Definitionen VL 3- Polizeiliche Inanspruchnahme Flashcards
System der Gehrenbeseitigungspflicht
I. Verwaltung
II. Verantwortliche
III. Nicht- Verantwortliche
Gefahrenabwehr durch Verantwortliche
I. Verhalten von Personen
II. Zustand einer Sache
Verursachung
- Theorie der rechtswidrigen Verursachung
- Lehre von Sozialadäquanz
- Theorie der unmittelbaren Verursachung
Zweckveranlasser
- setzt nicht die letzte Ursache
- nur mittelbare Verursachung
- erkennbar zu Folge hat, dass von Dritten eine unmittelbare Gefahrenlage ein Schaden gestellt wird, die der Zweckveranlasser objektiv bezweckt oder billigend in Kauf nimmt
Anscheinsstörer
Primärebene: Anspruchnahme rechtsmäßig
Sekundärebene: Entschädigungasnrpüche? Kosten Auferlegung?
Zustandsverantwortlichkeit
- Inhaber der tatsächlichen Gewalt/ Eigentümer -> (P) Dereliktion
- Gefahrenverursachender Zustand: Beschaffenheit der Sache selbst, ihre Lage im Raum
Heranziehung von Nichtverantwortlichen §10 SOG
I. Voraussetzungen der Notstandspflich
- negativ: Der Betroffene ist weder Verhaltens- noch Zustandsverantwortlicher
- Vorliegen einer “unmittelbar bevorstehende Gefahr”
- Unmöglichkeit anderweitiger Gefahrenabwehr
a) Vorrangigkeit der Heranziehung eines Verantwortlichen
b) Vorrangigkeit behördlicher Gefahrenabwehr - Opfergrenze beim Nichtverantwortlichen (Übermaßverbot)
II. Rechtsfolge der Heranziehung des Nichtverantwortlichen
- Inhalt der Notstandspflicht: Gebote, Verbote, Duldungen unter Beachtung der Übermaßverbotes
- Folgenbeseitigungsanspruch des Notstandspflichtigen
- Ausgleichsansprüche (§10 Abs. 3 SOG)
- Erstattungsanspruch gegen den Verantwortlichen (§10 Abs. 4 SOG)
- Beachte: §10 Abs. 5 SOG bei freiwilliger Mitwirkung
Zielpersonen
Personen, bei denen tatsächlich Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen Anhaltspunkte bestehen oder Tatsachen dafür sprechen, dass sie künftig Straftaten begehen vgl. §11 Abs. 1 Ziff. 6 HbgPolDVG
Kontaktpersonen
§11 Abs. 1 Ziff. 7 HbgPolDVG
Begleitpersonen
§11 Abs. 1 Ziff. 7 HbgPolDVG
Opfer von Straftaten
§11 Abs. 1 Ziff. 4 HbgPolDVG
Personen im räumlichen Umfeld einer in besonderen Maß als gefährdet erscheinenden Person
§11 Abs. 1 Ziff. 5 HbgPolDVG
Personelle Kategorien in den Bereichen der Straftatenverhütung und Verfolgungsvorsorge
I. Zielpersonen II. Kontaktpersonen III. Begleitpersonen IV. Opfer von Straftaten V. Personen im räumlichen Umfeld einer in besonderen Maß als gefährdet erscheinenden Person VI. Personelle Kategorien in den Bereichen der Straftatenverhütung und Verfolgungsvorsorge VII. Zeugen VII. "unvermeidbar" Betroffene
Legaldefinition der Kontak.- und Begleitpersonen
§2 Abs. 4 HbgPolDVG
Tatbestandsvoraussetzungen der Personenbezogenen Daten
§20 Abs. 1 Ziff. 2 HgbPolDVG