AKS § 7 Flashcards
Prospektrecht
Prospekt
1. Definition
2. Zweck
3. Rechtsnormen
- Definition
Das gesetzliche Pflichtdokument, das Informationen über das zu erwerbende Unternehmen enthält. - Zweck
- Information
- Anlegerschutz - Rechtsnormen
- EU-Prospektverordnung (EU-ProspektVO)
- Wertpapierprospektgesetz (WpPG)
- Vermögensanlagengesetz (VermAnlG)
- Kapitalanlagengesetzbuch (KAGB)
Prospektpflicht nach der EU-ProspektVO
1. Ziel
2. Anwendbarkeit
- Ziel
Schaffung einer EU-Kapitalmarktunion - Anwendbarkeit
Art. 1 Abs. 1 EU-ProspektVO
Aufstellungspflicht, Mindestinhalt, Format
Prospektpflicht nach der EU-ProspektVO
1. Allgemein
2. Freiwillig
3. Ausnahmen
4. Pflicht zur Prospektzusammenfassung
5. Prospektarten
- Art. 3 i.V.m. Art. 2 lit. d EU-ProspektVO
- öffentlich angebotene Wertpapiere
-> invitatio ad offerendum
- Erstellung, Billigung und Verbreitung des Prospekts
-> öffentliches Angebot = Angebotsprospekt
-> Marktzulassung = Zulassungsprospekt - Art. 4 EU-ProspektVO Prospekt auf freiwilliger Basis
- Art. 1 Abs. 4 EU-ProspektVO, z.B. bei qualifizierten Anlegern, Mindeststückelung von 100 TEUR oder weniger als 150 nicht qualifizierte Anleger
- Pflicht zur Prospektzusammenfassung
Art. 7 EU-ProspektVO
Alle Basisinformationen auf max. 7 DIN A4 Seiten - Prospektarten
- Prospekt i.e.S.
- Basisprospekt
- EU-Wachstumsprospekt
- Prospekt für Sekundäremissionen
Prospektpflicht nach der EU-ProspektVO
Nenne die drei Bestandteile des Prospekts i.e.S.
Art. 6 EU-ProspektVO
1. Angaben zum Emittenten und zum Garantiegeber
2. Angaben zu Wertpapier und den damit verbundenen Rechten
3. Gründe für die Emission und die Auswirkungen für den Emittenten
Prospektpflicht nach der EU-ProspektVO
Welche drei Grundsätze sind gemäß Art. 6 EU-ProspektVO zu berücksichtigen?
- Prospektvollständigkeit
- Prospektwahrheit
- Prospektklarheit
Prospektpflicht nach der EU-ProspektVO
Basisprospekt
1. Inhalt
2. Anwendungsbereich
Art. 8 EU-ProspektVO
- Inhalt
Muss noch keine endgültigen Angaben enthalten
-> keine weitere Billigung der endgültigen Angaben notwendig - Anwendungsbereich
Für alle Nichtdividendenwerte (z.B. Hypothekenpfandbriefe) zulässig
Prospektpflicht nach der EU-ProspektVO
EU-Wachstumsprospekt Prospekt für Sekundäremissionen
Art. 14, 15 EU-ProspektVO
Vereinfachte Regelungen
-> z.B. bei Unternehmen, die seit mindestens 18 Monaten an einem geregelten Markt zugelassen sind
Prospektpflicht nach der EU-ProspektVO
Billigung und Veröffentlichung des Prospekts
1. Zuständige Behörde
2. Inhalt der Prüfung
3. ≠ Inhalt der Prüfung
Art. 20 EU-ProspektVO
1. Zuständige Behörde: BaFin
- Inhalt der Prüfung
-> Vollständigkeit
-> Kohärenz (= innere Widerspruchsfreiheit)
-> Verständlichkeit - ≠ Inhalt der Prüfung
-> inhaltliche Richtigkeit
-> Bonität des Emittenten
Prospektpflicht nach der EU-ProspektVO
Was bedeutet “Europa-Pass” und wo ist er geregelt?
Art. 24, 25 EU-ProspektVO
Ein Prospekt, welcher in einem EU-Mitgliedsstaat gebilligt wurde, ist auch in anderen Mitgliedsstaaten zuzulassen.
