S. 1 EStG
- 50 € Freigrenze (ohne KfZ, amtliche Sachbezugswerte, Wohnung)
- Marktpreis/Endpreis
- abzgl. Zuzahlung
KfZ-Überlassung
§ 8 Abs. 2 S. 2, 3, 5 EStG:
private Nutzung = 1 % Preis * Monat
Fahrt Wohnung = 0,03 % Preis * Monat * Entfernung
Familienheimfahrt = 0,002 % Preis * Entfernung * Fahrtenanzahl (idR kein Ansatz)
Besonderheiten:
- Preis inkl USt
- Preis auf 100 € abrunden
- Zuzahlung AN mindert Sachbezug (auch AHK)
- Elektromobilität (Strom § 3 Nr. 46, Ladevorrichtung § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 6 EStG)
Amtliche Sachbezugswerte
§ 8 Abs. 2 S. 6 - 10 EStG:
Pro Monat für Essen, Unterkunft
Wohnung
§ 8 Abs. 2 S. 12 EStG
Waren
§ 8 Abs. 3 EStG:
Freibetrag pro Dienstleistungsverhältnis
Versorgungsbezüge
§ 19 Abs. 2 S. 2 EStG:
- Versorgungsfreibetrag, Zuschlag
- WK-Pauschbetrag § 9a S. 1 Nr. 1 lit. b
WK Fahrt zu Arbeit
§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG:
- 0,30/0,35 € * einfache Strecke * Tag
- Begrenzung 4.500 €
- Mobilitätsprämie §§ 101 - 109 EStG
- Tätigkeitsstätte:
- dienstrechtliche Festlegung AG: dauerhafte Zuordnung
- keine dienstrechtliche Festlegung AG: quantitative Kriterien
- Bestimmung AG
- keine Bestimmung AG: kürzeste Wegstrecke
WK Doppelte Haushaltsführung
§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG:
- Wohnungswechsel
- Familienheimfahrten
- Verpflegungsmehraufwand 3 Monate
- Zweitwohnung
- Umzugskosten
Voraussetzungen:
- Eigener Hausstand
- außerhalb Ort 1. Tätigkeitsstätte
- wohnen am Ort 1. Tätigkeitsstätte
- berufliche Veranlassung
WK Reisekosten Fahrtkosten
§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a EStG:
- vorübergehend außerhalb 1. Tätigkeitsstätte -> erhöhte Pauschale
- keine 1. Tätigkeitsstätte vorhanden -> normale Pauschale
WK Verpflegungsmehraufwendungen
§ 9 Abs. 4a EStG:
- nur Pauschale
- höchstens 3 Monate
- bei Zahlung AG -> Steuerfreiheit bzw. Kürzung WK
WK Übernachtungskosten
§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5a EStG:
- tatsächliche Kosten
WK Übernachtung Lkw
§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5b EStG:
- nur bei Übernachtung
WK Arbeitsmittel
§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 6 EStG:
- Afa beachten
WK Häusliches Arbeitszimmer
§ 9 Abs. 5 S. 1 iVm § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG
Voraussetzung:
- vorwiegend der Erledigung von Arbeiten dienend
- in häusliche Sphäre eingebunden
- nahezu ausschließlich zu betrieblichen Zwecken
anderer Arbeitsplatz -> Grenze 1.250 €
kein anderer Arbeitsplatz -> unbegrenzt
Home-Office-Pauschale -> Grenze 600 €
WK § 9 vs Lebensführung § 12
Aufteilung:
- leicht überprüfbare Trennung nach objektiven Merkmalen
- berufliche oder betriebliche Anteil nicht untergeordnete Bedeutung
WK Erstausbildung
§ 9 Abs. 6 EStG:
- Erstausbildung nur in Dienstverhältnis
Steuerfreiheit nichtselbstständige Tätigkeit
§ 3c Abs. 1 - kein Abzug zusammenhängende WK
§ 3
Nr. 1 - Leistungen Kranken-, Pflege-, Unfallversicherung
Nr. 2 - Lohnersatzleistung wie Hartz IV
Nr. 13/16 - Reisekosten = Fahrtkosten, Verpflegungskosten, Übernachtungskosten
Nr. 15 - Zuschüsse ÖPNV (mit Kürzung WK)
Nr. 26 - Übungsleiter, Ehrenamt
Nr. 30/31/32 - Werkzeuggeld, Berufsbekleidung, Sammelbeförderung
Nr. 33 - Kinderbetreuung
Nr. 34 - Gesundheitsförderung
Nr. 37 - Fahrrad (keine Kürzung WK!)
