AKS § 6 Flashcards
Das Börsengesetz
Was ist Gegenstand des Börsengesetzes?
- Regelungen zu Marktorganisation und Marktzugang
- Regelungen zum Anlegerschutz
- Wo ist die Börse im Börsengesetz geregelt?
- Was ist eine Börse laut Legaldefinition?
- § 2 Abs. 1 BörsG
- Teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts
Was ist die entscheidende Funktion einer Börse?
Zentrale Zusammenfassung von Angebot und Nachfrage zum Zweck des Geschäftsabschlusses aus dem Markt
Nenne die vier Börsenorgane einer Börse i.S.d. § 2 Abs. 1 BörsG
- Börsengeschäftsführung § 15 BörsG
- Börsenrat §§ 12 ff. BörsG
- Sanktionsausschuss § 22 BörsG
- Handelsüberwachungsstelle § 7 BörsG
Nenne die drei zuständigen Aufsichtsbehörden einer Börse nach dem mehrstufigen System
Bundesebene: Allfinanzaufsicht der BaFin
-> Verhinderung von Insiderdelikten und Marktmanipulationen
Länderebene: Börsenaufsichtsbehörden der Länder
-> generelle Rechts-, Markt- und Handelsaufsicht § 3 BörsG
Selbstverwaltung: Handelsüberwachungsstelle § 7 BörsG
Nenne die zwei Aufgaben einer Börse
- Zulassung und Einbeziehung von Wertpapieren § 32, 48 BörsG
- Preisermittlung § 24 BörsG
Nenne die drei Pflichten der Emittenten nach Zulassung
§§ 40 ff. BörsG
- Gleichbehandlungsgrundsatz §§ 40 BörsG, 53a AktG
- Unterrichtungs- und Informationspflichten § 42 Abs. 1 BörsG
- Auskunft § 41 BörsG
- Was ist die zentrale Norm im Hinblick auf ein Delisting?
- Bedarf es für ein Delisting einen Hauptversammlungsbeschluss?
- Haben Aktionäre einen Anspruch auf Barabfindung?
- § 39 Abs. 2-6 BörsG
- Nicht mehr seit der Frosta-Entscheidung 2013
- Nicht mehr seit der Frosta-Entscheidung 2013
- ist ein Delisting eine gesellschaftsrechtliche Strukturmaßnahme oder ein kapitalmarktrechtlicher Vorgang?
- Was bedeutet das für Aktionäre?
- Kapitalmarktrechtlicher Vorgang
- Keine Mitwirkungsbefugnisse im Hinblick auf das Delisting
Auf welche Unternehmen sind die Delisting-Regelungen anzuwenden?
Sämtliche Unternehmen, deren Wertpapiere i.S.d. § 2 Abs. 2 WpÜG an einer INLÄNDISCHEN Börse im regulierten Markt zugelassen sind.
Wann ist ein Rückzug von der Börse nur noch zulässig?
§ 39 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 BörsG
Den Aktionären muss vor Stellung des Delisting-Angebots ein Erwerbsangebot nach Maßgaben der WpÜG unterbreitet werden
≙ Regelfall
- Welche Norm ist für das Erwerbsangebot zu beachten?
- Was gilt im Falle des Verstoßes gegen Ad-hoc-Pflichten oder der Marktmanipulation gemäß Art. 17, 15 MAR?
- Gibt es Vorgaben bzgl. der Unternehmensbewertungsmethode?
- Was kann die BaFin bei einem unangemessenen Delistingangebot machen?
- § 31 WpÜG
- Gegenleistung in Euro
- muss MINDESTENS dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs während der letzten sechs Monate entsprechen - Abfindung richtet sich nach Unternehmenswert des Emittenten
- Unternehmensbewertungsmethode
-> keine spezifische Methode vorgegeben - Unangemessenes Delistingangebot
§ 15 WpÜG
Untersagung des Delistingangebots
Haftungstatbestände i.R.d. Börsengesetzes
- Gesetzliche Vertrauenshaftung
-> Prospekthaftung - § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 26 BörsG
-> Verbot der Verleitung zu Börsenspekulationsgeschäften