Beteiligungsveräußerung Flashcards

1
Q

Was ist ein Teilbetrieb?

A

Bei einem Teilbetrieb handelt es sich um einen mit einer gewissen Selbstständigkeit ausgestatteten organisatorisch geschlossenen Teil des Gesamtbetriebs, der alle Betriebsmerkmale i. S. d. EStG – Gewinnerzielungsabsicht, Nachhaltigkeit, Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr und Selbstständigkeit – aufweist.

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2
Q

Wer ist der Veräußerer?

A

Der Verkäufer der GmbH

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3
Q

Was ist besser für den Verkäufer oder Käufer bei der Veräußerung einer GmbH? (Share Deal oder Asset Deal)

A

Beim share-deal hat der Veräußerer einen Vorteil. Beim asset-deal hat der Käufer einen Vorteil.

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4
Q

Was ist der Unterschied zwischen einem Share Deal und einem Asset Deal?

A

Beim Asset Deal wird streng genommen kein Unternehmen verkauft, sondern der Unternehmer verkauft sein Vermögen.

Es geht hier um den Verkauf aller zum Unternehmen gehörenden Wirtschaftsgüter, einschließlich der dazugehörenden Arbeits-, Vertrags- und anderen Rechtsverhältnisse.

Sie alle werden im Asset-Deal-Kaufvertrag erfasst, wenn der Käufer alle diese Vermögenswerte kaufen möchte.

Beim Share Deal werden lediglich die Anteile an der jeweiligen Gesellschaft übergeben. Im Vergleich zum Asset Deal kommt der Share Deal mit einer relativ schlanken Vertragsgestaltung aus, weil die einzelnen Vermögensgüter nicht in dem Vertrag aufgezählt und bewertet werden.

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5
Q

Sind bei der Prüfung der 1%-Grenze Beteiligungen im Privat- und Betriebsvermögen zusammenzurechnen?

A

Ja.

Beispiel 2:

A hält eine Beteiligung an der X-GmbH i.H.v. 0,9 % im Privatvermögen und eine weitere Beteiligung i.H.v. 0,6 % an der X-GmbH im (gewillkürten) Betriebsvermögen.

Lösung 2:

Die Veräußerung des im Privatvermögen gehaltenen 0,9 %igen Anteils erfüllt die Voraussetzungen des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG.

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6
Q

Gewerbeertrag

A

nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes bzw. des Körperschaftsteuergesetzes ermittelte Gewinn aus dem Gewerbebetrieb. Hinzurechnungen nach Gewerbesteuergesetz und Kürzung nach Gewerbesteuergesetz.

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7
Q

Was ist die Gewerbesteuer?

A

Die Gewerbesteuer (kurz GewSt) gehört zu den Gemeindesteuern und ist im Gewerbesteuergesetz geregelt. Sie wird von den Gemeinden auf die objektive Ertragskraft eines Unternehmens, also auf den Gewinn, erhoben. Die Höhe der Gewerbesteuer ist unter anderem davon abhängig, wie viel Gewinn ein Unternehmen pro Wirtschaftsjahr macht. Personengesellschaften und Einzelunternehmen haben einen bestimmten Freibetrag, der nicht versteuert werden muss. Darüber hinausgehende Gewinne unterliegen der Gewerbesteuer.

Die Gewerbesteuer wird auch als Real- oder Objektsteuer bezeichnet. Hintergrund dafür ist, dass sich die Höhe der Steuer nur auf das Steuerobjekt (das Unternehmen) bezieht. Die Gewerbesteuer ist die wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden und gleichzeitig die umstrittenste und meist kritisierte Steuer im deutschen Steuersystem. Kritikpunkte sind beispielsweise die großen regionalen Unterschiede durch verschiedene Hebesätze sowie der Ausschluss verschiedener wertschöpfender Sektoren von der Gewerbesteuer.

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8
Q

veräußern

A

übereignen, verkaufen

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9
Q

Nennkapital

A

Nennkapital ist ein anderer Begriff für Grund- oder Stammkapital. Bei Gesellschaften ist dies das gezeichnete Kapital, also das Grundkapital der Aktiengesellschaft (mindestens 50.000 EUR, § 7 AktG) bzw. das Stammkapital der GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung, mindestens 25.000 EUR, § 5 Abs. 1 GmbHG).