Nr. 45 - Handys
Nr. 46 - elektrisches Aufladen Kfz
Nr. 51 - Trinkgeld
§ 3b - Zuschläge Sonntags-, Feiertags-, Nachtarbeit
Entschädigungen / mehrjährige Tätigkeiten
Tarif-Begünstigung nach § 34 Abs. 1 EStG:
1. Entschädigungen
- Entschädigung iSd § 24 Nr. 1 EStG
- außerordentliche Einkünfte iSd § 34 EStg
- bei Entlassentschädigung: Vergleichsrechnung
2. mehrjährige Tätigkeiten
- mehrjährige Tätigkeit
- Vergütung
- Zusammenballung
Progressionsvorbehalt
§ 32b EStG:
- steuerfreie Lohnersatzleistungen
- ausländische Einkünfte
Pauschalierung Fahrten Wohnung
§ 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 EStG:
- 15 %
- Entfernungspauschale
- Kürzung WK
-> Einkünfte außer Ansatz § 40 Abs. 3 EStG
Pauschalierung Zuschüsse ÖPNV
§ 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 EStG:
- 25 %
- keine Kürzung WK!
-> Einkünfte außer Ansatz § 40 Abs. 3 EStG
Pauschalierung Verpflegungsmehraufwendungen
§ 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 EStG:
- Pauschale Ersatz ist steuerfrei, § 3 Nr. 13/16 (kein WK, § 3c Abs. 1)
- bis zu 100 % über Pauschale kann pauschaliert versteuert werden
- ab 100 % über Pauschale steuerpflichtig
-> Einkünfte außer Ansatz § 40 Abs. 3 EStG
Pauschalierung kompletter Arbeitslohn
§ 40a EStG: Mini-Job, kurzfristige Beschäftigung, geringfügige Beschäftigung
Pauschalierung Sachzuwendungen
§ 37b EStG:
- 30 %
- keine Möglichkeit > 10.000 € oder bei AN bei § 8 Abs. 2 S. 2 - 10
-> Einkünfte außer Ansatz § 37b Abs. 3 EStG
Sachinbegriff
Vielheit beweglicher Sachen, die funktionell und technisch so abgestimmt sind, dass sie einheitlichem wirtschaftlichem Zweck dienen
Vermietung zeitlich begrenzte Überlassung Rechte
§ 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG:
bei Urheber § 18 EStG
Schuldzinsenabzug § 21
- teilweise vermietete Gebäude
a) Aufteilung AHK
b) tatsächliche Finanzierung mit Darlehen - Darlehensaufnahme
- Gesamtschuld -> abzugsfähig
- durch einen Dritten -> Kostentragung
- Zinsen nach Veräußerung Immobilie
- soweit Kaufpreis zur Schuldentilgung nicht ausreicht
§ 82b EStDV
Verteilung Erhaltungsaufwand bei Wohngebäuden
§ 21 EStG: AHK/Erhaltungsaufwand
R 21.1 Abs. 2 EStR: Aufwand < 4.000 € (ohne USt) auf Antrag
§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG: innerhalb von 3 Jahren > 15 % AHK (ohne USt)
§ 21 EStG: verbilligte Vermietung
< 50 % Aufteilung
> 50 % und < 66 % Totalüberschussprognose
> 66 % voll entgeltlich
§ 21 EStG: Umsatzsteuer
Vereinnahmte USt -> Einnahme
an FA gezahlte USt / gezahlte VSt -> Ausgabe
§ 9b EStG: USt sind Teil der AHK
§ 21 EStG: Erbauzins
Erbbauszins: Einnahme / WK
- Verteilung > 5 Jahre
Erschließungskosten als Einnahme bei Realisierung / Afa
§ 21 EStG: Zuschüsse
keine Mieterzuschüsse:
- Gegenleistung Gebrauchsüberlassung -> Einnahme
- keine Gegenleistung + HK -> Minderung HK
