AKS § 3 Flashcards
Ziele und Aufgaben des Kapitalmarktrechts
Was ist die zentrale Aufgabe des Kapitalmarktrechts?
Welche zwei Regelungsziele werden verfolgt?
Schaffung von Voraussetzungen für einen effizienten und funktionsfähigen Kapitalmarkt
- Funktionsschutz des Kapitalmarkts
- Anlegerschutz
Was versteht man unter Funktionsschutz?
Wieso dient er dem öffentlichen Interesse
= Herstellung und ständige Verbesserung der auf den Kapitalmarkt bezogenen Einrichtungen und Ablaufmechanismen
Volkswirtschaften sind darauf angewiesen, v.a.
-> kapitalmarktfähige Unternehmen
-> öffentliche Haushalte
-> Altersversorgung (gesetzliche Rentenversicherung)
Welche drei Teilaspekte fallen unter den Funktionsschutz?
- Institutionelle Funktionsfähigkeit
- Operationale Funktionsfähigkeit
- Allokative Funktionsfähigkeit
Erläutere die institutionelle Funktionsfähigkeit
= Grundvoraussetzungen für einen funktionierenden Kapitalmarkt
- Maßnahmen zur Erhaltung des Anlegervertrauens in die Stabilität und Integrität des Marktes
- Allgemeine Marktbedingungen
- freier Marktzugang
- Liquidität des Marktes
-> Marktbreite = Vielfalt des Angebots)
-> Markttiefe = Zahl der Investoren und Kapitalvolumen
Erläutere die operationale Funktionsfähigkeit
Minimierung der Kosten für Emittenten und Anleger, die bei Kapitalmarkttransaktionen entstehen
Erläutere die allokative Funktionsfähigkeit
= Steuerungsfähigkeit des Kapitalmarkts
-> Investiertes Kapital soll dorthin fließen, wo es die Volkswirtschaft am dringendsten braucht UND am sinnvollsten eingesetzt wird
-> Voraussetzung hierfür ist Transparenz und gut aufgearbeitete Informationen
Welche zwei Arten von Anlegerschutz gibt es?
- Institutioneller Schutz
- Individueller Schutz
Erläutere den institutionellen Schutz
Schwerpunkt der gesetzlichen Regelungen
- Geldbußen oder Strafen bei Verstößen gegen Kapitalmarktregeln
-> kein unmittelbarer Schutz einzelner Anleger in Form von Ansprüchen
Nenne die fünf Ausprägungen des individuellen Anlegerschutzes im System der Anspruchsgrundlagen
- Staatshaftung
- Vertragliche und vorvertragliche Haftung
- Gesetzliche Vertrauenshaftung
- Gewohnheitsrechtliche Grundsätze
- Deliktische Haftung
Nenne die Anspruchsgrundlagen der Staatshaftung im individuellen Anlegerschutz
Was sind die Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs aufgrund Verletzung von Europarecht?
-> selten
- Verletzung von Amtspflichten
§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG - Verletzung von Europarecht
verspätete oder fehlerhafte Umsetzung einer Richtlinie
Voraussetzungen
(i) Europarechtliche Norm bezweckt die Verleihung der Rechte an EINZELNE
(ii) Qualifizierter (= offenkundiger) Verstoß
(iii) Unmittelbarer Kausalzusammenhang zwischen dem Verstoß und dem Schaden des Einzelnen
Nenne im individuellen Anlegerschutz
1. die Anspruchsgrundlagen der vertraglichen und vorvertraglichen Haftung
2. Verjährung
- Anspruchsgrundlagen
(i) § 280 Abs. 1 BGB Verletzung einer vertraglichen Pflicht
-> bei Beratungsverträgen wegen der Verletzung von Auskunfts- oder Beratungspflichten
-> sog. “Wohlverhaltenspflichten” aufgrund des Bond-Urteils (NJW 1993, 2433) gemäß §§ 63 Abs. 10, 64 Abs. 3 WpHG
(ii) § 280 Abs. 1 BGB i.V.m. § 328 BGB analog
Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte
-> bei Hinzuziehen eines Experten durch den Vermittler
(iii) §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 BGB Verletzung einer vorvertraglichen Pflicht
-> culpa in contrahendo
- Verjährung
§§ 195, 199 BGB regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren
Nenne die Anspruchsgrundlagen der gesetzlichen Vertrauenshaftung im individuellen Anlegerschutz