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10
Q

Was ist der Veräußerungsgewinn?

A

Als Veräußerungsgewinn ist der Betrag zu berücksichtigen, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten die Anschaffungskosten der Anteile übersteigt. Zu den Anschaffungskosten zählt alles, was der bisherige Anteilseigner aufgewendet hat, um die Anteile zu erlangen. Dazu gehören neben dem Wert der gesellschaftsrechtlichen Bar- und Sacheinlagen auch evtl. nachträgliche Aufwendungen des Anteilseigners, soweit sie durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst waren.

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11
Q

Wie werden Veräußerungsgewinne im Privatvermögen konkret besteuert?

A

So wie Aktien:

Veräußerungsgewinne unterliegen der Besteuerung mit Abgeltungsteuer (25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggfs. Kirchensteuer), wenn die Anteile im Privatvermögen gehalten werden und innerhalb der letzten fünf Jahre vor Veräußerung zu keinem Zeitpunkt ein Prozent am Kapital der Gesellschaft betragen haben. Hierbei entstandene Werbungskosten sind nur in Höhe des sog. Sparer-Pauschbetrags (EUR 801 bzw. EUR 1.602 bei Ehegatten) abzugsfähig.

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12
Q

Wie wird der Veräußerungsgewinn besteuert wenn die Anteile an einer Kapitalgesellschaft von einer Kapitalgesellschaft gehalten werden?

A

Werden die Anteile an einer Kapitalgesellschaft von einer Kapitalgesellschaft gehalten, ist der Veräußerungsgewinn grundsätzlich unabhängig von der Beteiligungshöhe steuerfrei und unterliegt lediglich mit 5 % als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben (in pauschaler Form) der Besteuerung mit Körperschaftsteuer (15 % zzgl. Solidaritätszuschlag).

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13
Q

Welche zwei Arten von Betriebsvermögen werden grundsätzlich im Steuerrecht unterschieden?

A

Notwendiges Betriebsvermögen und gewillkürtes Betriebsvermögen

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14
Q

Was ist notwendiges Betriebsvermögen?

A

Diese Form des Betriebsvermögen hat einen direkten Bezug zum Unternehmen, weil sie ausschließlich im oder für den Betrieb verwendet werden.

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15
Q

Beispiel für das notwendige Betriebsvermögen

A

Beispiele:

Produktionsmaschinen in einer Fabrik, Lagerhallen, LKW für den Warentransport, fest installierte Server

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16
Q

Was ist gewillkürtes Betriebsvermögen?

A

Das gewillkürte Betriebsvermögen zeichnet sich dadurch aus, dass die Güter weder eindeutig notwendiges Privatvermögen noch notwendiges Betriebsvermögen sind. Beim gewillkürten Betriebsvermögen hat der Steuerpflichtige in der Regel die Wahl, wie die Wirtschaftsgüter ausgelegt werden, wenn die betriebliche Nutzung zwischen 10 und 50 Prozent liegt. Eine solche Wahl haben Unternehmen zum Beispiel bei Firmenwagen. Werden diese beispielsweise zu 70 Prozent für private Fahrten genutzt, können sie dennoch zum gewillkürten Betriebsvermögen gerechnet werden.

17
Q

Beispiel für gewillkürtes Betriebsvermögen

A

Beispiele:
Firmenbeteiligungen, wenn sie objektiv zur Firmenförderung geeignet sind, PKW zur privaten und dienstlichen Nutzung, Hardware für die private und geschäftliche Nutzung

18
Q

Was ist ein Gewerbebetrieb?

A

Ein Gewerbebetrieb gemäß § 15 EStG liegt vor, wenn Sie eine Betätigung selbständig (d.h. auf eigene Rechnung und Verantwortung), nachhaltig (also keine einmalige Handlung) und mit Gewinnerzielungsabsicht (also keine Liebhaberei) ausüben und sich dabei am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligen (d.h. nach außen hin in Erscheinung treten).

19
Q

Beispiele für einen Gewerbebetrieb

A

Betriebe des Handwerks und der Industrie,
Handelsbetriebe,
Vermittlungstätigkeiten (z. B. Versicherungsvertreter, Makler oder Handelsvertreter),
Gaststättenbetriebe,
Dienstleistungsunternehmen.
Kapitalgesellschaften wie die Aktiengesellschaft (AG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sind kraft ihrer Rechtsform Gewerbebetriebe (§ 2 Abs. 2 GewStG).

