BWL- Privatrecht Flashcards

1
Q

Was ist die wichtigste Quelle des Privatrechts?

A

BGB- Bürger Gesetzbuch

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2
Q

Rechtssystem- Welche drei Staatengewalten?

A

Legislative
Exekutive
Judikative

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3
Q

Legislative

A
  • vom Volk gewählt
  • gesetzgebende Organe: Parlament:
  • erfassen Gesetze/ändern und schaffen sie ab (Abgeordnete)
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4
Q

Exekutive

A
  • ausführende Organe
  • Bundes- und Landesregierung
  • setzen Beschlüsse der Legislative um
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5
Q

Judikative

A

Rechtssprechendes Organ: Gerichte

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6
Q

Gesetze

A
  • werden von Legislative erlassen
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7
Q

Verordnungen

A
  • werden von Exekutive erlassen
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8
Q

Satzungen

A
  • werden von Personenvereinigungen herausgegeben und regeln Rechte und Pflichten der Mitglieder
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9
Q

Rechtssprechung

A

Urteile des obersten Bundesgerichts

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10
Q

Privatrecht

A
  • regelt Rechtsbeziehungen zwischen gleichberechtigten Personen
  • Entscheidungen kommen durch Verhandlungen/Verträge zustande (laut Bürgerlichem Recht/ Handelsrecht)
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11
Q

Öffentliches Recht

A
  • ordnet Interessen Einzelner den Erfordernissen der Allgemeinheit unter
  • Entscheidungen durch Urteile/Bescheide
  • Steuerrecht/ Strafrecht…
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12
Q

Rechtssubjekte

A
  • natürliche Personen

- juristische Personen (Vereinigungen die als eigenständige Person behandelt werden)

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13
Q

Juristische Personen des privaten Rechts

A
  • GmbH/AG/eV

- Rechtsfähigkeit beginnt mit Eintragung ins öffentliche Register

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14
Q

Juristische Pesonen des öffentlichen Rechts

A
  • Bund/Länder/Gemeinden/IHK/Sparkasse

- Rechtsfähigkeit beginnt mit Gesetz und durch Widerruf

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15
Q

Was bedeutet Geschäftsfähigkeit

A

man kann selbstständig, durch eigene Willenserklärungen vollwirksame Rechtsgeschäfte abschließen

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16
Q

Wer ist geschäftsunfähig?

A

Kinder unter 7 Jahre

entmündigte Geisteskranke

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17
Q

Wer ist beschränkt geschäftsfähig?

A

Kinder zwischen 7-18 Jahre

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18
Q

Wer ist vollgeschäftsfähig?

A

Volljährige ab 18 Jahren

19
Q

Willenserklärungen beschränkt Geschäftsfähiger

A
  • WE wird erst mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters wirksam
  • Ausnahmen: lediglich rechtlicher Vorteil (Geschenk)/ Taschengeldparagraph/ Dienst- oder Arbeitsverhältnis
20
Q

Rechte an Sachen- EIGENTUM

A

rechtliche Herrschaft- ihm gehört Sache

21
Q

Rechte an Sachen- BESITZ

A

tatsächliche Herrschaft- er hat Sache

22
Q

Rechtsgeschäfte

A
  • einseitige (wirksam durch eine Willenserkl.)

- zweiseitige (wirksam durch mind 2 WE- Vertrag)

23
Q

Eigentumsübertragung an beweglichen Sachen

A

durch Einigung und Übergabe (Eigentum erst nach vollständiger Bezahlung)

24
Q

Eigentumsübertragung an unbeweglichen Sachen

A

durch Einigung und Eintragung ins Grundbuch

25
Q

Einseitiges NICHT empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft

A

wirksam ab Abgabe der WE (Testament)

26
Q

Einseitiges empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft

A

wirksam ab Zugang der WE bei Empfänger (Kündigung)

