BWL- Arbeitnehmerschutz Flashcards
1
Q
Arbeitnehmerschutzgesetze
A
- schützen AN bei Arbeit vor Schäden
- Überwachung durch Amt für Arbeitsschutz Gewerbeaufsichtsamt und Berufsgenossenschaft
2
Q
Arbeitszeitgesetz
A
- höchstens 8 Std/Tag (8x6=48Std/Woche
- max 10Std/Tag wenn Ausgleich in folgenden 6 Monaten stattfindet
- Ruhepausen: 6-9h mind 30 min, mehr als 9h mind 45 min
- Dauer einzelner Ruhepausen mind 15 min
3
Q
Gewerbeordnung
A
- AG muss AN vor Gesundheitsrisiken schützen
- AG muss für ausreichend Licht/Belüftung/Toiletten sorgen
- grundsätzlich Arbeitsverbot an Sonn-/Feiertagen
4
Q
Bundesurlaubsgesetz
A
mind 24 Werktage (inkl SA)
5
Q
Mutterschutzgesetz
A
- keine Arbeit die Gesundheit von Kind/Mutter gefährden
- Schutzfrist: 6 Wochen (flexibel) vor/ 8 Wochen (fest) nach Entbindung
- Kündigungsschutz während Schwangerschaft und 4 Monate nach Entbindung
6
Q
Jugendarbeitsschutzgesetz
A
- Arbeitszeit max 8,5Std/Tag- 40Std/Woche
- Ruhepausen 4,5-6Std mind 30min, mehr als 6Std mind 60min
- grundsätzlich keine Nachtarbeit (20h-6h)
- Verbot von Akkord-/ gefährlicher Arbeit
- Freistellung für Berufsschule/ Prüfung
7
Q
Schwerbehindertengesetz
A
- Erwerbsfähigkeit um mind 50% gemindert
- bei über 20 Arbeitsplätzen Schwerbehindertenquote 5%
- für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz ist eine Ausgleichsabgabe zu leisten (keine Befreiung der Pflicht Behinderte einzustellen)
- zur Kündigung ist Zustimmung des Integrationsamtes erforderlich
8
Q
Krankenversicherung
A
- Träger: Krankenkassen
- Pflichtversichert: alle AN mit Jahresbruttogehalt unter Versicherungspflichtgrenze (49500€), alle darüber haben Recht auf private Versicherung
- Beitragssatz: 15,5% (AG:7,3%, AN:8,2% (0,9% mehr wegen Zahnersatz))
9
Q
Pflegeversicherung
A
Träger: Pflegekassen (Verwaltung durch Krankenkassen)
- jeder ist pflichtversichert bei seiner Krankenkasse
- Beitragssatz: 1,95% (2x 0,975% eventuell Zuschlag für Kinderlose)
10
Q
Rentenversicherung
A
- Träger: Deutsche Rentenversicherung
- alle AN sind pflichtversichert
- Beitragssatz: 19,9% (2x 9,95%)
11
Q
Arbeitslosenversicherung
A
Träger: Bundesagentur für Arbeit
- alle AN sind pflichtversichert
- Beitragssatz: 2,8% (2x 1,4%)
12
Q
Unfallversicherung
A
Träger: Berufsgenossenschaft
- alle AN sind pflichtversichert
- versichert während Tätigkeit und direktem Arbeitsweg
- Beitragssatz: AG zahlt 100% allein, richtet sich nach Anzahl der Beschäftigten
13
Q
Beitragsbemessungsgrenze (BMG)
A
- der Teil des Bruttogehalts von dem höchste Versicherungsbeiträge berechnet werden
- Gehaltsteile über BMG sind beitragsfrei
- wird jährlich vom deut Bundestag angepasst