20
Q

Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehören auch

A

Einkünfte aus der Veräußerung eines Gewerbebetriebes, Teilbetriebes oder Anteils an einem Gewerbebetrieb.

21
Q

Wie werden Kapitalbeteiligungen versteuert wenn sich die veräußerten Anteile im Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft befinden?

A

95 % gelten als steuerfreie Einnahme

5 % unterliegen KSt und GewSt*

22
Q

Wie werden Kapitalbeteiligungen versteuert wenn sich die veräußerten Anteile im Betriebsvermögen eines Personenunternehmens oder Einzelunternehmers befinden?

A

(Teileinkünfteverfahren)

Gehören die GmbH-Anteile zum (notwendigen oder gewillkürten) Betriebsvermögen eines Personenunternehmens, resultiert aus der Veräußerung der Anteile ein laufender Gewinn des Betriebs.

Der Gewinn aus der Veräußerung fällt unter das Teileinkünfteverfahren.

Eine Besonderheit stellt die Norm bezüglich einer 100 %igen Beteiligung einer Personengesellschaft an einer Kapitalgesellschaft. –> Freibetrag

23
Q

Wie werden Kapitalbeteiligungen versteuert wenn sich die veräußerten Anteile im Privatvermögen einer natürlichen Person befinden?

A

Kapitalertragsteuer (Normalfall)
Wahlrecht zum TEV:

Ein Antrag auf Wechsel zum TEV ist möglich, wenn die Beteiligung mittel- oder unmittelbar mindestens ein Prozent beträgt und innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Veräußerung vorlag

24
Q

Was ist das Teileinkünfteverfahren (TEV) ?

A

Das Teileinkünfteverfahren ist ein Verfahren, mit dem Gewinnausschüttungen oder Dividenden aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften versteuert werden. Außerdem wird es angewandt zur Versteuerung von Gewinnen aus dem Verkauf von Gesellschaftsanteilen.

Der Name des Verfahrens nimmt Bezug auf seine Besonderheit: Nur ein festgelegter Teil der zu versteuernden Kapitaleinkünfte – nämlich 60 Prozent – (müssen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz des Anteilseigners versteuert werden; einkommensteuer- und gewerbesteuer wenn das Vermögen eiener Kaptialgesellschaft gehört). Die übrigen 40 Prozent bleiben einkommensteuerfrei. Gleiches gilt für die Versteuerung von Veräußerungsgewinnen.

25
Q

Was ist das Halbeinkünfteverfahren?

A

2009 ersetzte das Teileinkünfteverfahren das bisherige Halbeinkünfteverfahren. Bis dato mussten nur 50 Prozent der Einnahmen aus Beteiligungen versteuert werden. Wegen der Änderung des Prozentsatzes musste auch der Name des Verfahrens angepasst werden.

26
Q

Welche Vorteile hat das Teileinkünfteverfahren?

A

Bemessungsgrundlage: Da nur 60 Prozent der Einkünfte versteuert werden müssen, ist eine Steuerersparnis oft auch bei einem hohen persönlichen Einkommensteuersatz steuerlich günstiger.
Werbungskosten: 60 Prozent nachweisbar entstandener Kosten (z. B. Betriebsausgaben) können mithilfe des TEV als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Dies ist nicht möglich, wenn Kapiteleinkünfte stattdessen mit der Kapitalertragsteuer belastet werden.
Weitere Ausgaben absetzen: Mit dem Teileinkünfteverfahren können Sie zusätzlich Ausgaben absetzen, die direkt mit den Einnahmen aus Kapitalbeteiligungen zusammenhängen. So können weitere Steuern eingespart werden.

27
Q

Welche Nachteile hat das Teileinkünfteverfahren?

A

Wenn Sie das Teileinkünfteverfahren wählen, können Sie nicht den Sparer-Pauschbetrag nach § 20 Abs. 9 EStG nutzen. Allerdings fällt der Pauschbetrag von 801 Euro für Ledige bzw. 1.602 Euro für Verheiratete oft wenig ins Gewicht, denn die Steuereinsparungen durch das TEV sind in der Regel größer.