Knüpfen an bestimmte Mitteilungspflichten an
-> Prospekte
-> Ad-hoc-Mitteilungen
Erläutere Prospekte
1. Bedeutung für Anlageinteressenten
2. Anforderungen an den Prospekt
3. Rechtsgrundlage
- Bedeutung für Anlageinteressenten
Wichtigste und häufigste Informationsquelle für Anlageinteressenten
+ Grundlage der Anlageentscheidung - Anforderungen an den Prospekt
Sachliche und vollständige Information über alle wesentlichen Umstände - Rechtsgrundlage
EU-Prospekt-VO
Erläutere Ad-hoc-Mitteilungen (Insiderinformationen)
1. Verpflichtungstatbestände
2. Haftungstatbestände
- Verpflichtungstatbestände
- Art. 17 Marktmissbrauchsverordnung
Verpflichtung zur Veröffentlichung von Insiderinformationen
- §§ 26, 97, 98 WpHG - Haftungstatbestände
- Unterlassen der unverzüglichen Veröffentlichung einer Insiderinformation ODER Veröffentlichung einer unwahren Insiderinformation
- INFOLGEDESSEN zu teurer KAUF oder zu billiger VERKAUF eines Finanzinstruments durch Dritte
I. Was sind die Voraussetzungen für Offenlegungspflicht von Insiderinformationen?
II. Inwieweit ist die Haftung beschränkt?
I. Voraussetzungen
1. Vorliegen einer Insiderinformation
2. Unmittelbares Betreffen des Emittenten
-> v.a. Geschäftszahlen und Prognosen
-> nicht: Übernahmeangebot, Squeeze-out, Großauftrag
3. Erhebliches Kursbeeinflussungspotential des potentiell offenlegungspflichtigen Umstands
II. Haftungsbeschränkung
- Haftung nur für Emittenten, die an einem INLÄNDISCHEN Handelsplatz zugelassen sind
- Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
- Verschulden wird vermutet
Nenne die Anspruchsgrundlagen der gewohnheitsrechtlichen Grundsätze im individuellen Anlegerschutz
- Zivilrechtliche Prospekthaftung
- Publikums-KG
Erläutere die zivilrechtliche Prospekthaftung
1. Prospektbegriff
2. Haftung
3. Verjährung
4. Subsidiarität
5. Was gilt für die Publikums-KG
Betrifft den außerbörslichen Handel unabhängig von der Anlageform
- Sehr weiter Prospektbegriff
-> Alle Schriftstücke, die für Verkaufszwecke verfasst wurden - “Hintermännerhaftung”
-> : erfasst alle, die an der Planung, Herstellung und Überprüfung des Prospekts mitgewirkt haben - Verjährung
§§ 195, 199 BGB regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren - Subsidiarität
Notbehelf
-> Kommt nicht mehr zur Anwendung, wenn GESETZLICHE ANSPRÜCHE bestehen - Publikums-KG
Sonderrecht, das durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) ersetzt worden ist
I. Nenne und erläutere die drei in Frage kommenden Anspruchsgrundlagen der deliktischen Haftung im individuellen Anlegerschutz
II. Was ist kein Schutzgesetz i.S.d. WpHG?
I. Anspruchsgrundlagen
1. § 823 Abs. 1 BGB (-) mangels Verletzung eines absoluten Rechts
2. § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. StGB i.d.R. (+)
-> aber: Vorsatz als Voraussetzung
-> in der Praxis daher (-)
3. § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. WpHG
Welche Schutzgesetze anwendbar sind, ist umstritten
-> Literatur extensiv
-> Laut Rechtsprechung nur (+), bei Mitteilungs- und Informationspflichten bei Veränderungen des Stimmrechtsanteils (§§ 33 ff. WpHG)
4. § 826 BGB bei vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung und mindestens Eventualvorsatz
II. Kein Schutzgesetz i.S.d. WpHG
-> Art. 17 MAR: Ad-hoc-Informationspflicht
-> Art. 15 i.V.m. 12 MAR: Verbot der Marktmanipulation
-> Art. 8 MAR: Insidergeschäfte
Definiere Sittenwidrigkeit bzgl. einer Empfehlung i.R.d. Anlagenberatung
Empfehlung für die Entschließung des Anlegers von Bedeutung
+ Verfolgung eigener Interessen
+ Bewusstsein einer möglichen Schädigung des Anlegers