27
Q

Einseitig verpflichtendes Rechtsgeschäft

A

nur EINE Person übernimmt vertragliche Verpflichtung (Schenkung)

28
Q

Zweiseitig verpflichtendes Rechtsgeschäft

A

beide Personen übernehmen vertragliche Verpflichtung (Kauf-/Mietvertrag)

29
Q

Formen der Rechtsgeschäfte- Formfreiheit

A

keine Form vereinbart- RG ist in jeder Form gültig

30
Q

Gesetzliche Formvorschriften- Schriftform

A
  • Einfache Schriftform: eigenhändige Unterschrift/vorgeschrieben (Kündigung von Arbeitsverträgen)
  • Schriftform eigenhändig handschritftlich (Testament)
31
Q

Öffentliche Beglaubigung

A

Echtheit wird von Notar/Gericht bestätigt (nur Unterschrift)

32
Q

Notarielle Beurkundung

A

gesamter Text wird von Notar in einer Urkunde protokolliert

33
Q

Wann ist eine WE nichtig?

A
  • Abgabe einer WE durch Geschäftunfähigen
  • Abgabe einer WE im Zustand der Bewusstlosigkeit
  • keine Zustimmung des gesetzl Vertreters bei beschränkt Geschäftsähigen
  • gesetzlich vorgeschriebene/ vertraglich vereinbarte Form wurde nicht eingehalten
  • Verstoß gegen Gesetz/”gute Sitten”
34
Q

Wann kann ich eine WE anfechten?

A
  • wegen Irrtum (Erklärende wollte keine WE mit diesem Inhalt abgeben- fälschliche Ersteigerung)
  • wegen falscher Übermittlung (wird von anderer Person falsch überbracht)
  • wegen arglistiger Täuschung (vorsätzliche Täuschung- 1 Jahr Puffer)
35
Q

Wann handelt es sich um eine Kaufvertragsstörung?

A
  • Verkäufer: mangehafte Lieferung/Ware, Lieferverzug

- Käufer: Annahmeverzug/ Zahlungsverzug

36
Q

Welche Rechte hat der Käufer bei einer mangelhaften Lieferung?

A
  1. Stufe: Nacherfüllung durch Ersatz (=Umtausch)/ Nachbesserung (=Reparatut)
  2. Stufe: Preisnachlass/ Rücktritt/ eventuell Schadensersatz
37
Q

Wielange sind die Rügefristen bei offenen Mängeln?

A
  1. Käufer ist Kaufmann: unverzüglich

2. Käufer ist Privat: 2 Jahre ab Übergabe

38
Q

Wielange sind die Rügefristen bei versteckten Mängeln?

A

2 Jahre ab Übergabe

39
Q

Wielange sind die Rügefristen bei arglistig verschwiegenen Mängeln?

A

3 Jahre ab Übergabe

  • in den ersten 6 Monaten gilt dass Mangel bei Übergabe bereits vorhanden war–> Verkäufer hat Beweispflicht
  • nach Ablauf der 6 Monate muss Käufer beweisen dass Mangel vorhanden war
40
Q

Lieferverzug

A
  • Verzug mit Eintritt der Fälligkeit
  • ohne Lieferdatum tritt Verzug erst nach Mahnung/festgelegter Frist ein
  • Käufer kann zurücktreten/Schadensersatz oder Vertragserfüllung fordern
41
Q

Annahmeverzug

A

Gefahr des Untergang trägt Käufer

Klage auf Abnahme

42
Q

Zahlungsverzug

A
  • mit festgelegtem Zahlungsdatum: Verzug tritt mit Fälligkeitsdatum ein
  • ohne Zahlungsdatum: Verzug nach Mahnung/ festgesetzter Frist (spätestens 30 Tage nach Rechnungseingang)
43
Q

Verjährung

A
  • Schuldner hat Leistungsverweigerungsrecht

- Verjährungsfrist von 3 Jahren (ab 31.12. des Anspruchjahres)