AKS § 3 Flashcards

Ziele und Aufgaben des Kapitalmarktrechts

1
Q

Was ist die zentrale Aufgabe des Kapitalmarktrechts?
Welche zwei Regelungsziele werden verfolgt?

A

Schaffung von Voraussetzungen für einen effizienten und funktionsfähigen Kapitalmarkt

  1. Funktionsschutz des Kapitalmarkts
  2. Anlegerschutz
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Was versteht man unter Funktionsschutz?
Wieso dient er dem öffentlichen Interesse

A

= Herstellung und ständige Verbesserung der auf den Kapitalmarkt bezogenen Einrichtungen und Ablaufmechanismen

Volkswirtschaften sind darauf angewiesen, v.a.
-> kapitalmarktfähige Unternehmen
-> öffentliche Haushalte
-> Altersversorgung (gesetzliche Rentenversicherung)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Welche drei Teilaspekte fallen unter den Funktionsschutz?

A
  1. Institutionelle Funktionsfähigkeit
  2. Operationale Funktionsfähigkeit
  3. Allokative Funktionsfähigkeit
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Erläutere die institutionelle Funktionsfähigkeit

A

= Grundvoraussetzungen für einen funktionierenden Kapitalmarkt

  1. Maßnahmen zur Erhaltung des Anlegervertrauens in die Stabilität und Integrität des Marktes
  2. Allgemeine Marktbedingungen
    - freier Marktzugang
    - Liquidität des Marktes
    -> Marktbreite = Vielfalt des Angebots)
    -> Markttiefe = Zahl der Investoren und Kapitalvolumen
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Erläutere die operationale Funktionsfähigkeit

A

Minimierung der Kosten für Emittenten und Anleger, die bei Kapitalmarkttransaktionen entstehen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Erläutere die allokative Funktionsfähigkeit

A

= Steuerungsfähigkeit des Kapitalmarkts
-> Investiertes Kapital soll dorthin fließen, wo es die Volkswirtschaft am dringendsten braucht UND am sinnvollsten eingesetzt wird
-> Voraussetzung hierfür ist Transparenz und gut aufgearbeitete Informationen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Welche zwei Arten von Anlegerschutz gibt es?

A
  1. Institutioneller Schutz
  2. Individueller Schutz
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Erläutere den institutionellen Schutz

A

Schwerpunkt der gesetzlichen Regelungen
- Geldbußen oder Strafen bei Verstößen gegen Kapitalmarktregeln
-> kein unmittelbarer Schutz einzelner Anleger in Form von Ansprüchen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Nenne die fünf Ausprägungen des individuellen Anlegerschutzes im System der Anspruchsgrundlagen

A
  1. Staatshaftung
  2. Vertragliche und vorvertragliche Haftung
  3. Gesetzliche Vertrauenshaftung
  4. Gewohnheitsrechtliche Grundsätze
  5. Deliktische Haftung
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Nenne die Anspruchsgrundlagen der Staatshaftung im individuellen Anlegerschutz
Was sind die Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs aufgrund Verletzung von Europarecht?

A

-> selten

  1. Verletzung von Amtspflichten
    § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG
  2. Verletzung von Europarecht
    verspätete oder fehlerhafte Umsetzung einer Richtlinie

Voraussetzungen
(i) Europarechtliche Norm bezweckt die Verleihung der Rechte an EINZELNE
(ii) Qualifizierter (= offenkundiger) Verstoß
(iii) Unmittelbarer Kausalzusammenhang zwischen dem Verstoß und dem Schaden des Einzelnen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Nenne im individuellen Anlegerschutz
1. die Anspruchsgrundlagen der vertraglichen und vorvertraglichen Haftung
2. Verjährung

A
  1. Anspruchsgrundlagen
    (i) § 280 Abs. 1 BGB Verletzung einer vertraglichen Pflicht
    -> bei Beratungsverträgen wegen der Verletzung von Auskunfts- oder Beratungspflichten
    -> sog. “Wohlverhaltenspflichten” aufgrund des Bond-Urteils (NJW 1993, 2433) gemäß §§ 63 Abs. 10, 64 Abs. 3 WpHG

(ii) § 280 Abs. 1 BGB i.V.m. § 328 BGB analog
Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte
-> bei Hinzuziehen eines Experten durch den Vermittler

(iii) §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 BGB Verletzung einer vorvertraglichen Pflicht
-> culpa in contrahendo

  1. Verjährung
    §§ 195, 199 BGB regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Nenne die Anspruchsgrundlagen der gesetzlichen Vertrauenshaftung im individuellen Anlegerschutz

