Definitionen Flashcards

1
Q
  1. Notwehrlage § 32: Angriff
A

= jede Bedrohung rechtlich geschützter Interessen durch menschliches Verhalten

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2
Q
  1. Notwehrlage § 32: gegenwärtig
A

= wenn der Angriff umb bevorsteht oder andauert (= zwischen kurz vor Versuchsbeginn und Beendigung)

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3
Q
  1. Notwehrlage § 32: rechtswidrig
A

= wenn der Angriff objektiv im Widerspruch zur Rechtsordnung steht

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4
Q
  1. umb Ansetzen
A

= der Täter muss subjektiv die Schwelle zum „jetzt geht es los“ überschreiten und objektiv zur tatbestandsmäßigen Handlung ansetzen, sodass sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandsverwirklichung übergeht
-> Täter hat nach seiner Vorstellung umb zur Tat angesetzt

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5
Q
  1. Hilfe leisten § 27
A

= jede Handlung, welche die Herbeiführung des Taterfolgs durch den Haupttäter objektiv fördert oder erleichtert (keine Kausalität erforderlich)
= es genügt Verstärkerkausalität, die schon dann gegeben ist, wenn der Gehilfenbeitrag die Chancen des Taterfolgs erhöht

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6
Q

Bestimmen §26

A

Hervorrufen des Tatentschlusses

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7
Q

körperliche Misshandlung

A

= jede üble und unangemessene Behandlung, die das körperl Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt

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8
Q

mb Täter §25 I Alt.2

A

= derjenige, der sich obj für die TB-Verwirklichung eines menschl Werkzeugs bedient, ggü dem er durch übergeordnete Wissens-/ Willensherrschaft eine überlegene Stellung innehat (TH-Lehre)

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