Bundesgericht/lr Flashcards

1
Q

Anforderung für eine Abstimmungsbeschwerde beim BGer

A

Vorinstanz
> Abstimmungsbeschwerde bei der Regierung des Kantons (BPR 77 I)
> Innert 3 Tagen nach Veröffentlichung der Ergebnisse im kantonalen Amtsblatt (BPR 77 II)

BGer-Instanz
> Beschwerde beim BGer (BPR 80)
> Beurteilung der Beschwerde nach BGG 82 c, kein Anfechtungsobjekt genannt, jeglicher Beschwerdegrund möglich
> Beschwerdeführer muss legitimiert sowie prozess- und parteifähig sein. In Stimmrechtssachen muss er auch stimmberechtigt sein (BGG 89 III)
> Beschwerdefrist von 5 Tagen (BGG 100 III b)
> Einhaltung von Form und Mindestinhalt (BGG 42 & 106)

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Q

Nach welchen Massstäben beurteilt das BGer einen Mangel in der Abstimmung, der die Wahl- und Abstimmungsfreiheit einschränkt?

A

Er beurteilt die Auswirkung des Mangel nach den gesamten Umständen. Er setzt dabei auf namentlich drei wichtige Elemente:
> Schwere des festgestellten Mangels
> Bedeutung im Rahmen der gesamten Abstimmung
> Grösse des Stimmenunterschieds

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