Bebauungsgrundlagengesetz Flashcards
Was ist das Bebauungsgrundlagengesetz
Zweckmäßige Gestaltung der Grundstücke Bauland
Schaffung von Bauplätzen
Lage der Bauten im Bauplatz
Was regelt das BBG hinsichtlich der Errichtung von Austragshäuser
Unter 200m². Ist unzulässig Grundstücke zu teilen.
Auf welche unterschiedliche Arten kann man eine Bauplatzerklärung beantragen und wo ist das Ansuchen einzurichten?
Selbstständiger Verwaltungsakt
od.
als Teil der Baubewilligung
Das Ansuchen ist bei der Baubehörde einzureichen
Welche Unterlagen sind dem Ansuchen um Bauplatzerklärung grundsätzlich beizufügen?
Grundbuchsauszug
planliche Darstellung des Bauplatzes mit Einzeichnung der Verkehrsflächen
Nachweis betreffend Wasserversorgung, Energieversorgung, Abwasserbeseitigung und Bodenbeschaffenheit
Darstellung des natürlichen Geländes mit den erforderlichen Höhenangaben
Welche ergänzenden Unterlagen sind dem Ansuchen um Bauplatzerklärung auf Verlangen der Behörde beizufügen
Durchschnittlicher Grundwasserstand
bekannte seit 1900 höchste Hochwasserkote
Länge u. Querprofile durch Verkehrsflächen
Bodengutachten
Wann kann eine Bauplatzerklärung von der Behörde versagt werden
Grundfläche ist für eine Bebauung nicht geeignet wenn:
Widerspruch zum FWP u. BBP besteht
Bodenbeschaffenheit od. Lage im Gefährdungsgebieten liegen
keine entsprechende Verkehrsverbindung zu den öfftl. Verkehrsflächen besteht
keine Abwasserbeseitigung und kein gutes Trinkwasser
bei zu hohen Kosten
Was ist der Inhalt einer Bauplatzerklärung
Bauplatzgröße
Bauplatzgrenzen
Bebauungsgrundlagen
Abtretungsverpflichtungen
Kosten und Aufschließung wenn zu einem Grundstück die öfftl. Zufahrtsstraße ausgebaut werden muss
100% der Kosten für die Herstellung des Unterbaues
50% der Kosten für die Herstellung der Straßendecke sowie der erforderlichen Entwässerungsanlagen
Wie lange gilt eine Bauplatzerklärung? Wie kann diese erlöschen od. aufgehoben werden
Innerhalb von 10 Jahren keine Baubewilligung erhalten –> Ablauf
Durch Antrag des Grundeigentümers –> Aufhebung
Nachträgliche Eintreten eines Tatbestandes