28
Q

Anteilseigner

A

Ein Anteilseigner ist eine Einzelperson oder Unternehmen, die oder das Anteile an einer Kapitalgesellschaft besitzt.

29
Q

Was ist eine Körperschaft

A

Als Körperschaften werden dabei üblicherweise solche Gesellschaften eingeordnet, die in ihrer Organisation und Struktur von ihren Mitgliedern unabhängig sind.

Kapitalgesellschaften sind ein Unterfall der Körperschaften

30
Q

Was sind außerordentliche Einkünfte?

A

Außerordentliche Einkünfte gehören zu einer der sieben steuerpflichtigen Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 EStG und fließen nicht regelmäßig bzw. nicht laufend zu. Sie entstehen im Regelfall durch ungewöhnliche und seltene Geschäftsvorfälle und können nach der sog. Fünftelregelung ermäßigt besteuert werden (§ 34 Abs. 1 EStG).

Außerordentliche Einkünfte gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 1–5 EStG sind Gewinne bei der Veräußerung oder Aufgabe eines Betriebes, Entschädigungen im Sinne von § 24 Nr. 1a-c EStG, Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit, Nutzungsvergütungen und Zinsen im Sinne des § 24 Nr. 3 EStG infolge der Inanspruchnahme eines Grundstücks für öffentliche Zwecke (z.B. Entschädigungen wegen Enteignung oder Belastung mit einer Grunddienstbarkeit).

31
Q

Fünftelregelung

A

Die außerordentlichen Einkünfte werden rechnerisch auf fünf Jahre verteilt

32
Q

In welchen Szenarien ist der Asset Deal attraktiv?

A

Der komplexe Asset Deal beweist seine Stärke in der Unternehmenskrise des verkaufenden Unternehmens. Im Vergleich mit dem Share Deal schaut sich der Käufer beim Asset Deal jedes einzelne Wirtschaftsgut an, das er käuflich erwerben wird.

Im Zweifelsfall kann er sich bestimmten Verpflichtungen entledigen, indem der entsprechende Vermögenswert nicht mit in den Übertragungsvertrag kommt.

Lediglich für vor dem Unternehmensverkauf entstandene betriebliche Steuern gibt es für ihn nicht die Möglichkeit, sich aus der Haftung zu befreien. Für diese betrieblichen Steuern haften Verkäufer und Käufer nebeneinander.

Sehr attraktiv kann deshalb ein Asset Deal dann sein, wenn bspw. ein kurz vor der Insolvenz stehendes Unternehmen interessante Vermögenswerte aufweist, die der Verkäufer gern erwerben möchte, ohne in sämtliche Verbindlichkeiten einbezogen zu werden.

33
Q

Was ist der Nachteil eines Share Deals?

A

Beim Share Deal hat der Erwerber keine Wahlmöglichkeit. Er übernimmt sämtliche Aktiva und Passiva unverändert und übernimmt deshalb auch alle Verbindlichkeiten des übernommenen Unternehmens.

Im schlimmsten Fall übernimmt er ein kurz vor der Insolvenz stehendes Unternehmen und sieht sich dann selbst in der Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen.

34
Q

Was ist §17 EstG?

A

Einkommensteuergesetz (EStG)

§ 17 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

35
Q

Wie wird die Veräußerung einer 100 %igen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft von einer Personengesellschaft besteuert?

A

Normalerweise greift das Teileinkünfteverfahren (weniger als 100%). Bei einer 100% Beteiligung allerdings:

Die Veräußerung einer 100 %igen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft der Veräußerung eines Teilbetriebs gleichgestellt wird. Damit ist der Veräußerungsgewinn entgegen dem Grundsatz kein laufender betrieblicher Gewinn, sondern gilt als begünstigter Veräußerungsgewinn. Dies hat den Vorteil, dass ggf. der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG mit 45.000 EUR in Anspruch genommen werden kann. Jedoch scheidet die Tarifermäßigung des § 34 Abs. 1 bzw. 3 EStG aus, da der Gewinn unter das Teileinkünfteverfahren fällt.

Diese Besonderheit gilt auch bei einer zeitnahen Veräußerung der 100 %igen Beteiligung an mehrere Erwerber. Gleiches gilt im Falle einer nur teilweisen Veräußerung der Anteile, wenn die übrigen Anteile zugleich steuerwirksam ins Privatvermögen entnommen werden.