Barrierefreies Bauen Flashcards

1
Q

barrierefreies Bauen

A
  • Barrierefrei nicht rollstuhlgerecht, sondern mit dem Rollator erreichbar
  • Berücksichtigung von Menschen mit allen Arten von Behinderungen (auch situationsbedingte Beeinträchtigungen durch schweres Gepäck o.ä.)
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Q

Planungsgrundlage: DIN 18040

A
  • Teil1: öffentlich zugängliche Gebäude
  • Teil2: Wohnungen
  • Teil3: öffentlicher Verkehrs- und Freiraum
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3
Q

Barrierefreiheit ist…

A

Fürca.10%erforderlich
Fürbiszu40%notwendig
Für 100% schlicht komfortabel –> Menschengerechtes Bauen für alle

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4
Q

DIN 18040-1

A
  • Verkehrs-und Bewegungsfläche muss so groß sein, dass die Infrastruktur des Gebäudes barrierefrei erreichbar und nutzbar ist
  • Als Wendemöglichkeit für Rollstuhlfahrer:innen ist in jedem Raum eineTiefeundBreitevon 1,5m zu planen
  • Nach höchstens 15m Flurlänge: 1,8mx1,8m als Fläche zur Begegnung von mehreren Rollstuhlfahrern, ohne erwartete Begegnung 1,2m
  • Türöffnungen und Durchgänge: 0,9,
  • Flure und sonstige Verkehrsflächen dürfen nicht stärker als 3% geneigt sein, bei einer Länge von bis zu 10m gehen auch 4%
  • Rampen: nicht länger als 6m, höchstens 6% Steigung –> bei mehr als 6m Länge ist ein Zwischenpodest von mind. 1,5m Länge und 1,2m Breite erforderlich (Rampenbreite auch 1,2m
  • Bewegungsflächen vor Aufzügen müssen mind. 1,5x1,5m großsein
  • Beidseitig von Treppenläufen müssen Handläufe vorgesehen werden (müssen sich kontrastierend vom Hintergrund abheben)
  • Treppen stufen müssen visuell gekennzeichnet werden, durch Markierungen an den Kanten
  • Boden/Wand, Tür/Wand müssen einen ausreichend großen Leuchtdichtekontrast haben
  • (grundsätzlich K>= 0,4 bzw. K>=0,7 bei Warnungen und schriftlichen Informationen geeignet)
  • Rollstuhlfahrer geeignete Toilettenkabine einzuplanen
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5
Q

DIN 18040-2

A

Unterscheidungzwischen:
* Barrierefrei nutzbaren Wohnungen (Bewegungsflächen 1,2 x 1,2m)
* Barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbare Wohnungen (Kennzeichnung R; Bewegungsfläche 1,5 x 1,5m) o Empfehlungen:
* Ein Eingang des Gebäudes, möglichst der Haupteingang, muss stufenlos erreichbar sein
* Freie Auslegung der gesetzlichen Regelungen: z.B.: „besser eine Rampe mit größerem Gefälle als gar keine“

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6
Q

Beispiele:

A
  • Außenanlagen AachenMünchener Direktionsgebäude –> Integration von Rampen in Treppenanlage
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