Definitionen Flashcards
- Art.2 iVm Art.1 I (Recht auf informationelle Selbstbestimmung): Volkszählung
= Schutz des Einzelnen gegen eine unbegrenzte Erhebung/ Speicherung/ Verwendung/ Weitergabe personenbezogener Daten (die zB Erhebung eines Bewegungs- oder Persönlichkeitsprofil ermöglichen)
- klassischer Eingriffsbegriff
= jeder staatliche Rechtsakt, der final (gezielt) und umb (ohne Zwischenursache) auf die Beeinträchtigung von bestimmten GR bei bestimmten GR-Trägern gerichtet ist
= VA §35 I 1 VwVfG!!!
= selten einschlägig, da nicht abgedeckt ist, wenn Betroffenheit nur faktische Nebenfolge ist
- moderner Eingriffsbegriff
= jedes staatliche Handeln, das dem Einzelnen ein GR-relevantes Verhalten ganz oder teilweise unmöglich macht
= kein VA §35 I 1 VwVfG erforderl
-> erst klassischer Eingriffsbegriff prüfen und wenn nicht einschlägig den modernen Eingriffsbegriff
IV. Art. 12
1. Beruf
= jede auf eine gewisse Dauer angelegte Tätigkeit, die der Schaffung oder Erhaltung einer Lebensgrundlage dient
- Meinung iSd Art. 5
= durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägte Äußerungen
= NICHT nach dem Inhalt und der Art der Äußerung zu differenzieren
a. Werturteile
b. Tatsachenbehauptungen, soweit sie zur Bildung von Meinungen beitragen und nicht bewusst unwahr verbreitet werden
- Materieller Kunstbegriff
= Kunst ist das Ergebnis einer freien schöpferischen Gestaltung in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlers zur Anschauung gebracht werden
= Kunst ist Ausdruck der individuellen Persönlichkeit des Künstlers
= zB nicht Tarotkartenlegen, da keine persönlichen Eindrücke und Erlebnisse des Künstlers zur Anschauung gebracht werden, sondern eine Art psychologische Beratung (gewerbliche Tätigkeit)
- Formaler Kunstbegriff
= Kunst, wenn Kunstwerk einem bestimmten Werkstyp zuzurechnen ist (Malen/ Schauspiel…)
- Offener Kunstbegriff
= Kunst, wenn das Werk der Interpretation zugänglich ist und einen mannigfaltigen Aussagegehalt hat (fortgesetzte Interpretation ist derart möglich, dass sich immer weiterreichende, auch abstrakter werdende Interpretationen entnehmen lassen)
-> nicht jede Äußerung, die auf einer irrationalen geistigen Leistung beruht, ist Kunst
SB Fernmeldegeheimnis Art.10
=Schutz der Kommunikation zwischen mindestens zwei Bürgern aufgrund Distanzüberbrückung
Begründetheit einer Anordnung zur sofortigen Vollziehung §80 V 1 VwGO
= wenn aufgrund einer umfassenden Güter- u Interessenabwägung davon auszugehen ist, dass das Aussetzungsinteresse des Antr.stellers das sofortige Vollzugsinteresse der Öffentl.k überwiegt
= Diese Interessenabwägung richtet sich in erster Linie nach den Erfolgsaussichten der Hauptsache
= das Aussetzungsinteresse überwiegt insbes, wenn der angefochtene VA rw in die Rechte des Antr.stellers eingreift u die Hauptsache nach summarischer Prüfung Aussicht auf Erfolg hat
beteiligtenfähig §90 I BVerfGG
= jeder der fähig ist GR-Träger zu sein
SB APR
= schützt die engere pers Lebenssphäre u die Erhaltung ihrer Grundbedingungen
SB APR: pers Ehre
= schützt vor herabsetzender, entstellender u unerbetener Darstellungen in der Öff.keit
Schmähkritik
= Äußerungen die lediglich die Diffamierung einer Person zum Ziel haben
GR-Mündigkeit
= Fähigkeit ein GR enstsprechend der eigenen Einsichts- u Entscheidungsfhk ausüben zu können