A

Knüpfen an bestimmte Mitteilungspflichten an
-> Prospekte
-> Ad-hoc-Mitteilungen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Erläutere Prospekte
1. Bedeutung für Anlageinteressenten
2. Anforderungen an den Prospekt
3. Rechtsgrundlage

A
  1. Bedeutung für Anlageinteressenten
    Wichtigste und häufigste Informationsquelle für Anlageinteressenten
    + Grundlage der Anlageentscheidung
  2. Anforderungen an den Prospekt
    Sachliche und vollständige Information über alle wesentlichen Umstände
  3. Rechtsgrundlage
    EU-Prospekt-VO
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

Erläutere Ad-hoc-Mitteilungen (Insiderinformationen)
1. Verpflichtungstatbestände
2. Haftungstatbestände

A
  1. Verpflichtungstatbestände
    - Art. 17 Marktmissbrauchsverordnung
    Verpflichtung zur Veröffentlichung von Insiderinformationen
    - §§ 26, 97, 98 WpHG
  2. Haftungstatbestände
    - Unterlassen der unverzüglichen Veröffentlichung einer Insiderinformation ODER Veröffentlichung einer unwahren Insiderinformation
    - INFOLGEDESSEN zu teurer KAUF oder zu billiger VERKAUF eines Finanzinstruments durch Dritte
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

I. Was sind die Voraussetzungen für Offenlegungspflicht von Insiderinformationen?
II. Inwieweit ist die Haftung beschränkt?

A

I. Voraussetzungen
1. Vorliegen einer Insiderinformation
2. Unmittelbares Betreffen des Emittenten
-> v.a. Geschäftszahlen und Prognosen
-> nicht: Übernahmeangebot, Squeeze-out, Großauftrag
3. Erhebliches Kursbeeinflussungspotential des potentiell offenlegungspflichtigen Umstands

II. Haftungsbeschränkung
- Haftung nur für Emittenten, die an einem INLÄNDISCHEN Handelsplatz zugelassen sind
- Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
- Verschulden wird vermutet

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

Nenne die Anspruchsgrundlagen der gewohnheitsrechtlichen Grundsätze im individuellen Anlegerschutz

A
  1. Zivilrechtliche Prospekthaftung
  2. Publikums-KG
17
Q

Erläutere die zivilrechtliche Prospekthaftung
1. Prospektbegriff
2. Haftung
3. Verjährung
4. Subsidiarität
5. Was gilt für die Publikums-KG

A

Betrifft den außerbörslichen Handel unabhängig von der Anlageform

  1. Sehr weiter Prospektbegriff
    -> Alle Schriftstücke, die für Verkaufszwecke verfasst wurden
  2. “Hintermännerhaftung”
    -> : erfasst alle, die an der Planung, Herstellung und Überprüfung des Prospekts mitgewirkt haben
  3. Verjährung
    §§ 195, 199 BGB regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren
  4. Subsidiarität
    Notbehelf
    -> Kommt nicht mehr zur Anwendung, wenn GESETZLICHE ANSPRÜCHE bestehen
  5. Publikums-KG
    Sonderrecht, das durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) ersetzt worden ist
18
Q

I. Nenne und erläutere die drei in Frage kommenden Anspruchsgrundlagen der deliktischen Haftung im individuellen Anlegerschutz
II. Was ist kein Schutzgesetz i.S.d. WpHG?

A

I. Anspruchsgrundlagen
1. § 823 Abs. 1 BGB (-) mangels Verletzung eines absoluten Rechts
2. § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. StGB i.d.R. (+)
-> aber: Vorsatz als Voraussetzung
-> in der Praxis daher (-)
3. § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. WpHG
Welche Schutzgesetze anwendbar sind, ist umstritten
-> Literatur extensiv
-> Laut Rechtsprechung nur (+), bei Mitteilungs- und Informationspflichten bei Veränderungen des Stimmrechtsanteils (§§ 33 ff. WpHG)
4. § 826 BGB bei vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung und mindestens Eventualvorsatz

II. Kein Schutzgesetz i.S.d. WpHG
-> Art. 17 MAR: Ad-hoc-Informationspflicht
-> Art. 15 i.V.m. 12 MAR: Verbot der Marktmanipulation
-> Art. 8 MAR: Insidergeschäfte

19
Q

Definiere Sittenwidrigkeit bzgl. einer Empfehlung i.R.d. Anlagenberatung

A

Empfehlung für die Entschließung des Anlegers von Bedeutung
+ Verfolgung eigener Interessen
+ Bewusstsein einer möglichen Schädigung des Anlegers