Einkommensteuer Flashcards
Wohnung
§ 8 AO
1. bescheidene Bleibe
2. innehaben - tatsächlich verfügen
3. beibehalten - gewissen Regelmäßigkeit und Gewohnheit
Gewöhnlicher Aufenthalt
§ 9 AO
mehr als 6 Monate (außer Besuch)
Ehegatten
§ 26 Abs. 1 S. 1
1. Ehegatten
2. unbeschränkt st.pflichtig
3. kein dauerndes Getrenntleben
4. zu Beginn oder im Laufe VAZ
5. kein Sonderfall S. 2
Splitting-Verfahren
§ 32a
Abs. 5 - Ehegattensplitting
Abs. 6 S. 1
Nr. 1 - Witwensplitting
Nr. 2 - Scheidungsjahr
Einkunftsermittlung generell
§ 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 iVm
§ 4 Abs. 1 oder § 5 Abs. 1 EStG - Betriebsvermögensvergleich
§ 4 Abs. 3 Einnahmenüberschussrechnung
§ 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 iVm
§ 8 Einnahmen, §§ 9, 9a Werbungskosten
Nicht abziehbare Ausgaben
§ 12
Liebhaberei
§ 2
1. keine Aussicht auf Totalgewinn/-überschuss
2. nicht zur Erzielung positiver Einkünfte
Verlustausgleich
§ 10d
Verlustausgleich - innerperiodisch
Verlustabzug - interperiodisch
Abs. 1 S. 6 EStG - Antrag Rücktragsverzicht
Abs. 4 S. 1 EStG - gesonderte Feststellung
AN-Pauschbetrag
§ 9a S. 1 Nr. 1 lit. a EStG
Merkmale § 19
Nichtselbstständigkeit:
- Arbeitslohn aus Dienstverhältnis von AN bei AG
Selbstständigkeit:
- Unternehmerrisiko (eigene Rechnung)
- Unternehmerinitiative (eigene Verantwortung)
Einnahmen § 19
Grundsatz § 11
Besonderheit § 38a Abs. 1 S. 2, 3
- lfd. Arbeitslohn
- sonstige Bezüge
Arbeitslohn § 19
Geld + Sachbezüge
- nicht überwiegendes Arbeitgeberinteresse
- nicht Aufmerksamkeiten (60 € inkl USt)
Sachbezüge allgemein
§ 8 Abs. 2 S. 1 EStG
- 50 € Freigrenze (ohne KfZ, amtliche Sachbezugswerte, Wohnung)
- Marktpreis/Endpreis
- abzgl. Zuzahlung
KfZ-Überlassung
§ 8 Abs. 2 S. 2, 3, 5 EStG:
private Nutzung = 1 % Preis * Monat
Fahrt Wohnung = 0,03 % Preis * Monat * Entfernung
Familienheimfahrt = 0,002 % Preis * Entfernung * Fahrtenanzahl (idR kein Ansatz)
Besonderheiten:
- Preis inkl USt
- Preis auf 100 € abrunden
- Zuzahlung AN mindert Sachbezug (auch AHK)
- Elektromobilität (Strom § 3 Nr. 46, Ladevorrichtung § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 6 EStG)
Amtliche Sachbezugswerte
§ 8 Abs. 2 S. 6 - 10 EStG:
Pro Monat für Essen, Unterkunft
Wohnung
§ 8 Abs. 2 S. 12 EStG
Waren
§ 8 Abs. 3 EStG:
Freibetrag pro Dienstleistungsverhältnis
Versorgungsbezüge
§ 19 Abs. 2 S. 2 EStG:
- Versorgungsfreibetrag, Zuschlag
- WK-Pauschbetrag § 9a S. 1 Nr. 1 lit. b
WK Fahrt zu Arbeit
§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG:
- 0,30/0,35 € * einfache Strecke * Tag
- Begrenzung 4.500 €
- Mobilitätsprämie §§ 101 - 109 EStG
- Tätigkeitsstätte:
- dienstrechtliche Festlegung AG: dauerhafte Zuordnung
- keine dienstrechtliche Festlegung AG: quantitative Kriterien
- Bestimmung AG
- keine Bestimmung AG: kürzeste Wegstrecke
WK Doppelte Haushaltsführung
§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG:
- Wohnungswechsel
- Familienheimfahrten
- Verpflegungsmehraufwand 3 Monate
- Zweitwohnung
- Umzugskosten
Voraussetzungen:
- Eigener Hausstand
- außerhalb Ort 1. Tätigkeitsstätte
- wohnen am Ort 1. Tätigkeitsstätte
- berufliche Veranlassung
WK Reisekosten Fahrtkosten
§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a EStG:
- vorübergehend außerhalb 1. Tätigkeitsstätte -> erhöhte Pauschale
- keine 1. Tätigkeitsstätte vorhanden -> normale Pauschale
WK Verpflegungsmehraufwendungen
§ 9 Abs. 4a EStG:
- nur Pauschale
- höchstens 3 Monate
- bei Zahlung AG -> Steuerfreiheit bzw. Kürzung WK
WK Übernachtungskosten
§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5a EStG:
- tatsächliche Kosten
WK Übernachtung Lkw
§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5b EStG:
- nur bei Übernachtung
WK Arbeitsmittel
§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 6 EStG:
- Afa beachten
WK Häusliches Arbeitszimmer
§ 9 Abs. 5 S. 1 iVm § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG
Voraussetzung:
- vorwiegend der Erledigung von Arbeiten dienend
- in häusliche Sphäre eingebunden
- nahezu ausschließlich zu betrieblichen Zwecken
anderer Arbeitsplatz -> Grenze 1.250 €
kein anderer Arbeitsplatz -> unbegrenzt
Home-Office-Pauschale -> Grenze 600 €
WK § 9 vs Lebensführung § 12
Aufteilung:
- leicht überprüfbare Trennung nach objektiven Merkmalen
- berufliche oder betriebliche Anteil nicht untergeordnete Bedeutung