- keine Gegenleistung + Erhaltungsaufwand -> Minderung WK
Mieterzuschüsse:
-> Einnahme
§ 20 EStG: Schema Einkünfte
§ 20 Abs. 1 Einnahmen
§ 20 Abs. 2 iVm Abs. 4 Veräußerungsgewinne
- Veräußerungspreis
- Veräußerungskosten
- Anschaffungskosten
§ 20 Abs. 9 Sparer-Pauschbetrag
§ 20 EStG: Besteuerungsverfahren
§ 43 …iVm § 43a Abs. 1 S. 1 Nr. 1: Kapitalertragsteuer und 25 %
§ 44 Abs. 1 S. 4: auszahlende Stelle
§ 44a Abs. 1 S. 1 Nr. 3 iVm Abs. 2 S. 1 Nr. 1: Freistellungsauftrag
§ 43 Abs. 5 S. 1 iVm § 32d Abs. 1 S. 1: Abgeltungswirkung und 25 %
§ 2 Abs. 5b EStG: keine Summe der Einkünfte
§ 20 EStG: Versicherungen
§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG: Neuverträge
- Hälfte steuerfrei, falls 12 Vertragslaufzeit und 60. Lebensjahr
§ 52 Abs. 28 S. 5 EStG: Altverträge
- Steuerfrei, soweit Sonderausgaben und (12 Vertragslaufzeit oder 62. Lebensjahr)
§ 20 EStG: Zeitliche Anwendung
§ 52 Abs. 28 EStG
§ 20 EStG: Verschiedene Sachverhalte
- Erstattungszinsen, § 20 Abs. 1 Nr. 7
- Forderungsausfall, § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7, S. 2 iVm Abs. 4
§ 20 EStG: Verlustverrechnung
§ 20 Abs. 6 EStG:
- Aktienverkäufe
- Termingeschäfte und Stillhalterprämien (bis 20.000)
- Ausfall Forderung etc. (bis 20.000)
§ 20 EStG: Steueranrechnung
§ 36 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 EStG
§ 32d EStG
Abs. 2: Ausnahmen
- Nr. 1:
- lit. a: nahestehende Person, z.B. Miete
- lit. b: KapG
- lit. c: Back-to-Back
- Nr. 2: Lebensversicherung (mit Pauschbetrag)
- Nr. 3: Antrag für Gewinnausschüttungen (-> TEV)
- Nr. 4: vGA bei Gewinnminderung für KapG
Abs. 3: Kapitalerträge ohne Kapitalertragsteuer
Abs. 4: Antrag zur Überprüfung, z.B. Pauschbetrag
Abs. 5: ausländische Quellensteuer
Abs. 6: Günstigerprüfung
Mitunternehmerschaft
Voraussetzungen:
1. PersG betreibt gewerbliches Unternehmen
- originäre gewerbliche Tätigkeit § 15 Abs. 2 EStG
- fiktive Gewerblichkeit § 15 Abs. 3 EStG
2. Personen
- Gesellschafter
- Mitunternehmerinitiative = Teilhabe an unternehmerischen Entscheidungen
- Mitunternehmerrisiko = gesellschaftsrechtliche/vergleichbare Teilnahme an Erfolg/Misserfolg
Gesamtgewinn Mitunternehmerschaft
Gewinn 1. Stufe (Gesamthand + Ergänzungsbilanz)
Gewinn 2. Stufe (Sondervergütungen)
Veräußerungen
Doppelstöckige Mitunternehmerschaft
Voraussetzungen:
1. gewerbliche Untergesellschaft
2. Beteiligung vermittelnde Obergesellschaft
3. ununterbrochene Mitunternehmerkette
Rechtsfolge: mittelbare Beteiligung wie unmittelbare Beteiligung
Stille Gesellschaft
typisch stille Ges:
- keine gesonderte und einheitliche Feststellung
- Einkünfte § 20 Abs. 1 Nr. 4
- Aufwand für Gesellschaft
atypisch stille Ges:
- gesonderte und einheitliche Feststellung
- Einkünfte § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG
- kein Aufwand für Gesellschaft
