Critical perspectives on freedom of expression: Ten Challenges for the Right to Information in the Era of Mega-Leaks – Helen Darbishire Flashcards
Wer ist Helen Darbishire?
- Gründerin “Access Info Europe” in Madrid
- Menschenrechtsaktivistin -> Recht auf Information
Der Mega-Leak
2010 Offenbarung von sensitiven Informationen über den Krieg gegen den Terror von WikiLeaks, 2013 -> Offshore-Lecks, wahres Bild der Steuervermeidung und versteckte Geschäfte der Mega-reichen Politiker und Kriminellen
Transparenz
Investigative Journalisten, Wissenschaftler der Zivilgesellschaft und Wissenschaftler verlassen sich auf durchgesickerte Informationen, um herauszufinden, was in der Regierung wirklich vorgeht
Regierung im Zeitalter der Transparenz → Sie sprechen klar und bieten Banalitäten, während sie unter dem Tisch Notizen austauschen
Zugang zu Informationen → positive Auswirkungen auf die Beziehung zwischen Zivilgesellschaft und Regierung
Das Recht auf Zugang zu Informationen, wie wir es kennen
→ Der erste Zugang zum Informationsrecht der Welt war das schwedische Gesetz über den Druck der Druckerpresse 1766
→ Ende der 80er Jahre hatten eine Handvoll Länder Zugang zu Informationen oder zum Recht auf Informationsfreiheit. Nordische Länder (Schweden, Den., Fin., Nor.), Angelsächsisch (USA, Kanada, Australien, Neu Z.), Niederlande, Frankreich Italien
→ 1990 erkannten Finnland und Schweden den Zugang zu Informationen in ihren Verfassungen als Recht an
Zehn ungelöste Herausforderungen bzgl. des Informationsrechts
1) Ein Recht für alle Personen (sollte auf alle Personen anwendbar sein, ohne Ausnahme. zB in Kanada, Malta, Türkei und EU -> nur für Bürger und Einwohner, manchmal Sprachbarrieren)
2. Definition von Information (Was ist Information? Generell Informationen die in die in Formaten wie Fotos und audiovisuellen Aufzeichnungen aufgezeichnet wurden, handschriftliche Dokumente, in einigen Ländern auch E-Mail)
3) Geltungsbereich: Legislative und Judikative (Ausdehnung auf Informationen aus Legislative und Justiz)
4) Geltungsbereich: Private Körperschaften
5) Geltungsbereich: Zwischenstaatliche Organisationen (Nur die Europäische Union hat ein Grundrecht auf Zugang zu den darin enthaltenen Dokumenten anerkannt)
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