Prospektpflicht nach der EU-ProspektVO
Werbung
Art. 22 EU-ProspektVO
-> weit zu verstehender Begriff
Prospektpflicht nach der EU-ProspektVO
Haftung
1. Zentrale Norm der EU-ProspektVO
2. Anspruchsgrundlagen
3. Haftungsbegründende Tatbestandsmerkmale
4. Bewertungsmaßstab
5. Haftungsadressat
6. Norm für Haftungsausschluss
7. Norm für Haftung für fehlenden Prospekt
8. Zusammenfassung Tatbestandsvoraussetzungen
- Zentrale Norm der EU-ProspektVO
Art. 11 EU-ProspektVO - Anspruchsgrundlagen
§§ 8 ff. WpPG (Wertpapierprospektgesetz)
-> § 9 WpPG Zulassungsprospekt
-> § 10 WpPG Angebotsprospekt - Haftungsbegründende Tatbestandsmerkmale
Unrichtiger oder unvollständiger Prospekt
-> unrichtig = entspricht nicht der Wahrheit + wesentlich
-> unvollständig = wenn er nicht den Vorgaben gemäß Art. 6, 13 EU-ProspektVO entspricht - Bewertungsmaßstab
Horizont eines aufmerksamen Lesers und durchschnittlichen Anlegers - Haftungsadressat
§ 8 WpPG
Prospektverantwortliche, d.h. Anbieter, Emittent, Zulassungsantragsteller und Garantiegeber, Prospektveranlasser (“Hintermänner”) - Haftungsausschluss
§ 12 WpPG - Haftung für fehlenden Prospekt
§ 14 WpPG
Prospektpflicht nach der EU-ProspektVO
Zusammenfassung Tatbestandsvoraussetzungen
- Haftungsbegründende Tatbestandsmerkmale
- Zeitfenster von sechs Monaten gemäß § 9, 10 WpPG
- Haftungsbegründende Kausalität
-> Ursächlichkeit des Prospekts für den Erwerb der Wertpapiere - Haftungsausfüllende Kausalität
-> Veröffentlichung des fehlerhaften Prospekts mitursächlich für den Erwerb der Wertpapiere - Verschulden
nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
-> (-), wenn Nachweis, dass Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit nicht gekannt UND Unkenntnis beruht nicht auf grober Fahrlässigkeit
Prospektpflicht nach der EU-ProspektVO
Verjährung
§ 195 BGB § Jahre
Anwendungsbereich des Vermögensanlagegesetz (VermAnlG)
§ 1 Abs. 2 WpPG
Für alle anderen Anlageprodukte, die nicht Wertpapiere i.S.d. WpPG sind
-> Unternehmensbeteiligungen
-> Treuhandvermögen
-> Genussrechte
-> Namensschuldverschreibungen
(-), wenn ausschließlich im Ausland angeboten
Prospektpflicht gemäß VermAnlG
1. § 6, 7 VermAnlG
2. § 8 VermAnlG
3. Prüfungsmaßstab
4. § 13 VermAnlG
- § 6, 7 VermAnlG
- alle für die Beurteilung notwendigen Informationen
- mit Investment verbundenem maximalen Risiko - § 8 VermAnlG
Billigung des Verkaufsprospekts durch BaFin - Prüfungsmaßstab
§ 7 VermAnlG
-> formale Vollständigkeit
-> Kohärenz (Freiheit von inneren Widersprüchen)
-> NICHT: inhaltliche Richtigkeit oder Bonität der Emittenten - § 13 VermAnlG
Vermögensanlagen-Informationsblatt
-> neben dem Verkaufsprospekt zu veröffentlichen
-> höchstens 3 DIN A4 Seiten
Prospektpflicht gemäß VermAnlG
Haftung
1. Haftungstatbestände
2. Nichtanwendbarkeit des VermAnlG
3. Beurteilungsmaßstab
4. Verjährung
- Haftungstatbestände
§ 20 VermAnlG
Haftung bei fehlerhaftem Verkaufsprospekt
-> Angaben unrichtig oder unvollständig
+ für Beurteilung der Vermögensanlagen wesentlich
§ 21 VermAnlG
Haftung bei fehlendem Verkaufsprospekt
- Nichtanwendbarkeit des VermAnlG
§ 2 Abs. 3 VermAnlG
-> nicht mehr als 20 Anteile angeboten
-> Verkaufspreis der angebotenen Anteile innerhalb der letzten 12 Monate max. 100 TEUR
-> Preis jedes angebotenen Anteils mindestens 200 TEUR je Anleger - Beurteilungsmaßstab
Kenntnisse und Erfahrungen eines durchschnittlichen Anlegers - Verjährung
§§ 195, 199 BGB 3 Jahre
Prospektpflicht gemäß VermAnlG
§ 20 VermAnlG
1. Haftungsadressat
2. Haftungsausschluss
- Haftungsadressat
-> Initiator = derjenige, von dem der Erlass des Verkaufsprospekt ausgeht UND
-> derjenige, der für den Prospekt die Verantwortung übernommen hat
-> GESAMTSCHULDNERISCH - Haftungsausschluss
-> Erwerber kannte Fehlerhaftigkeit
-> Fehlerhafte Angaben haben nicht zu einer Minderung des Erwerbspreises der Vermögensanlagen beigetragen
Prospektpflicht gemäß VermAnlG
§ 20 VermAnlG
Zusammenfassung Tatbestandsvoraussetzungen
§ 20 Abs. 4 Nr. VermAnlG
- Haftungsbegründende Tatbestandsmerkmale
- Haftungsbegründende Kausalität
-> Ursächlichkeit des fehlerhaften Prospekts für den Erwerb der Wertpapiere
-> wird vermutet
-> Beweislast: Haftungsadressat trägt Nachweispflicht, dass Kausalität (-) - Verschulden
nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
-> (-), wenn Nachweis, dass Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit nicht gekannt UND Unkenntnis beruht nicht auf grober Fahrlässigkeit
Prospektpflicht gemäß VermAnlG
§ 21 VermAnlG
1. Haftungsadressat
2. Haftungsbegründende Kausalität
3. § 22 VermAnlG
- Haftungsadressat
Sowohl der Anbieter als auch der Emittent - Haftungsbegründende Kausalität
§ 21 Abs. 1 S. 1 VermAnlG
Pflichtwidrige Nichtveröffentlichung ursächlich für Erwerb der fraglichen Anlagen
-> wird vermutet - § 22 VermAnlG
Haftung für ein unrichtiges Vermögensanlagen-Informationsblatt
-> muss Anbieter neben dem Verkaufsprospekt erstellen