Brandstiftungsdelikte, §§ 306 I, 306a I, 306 a II StGB Flashcards

1
Q

in Brand setzen

A

= das Entzünden eines Gegenstandes, sodass er selbst brennt, d.h. derart, dass der (ggf. nur Schwel-) Brand Teile des Gegenstandes erfasst hat, die für dessen bestimmungsgemäß. Gebrauch nach der Verkehrsanschauung wesentlich sind und diese selbstständig (d.h. ohne Fortwirken des Zündstoffes) Weiterbrennen

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2
Q

Sind bestimmte in Brand gesetzte Teile eines Tatobjekts wesentlich für das Tatobjekt?

A

wesentlich ist ein Teil, wenn er nicht jederzeit ohne Beeinträchtigung des Gegenstandes entfernt werden kann

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3
Q

Brandlegung

A

= jede Handlung, die auf das Verursachen eines Brandes gerichtet ist, ohne dass es zu einem Brand kommt

Bsp.: Anstoßen von Ruß-, Gas-, Hitzeentwicklungen, Bewirken von Explosionen

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4
Q

ganz zerstören

A

= ganz zerstört ist ein Tatobjekt, wenn es vernichtet wird oder seine bestimmungsgemäße Brauchbarkeit für einen nicht unerheblichen Zeitraum völlig verliert

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5
Q

teilweise zerstören

A

= teilweise zerstört ist ein Tatobjekt, wenn ein wesentlicher Teil oder wesentliche Teile für den bestimmungsgemäß. Gebrauch jedenfalls vorübergehend unbrauchbar geworden sind

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