Bundesbehörden/ob Flashcards
Welche Funktion hat BGer im Gefüge der Schweizerischen Rechtsordnung?
- Judikative
- BV 188 I: BGer oberste rechtssprechende Behörde
- BGG, Verordnung der BVers über die Richterstellen am BGer, BGerR regeln Weiteres
FUNKTION
• Stammfunktion: Rechtsprechung („rechtssprechende Behörde“)
BESONDERE FUNKTIONEN
• Letztinstanzliche Gewährung von Rechtsschutz im Einzelfall
‣ man muss kantonalen Instanzenzug ausgeschöpft haben
‣ vorbehalten bleibt EGMR
• Sicherstellung der einheitlichen Anwendung des Bundesrechts (Rechtseinheit)
‣ Gesetzgebund des Bundes wird grösstenteils durch Kantone vollzogen: BGer garantiert Rechtseinheit
• Rechtsfortbildung
‣ GR, offene Normen konkretisieren
• Schutz der Grundlagen der schweizerischen Verfassungsordnung
‣ offener, fairer politischer Prozess
‣ GR
‣ bundesstaatliche Einheit
BGer: Öffentlichkeitsprinzip
BV 30 III
EMRK 6 I
BGG 27
BGerR 57
Funktion
- Rechtssicherheit
- korrekte Rechtsanwendung - für Verfahrensbeteiligte und Öffentlichkeit
- Demokratische Kontrollfunktion
BGer: Präjudiz
Kontext
- 5er Besetzung (BGG 20)
- Hinweis auf Praxisänderung oder -präzisierung in Regeste
Verhältnis zu bisheriger Rechtsprechung ‣ Bestätigung ‣ Weiterentwicklung ‣ Präzisierung ‣ Praxisänderung ‣ Neue Praxis (da neue Rechtsfrage)
Fraktion
ParlG 61 f.
> grds. Mitglieder derselben Partei (ParlG 61 II)
Ratsübergfreifend
generalisiert, behandelt Geschäfte aus allen Gebieten
berät Geschäfte, bevor diese in die Kommission gelangen
wer die Voraussetzungen (ParlG 61) erfüllt, darf eine Fraktion bilden, muss aber nicht
Kommissionen
ParlG 42 - 60
> Kommission umfasst Mitglieder mehrerer Parteien (idealerweise bildet sie Kräfteverhältnisse im Rat proportional ab)
jeder Rat verfügt über eigene Kommissionen
spezialisiert, behandelt Geschäfte aus dem ihr zugewiesenen Bereich
Kommission berät Geschäfte nach der Fraktionssitzung oder vor Ratsdebatte
jeder Rat verfügt über 9 Sachbereiche und zwei Aufsichtskommissionen
VORSTÖSSE
Parlamentarische Initiative
BV 160 I
ParlG 107 ff.
Initiant
> Ratsmitglied, Fraktion, Kommission
Adressat
> BVers
Ziel
> neuer Erlass
Wirkung
> Kommission muss der BVers einen Entwurf ausarbeiten
Zustandekommen
> Zustimmung (bei paiv: Folgegeben) beider Kommissionen oder beider Räte)
Pro
> BVers kann unabhängig vom BR einen Erlassentwurf ausarbeiten
Contra
> Kommission oftmals überfordert, Qualitätseinbussen
Motion
ParlG 120 ff.
Initiant
> Ratsmitglied, Fraktion, Kommission
Adressat
> BR
Ziel
> neuer Erlass od. Massnahme
Wirkung
> BR muss Erlassentwurf vorlegen oder Massnahme treffen
Zustandekommen
> Zustimmung beider Räte
Pro
> BR hat Fachwissen und personelle Ressourcen der Verwaltung
Contra
> Parlament kann nach Auftragserteilung erst wieder im parlamentarischen Verfahren Einfluss nehmen
Postulat
ParlG 123 f.
Initiant
> Ratsmitglied, Fraktion, Kommission
Adressat
> BR
Ziel
> Vorlegen eines schriftlichen Berichts
Wirkung
> BR muss Notwendigkeit eines Erlassentwurfs oder einer Massnahme prüfen
Zustandekommen
> Zustimmung eines Rates
Pro
> Argumente sammeln für oder gegen Idee bevor konkreter Erlassentwurf
Contra
> Langwierig
Interpellation
ParlG 125
Initiant
> Ratsmitglied, Fraktion, Kommission
Adressat
> BR
Ziel
> Information des jeweiligen Rates
Wirkung
> BR gibt mündlich/schriftlich Auskunft über Angelegenheiten des Bundes, wobei eine Diskussion im Rat stattfinden kann
Zustandekommen
> Einreichung durch einzelnen Parlamentarier
Pro
> einzelner kann Ratskollegen für ein Problem sensibilisieren
Contra
> mangelnde Verbindlichkeit => rein Informationszweck
Anfrage
ParlG 125
Initiant
> Ratsmitglied, Fraktion, Kommission
Adressat
> BR
Ziel
> Information des jeweiligen Ratsmitglieds
Wirkung
> BR gibt schriftlich Auskunft über Angelegenheiten des Bundes, keine Diskussion im Rat
Zustandekommen
> Einreichung durch einzelnen Parlamentarier
Pro
> einzelner kann Ratskollegen für ein Problem sensibilisieren, weniger Aufwand als Interpellation
Contra
> mangelnde Verbindlichkeit => rein Informationszweck
Antrag
BV 160 II
ParlG 76
Initiant
> Ratsmitglied, BR
Adressat
> BVers
Ziel
> Neuer Erlass (oft neues Gesetz)
Wirkung
> Ein sich in Beratung befindliches Geschäft soll angepasst werden
Zustandekommen
> Zustimmung beider Räte
Pro
> erlaubt Einflussnahme auf hängiges Geschäft
Contra
> setzt hängiges Geschäft voraus
—-
Anträge betreffend das Verfahren werden i.d.R. sofort behandelt (vgl. ParlG 76 II)