Fiktion Gewerbebetrieb, § 15 Abs. 3 EStG
Abfärbung, § 15 Abs. 3 Nr. 1
- PersG
- (teils vermögensverwaltend etc.) und (teils gewerblich oder Beteiligung § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2)
Prägung, § 15 Abs. 3 Nr. 2
- PersG
- keine gewerbliche Tätigkeit
- nur KapG persönliche Haftung
- Geschäftsführer = KapG mit persönlicher Haftung oder Personen, die nicht Gesellschafter sind
Gewerblicher Grundstückshandel
Einbeziehung Veräußerungen Gesellschaft bei Gesellschafter, falls
- Beteiligung Gesellschaft > 10 %
- Verkehrswert Anteil Gesellschaft oder Grundstück > 250.000 €
§ 34a EStG
Voraussetzungen:
- Antrag
- keine Carried Interest, § 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG
- kein § 16 Abs. 4 oder § 34 Abs. 3 EStG
- nicht entnommener Gewinn und positives zu versteuerndes Einkommen
Nicht entnommener Gewinn
StB-Gewinn
- (Entnahme - Einlage)
= nicht entnommener Gewinn
Nachversteuerungspflichtiger Betrag
Begünstigungsbetrag
- Einkommensteuer
- SolZ
= nachversteuerungspflichtiger Betrag
Nachversteuerungsbetrag
positiver Saldo (Entnahme - Einlage)
- StB-Gewinn (bei Verlust = 0)
= Nachversteuerungsbetrag 1. Stufe (wenn positiv)
-> min(nachversteuerungspflichtiger Betrag, Nachversteuerungsbetrag)
§ 16 EStG - Verbindlichkeiten im Veräußerungspreis
§ 16 Abs. 1 - Verbindlichkeiten nicht Teil des Veräußerungspreises
- zur Tilgung H 4.2 (15) EStH: Kaufpreis wird WG
§ 16 Abs. 3 - Verbindlichkeiten Teil des Veräußerungspreises
§ 16 Abs. 1 EStG - Voraussetzungen
- Veräußerung gegen Entgelt
- alle wesentlichen Betriebsgrundlagen
- kurze Zeit
- ein Erwerber
- Fortführung möglich für Erwerber und Ende für Verkäufer
§ 16 Abs. 2 EStG - Veräußerungsgewinn
Veräußerungspreis
- Kosten
- Betriebsvermögen
grds. ohne 6b-Rücklage (d.h. Veräußerungsgewinn)
Beibehalten 6b-Rücklage (d.h. Auflösung) -> kein Freibetrag, keine Tarifbegünstigung
Bildung 6b-Rücklage -> Freibetrag, keine Tarifbegünstigung
§ 17 Abs. 1 S. 1 EStG - Voraussetzungen
- Veräußerung
- Anteile KapG im PV
- innerhalb der letzten 5 Jahre
- mind. 1 % beteiligt
Rechtsfolge: TEV!!!!
§ 18 EStG - Voraussetzungen
- Selbstständigkeit (Risiko/Inititiative)
- Nachhaltigkeit (nicht einmalig)
- Gewinnerzielungsabsicht (Liebhaberei)
- wirtschaftl. Verkehr (Leistungsaustausch)
§ 18 EStG - GbR
§ 18 Abs. 4 S. 2 iVm § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
Hs. 1 Gewinnbeteiligung
Hs. 2 Sonderbetriebsvermögen
§ 19 EStG - Voraussetzungen
- AN § 1 LStDV
-> Ermittlung (Überschuss Einnahmen über WK)
§ 16 Abs. 3 EStG - Betriebsaufgabe - Voraussetzungen
- Entschluss Stpfl.
- endgültige Einstellung Tätigkeit
- alle wesentlichen Betriebsgrundlagen
- innerhalb kurzen Zeitraums
- äußerlich erkennbar
Entnahme PV
verschd. Erwerber - Betrieb besteht nicht mehr als wirtschaftl. Organismus