AKS § 5 Flashcards
Wertpapierhandelsgesetz
Anwendungsbereich gemäß §§ 1, 2 WpHG
- Finanzinstrumente
- Wertpapiere
- Investmentfonds
- Geldmarktinstrumente
- Derivate
- Emissionszertifikate
- Vermögensanlagen
Wo sind Finanzinstrumente definiert?
§ 2 Abs. 4 WpHG
z.B. Wertpapiere und Investmentvermögen nach KAGB
Wo sind Wertpapiere definiert? Nenne die drei maßgebenden Kriterien
§ 2 Abs. 1 WpHG
- Aktien,
- Anteile an juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften
- Schuldtitel
Kriterien
1. Übertragbarkeit
2. Standardisierung
3. Handelbarkeit (d.h. für den Handel geeignet)
-> bei Namenspapieren (-)
Wo sind Investmentfonds i.S.d. § 1 Absatz 1 KAGB geregelt?
§ 2 Abs. 4 Nr. 2 WpHG i.V.m. § 1 Absatz 1 KAGB
Wo sind Geldmarktinstrumente geregelt?
§ 2 Abs. 2 WpHG
§ 2 Abs. 4 Nr. 3 WpHG
Wo sind Derivate geregelt?
§ 2 Abs. 3 WpHG
§ 2 Abs. 4 Nr. 4 WpHG
z.B. Wertpapiere, Devisen oder Derivate
Wo sind Emissionszertifikate geregelt?
Definiere Emissionszertifikate
§ 2 Abs. 4 Nr. 5 WpHG
Instrument der Umweltpolitik zur Reduktion von Schadstoffemissionen zu möglichst geringen volkswirtschaftlichen Kosten
Wo sind Vermögensanlagen definiert?
§ 2 Abs. 4 Nr. 6 WpHG
Was regelt Abschnitt 2 des WpHG?
§ 6 WpHG
Aufgaben der Bundesanstalt der für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Bankenaufsicht
- Versicherungsaufsicht
- Wertpapieraufsicht
Erläutere die dreistufige Marktaufsicht in Deutschland
- Bundesebene: BaFin
- Landesebene: Börsenaufsichtsbehörden der Länder § 3 BörsG
- Handelsüberwachungsstellen der Börsen
-> Organe der Börsen-Selbstaufsicht
-> Wahrnehmung hoheitlicher Befugnisse der Börsenaufsichtsbehörden im Rahmen ihrer Kontrolltätigkeit
Was ist die Aufgabe der Marktaufsicht
Rechtsaufsicht, d.h. Einhaltung der für die Märkte geltenden Rechtsvorschriften
Erläutere die zwei Säulen der europäischen Aufsicht
Nenne die drei Europäischen Finanzaufsichtsbehörden des ESFS
- ESRB European System Risk Board
Europäischer Ausschuss für Systemrisiken als sog. Frühwarnsystem - ESFS European System of Financial Supervisors
Europäisches System für die Finanzaufsicht mit drei Europäischen Finanzaufsichtsbehörden
EBA: European Banking Authority in London
-> Bankenaufsichtsbehörde
EIOPA: European Insurance and Occupational Pensions Authority
-> Versicherungsaufsichtsbehörde
ESMA: European Securities and Markets Authority in Paris
-> Wertpapier- und Kapitalmarktaufsichtsbehörde
Nenne die fünf Aufgaben der BaFin
Nenne drei Praxisbeispiele
I. Aufgaben
1. Überwachung und Verfolgung von Insidergeschäften
-> Art. 7 ff. MAR, § 6 WpHG
- Überwachung der Ad-hoc-Mitteilungspflichten
-> Art. 17 MAR, § 6 WpHG - Marktmissbrauchsüberwachung
§§ 25 ff. WpHG - Einhaltung der Verhaltens- und Organisationspflichten
§§ 63 ff. WpHG - Überwachung der Mitteilungspflichten bei Veränderung des Stimmrechtsanteils an börsennotierten Gesellschaften
§§ 33 ff. WpHG
II. Beispiele
1. Rechts-Überwachung der Börse und Börsengeschäfte
2. Überwachung öffentlicher Angebote zum Erwerb von Wertpapieren
3. Prüfung und Billigung von Wertpapierprospekten nach dem Wertpapierprospektgesetz (Art. 20 EU-ProspektVO, § 17 WpPG)
Nenne die drei Sanktionsbefugnisse der BaFin
§§ 119 ff. WpHG
- Produktintervention
-> Beschränkung oder Verbot des Vertriebs und der Vermarktung von Finanzinstrumenten - Hohe Straf- und Bußgeldvorschriften für vorsätzliche und leichtfertige Verstöße
- Naming and Shaming durch Bekanntmachung der Maßnahmen und Sanktionen auf der Website der Bafin für fünf Jahre nach § 126 WpHG
Wo ist die Insiderüberwachung/Marktmissbrauchsüberwachung im WpHG geregelt?
Was ist der Hintergrund der Regelungen?
- Abschnitt
§§ 25 ff. WpHG
Art. 7, 16 MAR
Was bezweckt das sog. Insiderhandelsverbot?
Das Verbot, bei Wertpapiertransaktionen aus Sonder- bzw. Geheimwissen über kapitalmarktrechtliche Vorgänge in unlauterer Weise Nutzen zu ziehen.
Was ist Gegenstand verbotener Insidergeschäfte?
Wie werden sie in der MAR genannt?
Insiderpapiere
-> “Finanzinstrumente, auf die sich die Insiderinformationen beziehen”
-> alle Finanzinstrumente, die an einem von der MiFiD II regulierten Handelsplatz gehandelt werden (auch Derivate)
Definition einer Insiderinformation gemäß Art. 7 MAR
- NICHT ÖFFENTLICH BEKANNTE präzise Information,
- die direkt oder indirekt den EMITTENTEN oder eines oder mehrere von ihm EMITTIERTE FINANZINSTRUMENTE betrifft und
- die, wenn sie öffentlich bekannt wären, den KURS dieser Finanzinstrumente oder der mit diesen verbundenen Derivate ERHEBLICH BEEINFLUSSEN könnte
Wo ist das Verbot von Insidergeschäften in der MAR geregelt?
Art. 14 MAR
Fallen die Stornierung oder Änderung eines Trades in den Anwendungsbereich eines Insidergeschäfts?
Ja